Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber weigert sich Kündigungen anzunehmen!

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BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 14:26
Hallo,

worum es im Groben geht, seht ihr ja in der Überschrift. Aber ich will dazu noch etwas weiter ausholen. Und zwar geht es darum, dass der Betrieb meines Mannes zum 30.09. schließt. Es gab auch schon mehrere Betriebsversammlungen deswegen und es wurde allen Mitarbeitern gegenüber beteuert, dass man Ihnen bei der Suche nach neuen Jobs behilflich sei und wer früher gehen will, um woanders anzufangen, dem würde man auch nicht im Wege stehen und einen Aufhebungsvertrag machen. Nunja nun haben zwei Kollegen meines Mannes sich neu beworben und könnten auch direkt anfangen im neuen Betrieb. Daher wollten sie natürlich einen Aufhebungsvertrag, welcher schlichtweg abgelehnt wurde. So blieb ihnen dann nur die Möglichkeit ihren Arbeitsvertrag FRISTGEMÄß zu kündigen. Problem an der Sache ist, dass der Betrieb bzw. die Chefs sich schlichtweg weigern, die Kündigungen anzunehmen und den Empfang zu bestätigen. Die beiden Mitarbeiter haben es jetzt über den Umweg Sekretärin geschafft, die dafür aber jede Menge Ärger erhalten hat, weil sie dazu ja nicht berechtigt ist, sprich Kündigungen entgegen zu nehmen. Nunja mein Mann will sich jetzt ebenfalls neu bewerben und zwar im selben Betrieb wie die 2 Kollegen, da dort gerade dringend Leute gesucht werden. Problem ist natürlich, dass der neue Betrieb JETZT Leute sucht und nicht erst in 4 Monaten. Jetzt fragen wir uns daher, wie wir die Kündigung des derzeitigen Arbeitsvertrages an den Mann bringen sollen? Kennt sich da jemand aus? Wie kann man die Kündigung zweifelsfrei gültig dem AG zukommen lassen.
Einschreiben mit Rückschein haben wir schon überlegt, aber wenn dann der AG den Brief nicht annimmt, was dann? Und vorallem ist Einschreiben mit Rückschein ohne jeden Zweifel gültig? Denn der AG könnte ja auch behaupten, in dem Brief sei keine Kündigung gewesen! Kann ja niemand beweisen! Vielen Dank schonmal.

Lg
Bex83
4636 Beiträge
03.06.2015 14:35
Zitat von BlödmannVomDienst:

Hallo,

worum es im Groben geht, seht ihr ja in der Überschrift. Aber ich will dazu noch etwas weiter ausholen. Und zwar geht es darum, dass der Betrieb meines Mannes zum 30.09. schließt. Es gab auch schon mehrere Betriebsversammlungen deswegen und es wurde allen Mitarbeitern gegenüber beteuert, dass man Ihnen bei der Suche nach neuen Jobs behilflich sei und wer früher gehen will, um woanders anzufangen, dem würde man auch nicht im Wege stehen und einen Aufhebungsvertrag machen. Nunja nun haben zwei Kollegen meines Mannes sich neu beworben und könnten auch direkt anfangen im neuen Betrieb. Daher wollten sie natürlich einen Aufhebungsvertrag, welcher schlichtweg abgelehnt wurde. So blieb ihnen dann nur die Möglichkeit ihren Arbeitsvertrag FRISTGEMÄß zu kündigen. Problem an der Sache ist, dass der Betrieb bzw. die Chefs sich schlichtweg weigern, die Kündigungen anzunehmen und den Empfang zu bestätigen. Die beiden Mitarbeiter haben es jetzt über den Umweg Sekretärin geschafft, die dafür aber jede Menge Ärger erhalten hat, weil sie dazu ja nicht berechtigt ist, sprich Kündigungen entgegen zu nehmen. Nunja mein Mann will sich jetzt ebenfalls neu bewerben und zwar im selben Betrieb wie die 2 Kollegen, da dort gerade dringend Leute gesucht werden. Problem ist natürlich, dass der neue Betrieb JETZT Leute sucht und nicht erst in 4 Monaten. Jetzt fragen wir uns daher, wie wir die Kündigung des derzeitigen Arbeitsvertrages an den Mann bringen sollen? Kennt sich da jemand aus? Wie kann man die Kündigung zweifelsfrei gültig dem AG zukommen lassen.
Einschreiben mit Rückschein haben wir schon überlegt, aber wenn dann der AG den Brief nicht annimmt, was dann? Und vorallem ist Einschreiben mit Rückschein ohne jeden Zweifel gültig? Denn der AG könnte ja auch behaupten, in dem Brief sei keine Kündigung gewesen! Kann ja niemand beweisen! Vielen Dank schonmal.

