Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber weigert sich Kündigungen anzunehmen!

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Ismi1982
805 Beiträge
03.06.2015 15:44
Ich würde zu einem Anwalt gehen. Ein Beratungsgespräch mit einem Schreiben an den AG der die Kündigung enthält kostet nicht die Welt, ist aber dann rechtlich Wasserdicht.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
03.06.2015 15:53
Zitat von Ismi1982:

Ich würde zu einem Anwalt gehen. Ein Beratungsgespräch mit einem Schreiben an den AG der die Kündigung enthält kostet nicht die Welt, ist aber dann rechtlich Wasserdicht.


Also ich habe so um die 100 EUR für Beratungsgespräch auf dem Schirm? Das finde ich jetzt nicht unbedingt wenig für so eine EIGENTLICH banale Sache.
Ismi1982
805 Beiträge
03.06.2015 16:11

Sonst halt mit Einschreiben-Rückeschein. Da wird doch nicht der Chef persönlich die Post entgegennehmen oder?
nilou
14720 Beiträge
06.06.2015 08:13
Bei Kündigungen immer Einwurfeinschreiben machen. Zugang ist mit Einwurf erfolgt - egal ob sie es lesen oder nicht.

Beim Einschreiben mit Rückschein bzw. Übergabeeinschreiben kann der Zugang vereitelt werden indem man es schlicht nicht entgegen nimmt. Ist zwar nicht in Ordnung und hinten raus kann man mit Zugangsvereitelung argumentieren, ist aber viel aufwendiger als Nr. 1.
06.06.2015 08:25
Ich würde die Kündigung ebenfalls mit einschreiben/Rückschein einsenden, so dass die Zustellung bestätigt wird.

Grundsätzlich ist die Kündigung eine einseitige Willenserklärung die nicht der Zusage der anderen Vertragspartei bedarf. Die Willenserklärung muss lediglich in den Machtbereich des anderen gelangen (Briefkasten z.b.) um wirksam zu sein!

Der AG darf den Zugang nicht vereiteln! Das ist rechtswidrig!
Grundsätzlich ist die Frist in Paragraph 622 bestimmt oder im jeweiligen Vertrag festgehalten.
Wobei die Frist mit Sicherheit nicht eingehalten werde muss, wenn schon mehrmals der Zugang der Kündigung vereitelt wurde - Problem ist hier jedoch die Beweislast...
06.06.2015 14:05
Grds reicht die Hinterlegung im Briefkasten, ggf unter zeugen. Dann ist die Kündigung definitiv zugestellt, ob sie gelesen wird oder nicht ist egal. Oder wenn chef da ist ihm hinlegen mit Ansage was es ist, gilt als gültig zugestellt
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