Mütter- und Schwangerenforum

Der Autofahrer hat immer schuld.....oder ???

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Pakuna
7805 Beiträge
14.12.2019 19:03
Ich komm zwar ursprünglich aus der Branche, aber hatte nicht so viel mit Schadenregulierung in dem Bereich zu tun. Also keine Ahnung wie das nun gehandhabt wird.

Ich wollte nur nochmal anmerken, dass du mit der Schadenmeldung an deine Kfz Haftpflicht nicht allzu lange warten solltest. Da gibt es Fristen einzuhalten, sonst könnte es zu Problemen kommen.
Palo
3635 Beiträge
14.12.2019 19:22
Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf
Palo
3635 Beiträge
14.12.2019 19:24
Zitat von nilou:

Da wir einen ähnlichen Fall mal hatten. Wenn der Junge Schuld hat zahlt die Versicherung der Eltern. Nur weil es ein Kind ist, ist nicht immer der Autofahrer schuld.

Ich verstehe die Situation nicht ganz. Es war dunkel, Kind ohne Licht gefahren? Wer ist wo gefahren?


beide auf einem Parkplatz ( Supermarkt )....rechts der Supermarkt wo halt eine kleine Einfahrt /Straße rauf geht....ich auf der "Hauptstraße" vom Parkplat runter...Er kam von rechts ( auf dem Parkplatz )...Ohne Licht...fremdes Fahrrad ....konnte nicht bremsen und ist in die rechte seite von meinem Auto#
Gwen85
18464 Beiträge
14.12.2019 19:54
Zitat von Palo:

Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf


Auf Parkplätzen gilt die StVO, somit rechts vor links.
Melde es deiner Versicherung, schildere den Vorgang, auch dass das Kind nicht geschaut hat, so werden auch die Eltern um Stellungnahme gebeten und dann klären die Versicherungen das untereinander.
Schaf
12471 Beiträge
14.12.2019 20:16
Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen.

Ic hatte nur mal den Fall, dass ich rückwärts aus der Parklücke raus bin und mir dann einer rein gefahren ist. Meiner Meinung nach war ich so langsam unterwegs dass er mich hätte sehen müssen aber auf dem Parkplatz zu schnell unterwegs war. Seiner Meinung nach muss ich als Ausparkender immer schauen ob da jemand kommt - aber das habe ich ja.
Egal. Unsere Versicherungen haben es unter sich ausgemacht, ich hatte Schuld, meine Versicherung hat gezahlt.
14.12.2019 20:21
Meine Nichte wurde auf dem Heimweg von der Schule angefahren als sie 10 Jahre alt war. Polizei kam, hatte den Unfallhergang aufgenommen und meiner Schwester gesagt, daß meine Nichte so oder so keine Schuld trägt (Sie hatte auch keine), da sie erst 10 ist. Bis 10 Jahre sind Kinder im Straßenverkehr laut Polizei schuldunfähig. Und für alle Schäden ist auch bei meiner Nichte der Autofahrer bzw dessen Versicherung aufgekommen.
14.12.2019 20:26
Zitat von Gwen85:

Zitat von Palo:

Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf


Auf Parkplätzen gilt die StVO, somit rechts vor links.
Melde es deiner Versicherung, schildere den Vorgang, auch dass das Kind nicht geschaut hat, so werden auch die Eltern um Stellungnahme gebeten und dann klären die Versicherungen das untereinander.


Richtig, es gilt die StVO. Man sollte aber auch wissen was drinsteht. In der StVO steht, dass es auf Parkplätzen eben kein generelles rechts vor links gilt. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn zwei Autos zusammenknallen läuft es darum oft auf 50/50 raus.
14.12.2019 20:54
Zitat von Gwen85:

Zitat von Palo:

Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf


Auf Parkplätzen gilt die StVO, somit rechts vor links.
Melde es deiner Versicherung, schildere den Vorgang, auch dass das Kind nicht geschaut hat, so werden auch die Eltern um Stellungnahme gebeten und dann klären die Versicherungen das untereinander.


Das stimmt nicht, dass automatisch die StVO gilt.

Tatsächlich ist es so, dass auf Parkplätzen wenn es um zwei Autos (bzw zwei gleich starke) immer beide schuld bekommen.
Auch wenn einer nur 10 oder 20% aber immer beide denn auf Parkplätzen ist erhöhte Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Man darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren und muss immer in der Lage sein zu stehen.

Der Faktor mit Dunkelheit und kein Licht sollte aber bei der Polizei mitgeteilt werden.
14.12.2019 20:54
Zitat von Marie2010:

Zitat von Gwen85:

Zitat von Palo:

Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf


Auf Parkplätzen gilt die StVO, somit rechts vor links.
Melde es deiner Versicherung, schildere den Vorgang, auch dass das Kind nicht geschaut hat, so werden auch die Eltern um Stellungnahme gebeten und dann klären die Versicherungen das untereinander.


Richtig, es gilt die StVO. Man sollte aber auch wissen was drinsteht. In der StVO steht, dass es auf Parkplätzen eben kein generelles rechts vor links gilt. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn zwei Autos zusammenknallen läuft es darum oft auf 50/50 raus.