Lg

Einschreiben mit Ruckschein ist gültig! Hatte das selbe Problem einmal und mich damals ( vor 4,5Jahren) beim Anwalt informiert.
Er sollte es sich halt ausdrucken und aufheben. Wobei er uch einen Aufhebungsvertrag erzwingen kann, über in Anwalt am besten. Wenn ihr Rechtsschutz habt def Gebrauch davon machen.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 14:37
Zitat von Bex83:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Hallo,

worum es im Groben geht, seht ihr ja in der Überschrift. Aber ich will dazu noch etwas weiter ausholen. Und zwar geht es darum, dass der Betrieb meines Mannes zum 30.09. schließt. Es gab auch schon mehrere Betriebsversammlungen deswegen und es wurde allen Mitarbeitern gegenüber beteuert, dass man Ihnen bei der Suche nach neuen Jobs behilflich sei und wer früher gehen will, um woanders anzufangen, dem würde man auch nicht im Wege stehen und einen Aufhebungsvertrag machen. Nunja nun haben zwei Kollegen meines Mannes sich neu beworben und könnten auch direkt anfangen im neuen Betrieb. Daher wollten sie natürlich einen Aufhebungsvertrag, welcher schlichtweg abgelehnt wurde. So blieb ihnen dann nur die Möglichkeit ihren Arbeitsvertrag FRISTGEMÄß zu kündigen. Problem an der Sache ist, dass der Betrieb bzw. die Chefs sich schlichtweg weigern, die Kündigungen anzunehmen und den Empfang zu bestätigen. Die beiden Mitarbeiter haben es jetzt über den Umweg Sekretärin geschafft, die dafür aber jede Menge Ärger erhalten hat, weil sie dazu ja nicht berechtigt ist, sprich Kündigungen entgegen zu nehmen. Nunja mein Mann will sich jetzt ebenfalls neu bewerben und zwar im selben Betrieb wie die 2 Kollegen, da dort gerade dringend Leute gesucht werden. Problem ist natürlich, dass der neue Betrieb JETZT Leute sucht und nicht erst in 4 Monaten. Jetzt fragen wir uns daher, wie wir die Kündigung des derzeitigen Arbeitsvertrages an den Mann bringen sollen? Kennt sich da jemand aus? Wie kann man die Kündigung zweifelsfrei gültig dem AG zukommen lassen.
Einschreiben mit Rückschein haben wir schon überlegt, aber wenn dann der AG den Brief nicht annimmt, was dann? Und vorallem ist Einschreiben mit Rückschein ohne jeden Zweifel gültig? Denn der AG könnte ja auch behaupten, in dem Brief sei keine Kündigung gewesen! Kann ja niemand beweisen! Vielen Dank schonmal.

Lg

Einschreiben mit Ruckschein ist gültig! Hatte das selbe Problem einmal und mich damals ( vor 4,5Jahren) beim Anwalt informiert.
Er sollte es sich halt ausdrucken und aufheben. Wobei er uch einen Aufhebungsvertrag erzwingen kann, über in Anwalt am besten. Wenn ihr Rechtsschutz habt def Gebrauch davon machen.


