Hausfrau/zu Hause sein. Fragen bzw euer Wissen/Erfahrungen
15.02.2021 21:53
Melden musst du dich aber auf jeden Fall auch wenn du von denen kein Geld willst.

15.02.2021 21:55
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Und es steht dir doch trotzdem ALG1 zu?
Solange du vor der Elternzeit 12 Monate in 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist doch unabhängig vom Gehalt deines Mannes.
Klar steht es mir (nach einer Kündigungssperre) zu. Ich möchte aber nicht parat stehen wenn sie einladen und keine Angebote. Ich bekomme doch kein ALG1 obwohl ich keine Termine von denen möchte bzw wahrnehme und keine Bewerbungen auf deren stellen schreibe.
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast?
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Ach, ist das so ?
Für mich war das immer so, dass man für Leistungen (auch für alg1) halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Also dass man Termine hat, Angebote bekommt wo man sich bewerben muss etc ...
Ist das nicht so ?
Kann ich das eine Jahr mit alg1 quasi auf "eigene Faust " bleiben?
Sollte ich dann noch nichts gefunden m haben (denke und hoffe ja nicht. .) Mich dann quasi von denen "abmelden" dass ich halt keine Leistungen und damit Pflichten bekomme?
Das wäre mir dann neu bzw bin ich da scheinbar nur sehr oberflächlich im Thema...
15.02.2021 21:56
Zitat von Cookie88:
Melden musst du dich aber auf jeden Fall auch wenn du von denen kein Geld willst.![]()
Ok gut zu wissen
15.02.2021 21:57
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Und es steht dir doch trotzdem ALG1 zu?
Solange du vor der Elternzeit 12 Monate in 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist doch unabhängig vom Gehalt deines Mannes.
Klar steht es mir (nach einer Kündigungssperre) zu. Ich möchte aber nicht parat stehen wenn sie einladen und keine Angebote. Ich bekomme doch kein ALG1 obwohl ich keine Termine von denen möchte bzw wahrnehme und keine Bewerbungen auf deren stellen schreibe.
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast?
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Ach, ist das so ?
Für mich war das immer so, dass man für Leistungen (auch für alg1) halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Also dass man Termine hat, Angebote bekommt wo man sich bewerben muss etc ...
Ist das nicht so ?
Kann ich das eine Jahr mit alg1 quasi auf "eigene Faust " bleiben?
Sollte ich dann noch nichts gefunden m haben (denke und hoffe ja nicht. .) Mich dann quasi von denen "abmelden" dass ich halt keine Leistungen und damit Pflichten bekomme?
Das wäre mir dann neu bzw bin ich da scheinbar nur sehr oberflächlich im Thema...
Dachte ich zumindest, aber so wirklich bin ich da nicht drin im Thema, deswegen mein Fragezeichen.
Ruf doch am Besten mal beim Arbeitsamt an und frag nach was in deiner Situation zu tun ist.
15.02.2021 21:57
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Und es steht dir doch trotzdem ALG1 zu?
Solange du vor der Elternzeit 12 Monate in 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist doch unabhängig vom Gehalt deines Mannes.
Klar steht es mir (nach einer Kündigungssperre) zu. Ich möchte aber nicht parat stehen wenn sie einladen und keine Angebote. Ich bekomme doch kein ALG1 obwohl ich keine Termine von denen möchte bzw wahrnehme und keine Bewerbungen auf deren stellen schreibe.
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast? Dachte ich zumindest.
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Nein, du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn du die Leistung beziehen willst. Zumindest kenne ich das so.
15.02.2021 21:58
Habe gerade mal fix gegoogelt
Anspruch auf alg1
-" sie suchen eine Vers.Pflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen"
Das wäre ja genau das was ich nicht möchte
Anspruch auf alg1
-" sie suchen eine Vers.Pflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen"
Das wäre ja genau das was ich nicht möchte
15.02.2021 21:59
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Und es steht dir doch trotzdem ALG1 zu?
