Mütter- und Schwangerenforum

Wie berechne ich die Urlaubstage?

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FräuleinS
3620 Beiträge
13.07.2022 07:32
So ist es übrigens auch mit Urlaub bei uns. Bei einer 20h/5Tage Woche zählt ein Urlaubstag 4 Std.
Nehme ich an einem Tag Urlaub, wo ich eigentlich 5h arbeite, mache ich eine std minus. Mache ich an einem Tag Urlaub, wo ich 2h arbeite, dann mache ich 2h plus. Mir wird also mein halber Urlaubstag als Überstunden gutgerechnet.
13.07.2022 08:18
Zitat von FräuleinS:

Zitat von kataleia:

Zitat von FräuleinS:

Zitat von kataleia:

...


Ich Habe mich tatsächlich fehlerhaft ausgedrückt: wenn ich die ganze Woche krank bin, dann muss ich mich auch an meinen freien Tag krank melden, sonst mache ich Minusstunden.


OK aber auch das verstehe ich nicht.

Der freie Tag ist ja nicht mit Stunden belegt.

Ist ja nicht so zum Beispiel, wenn ich Montag bis Donnerstag krank geschrieben bin und Freitag mein freier Tag ist, dass ich dann da arbeiten müsste.

Also warum Minusstunden?


Ich versuche es mal zu erklären. Bei uns gibt es verschiedene Modelle auf der Arbeit. Das gängigste ist die 5-Tage Woche. Arbeite ich 20Std die Woche wären es 4h am Tag. Mein Dienstplan könnte dann so aussehen, dass ich täglich von 8-12Uhr arbeite. Es könnte aber auch sein, dass ich montags bis donnerstags 5h pro Tag arbeite, also von 8-13Uhr, freitags frei. So würde ich jeden Tag eine Stunde Überstunden machen, die ich jede Woche freitags abfeiere. Bin ich aber montags krank, dann wird mir nur meine reguläre Arbeitszeit von 4h gutgeschrieben, da sich laut Vertrag meine Arbeitszeit gleichmäßig auf 5 Tage aufteilt. Ich mache also eine Std minus. Bin ich nun Montag bis Donnerstag krank, dann würde ich täglich eine Stunde minus machen, sodass ich diese Woche keine Überstunden aufgebaut habe, um den Freitag frei zu feiern. Deswegen sollte der Freitag auch bestmöglich krank sein, sodass mir für den Tag auch meine regulären 4h anerkannt werden, die ich in der Regel aber montags-donnerstags arbeite.
Wenn ich laut Vertrag nur 4 Tage arbeite, dann würde der Freitag wie ein Wochenende zählen.
Bei einer 5Tage Woche habe ich 30Urlaubstage, bei einer 4Tage Woche nur 24Urlaubstage. Im Endeffekt kommt es aufs gleiche raus.

Von Vorteil ist es, wenn ich Donnerstag Freitag krank bin bei einer 20h/5 Tage Woche , dann mache ich freitags plus, weil mir für Freitag auch meine durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben wird, welche ich aber eigentlich schon die Tage vorher erarbeitet habe.
Ist das etwas verständlich?


Okay ich verstehe das heißt das sind dann halt keine festen freien Tage die quasi in Stein gemeißelt sind sondern ist lediglich eine Variable und unterschiedlich mögliche Aufteilung der zu leistenden Stunden

Klar das ist sicherlich ein Unterschied.

Ich habe halt feste Stunden an festen Tagen.
Wenn z.b eine Schulung außerhalb dessen stattfindet oder ich an einem Tag länger bleibe weil eben viel zu tun ist und ich die Möglichkeit habe noch länger zu bleiben dann sind das Überstunden aber die anderen Tage die eben festgelegt sind bleiben und angetastet es ist kein variabler schichtplan oder so.

Das macht dann sicherlich auch einen Unterschied bezüglich des Urlaubs und eben auch bezüglich der Tage, die man sich krank meldet.

Und auch beim Urlaub genau sechs Wochen Urlaub sind bei vollzeit bzw Arbeiten an jedem Wochentag 30 Tage.

Und bei einer vier bzw einer drei Tage Woche entsprechend weniger.
So dass es eben auf 6 Wochen raus kommt.
FräuleinS
3620 Beiträge
13.07.2022 14:14
Zitat von kataleia:

Zitat von FräuleinS:

Zitat von kataleia:

Zitat von FräuleinS:

...


OK aber auch das verstehe ich nicht.

Der freie Tag ist ja nicht mit Stunden belegt.

Ist ja nicht so zum Beispiel, wenn ich Montag bis Donnerstag krank geschrieben bin und Freitag mein freier Tag ist, dass ich dann da arbeiten müsste.

Also warum Minusstunden?