Ah ok, das ist interessant. Wussten wir nicht. Rechtschutz haben wir nicht. Kann die Gewerkschaft da was machen?
Bex83
4636 Beiträge
03.06.2015 14:43
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Bex83:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Hallo,

worum es im Groben geht, seht ihr ja in der Überschrift. Aber ich will dazu noch etwas weiter ausholen. Und zwar geht es darum, dass der Betrieb meines Mannes zum 30.09. schließt. Es gab auch schon mehrere Betriebsversammlungen deswegen und es wurde allen Mitarbeitern gegenüber beteuert, dass man Ihnen bei der Suche nach neuen Jobs behilflich sei und wer früher gehen will, um woanders anzufangen, dem würde man auch nicht im Wege stehen und einen Aufhebungsvertrag machen. Nunja nun haben zwei Kollegen meines Mannes sich neu beworben und könnten auch direkt anfangen im neuen Betrieb. Daher wollten sie natürlich einen Aufhebungsvertrag, welcher schlichtweg abgelehnt wurde. So blieb ihnen dann nur die Möglichkeit ihren Arbeitsvertrag FRISTGEMÄß zu kündigen. Problem an der Sache ist, dass der Betrieb bzw. die Chefs sich schlichtweg weigern, die Kündigungen anzunehmen und den Empfang zu bestätigen. Die beiden Mitarbeiter haben es jetzt über den Umweg Sekretärin geschafft, die dafür aber jede Menge Ärger erhalten hat, weil sie dazu ja nicht berechtigt ist, sprich Kündigungen entgegen zu nehmen. Nunja mein Mann will sich jetzt ebenfalls neu bewerben und zwar im selben Betrieb wie die 2 Kollegen, da dort gerade dringend Leute gesucht werden. Problem ist natürlich, dass der neue Betrieb JETZT Leute sucht und nicht erst in 4 Monaten. Jetzt fragen wir uns daher, wie wir die Kündigung des derzeitigen Arbeitsvertrages an den Mann bringen sollen? Kennt sich da jemand aus? Wie kann man die Kündigung zweifelsfrei gültig dem AG zukommen lassen.
Einschreiben mit Rückschein haben wir schon überlegt, aber wenn dann der AG den Brief nicht annimmt, was dann? Und vorallem ist Einschreiben mit Rückschein ohne jeden Zweifel gültig? Denn der AG könnte ja auch behaupten, in dem Brief sei keine Kündigung gewesen! Kann ja niemand beweisen! Vielen Dank schonmal.

Lg

Einschreiben mit Ruckschein ist gültig! Hatte das selbe Problem einmal und mich damals ( vor 4,5Jahren) beim Anwalt informiert.
Er sollte es sich halt ausdrucken und aufheben. Wobei er uch einen Aufhebungsvertrag erzwingen kann, über in Anwalt am besten. Wenn ihr Rechtsschutz habt def Gebrauch davon machen.


Ah ok, das ist interessant. Wussten wir nicht. Rechtschutz haben wir nicht. Kann die Gewerkschaft da was machen?

Ja!!! Darüber hat er die evtl sogar besseren Chancen!
Und ist im Normalfall jegliche Kosten mit monatsbeitrag abgegolten!
Ich hoffe er bekommt die neue Stelle und die kündigung klappt.
moonari
4525 Beiträge
03.06.2015 14:52
Darf ich mal kurz fragen, ob er in seinem jetzigen Arbeitsvertrag eine besonders geregelt Kündigungsfrist hat? Denn normalerweise beträgt eine normale Frist für den Arbeitnehmer nur vier Wochen.
Also könnte dein Mann ja zum 15.06.15 kündigen, wie oben beschrieben mit Einschreiben +Rückschein, und den Betrieb zum 14.07.15 verlassen.
Und mit der Annahme, wurde dir ja schon ein Tipp gegeben viel Erfolg!
Janine-MB
176 Beiträge
03.06.2015 14:54
Einen Aufhebungsvertrag kann man leider nicht erzwingen!!! Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
ANJUKA
23752 Beiträge
03.06.2015 14:54
Aufhebungsvertrag ist alles schön ung gut, ABER:
Am gleichen Tag sollte sich dein Mann SOFORT beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und sei es nur für 24 Stunden.
Denn muss er in den kommenden 4-6 Jahren dann mal Arbeitslosengeld beantragen, werden und können sie ihm eine Sperrzeit rein drücken.