Solange du vor der Elternzeit 12 Monate in 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist doch unabhängig vom Gehalt deines Mannes.
Klar steht es mir (nach einer Kündigungssperre) zu. Ich möchte aber nicht parat stehen wenn sie einladen und keine Angebote. Ich bekomme doch kein ALG1 obwohl ich keine Termine von denen möchte bzw wahrnehme und keine Bewerbungen auf deren stellen schreibe.
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast?
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Ach, ist das so ?
Für mich war das immer so, dass man für Leistungen (auch für alg1) halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Also dass man Termine hat, Angebote bekommt wo man sich bewerben muss etc ...
Ist das nicht so ?
Kann ich das eine Jahr mit alg1 quasi auf "eigene Faust " bleiben?
Sollte ich dann noch nichts gefunden m haben (denke und hoffe ja nicht. .) Mich dann quasi von denen "abmelden" dass ich halt keine Leistungen und damit Pflichten bekomme?
Das wäre mir dann neu bzw bin ich da scheinbar nur sehr oberflächlich im Thema...
Nein, für ALG1 musst du dem Arbeitsmarkt für mind. 15h/Wo. zur Verfügung stehen.
15.02.2021 22:00
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Und es steht dir doch trotzdem ALG1 zu?
Solange du vor der Elternzeit 12 Monate in 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist doch unabhängig vom Gehalt deines Mannes.
Klar steht es mir (nach einer Kündigungssperre) zu. Ich möchte aber nicht parat stehen wenn sie einladen und keine Angebote. Ich bekomme doch kein ALG1 obwohl ich keine Termine von denen möchte bzw wahrnehme und keine Bewerbungen auf deren stellen schreibe.
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast? Dachte ich zumindest.
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Nein, du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn du die Leistung beziehen willst. Zumindest kenne ich das so.
Ja richtig, so hatte ich das jetzt auch gegoogelt.
Bleibt also der ursprüngliche Plan mit der neuen Info, dass ich mich trotzdem als "nicht zur Verfügung" dort melde und dann selbst in Ruhe suche
15.02.2021 22:01
Zitat von Benutzername:
Zitat von Anonym 1 (206264):
Zitat von Cookie88:
Zitat von Anonym 1 (206264):
...
Aber das hat doch mit dem ALG1 nix zu tun. Das bekommst du doch weil du vorher gearbeitet hast?
Wenn du Hartz4 willst musst du bereit stehen. Wobei du das wenn dein Mann genug verdient ja eh nicht bekommst.
Ach, ist das so ?
Für mich war das immer so, dass man für Leistungen (auch für alg1) halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Also dass man Termine hat, Angebote bekommt wo man sich bewerben muss etc ...
Ist das nicht so ?
Kann ich das eine Jahr mit alg1 quasi auf "eigene Faust " bleiben?
Sollte ich dann noch nichts gefunden m haben (denke und hoffe ja nicht. .) Mich dann quasi von denen "abmelden" dass ich halt keine Leistungen und damit Pflichten bekomme?
Das wäre mir dann neu bzw bin ich da scheinbar nur sehr oberflächlich im Thema...
Nein, für ALG1 musst du dem Arbeitsmarkt für mind. 15h/Wo. zur Verfügung stehen.
Ah okay danke.

