Antrag auf Umzug wurde Abgelehnt .
30.09.2019 08:56
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf Genehmigung eines Umzugs Gestellt .
Grund war aufwendige renovierung von Seitens der Vermieters welche im bewohnten Zustand nicht möglich sind . und meine Wohng ist schon jetz zu groß und 2 weitere Kinder ziehen aus .
Das Schreiben des Vermieterts lag bei .
Nun kam ein Schreiben , das mir der Umzug abgelehnt wird .
Begründung
Die von Ihnen vorgetragennen Gründe führen nicht zu einer Anerkennung der Notwendigkeit eines Umzuges .
Kann mir jemand erklären warum ? .
Soll ich einen anderen Grund schreiben ?
Ich hab Am Donnerstag angerufen , uns Warte auf Rückruf .
Ich kann es erhrlich gesagt nicht verstehehn .
Das Wohnungsangebot . lag im Rahmen des ermessens . daran solte es nicht gelegen haben .
und dann hätte es sicher in der Begründung gestanden
Grund war aufwendige renovierung von Seitens der Vermieters welche im bewohnten Zustand nicht möglich sind . und meine Wohng ist schon jetz zu groß und 2 weitere Kinder ziehen aus .
Das Schreiben des Vermieterts lag bei .
Nun kam ein Schreiben , das mir der Umzug abgelehnt wird .
Begründung
Die von Ihnen vorgetragennen Gründe führen nicht zu einer Anerkennung der Notwendigkeit eines Umzuges .
Kann mir jemand erklären warum ? .
Soll ich einen anderen Grund schreiben ?
Ich hab Am Donnerstag angerufen , uns Warte auf Rückruf .
Ich kann es erhrlich gesagt nicht verstehehn .
Das Wohnungsangebot . lag im Rahmen des ermessens . daran solte es nicht gelegen haben .
und dann hätte es sicher in der Begründung gestanden
30.09.2019 10:26
Du brauchst doch nur eine bewilligung wenn die Wohnung teurer oder größer ist oder

30.09.2019 10:40
Zitat von born-in-helsinki:
Du brauchst doch nur eine bewilligung wenn die Wohnung teurer oder größer ist oder![]()
Mir wurde gesagt , ich brauch eine Genehmigung für den Umzug .
30.09.2019 10:43
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von born-in-helsinki:
Du brauchst doch nur eine bewilligung wenn die Wohnung teurer oder größer ist oder![]()
Mir wurde gesagt , ich brauch eine Genehmigung für den Umzug .
Gehts da nicht eher um die kostenübernahme beim umzug

30.09.2019 10:47
Zitat von born-in-helsinki:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von born-in-helsinki:
Du brauchst doch nur eine bewilligung wenn die Wohnung teurer oder größer ist oder![]()
Mir wurde gesagt , ich brauch eine Genehmigung für den Umzug .
Gehts da nicht eher um die kostenübernahme beim umzug![]()
Nein dem Umzug übernimmt ja der vermieter , da er ja die Wohnung lehr haben möchte .
Mir wurde auf der Amt gesagt ich dürfte nicht ohne Genehmigung umziehhen , mach ich trotzdem ,Muss ich gegenbfals auch aufkommende , Kosten , der Jahresabrechnung der Nebenkosten bzg Heizkosten und Warmwasser , selbst tragen .
Auch wenn ich sparsamm bin , weiß ich nicht , ob das Hinhaut , mit dem was berechnet wurde . und ob dann nachzahlungen zu leisten sind .
Und ob ich das leisten kann weiß ich nicht .
Ohne Genehmigung , darf mann wohl nicht einfach umziehen .
