Mütter- und Schwangerenforum

darf ein vermieter das vorschreiben

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butjentine
3506 Beiträge
21.10.2011 12:55
Zitat von Penelope3582:

Zitat von butjentine:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Mondkind:

Aber was ist denn wenn das mit der ALPINA-Farbe im Vertrag steht und sie unterschreibt das so? Erklärt sie sich dann nicht eigentlich damit einverstanden? Also muss sie das dann nicht machen wenn sie dafür unterschreibt?

Naja..du hast ja sicher nicht vor in den nächsten 6 Monaten wieder auzuziehn..also leg dir einfach monatlich nen fünfer beiseite und dann kannste beim auszug die blöde farbe kaufen


Es gibt dazu glaube ich auch Gesetze, dass dann solche Texte, auch wenn man sie unterschreibt, nichtig sind, weil es nicht dem deutschen Mietgesetz entspricht. Auch Mietverträge in denen starre Fristen bezüglich Renovierung drin stehen, sind nichtig! Es gelten immer die neusten Regelungen, egal was im Mietvertrag drin steht! Die TS muss nicht renovieren und a uch nicht mit einer bestimmten Farbe streichen. Sie muss lediglich die Wohnung besenrein übergeben!


nein, das gesetz steht immer über dem vertrag. wenn man so eine klausel drin hat, ist diese nicht rechtsverbindlich und wird im streitfalle durch den wortlaut des gesetzes ersetzt.

allerdings gibt es ein bgh unrteil das nur helle töne zur übergabe erlaubt. gegen pink zb kann ein vermieter vorgehen


Du hast anscheinend meinen Text nicht richtig gelesen, ich habe nichts anderes geschrieben, also lese bitte noch mal


in deinem text steht "lediglich besenrein zu übergeben" dies ist leider nicht so. man muß schon drauf achten das man mit hellen farben bzw in weiß gestrichen hat.
21.10.2011 13:04
Zitat von butjentine:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von butjentine:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Mondkind:

Aber was ist denn wenn das mit der ALPINA-Farbe im Vertrag steht und sie unterschreibt das so? Erklärt sie sich dann nicht eigentlich damit einverstanden? Also muss sie das dann nicht machen wenn sie dafür unterschreibt?

Naja..du hast ja sicher nicht vor in den nächsten 6 Monaten wieder auzuziehn..also leg dir einfach monatlich nen fünfer beiseite und dann kannste beim auszug die blöde farbe kaufen


Es gibt dazu glaube ich auch Gesetze, dass dann solche Texte, auch wenn man sie unterschreibt, nichtig sind, weil es nicht dem deutschen Mietgesetz entspricht. Auch Mietverträge in denen starre Fristen bezüglich Renovierung drin stehen, sind nichtig! Es gelten immer die neusten Regelungen, egal was im Mietvertrag drin steht! Die TS muss nicht renovieren und a uch nicht mit einer bestimmten Farbe streichen. Sie muss lediglich die Wohnung besenrein übergeben!


nein, das gesetz steht immer über dem vertrag. wenn man so eine klausel drin hat, ist diese nicht rechtsverbindlich und wird im streitfalle durch den wortlaut des gesetzes ersetzt.

allerdings gibt es ein bgh unrteil das nur helle töne zur übergabe erlaubt. gegen pink zb kann ein vermieter vorgehen


Du hast anscheinend meinen Text nicht richtig gelesen, ich habe nichts anderes geschrieben, also lese bitte noch mal


in deinem text steht "lediglich besenrein zu übergeben" dies ist leider nicht so. man muß schon drauf achten das man mit hellen farben bzw in weiß gestrichen hat.


ich rede von dieser Textpassage, denn ich habe geschrieben, dass immer die neusten Regelungen gelten und nicht das was im Mietvertrag steht. Also dass das Gesetz über dem Mietvertrag steht und du schreibst, dass ich das Gegenteil geschrieben hätte!!! Das pink nicht geht ist ja wohl klar und dazu habe ich eigentlich auch nichts geschrieben. Die Wohnung muss lediglich besenrein übergeben werden, man muss keine bestimmte Farbe kaufen, aber die Wänden sollten schon in einer neutralen Farbe hinterlassen werden wie beispielsweise weiß, hellbeige oder ähnliches!
butjentine
3506 Beiträge
21.10.2011 13:07
Zitat von Penelope3582:

Zitat von butjentine:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von butjentine:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Mondkind:

Aber was ist denn wenn das mit der ALPINA-Farbe im Vertrag steht und sie unterschreibt das so? Erklärt sie sich dann nicht eigentlich damit einverstanden? Also muss sie das dann nicht machen wenn sie dafür unterschreibt?