15.02.2021 23:35
Du kannst ganz normal angeben dass du nicht zur Verfügung stehst, somit wirst du dann für Leistungen gesperrt und bekommst auch keine Zettelwirtschaft. Aber melden musst du dich. Alles Gute dir. Und zum Thema Hausfrau:
Ich bin seit letztes Jahr März dank Corona auch in KUG 0% Arbeite seit dem gar nicht und bin auch nur Hausfrau. Langsam will ich dann schon mal wieder raus und arbeiten (Ehrenamtlich nimmt wegen Corona grad keiner neue an :/ ) aber so lange man es sich finanziell leisten kann ist das doch nicht verwerfliches. Als Mutti und Hausfrau hat man sicher genug zu tun
Ich bin seit letztes Jahr März dank Corona auch in KUG 0% Arbeite seit dem gar nicht und bin auch nur Hausfrau. Langsam will ich dann schon mal wieder raus und arbeiten (Ehrenamtlich nimmt wegen Corona grad keiner neue an :/ ) aber so lange man es sich finanziell leisten kann ist das doch nicht verwerfliches. Als Mutti und Hausfrau hat man sicher genug zu tun

16.02.2021 07:34
Ich war vor Corona ein Jahr arbeitslos. Ich hatte ein persönliches Gespräch und musste anschließend alle 2 Monate eine Übersicht meiner Bewerbungen schicken. Da ich ja einen Job gesucht habe war das okay - für „Pause machen“ ist das aber recht viel.
16.02.2021 08:08
Zitat von Yoshi2020:blöde Frage, aber: wieso? Wenn man keine Leistung will, wozu melden?
Du kannst ganz normal angeben dass du nicht zur Verfügung stehst, somit wirst du dann für Leistungen gesperrt und bekommst auch keine Zettelwirtschaft. Aber melden musst du dich. Alles Gute dir. Und zum Thema Hausfrau :
Ich bin seit letztes Jahr März dank Corona auch in KUG 0% Arbeite seit dem gar nicht und bin auch nur Hausfrau. Langsam will ich dann schon mal wieder raus und arbeiten (Ehrenamtlich nimmt wegen Corona grad keiner neue an :/ ) aber so lange man es sich finanziell leisten kann ist das doch nicht verwerfliches. Als Mutti und Hausfrau hat man sicher genug zu tun![]()
16.02.2021 08:15
Man muss sich nicht melden.Keiner wird in D dazu gezwungen sich arbeitslos zu melden.
Du kannst dich bei der Krankenkasse in die Familienversicherung mithineinnehmen lassen.Da ruf die Hotline an,die machen das ganz fix.
Für deine Rente ist eine Meldung beim Amt natürlich besser.Aber wenn du eh eine Versicherung dazu hast und die Zeit nicht ins Gewicht fällt ist auch das alleinig dein Ding.
Du kannst dich bei der Krankenkasse in die Familienversicherung mithineinnehmen lassen.Da ruf die Hotline an,die machen das ganz fix.
Für deine Rente ist eine Meldung beim Amt natürlich besser.Aber wenn du eh eine Versicherung dazu hast und die Zeit nicht ins Gewicht fällt ist auch das alleinig dein Ding.
16.02.2021 09:08
Zitat von Marf:
Man muss sich nicht melden.Keiner wird in D dazu gezwungen sich arbeitslos zu melden.
Du kannst dich bei der Krankenkasse in die Familienversicherung mithineinnehmen lassen.Da ruf die Hotline an,die machen das ganz fix.
Für deine Rente ist eine Meldung beim Amt natürlich besser.Aber wenn du eh eine Versicherung dazu hast und die Zeit nicht ins Gewicht fällt ist auch das alleinig dein Ding.
Genau

Ich hab mich da erkundigt, weil ich mich auch nicht arbeitslos melde. Es besteht keine Pflicht sich zu melden. Die Aufnahme in die Familienversicherung geht problemlos
16.02.2021 09:12
Zitat von Jarla:
Zitat von Marf:
Man muss sich nicht melden.Keiner wird in D dazu gezwungen sich arbeitslos zu melden.
Du kannst dich bei der Krankenkasse in die Familienversicherung mithineinnehmen lassen.Da ruf die Hotline an,die machen das ganz fix.
Für deine Rente ist eine Meldung beim Amt natürlich besser.Aber wenn du eh eine Versicherung dazu hast und die Zeit nicht ins Gewicht fällt ist auch das alleinig dein Ding.
Genauman muss sich nicht melden.
Ich hab mich da erkundigt, weil ich mich auch nicht arbeitslos melde. Es besteht keine Pflicht sich zu melden. Die Aufnahme in die Familienversicherung geht problemlos
Super. Danke
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