darf ein vermieter das vorschreiben
21.10.2011 10:07
Zitat von Toffy:
im mietvertrag schreibt sie das rein das die wohung so übergeben muss wie sie jetzt ist ist ja kein thema, aber sollte ich keine farbe an die wand machen, werd ich auch sicher nicht beim auszug streichen, den ich rauche nicht, und es wird bei mir auch nicht geraucht, also wird die wand immer schnee weiß sein,
mir gefällt die wohnung echt super, aber ist halt die sache was ich mit meinem flöckchen mache, jana hängt an hier und ich genau so, und ich will sie eigendlich nicht ab geben, weil bin froh wenn ich raus bin von daheim, und will auch erst mal keinen kontakt mehr zu meinen großeltern, deswegen kann mein hamsterchen da auch nicht bleiben![]()
ein hamster zählt nicht als haustier. hamster sind kleintiere und müssen beim vermieter nicht angegeben werden. so ist das meines wissens nach.
21.10.2011 10:08
das streichen ansich ist ja kein thema, nur das ich nich einsehe so ne teure farbe zu kaufen, wie einige sagten weiß ist weiß. frag mich was dann in der alpina drin ist was so besonders ist,
naja die waschmaschine muss in keller, also gibts da keinen mehr, was ich bisschen doof finde wegen meiner hexe, kann die keine min aus den augen lassen, aber glaube ich lass mal nen anwalt über den mietvertrag schaun sicher ist sicher
naja die waschmaschine muss in keller, also gibts da keinen mehr, was ich bisschen doof finde wegen meiner hexe, kann die keine min aus den augen lassen, aber glaube ich lass mal nen anwalt über den mietvertrag schaun sicher ist sicher
21.10.2011 10:08
Zitat von Toffy:
und sie meinte auch noch das ich eine hausrats versicherung brauche. bin da echt stutzig geworden
Das ist normal, das Du die brauchst.
Und auch vorlegst.
21.10.2011 10:09
Das du frisch streichts kann sie (vertraglich)verlangen-aber nicht welche Farbe du dafür nehmen mußt.
Löcher für Bilder,Regale ect.läuft unter 'normale Wohnungsnutzung',das ist alles erlaubt und sie darf es dir nicht untersagen.Du kannst ja,beim Auszug,die Löcher mit Spachtelmasse zukleistern....selbst im Bad ist es eine üblriche Nutzung-bei Spiegelscränken,Handtuchhalter.....
Kleintiere sind erlaubt sofern sie andere Mieter nicht belästigen.Be Katzen/Hunde siehts etwas anders aus-aber so ein oller Hamster kann dir keiner verbieten.
Überleg dir aber gut ob du da rein willst.Wenn schon vorab ein ungutes Gefühl besteht.
Löcher für Bilder,Regale ect.läuft unter 'normale Wohnungsnutzung',das ist alles erlaubt und sie darf es dir nicht untersagen.Du kannst ja,beim Auszug,die Löcher mit Spachtelmasse zukleistern....selbst im Bad ist es eine üblriche Nutzung-bei Spiegelscränken,Handtuchhalter.....
Kleintiere sind erlaubt sofern sie andere Mieter nicht belästigen.Be Katzen/Hunde siehts etwas anders aus-aber so ein oller Hamster kann dir keiner verbieten.
Überleg dir aber gut ob du da rein willst.Wenn schon vorab ein ungutes Gefühl besteht.
21.10.2011 10:10
Zitat von Toffy:
das streichen ansich ist ja kein thema, nur das ich nich einsehe so ne teure farbe zu kaufen, wie einige sagten weiß ist weiß. frag mich was dann in der alpina drin ist was so besonders ist,
naja die waschmaschine muss in keller, also gibts da keinen mehr, was ich bisschen doof finde wegen meiner hexe, kann die keine min aus den augen lassen, aber glaube ich lass mal nen anwalt über den mietvertrag schaun sicher ist sicher
Alpina ist eine sehr gute Farbe.Es gibt sie auch für Allergiker.Vielleicht will sie es deswegen.
21.10.2011 10:11
wenn du die wohnung unrenoviert übernimmst, kannst du sie auch so abgeben, wenn renoviert, tuts auch eine billige farbe, die nachmieter streichen doch eh nochmal....
aber warum machste dir jetzt gedanken darum, hast du nicht vor da wohnen zu bleiben?????
aber warum machste dir jetzt gedanken darum, hast du nicht vor da wohnen zu bleiben?????