Ist meinem jetzt passiert. Hatte ne neue Arbeit, hat Aufhebungsvertrag gemacht, sich ne Arbeitslos gemeldet und prompt erstmal ne Sperrzeit von 6 Wochen bekommen UND zusätzlich noch 90 Tage weniger Bezugszeitraum.
moonari
4525 Beiträge
03.06.2015 15:24
Und noch eine Frage, sind die Chefs denn nie anzutreffen?
Sagen die einem direkt ins gesicht, dass sie das schreiben nicht annehmen?
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:25
Zitat von ANJUKA:

Aufhebungsvertrag ist alles schön ung gut, ABER:
Am gleichen Tag sollte sich dein Mann SOFORT beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und sei es nur für 24 Stunden.
Denn muss er in den kommenden 4-6 Jahren dann mal Arbeitslosengeld beantragen, werden und können sie ihm eine Sperrzeit rein drücken.

Ist meinem jetzt passiert. Hatte ne neue Arbeit, hat Aufhebungsvertrag gemacht, sich ne Arbeitslos gemeldet und prompt erstmal ne Sperrzeit von 6 Wochen bekommen UND zusätzlich noch 90 Tage weniger Bezugszeitraum.


Ok gut, also kommt nur Kündigung in Frage. Gewerkschaft meinte, dass er warten soll bis er die Kündigung vom AG zum 30.09. hat, dann kann er mit 4 wöchiger Frist kündigen und bekommt auch keine Probleme mit dem Arbeitsamt. Die Kündigungen seitens des AG gehen diesen Monat raus. Problem war halt nur, dass der AG keine vorzeitige Kündigung akzeptiert, aber wenn das mit Einschreiben Rückschein gültig ist, dann versuchen wir das so. Aber was machen wir nun, wenn der AG das Einschreiben nicht annimmt, weil er sich ja denken kann, was da drin ist.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:29
Zitat von moonari:

Darf ich mal kurz fragen, ob er in seinem jetzigen Arbeitsvertrag eine besonders geregelt Kündigungsfrist hat? Denn normalerweise beträgt eine normale Frist für den Arbeitnehmer nur vier Wochen.
Also könnte dein Mann ja zum 15.06.15 kündigen, wie oben beschrieben mit Einschreiben +Rückschein, und den Betrieb zum 14.07.15 verlassen.
Und mit der Annahme, wurde dir ja schon ein Tipp gegeben viel Erfolg!


Nein laut Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Fristen. Später wurde zwar noch ein Tarifvertrag abgeschlossen, aber auch da beträgt die Frist nur 1 Monat!
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:30
Zitat von moonari:

Und noch eine Frage, sind die Chefs denn nie anzutreffen?
Sagen die einem direkt ins gesicht, dass sie das schreiben nicht annehmen?


JA!! Sein Kollege wollte dem Chef die Kündigung persönlich in die Hand drücken. Der Chef hat klipp und klar gesagt: "Nein, nehme ich nicht an und bestätige auch den Empfang nicht!"
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:32
Zitat von ANJUKA:

Aufhebungsvertrag ist alles schön ung gut, ABER:
Am gleichen Tag sollte sich dein Mann SOFORT beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und sei es nur für 24 Stunden.
Denn muss er in den kommenden 4-6 Jahren dann mal Arbeitslosengeld beantragen, werden und können sie ihm eine Sperrzeit rein drücken.

