Mütter- und Schwangerenforum

Frage Steuererklärung (EÜR) Selbständige Arbeit

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09.02.2018 17:23
Zitat von NiAn:

Zitat von Schnecke510:

...ach und übrigens ist es ja nicht so, dass man die Ausgaben für die Selbstständigkeit erstattet bekommt. Bei einer EÜR machst du ja nur Einkünfte MINUS Ausgaben und auf das, was übrig bleibst, bezahlst du Steuern.


Und da ich ja Verlust habe muss ich ja nix zahlen sozusagen? Also muss ich einfach nur immer so wirtschaften das ich Ende des Jahres plus minus null bin und mir eben, sobald ich gewinn erziele vor dem Jahresende noch Material kaufe damit ich keine Steuer zahlen muss
Schnecke510
7207 Beiträge
09.02.2018 17:24
Zitat von NiAn:

Zitat von Schnecke510:

...ach und übrigens ist es ja nicht so, dass man die Ausgaben für die Selbstständigkeit erstattet bekommt. Bei einer EÜR machst du ja nur Einkünfte MINUS Ausgaben und auf das, was übrig bleibst, bezahlst du Steuern.


Und da ich ja Verlust habe muss ich ja nix zahlen sozusagen? Also muss ich einfach nur immer do Wortschafren das ich Ende des Jahres plus minus null bin und mir eben, sobald ich gewinn erziele vor dem Jahresende noch Material kaufe damit ich keine Steuer zahlen muss

...theoretisch dürfte das so klappen, ja
Kleeflöckchen
36 Beiträge
09.02.2018 17:26
Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)
09.02.2018 17:31
Zitat von Kleeflöckchen:

Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)


Nach ca 2 Jahren sollten Gewinne erzielt werden, wurde uns von der Trageschule so gesagt
09.02.2018 17:31
Zitat von Schnecke510:

Zitat von NiAn:

Zitat von Schnecke510:

...ach und übrigens ist es ja nicht so, dass man die Ausgaben für die Selbstständigkeit erstattet bekommt. Bei einer EÜR machst du ja nur Einkünfte MINUS Ausgaben und auf das, was übrig bleibst, bezahlst du Steuern.


Und da ich ja Verlust habe muss ich ja nix zahlen sozusagen? Also muss ich einfach nur immer do Wortschafren das ich Ende des Jahres plus minus null bin und mir eben, sobald ich gewinn erziele vor dem Jahresende noch Material kaufe damit ich keine Steuer zahlen muss

...theoretisch dürfte das so klappen, ja


Na das hört sich doch super an
Schnecke510
7207 Beiträge
09.02.2018 17:33
Zitat von NiAn:

Zitat von Schnecke510:

Zitat von NiAn:

Zitat von Schnecke510:

...ach und übrigens ist es ja nicht so, dass man die Ausgaben für die Selbstständigkeit erstattet bekommt. Bei einer EÜR machst du ja nur Einkünfte MINUS Ausgaben und auf das, was übrig bleibst, bezahlst du Steuern.


Und da ich ja Verlust habe muss ich ja nix zahlen sozusagen? Also muss ich einfach nur immer do Wortschafren das ich Ende des Jahres plus minus null bin und mir eben, sobald ich gewinn erziele vor dem Jahresende noch Material kaufe damit ich keine Steuer zahlen muss

...theoretisch dürfte das so klappen, ja


Na das hört sich doch super an

Naja, aber die Frage ist eben, ob sich das dann lohnt. Also, ich verdiene gerne auch etwas Geld mit dem Gewerbe. Nicht nur Kugelschreiber und Büroklammern. Aber das muss ja jeder selbst wissen. Viel Spa und Erfolg weiterhin!