21.10.2011 10:12
Zitat von mütze:
Das du frisch streichts kann sie (vertraglich)verlangen-aber nicht welche Farbe du dafür nehmen mußt.
Löcher für Bilder,Regale ect.läuft unter 'normale Wohnungsnutzung',das ist alles erlaubt und sie darf es dir nicht untersagen.Du kannst ja,beim Auszug,die Löcher mit Spachtelmasse zukleistern....selbst im Bad ist es eine üblriche Nutzung-bei Spiegelscränken,Handtuchhalter.....
Kleintiere sind erlaubt sofern sie andere Mieter nicht belästigen.Be Katzen/Hunde siehts etwas anders aus-aber so ein oller Hamster kann dir keiner verbieten.
Überleg dir aber gut ob du da rein willst.Wenn schon vorab ein ungutes Gefühl besteht.
handtuch halter hat sie alles selber rein gemacht und son doofen spiegel ist im bad wo kein stauraum ist, und sie würde noch ne glas ablage hin machen, aber weder ein regal für handtücher könnte ich ins bad machen noch bisschen deko,
hab sie ja gleich gefragt was mit hamstern ist, da hat sie gesagt das will sie nicht, die wohung ist nagel neu gemacht, und das will sie nicht, hab ihr ja gesagt das es nur ein hamsterchen ist, und kein goldhamster, der stinkt, und nur dreck macht
21.10.2011 10:13
Zitat von alicia2008:
wenn du die wohnung unrenoviert übernimmst, kannst du sie auch so abgeben, wenn renoviert, tuts auch eine billige farbe, die nachmieter streichen doch eh nochmal....
aber warum machste dir jetzt gedanken darum, hast du nicht vor da wohnen zu bleiben?????
ich hab mir die wohung angeschaut, weils auf dauer zuhause bei mir nicht mehr gut geht, und ich hier raus muss, deswegen hab ich mir diese wohung angeschaut, und ist doch normal das man nach fragt was man darf und was nicht
21.10.2011 10:15
schau mal hier rein:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/sc hoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renov ieren-muessen_aid_418607.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/sc hoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renov ieren-muessen_aid_418607.html
21.10.2011 10:16
Zitat von Toffy:
das streichen ansich ist ja kein thema, nur das ich nich einsehe so ne teure farbe zu kaufen, wie einige sagten weiß ist weiß. frag mich was dann in der alpina drin ist was so besonders ist,
naja die waschmaschine muss in keller, also gibts da keinen mehr, was ich bisschen doof finde wegen meiner hexe, kann die keine min aus den augen lassen, aber glaube ich lass mal nen anwalt über den mietvertrag schaun sicher ist sicher
auch das mit der Waschmaschine ist rechtens
wenn es einen Waschkeller gibt ist es doch toll ich meine Wäsche musst du doch so oder so im Trockenraum aufhängen da ja in der Wohnung trocknen verboten ist ( so ist das zumindest bei uns) und ob du nun die Maschine da anschmeißt oder in der Wohnung ist doch dann egal.
21.10.2011 10:19
Zum Hamster:
Kleintiere (Nagetiere, Vögel, Fische) müssen bis zu einer bestimmten Menge (über die es kein einheitliches Urteile gibt) nicht als Haustier angegeben werden, da sie überwiegend im Käfig leben, so die Wohnung nicht schädigen können. Außerdem störrt ihr Lärm die anderen bewohner des Hauses nicht und sind nicht gefährlich. Anders sieht es da bei giftigen Reptilien aus. Als Haustiere gelten daher eher Hunde und Katzen, da diese die Wohnung durch Haare, Kratzen, etz kaputt machen können und ihre Geräusche andere stören können.
Solange du also nicht 25 Meerschweinchen frei in der Wohnung herumlaufen lässt, kann die keiner was!
Kleintiere (Nagetiere, Vögel, Fische) müssen bis zu einer bestimmten Menge (über die es kein einheitliches Urteile gibt) nicht als Haustier angegeben werden, da sie überwiegend im Käfig leben, so die Wohnung nicht schädigen können. Außerdem störrt ihr Lärm die anderen bewohner des Hauses nicht und sind nicht gefährlich. Anders sieht es da bei giftigen Reptilien aus. Als Haustiere gelten daher eher Hunde und Katzen, da diese die Wohnung durch Haare, Kratzen, etz kaputt machen können und ihre Geräusche andere stören können.