Sorry jetzt erst gesehen, dass du es schon geschrieben hast
Palo
3635 Beiträge
14.12.2019 21:01
Zitat von kataleia:

Zitat von Gwen85:

Zitat von Palo:

Zitat von Schaf:

Wenn ich es richtig verstehe hast du ihm die Vorfahrt genommen. Somit hast du Schuld. Es ist letzten Endes egal wer wem rein gefahren ist. Wichtig ist wer Vorfahrt hatte. Einschränkungen wie „er ist mit 180km/h durch die 30er Zone gefahren“ oder entgegen der Einbahnstraße treffen hier ja nicht zu.

Zum Glück ist alles gut ausgegangen!


naja sofern mal von Vorfahrt sprechen kann......Es gilt auf Parkplätzen soweit ich weiß nicht automatisch rechts vor links....abgesehen davon hätte ich garnicht reagieren können.....ich habe ihn nicht gesehen.....und ich fahre schon immer vorsichtig...Beide Jungs haben auch noch einlauf von IHren eltern bekommen.....die sollen auf de Parkplatz nicht Fahrrad fahren.....aber ich bin auch gottlob froh das nix passiert ist...Zum Glück hatte der JUnge wenigstens einen Helm auf


Auf Parkplätzen gilt die StVO, somit rechts vor links.
Melde es deiner Versicherung, schildere den Vorgang, auch dass das Kind nicht geschaut hat, so werden auch die Eltern um Stellungnahme gebeten und dann klären die Versicherungen das untereinander.


Das stimmt nicht, dass automatisch die StVO gilt.

Tatsächlich ist es so, dass auf Parkplätzen wenn es um zwei Autos (bzw zwei gleich starke) immer beide schuld bekommen.
Auch wenn einer nur 10 oder 20% aber immer beide denn auf Parkplätzen ist erhöhte Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Man darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren und muss immer in der Lage sein zu stehen.

Der Faktor mit Dunkelheit und kein Licht sollte aber bei der Polizei mitgeteilt werden.


Polizei war ja da ...die waren zwar nur kurz da (wir sind alle erwachsen und können selber Personalien austauschen ,)haben sich alles angehört..mir gesagt das ich Schuld bin und sind wieder gefahren.und das der junge kein Licht hatte wussten die dementsprechend auch .ich will eigentlich nur das der andere junge sein rad ersetzt bekommt ..der tat mir so leid....hat es sich zusammen gespart...dem angefahrenen jungen geht es wirklich gut ..hatte am Freitag noch den Vater angerufen .der hat nur einen winzigen blauen Fleck
Waffel
1049 Beiträge
14.12.2019 21:20
Angefahren? Oder ist Dir der Junge in das Auto gefahren? Auf welcher Höhe Deines Wagens hat er Dich getroffen bzw. Du ihn?
Palo
3635 Beiträge
14.12.2019 21:25
Zitat von Waffel:

Angefahren? Oder ist Dir der Junge in das Auto gefahren? Auf welcher Höhe Deines Wagens hat er Dich getroffen bzw. Du ihn?


Höhe rechter Außenspiegel..der wurde eingeklappt.und er ist mir r eingefahren weil er nicht bremsen konnte.

Wie gesagt..ich habe nix gesehen weil es dunkel war ...hab mich nur über den knall gewundert...und ich denke bzw war ich bis Donnerstag der Meinung das ich recht umsichtig fahre ...ich kann mir bis heute noch nicht erklären wie das passiert ist .könnte mir vorstellen das er nicht unbedingt von der langsamen Sorte war.....
blueeye_HD
1786 Beiträge
15.12.2019 06:49
Wenn Du sagst, es ist nichts weiter passiert, dann würde ich gucken das Rad so zu bezahlen.

Wenn Du den Schaden über die Verwicherung regulierst, dass Wird letztendlich sicherlich teurer werden, da deine SF sich ändert und die runter gestuft wirst.

Frag bei der Versicherung an, wie sich der Beitrag ändern wird und rechne das auf die Jahre bis du wieder in der SF bist wie jetzt. Ich denke es wäre einfacher das Rad so zu bezahlen.

Natürlich würde ich das vorher auch kurz mit den Eltern des Kindes besprechen, vielleicht kann man sich ja so einigen.

Ich habe vor vielen Jahren mal ein Rollerfahrer übersehen. Der Roller war Schrott (ca. 1000€) wir haben das auch so gemacht weil es sich von der Versicherung auf die Jahre nicht gerechnet hätte.

15.12.2019 09:50
Zitat von blueeye_HD:

Wenn Du sagst, es ist nichts weiter passiert, dann würde ich gucken das Rad so zu bezahlen.

Wenn Du den Schaden über die Verwicherung regulierst, dass Wird letztendlich sicherlich teurer werden, da deine SF sich ändert und die runter gestuft wirst.

Frag bei der Versicherung an, wie sich der Beitrag ändern wird und rechne das auf die Jahre bis du wieder in der SF bist wie jetzt. Ich denke es wäre einfacher das Rad so zu bezahlen.

Natürlich würde ich das vorher auch kurz mit den Eltern des Kindes besprechen, vielleicht kann man sich ja so einigen.

Ich habe vor vielen Jahren mal ein Rollerfahrer übersehen. Der Roller war Schrott (ca. 1000€) wir haben das auch so gemacht weil es sich von der Versicherung auf die Jahre nicht gerechnet hätte.


Dem kann ich mich nur anschließen
nilou
14823 Beiträge
15.12.2019 10:12
Ich muss sagen, wenn ich die Mutter des Fahrradfahrenden Jungen wäre würde ich das Rad zahlen.

Was sagen die Eltern denn dazu?
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