30.09.2019 10:56
Du darfst rein theoretisch immer umziehen. Wenn die den Umzug nicht bewilligen, bedeutet das erstmal für dich, dass die die Umzugs kosten nicht übernehmen und sollte eine neue Wohnung zu teuer sein bzgl der Miete, musst du alleine für die Mehrkosten aufkommen. Heißt in dem oben geschilderten Fall, du kannst umziehen, wenn du eh nicht auf die Umzugs Kosten angewiesen bist. Für eine eventuelle Nachzahlung kommt das Amt eh nur in Form eines Darlehens auf, sollte dir deshalb zb eine Sperre bzgl des Stromanbieters drohen
30.09.2019 11:08
Zitat von Melli290188:
Du darfst rein theoretisch immer umziehen. Wenn die den Umzug nicht bewilligen, bedeutet das erstmal für dich, dass die die Umzugs kosten nicht übernehmen und sollte eine neue Wohnung zu teuer sein bzgl der Miete, musst du alleine für die Mehrkosten aufkommen. Heißt in dem oben geschilderten Fall, du kannst umziehen, wenn du eh nicht auf die Umzugs Kosten angewiesen bist. Für eine eventuelle Nachzahlung kommt das Amt eh nur in Form eines Darlehens auf, sollte dir deshalb zb eine Sperre bzgl des Stromanbieters drohen
Mir gehts eher um die Abrechnung , der Nebenkosten der Wohnung . Die sind relativ niedrig angesetzt , Weiß aber nicht aber das so richtig ist . bedeutet , ich versuche jeden Monat was zu sparen . und dann kommt ne hammer rechnung , die ich event nicht zahlen kann .
Bisher , ist mesit das Jobcenter dafür aufgekommen .
das würde wegfallen , wenn ich ohne Genehmigung umziehe .
Natürlich heize ich nicht ohne grund und verballer Wasser , sondern lebe Sparsamm . Aber ich kann nicht einschätzen , was wir dann verbrauchen , und ob das was angegeben ist , so in etwas paßt .
30.09.2019 12:11
Ich am deiner Stelle würde alles aufnotieren.
Besonders auch, dass du den Umzug selbst bezahlst und dass du nicht mehr vom Amt möchtest als jetzt etc.
Dann Termin dort, alles besprechen und schriftlich geben lassen bzw was du notiert hast unterschreiben lassen.
Besonders auch, dass du den Umzug selbst bezahlst und dass du nicht mehr vom Amt möchtest als jetzt etc.
Dann Termin dort, alles besprechen und schriftlich geben lassen bzw was du notiert hast unterschreiben lassen.
30.09.2019 12:31
Zitat von kataleia:
Ich am deiner Stelle würde alles aufnotieren.
Besonders auch, dass du den Umzug selbst bezahlst und dass du nicht mehr vom Amt möchtest als jetzt etc.
Dann Termin dort, alles besprechen und schriftlich geben lassen bzw was du notiert hast unterschreiben lassen.
danke werde ich machen
Was ich wirklich nicht verstehhe ,
wieso ist eine renovierung von seitens des vermieteres kein Grund ? .
Es handelt sich um eine Kernsanierung . Das habe ich gesagt , und es steht im schreiben , welches ich beigefügt hab .
desweiteren , hab ich schon jetzt eine 108 qm Wohnung zu 4 Personen . was eh schon zu groß ist .
dann sind wir nur noch 2 Personen . Wenn meine beiden Töchter ausziehen .( müssen wir da auch fragen ob sie dürfen )
Die neue Miete beträgt 284 € weniger als die jetzige .
sind doch alles Gründe .
30.09.2019 13:01
Ohne Gewähr-aber ich bin der Meinung,dass man umziehen darf. Wie es mit den Kosten (Umzug und womöglich Mehrkosten für die neue Bleibe )aussieht,weiss ich nicht.
Rein vom Gefühl würde ich sagen,dass man ein mündiger Bürger ist,dem das Amt zwar Vorlagen geben kann/muss,aber nicht grundsätzlich das Leben bestimmen kann.
Sprich wenn dem Staat keine Mehrkosten entstehen,kann man umziehen.
Rein vom Gefühl würde ich sagen,dass man ein mündiger Bürger ist,dem das Amt zwar Vorlagen geben kann/muss,aber nicht grundsätzlich das Leben bestimmen kann.
Sprich wenn dem Staat keine Mehrkosten entstehen,kann man umziehen.
30.09.2019 13:35
Ich würde mich beraten lassen... Eventuell bei einem Anwalt für Sozialrecht vorsprechen. Dann bist du auf der sicheren Seite...
30.09.2019 14:54
Ab zum Anwalt. Da werden die dann plötzlich ganz freundlich und ganz schnell. Ich würde da gar nicht diskutieren und auf Rückruf warten.
30.09.2019 15:52
SGB2 §22 (4)
" Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. "
Eindeutiger geht es ja eigentlich nicht mehr.
Edit: Davon abgesehen sind die einzigen Sanktionen, die bei einem vom Jobcenter abgelehnten Umzug drohen, dass die neue, HÖHERE Miete nicht übernommen wird, sondern weiterhin nur der Betrag für die alte Miete gezahlt wird. Das wäre ja bei dir nicht der Fall. Ansonsten kannst du jederzeit auch ohne Bewilligung umziehen, denn wie bereits erwähnt, hast du das Recht der freien Wohnortwahl. Den Umzug ansich verbieten kann dir niemand.
" Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. "
Eindeutiger geht es ja eigentlich nicht mehr.

Edit: Davon abgesehen sind die einzigen Sanktionen, die bei einem vom Jobcenter abgelehnten Umzug drohen, dass die neue, HÖHERE Miete nicht übernommen wird, sondern weiterhin nur der Betrag für die alte Miete gezahlt wird. Das wäre ja bei dir nicht der Fall. Ansonsten kannst du jederzeit auch ohne Bewilligung umziehen, denn wie bereits erwähnt, hast du das Recht der freien Wohnortwahl. Den Umzug ansich verbieten kann dir niemand.
01.10.2019 07:03
huhu
also zum einen wenn dein vermieter da grundsanieren möchte
müste er dafür sorgen das du in der zeit irgendwo unter kommst
desswegen sagt das amt nein.
es gibt zwei möglichkeiten
entweder dein vermieter kündigt dich , das wäre ein grund
oder aber
du sagst den amt das deine kinder ausziehen und das die wohnung
nicht mehr angemessen ist.
andere gründe sehe ich jetzt so nicht
was deine kinder betrifft .. wenn diese keine arbeit oder ausbildung haben
müssen auch diese (bis zum 25 lebensjahr glaub ich) einen grund
nachweisen, wieso sie ausziehen wollen
jobaufnahme woanders, streit mit den eltern und und und
wenn sie selber eine arbeit haben bzw ausbildung braucht ihr sicher nicht fragen.
so kenne ich das (kann natürlich auch falsch sein)
liebe grüße und ich drücke euch die daumen
also zum einen wenn dein vermieter da grundsanieren möchte
müste er dafür sorgen das du in der zeit irgendwo unter kommst
desswegen sagt das amt nein.
es gibt zwei möglichkeiten
entweder dein vermieter kündigt dich , das wäre ein grund
oder aber
du sagst den amt das deine kinder ausziehen und das die wohnung
nicht mehr angemessen ist.
andere gründe sehe ich jetzt so nicht
was deine kinder betrifft .. wenn diese keine arbeit oder ausbildung haben
müssen auch diese (bis zum 25 lebensjahr glaub ich) einen grund
nachweisen, wieso sie ausziehen wollen
jobaufnahme woanders, streit mit den eltern und und und
wenn sie selber eine arbeit haben bzw ausbildung braucht ihr sicher nicht fragen.
so kenne ich das (kann natürlich auch falsch sein)
liebe grüße und ich drücke euch die daumen

01.10.2019 10:59
Zitat von Hasi87:
huhu
also zum einen wenn dein vermieter da grundsanieren möchte
müste er dafür sorgen das du in der zeit irgendwo unter kommst
desswegen sagt das amt nein.
es gibt zwei möglichkeiten
entweder dein vermieter kündigt dich , das wäre ein grund
oder aber
du sagst den amt das deine kinder ausziehen und das die wohnung
nicht mehr angemessen ist.
andere gründe sehe ich jetzt so nicht
was deine kinder betrifft .. wenn diese keine arbeit oder ausbildung haben
müssen auch diese (bis zum 25 lebensjahr glaub ich) einen grund
nachweisen, wieso sie ausziehen wollen
jobaufnahme woanders, streit mit den eltern und und und
wenn sie selber eine arbeit haben bzw ausbildung braucht ihr sicher nicht fragen.
so kenne ich das (kann natürlich auch falsch sein)
liebe grüße und ich drücke euch die daumen![]()
Dankeschön für deine Antwort .
Der Vermieter hat mir ja geholfen mir eine Alternative Wohnung su suchen .
Das Angebot liegt ja zusammen mit dem Antrag auf Umzug beim Jobcenter , was ja Abgelehnt wurde .
Nach der Sanierung , welche von März -Mov dauern soll , kann ich nicht wieder in meine alte Wohnung , weil 1. viel zu groß und zu teuer .
Ich möchte ja in der neuen dann bleiben . #
Auch das meine beiden Töchter ausziehen weiß das Jobcenter .
Beide machen eine Schuliche Ausbildung , und beziehen Bafög , Kindergeld und Halbwaisenrente , womit siie ohne weitere Unterstützung , Eine Wohnung und sich selbst , finazieren können .
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