Solange du also nicht 25 Meerschweinchen frei in der Wohnung herumlaufen lässt, kann die keiner was!
21.10.2011 10:19
Zitat von Toffy:
Zitat von mütze:
Das du frisch streichts kann sie (vertraglich)verlangen-aber nicht welche Farbe du dafür nehmen mußt.
Löcher für Bilder,Regale ect.läuft unter 'normale Wohnungsnutzung',das ist alles erlaubt und sie darf es dir nicht untersagen.Du kannst ja,beim Auszug,die Löcher mit Spachtelmasse zukleistern....selbst im Bad ist es eine üblriche Nutzung-bei Spiegelscränken,Handtuchhalter.....
Kleintiere sind erlaubt sofern sie andere Mieter nicht belästigen.Be Katzen/Hunde siehts etwas anders aus-aber so ein oller Hamster kann dir keiner verbieten.
Überleg dir aber gut ob du da rein willst.Wenn schon vorab ein ungutes Gefühl besteht.
handtuch halter hat sie alles selber rein gemacht und son doofen spiegel ist im bad wo kein stauraum ist, und sie würde noch ne glas ablage hin machen, aber weder ein regal für handtücher könnte ich ins bad machen noch bisschen deko,
hab sie ja gleich gefragt was mit hamstern ist, da hat sie gesagt das will sie nicht, die wohung ist nagel neu gemacht, und das will sie nicht, hab ihr ja gesagt das es nur ein hamsterchen ist, und kein goldhamster, der stinkt, und nur dreck macht
sie darf dir den den nicht verbieten, kann aber sein das du deswegen dann keine Mietvertrag bekommst bzw. die Wohnung nicht. Ist das komplette Badezimmer gefließt also auch die Wände dann ist es nur normal das sie nicht will das du da noch was bohrst stellst du einfach nen hohen schrank rein und gut ist
21.10.2011 10:21
also mit dem streichen stimm ich meinen vorrednerinnen zu... zwingen zu der farbe kann sie dich nicht... du musst die wohnung ausserdem nur streichen wenn sie abgewohnt ist bzw. wenn du knallige farben an den wänden hast (während du dort gewohn hast) die die wohnung "verunstalten"... ansonsten kommt es darauf an was bei der übergabe vereinbart wird und was im mietvertrag steht..
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das mit den löchern kann sie dir nicht verbieten... es gibt dazu sogar ein urteil, dass das einen mieter in der "entfaltung seiner persönlichkeit" stört wenn sowas verboten wird (gilt auch dafür falls sie dir verbieten will die wohnung z.B. geld oder grün zu streichen)
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und wegen dem hamster wurde hier ja schon alles gesagt..
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das mit den löchern kann sie dir nicht verbieten... es gibt dazu sogar ein urteil, dass das einen mieter in der "entfaltung seiner persönlichkeit" stört wenn sowas verboten wird (gilt auch dafür falls sie dir verbieten will die wohnung z.B. geld oder grün zu streichen)
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und wegen dem hamster wurde hier ja schon alles gesagt..
21.10.2011 10:21
Zitat:
In deiner Wohnung darf dir der Vermieter keine Vorschriften machen zur Auswahl von Farben oder Tapeten etc.. Wenn das so im Mietvertrag oder den AVB steht, ist die Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam und der Vermieter müsste für alles, auch zum Auszug, aufkommen (siehe auch zur Orientierung: VIII ZR 224/07## VIII ZR 199/06## VIII ZR 166/0.
Und das hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasc hmaschine.htm
21.10.2011 10:22
Zitat von Spielofant:
Weder musst du streichen noch mit einer bestimmten Farbe dies (nicht) tun. Gibt ja immer noch Vermieter, die auf einen dummen Mieter hoffen.![]()
also was ich vor einiger zeit gehört und auch gelesen habe;
oft wollen die vermieter das vorschreiben - aber selbst farbe darfst du lassen, aber keine grellen töne wie z.b. rot, schwarz ect. pastelltöne darf man lassen. vorausgesetzt es wurde vernünftig gestrichen und hinterlassen.
geh ruhig im netz schauen, oft findest du antworten von ra. oder mietervereine.
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