PS: Ich bin doch etwas neugierig. Was ist eine Trageschule?
Kleeflöckchen
36 Beiträge
09.02.2018 17:37
Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)


Nach ca 2 Jahren sollten Gewinne erzielt werden, wurde uns von der Trageschule so gesagt


Das klingt doch gut. Da fragt dann auch keiner nach.
Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.
09.02.2018 17:53
Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)


Nach ca 2 Jahren sollten Gewinne erzielt werden, wurde uns von der Trageschule so gesagt


Das klingt doch gut. Da fragt dann auch keiner nach.
Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Ja das hab ich schon mitbekommen, musste mich nur beeilen damit ich die Ausbildungskosten mit anrechnen konnte
09.02.2018 17:58
Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)


Nach ca 2 Jahren sollten Gewinne erzielt werden, wurde uns von der Trageschule so gesagt


Das klingt doch gut. Da fragt dann auch keiner nach.
Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen

Bei der Trageschule absolviert man seine Ausbildung zur Trageberaterin, legt eine Prüfung ab und ist zertifiziert und darf dann offiziell beraten, erst nach der Ausbildung bekommt man bei den Firmen die Sonderkonditionen
09.02.2018 17:59
Huch, wollte eigentlich Schnecke zitieren
Schnecke510
7207 Beiträge
09.02.2018 18:02
Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Also all eure Einkünfte aus sämtlichen Einkunftsarten die ihr ausübt bilden das sogenannte zu versteuernde Einkommen.
Ein Verlust aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit mindert entsprechend die positiven Einkünfte z.b. aus der nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Die EÜR ist zwar eine eigenständige Anlage, aber wie gesagt am Ende wird einfach alles verrechnet. Du bekommst also im Regelfall mehr Erstattung je höher der Verlust.

Und nur als allgemeiner Tipp. Sollten mehrere Jahre lediglich Verluste in der Selbständigkeit oder im Gewerbe auftreten, kann das als "Liebhaberei" eingestuft werden und dann werden die Verluste nicht mehr verrechnet sondern mit 0 angesetzt.
(Anfängliche Verluste bei Neuaufnahme einer Tätigkeit sind aber vollkommen üblich)


Nach ca 2 Jahren sollten Gewinne erzielt werden, wurde uns von der Trageschule so gesagt


Das klingt doch gut. Da fragt dann auch keiner nach.
Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen

Bei der Trageschule absolviert man seine Ausbildung zur Trageberaterin, legt eine Prüfung ab und ist zertifiziert und darf dann offiziell beraten, erst nach der Ausbildung bekommt man bei den Firmen die Sonderkonditionen

Achso, das klingt ja gut.
Aber noch ein kleiner Hinweis: Pass auf, dass es keine Scheinselbstständigkeit wird. Ich gehe davon aus, dass diese Trageschule als Agentur fungiert. Du müsstest eben gucken, dass du Kundenakquise auch anderweitig betreibst.
09.02.2018 18:09
Zitat von NiAn:

Zitat von Seramonchen:

Der zu versteuernde Betrag verringert sich um deine Verluste. Daher versuche ich auch immer, möglichst viele Verluste zu machen und gönne mir meist im Dezember noch mal etwas Technik, die ich aber eh für Arbeit brauche.


Also wirkt sich das nicht mehr auf meine Erstattung aus? Wenn ich alles ordnungsgemäß ausgefüllt habe und mir das Programm das ausspuckt wird das so circa auch hinkommen?


Es wirkt sich nicht negativ aus, höchstens positiv.
09.02.2018 18:12
Zitat von Schnecke510:

Zitat von NiAn:

Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von NiAn:

...


Das klingt doch gut. Da fragt dann auch keiner nach.
Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen

Bei der Trageschule absolviert man seine Ausbildung zur Trageberaterin, legt eine Prüfung ab und ist zertifiziert und darf dann offiziell beraten, erst nach der Ausbildung bekommt man bei den Firmen die Sonderkonditionen

Achso, das klingt ja gut.
Aber noch ein kleiner Hinweis: Pass auf, dass es keine Scheinselbstständigkeit wird. Ich gehe davon aus, dass diese Trageschule als Agentur fungiert. Du müsstest eben gucken, dass du Kundenakquise auch anderweitig betreibst.


Die Trageberatung ist quasi wie eine Referententätigkeit, ich bin völlig unabhängig von der Trageschule
09.02.2018 18:13
Tauchen die Ek aus der Selbständigkeit denn nun in der Proberechnung auf?
09.02.2018 18:18
Zitat von Danii90:

Tauchen die Ek aus der Selbständigkeit denn nun in der Proberechnung auf?


Was meinst du mit EK?
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