Naja..du hast ja sicher nicht vor in den nächsten 6 Monaten wieder auzuziehn..also leg dir einfach monatlich nen fünfer beiseite und dann kannste beim auszug die blöde farbe kaufen


Es gibt dazu glaube ich auch Gesetze, dass dann solche Texte, auch wenn man sie unterschreibt, nichtig sind, weil es nicht dem deutschen Mietgesetz entspricht. Auch Mietverträge in denen starre Fristen bezüglich Renovierung drin stehen, sind nichtig! Es gelten immer die neusten Regelungen, egal was im Mietvertrag drin steht! Die TS muss nicht renovieren und a uch nicht mit einer bestimmten Farbe streichen. Sie muss lediglich die Wohnung besenrein übergeben!


nein, das gesetz steht immer über dem vertrag. wenn man so eine klausel drin hat, ist diese nicht rechtsverbindlich und wird im streitfalle durch den wortlaut des gesetzes ersetzt.

allerdings gibt es ein bgh unrteil das nur helle töne zur übergabe erlaubt. gegen pink zb kann ein vermieter vorgehen


Du hast anscheinend meinen Text nicht richtig gelesen, ich habe nichts anderes geschrieben, also lese bitte noch mal


in deinem text steht "lediglich besenrein zu übergeben" dies ist leider nicht so. man muß schon drauf achten das man mit hellen farben bzw in weiß gestrichen hat.


ich rede von dieser Textpassage, denn ich habe geschrieben, dass immer die neusten Regelungen gelten und nicht das was im Mietvertrag steht. Also dass das Gesetz über dem Mietvertrag steht und du schreibst, dass ich das Gegenteil geschrieben hätte!!! Das pink nicht geht ist ja wohl klar und dazu habe ich eigentlich auch nichts geschrieben. Die Wohnung muss lediglich besenrein übergeben werden, man muss keine bestimmte Farbe kaufen, aber die Wänden sollten schon in einer neutralen Farbe hinterlassen werden wie beispielsweise weiß, hellbeige oder ähnliches!



das sollte keien verbesserung deines textes sein, sondern eine ergänzung. leider sind schon ein paar leute damit auf die nase gefallen, weil es eben nicht expliziet so im gesetz steht. es gab einen präzedenzfall und der wurde vom bgh wie von mir beschrieben entschieden. dies war der hintergrund ergänzung.
21.10.2011 15:19
mädls keinen streit hier bitte.

ich darf ja noch andere wohungen an schaun, und lege den den mietvertrag von der tollen wohung eh nem anwalt vor, den ich trau der sache nicht so ganz, und ehrlich gesagt hab ich keine bocke das tag täglich dann was neues kommt, oder der vermieterin fällt was neues was ich nicht darf, oder muss
Yogi_Baer
39802 Beiträge
21.10.2011 18:35
Zitat von schatzibabyy:

Zitat von Yogi_Baer:

Also ganz ehrlich von mir würde niemand Nen. Mietvertrag bekommen wenn der keine Hausrat und Glasversicherung nachweisen kann
Sowas finde ich total schwachsinnig! also mag sein das es sinnvoll ist aber hausrat geht doch dich nichts an! geht ja um den hausrat der mieters und nicht um deinen!


nun ja nehmen wir mal an ein Geringverdiner hat einen Wasserschaden , das Wasser sickert durch den Boden und beschädigt was beim Untermieter, so meinst du der kann den schaden dann bezahlen ? Ich denke eher nicht und somit übernimmt so was die Versicherung
Yogi_Baer
39802 Beiträge
21.10.2011 18:36
Zitat von sineli:

Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von Spielofant:

Weder musst du streichen noch mit einer bestimmten Farbe dies (nicht) tun. Gibt ja immer noch Vermieter, die auf einen dummen Mieter hoffen.


sie MUSS streichen wenn sie die wohnung ganz neu gestrichen übernimmt !!

nein, muss sie nicht mehr...wirklich, es gibt ein gerichtsurteil dazu...man muss nur google bemühen!!!!!!!!!!!!!!


ja wenn man sich die Mühe macht, ich als vermieter gehe lieber zu den RAen des Haus und Grund
HelloKitty007
9409 Beiträge
21.10.2011 18:39
Wenn das schon so losgeht, würde ich auch die Wohung verzichten, egal wie schön die ist
schnegge070690
316 Beiträge
21.10.2011 22:04
Zitat von Toffy:

guten morgen ihr lieben,

ich wollte mal fragen ob der vermieter fest legen darf welche farbe beim auszug von der wohung benutzt werden muss?

hab mir gestern eine total schicke wohung angeschaut, war alles in ordnung, und dann meinte die vermieterin, das wenn ich ausziehn sollte irgendwann, das alles mit alpina weiß (orginal) gestrichen werden muss, und son küpel kostet bei uns gute 50€ und für die wohung brauch ich locker drei eimer, und finde das schon krass, 150€ ist eine menge geld, und hab ja fals ich aus ziehe nix mehr davon,

und ich bin hin und her gerissen ob ich die wohung nehmen soll

und sie meinte auch noch das ich eine hausrats versicherung brauche. bin da echt stutzig geworden


Warum schreibst du immer " WOHNUNG " ohne "H"
21.10.2011 22:04
Zitat von HelloKitty007:

Wenn das schon so losgeht, würde ich auch die Wohung verzichten, egal wie schön die ist


morgen kann ich ne andere an schaun direkt in der stadt und das ist mir auch lieber,mal sehn was morgen bei rum kommt, halte euch auf dem laufenden
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