Ist meinem jetzt passiert. Hatte ne neue Arbeit, hat Aufhebungsvertrag gemacht, sich ne Arbeitslos gemeldet und prompt erstmal ne Sperrzeit von 6 Wochen bekommen UND zusätzlich noch 90 Tage weniger Bezugszeitraum.


Gerade nochmal gegoogelt nach Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag. Würde meinen Mann, wenn ich das richtig sehe, nicht betreffen, da ein wichtiger Grund vorliegt. "Drohung einer betriebsbedingten Kündigung!"

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-be im-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/
ANJUKA
23752 Beiträge
03.06.2015 15:36
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von ANJUKA:

Aufhebungsvertrag ist alles schön ung gut, ABER:
Am gleichen Tag sollte sich dein Mann SOFORT beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und sei es nur für 24 Stunden.
Denn muss er in den kommenden 4-6 Jahren dann mal Arbeitslosengeld beantragen, werden und können sie ihm eine Sperrzeit rein drücken.

Ist meinem jetzt passiert. Hatte ne neue Arbeit, hat Aufhebungsvertrag gemacht, sich ne Arbeitslos gemeldet und prompt erstmal ne Sperrzeit von 6 Wochen bekommen UND zusätzlich noch 90 Tage weniger Bezugszeitraum.


Gerade nochmal gegoogelt nach Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag. Würde meinen Mann, wenn ich das richtig sehe, nicht betreffen, da ein wichtiger Grund vorliegt. "Drohung einer betriebsbedingten Kündigung!"

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-be im-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Bei uns war es so das meinem Mann keine andere Wahl gelassen wurde. Sonst hätte man ihn nicht gehen lassen. Da er aber bessere Arbeit fand sagte er sich selber ok i mach den Aufhebungsvertrag.
Das dumme ist das die Agentur für Arbeit sich das so dreht wie sie es grade brauchen

Wir legen auch grade Wiederspruch gegen den Bescheid ein, sehen aber wenig Hoffnung.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:38
Zitat von ANJUKA:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von ANJUKA:

Aufhebungsvertrag ist alles schön ung gut, ABER:
Am gleichen Tag sollte sich dein Mann SOFORT beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und sei es nur für 24 Stunden.
Denn muss er in den kommenden 4-6 Jahren dann mal Arbeitslosengeld beantragen, werden und können sie ihm eine Sperrzeit rein drücken.

Ist meinem jetzt passiert. Hatte ne neue Arbeit, hat Aufhebungsvertrag gemacht, sich ne Arbeitslos gemeldet und prompt erstmal ne Sperrzeit von 6 Wochen bekommen UND zusätzlich noch 90 Tage weniger Bezugszeitraum.


Gerade nochmal gegoogelt nach Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag. Würde meinen Mann, wenn ich das richtig sehe, nicht betreffen, da ein wichtiger Grund vorliegt. "Drohung einer betriebsbedingten Kündigung!"

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-be im-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Bei uns war es so das meinem Mann keine andere Wahl gelassen wurde. Sonst hätte man ihn nicht gehen lassen. Da er aber bessere Arbeit fand sagte er sich selber ok i mach den Aufhebungsvertrag.
Das dumme ist das die Agentur für Arbeit sich das so dreht wie sie es grade brauchen

Wir legen auch grade Wiederspruch gegen den Bescheid ein, sehen aber wenig Hoffnung.


Aber eigentlich ist das doch genau der geschilderte Fall samt Urteil, den ich verlinkt habe. Denn er hat sich ja mit dem Aufhebungsvertrag nicht freiwillig in die Arbeitslosigkeit begeben sondern in ein neues Arbeitsverhältnis.
grinsbacke
6858 Beiträge
03.06.2015 15:39
Ein Einwurf unter zeugen ist auch möglich. Am besten auf Umschlag drauf schreiben
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