Ich versuche es mal zu erklären. Bei uns gibt es verschiedene Modelle auf der Arbeit. Das gängigste ist die 5-Tage Woche. Arbeite ich 20Std die Woche wären es 4h am Tag. Mein Dienstplan könnte dann so aussehen, dass ich täglich von 8-12Uhr arbeite. Es könnte aber auch sein, dass ich montags bis donnerstags 5h pro Tag arbeite, also von 8-13Uhr, freitags frei. So würde ich jeden Tag eine Stunde Überstunden machen, die ich jede Woche freitags abfeiere. Bin ich aber montags krank, dann wird mir nur meine reguläre Arbeitszeit von 4h gutgeschrieben, da sich laut Vertrag meine Arbeitszeit gleichmäßig auf 5 Tage aufteilt. Ich mache also eine Std minus. Bin ich nun Montag bis Donnerstag krank, dann würde ich täglich eine Stunde minus machen, sodass ich diese Woche keine Überstunden aufgebaut habe, um den Freitag frei zu feiern. Deswegen sollte der Freitag auch bestmöglich krank sein, sodass mir für den Tag auch meine regulären 4h anerkannt werden, die ich in der Regel aber montags-donnerstags arbeite.
Wenn ich laut Vertrag nur 4 Tage arbeite, dann würde der Freitag wie ein Wochenende zählen.
Bei einer 5Tage Woche habe ich 30Urlaubstage, bei einer 4Tage Woche nur 24Urlaubstage. Im Endeffekt kommt es aufs gleiche raus.

Von Vorteil ist es, wenn ich Donnerstag Freitag krank bin bei einer 20h/5 Tage Woche , dann mache ich freitags plus, weil mir für Freitag auch meine durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben wird, welche ich aber eigentlich schon die Tage vorher erarbeitet habe.
Ist das etwas verständlich?


Okay ich verstehe das heißt das sind dann halt keine festen freien Tage die quasi in Stein gemeißelt sind sondern ist lediglich eine Variable und unterschiedlich mögliche Aufteilung der zu leistenden Stunden

Klar das ist sicherlich ein Unterschied.

Ich habe halt feste Stunden an festen Tagen.
Wenn z.b eine Schulung außerhalb dessen stattfindet oder ich an einem Tag länger bleibe weil eben viel zu tun ist und ich die Möglichkeit habe noch länger zu bleiben dann sind das Überstunden aber die anderen Tage die eben festgelegt sind bleiben und angetastet es ist kein variabler schichtplan oder so.

Das macht dann sicherlich auch einen Unterschied bezüglich des Urlaubs und eben auch bezüglich der Tage, die man sich krank meldet.

Und auch beim Urlaub genau sechs Wochen Urlaub sind bei vollzeit bzw Arbeiten an jedem Wochentag 30 Tage.

Und bei einer vier bzw einer drei Tage Woche entsprechend weniger.
So dass es eben auf 6 Wochen raus kommt.


Ja, so in etwa. Nur das der Dienstplan trotzdem fest ist. Also montags zb 6h laut Dienstplan (laut Vertrag jedoch nur 4), das macht 2 Überstunden. Arbeite ich nun aufgrund von Personalmangel 8Std, dann mache ich nochmal zwei Überstunden, muss aber Dienstag- Freitag trotzdem wie im Dienstplan arbeiten (außer ich kann in Absprache früher gehen, weil an einem anderen Tag die Besetzung besser ist ).

Aber es gibt sicher auch viele Fälle, wo man nur eine feste Arbeitszeit pro Woche hat und die ganz frei wählen kann ohne Dienstplan ?
Roki33
2 Beiträge
07.11.2022 08:43
Hallo Ihr ,

bin ganz neu hier. Ich brauche Hilfe. Es geht um den Urlaubsanspruch vor dem Entbindungstermin.

Habe ich während dem Mutterschutz (also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) Anspruch auf Urlaubstage bei meinem Arbeitgeber?

Mein Arbeitgeber berechnet mir bei einem Entbindungstermin im April 2023 nur den Januar und Februar als Urlaubstage

Freue mich über eure Rückmeldung.
VG
Mützenmädele
2501 Beiträge
07.11.2022 08:54
Zitat von Roki33:

Hallo Ihr ,

bin ganz neu hier. Ich brauche Hilfe. Es geht um den Urlaubsanspruch vor dem Entbindungstermin.

Habe ich während dem Mutterschutz (also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) Anspruch auf Urlaubstage bei meinem Arbeitgeber?

Mein Arbeitgeber berechnet mir bei einem Entbindungstermin im April 2023 nur den Januar und Februar als Urlaubstage

Freue mich über eure Rückmeldung.
VG

Google "Urlaubstage Mutterschutz"
https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/mutterschutz/wirkt-sich-der-mutterschutz -auf-meinen-urlaubsanspruch-aus--125162
"Der Mutterschutz ändert nichts daran, wieviel Urlaub Ihnen zusteht. Die Zeit, in der Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen, wird so gewertet, als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Dies gilt

- sowohl für die Mutterschutzfristen
- als auch für die Zeit, während der Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen."
Roki33
2 Beiträge
07.11.2022 08:59
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Roki33:

Hallo Ihr ,

bin ganz neu hier. Ich brauche Hilfe. Es geht um den Urlaubsanspruch vor dem Entbindungstermin.

Habe ich während dem Mutterschutz (also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) Anspruch auf Urlaubstage bei meinem Arbeitgeber?

Mein Arbeitgeber berechnet mir bei einem Entbindungstermin im April 2023 nur den Januar und Februar als Urlaubstage

Freue mich über eure Rückmeldung.
VG

Google "Urlaubstage Mutterschutz"
https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/mutterschutz/wirkt-sich-der-mutterschutz -auf-meinen-urlaubsanspruch-aus--125162
"Der Mutterschutz ändert nichts daran, wieviel Urlaub Ihnen zusteht. Die Zeit, in der Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen, wird so gewertet, als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Dies gilt

- sowohl für die Mutterschutzfristen
- als auch für die Zeit, während der Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen."


Vielen lieben Dank für die super schnelle Antwort Dann werde ich weiteres klären.
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