Fristlose Kündigung
15.01.2015 19:37
Meine Güte.... was hilft es der Ts denn jetzt, wenn man ihr Vorwürfe macht?
Sie war im Glauben das sie alles richtig gemacht hätte und wusste nicht was sich da im Hintergrund abgespielt hat. Sie hat nicht hinterhergefragt und angenommen das alles gut ist. Da sie von nirgendwo eine Rückmeldung bekam, sah sie sich im Recht..... vllt war das etwas naiv, aber wenn schon.... !!!! Sie ist jetzt nunmal in einer doofen Lage und statt sie mit Vorwürfen zu überschütten, was sie hätte machen sollen, sollte man ihr vllt helfen.
Sie kann an diesen Tatsachen jetzt nichts mehr ändern. Es ist wie es ist!
Sie war im Glauben das sie alles richtig gemacht hätte und wusste nicht was sich da im Hintergrund abgespielt hat. Sie hat nicht hinterhergefragt und angenommen das alles gut ist. Da sie von nirgendwo eine Rückmeldung bekam, sah sie sich im Recht..... vllt war das etwas naiv, aber wenn schon.... !!!! Sie ist jetzt nunmal in einer doofen Lage und statt sie mit Vorwürfen zu überschütten, was sie hätte machen sollen, sollte man ihr vllt helfen.
Sie kann an diesen Tatsachen jetzt nichts mehr ändern. Es ist wie es ist!
15.01.2015 19:38
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Supernatural:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Mama121415:
Wo hatte ich denn ein Jahr Zeit?
Bitte lesen!!!!
Das mit den NK wurde mit dem Vermieter schon geregelt was ihm jetzt natürlich egal ist .
Mein Ex ist zwar nicht aus dem Mietvertrag raus aber aus der Wohnung weil er gerne zurück möchte und meine Amts Geschichten laufen seid dem auch alleine...
Nichts mit ein Jahr zeit.
Das alles ist doof gelaufen und niemals lasse ich sowas schleifen.
Hätte ich das gewusst hätte ich ja was getan.
Natürlich ist ihm das jetzt egal! Die NK sind nicht für ihn und wenn du nicht alles bezahlt hast, musste er deinen Verbrauch aus seiner Tasche bezahlen.
Dann schuldest du ihm mindestens 3 Monate (du schreibst seit Mitte Januar fliest die Miete wieder, dann schuldest du ihm da auch noch ein halben Monat). Du wohnst in seiner Wohnung und wunderst Dich dass er dich kündigt???
Und ja es ist dein Verschulden! Denn auch bei einem Folgeauftrag bekommst du einen Bescheid!und wenn du nichts hörst, musst du selbstverständlich Nachfragen wo der Bescheid ist.
Die drei Monate wird das Amt nicht zahlen! Somit musst du auf das good will deines Vermieters hoffen, wenn du noch in der Wohnung wohnen bleiben darfst.
Ruf ihn an, und gehe auf keinem Fall auf Konfrontation! Du und nur du alleine hast es verbockt. Vielleicht lässt er sich mit viel Bitte bitte darauf ein. Sicher ist, die mindestens 3 1/2 Monate musst du zurück zahlen. Mit Glück nicht auf einmal sondern in Raten!
Nochmal, der Vermieter hat jedes Recht!
Die 3 Monate wird das Amt doch bezahlen.
https://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/2014/0 2/10/alg-ii-voraussetzungen-fur-die-ubernahme-von- mietschulden-durch-jobcenter/
Doch was ich nicht rechtens finde, der Vermieter hätte doch vor einer fristlosen Kündigung mal ne Mahnung schicken müssen??
Ich meine nicht. Wer mehr als drei Monate mit der Miete im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.
Habe ich auch gerade gelesen.
Okay, also stimmt das wohl doch so
Habe noch etwas interessantes gefunden.:
Zitat:
"..wenn das Sozialamt die Miete zu spät überweist drohen dem Mieter keine Nachteile, sofern das Sozialamt den Mieter nicht entsprechend informiert hat. . Die Berechtigung des Vermieters zu einer Kündigung ist in einem solchen Fall zu verneinen ( LG Mainz Urteil vom 18.06.2003 Az 3 S 57/03 - LG Braunschweig WM 1987, 201,- LG Köln WM 1990,549). "
15.01.2015 19:38
Ich beziehe Geld seid ich 18 bin, genau zwei Jahre...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
15.01.2015 19:40
Zitat von Sonce:
Meine Güte.... was hilft es der Ts denn jetzt, wenn man ihr Vorwürfe macht?
Sie war im Glauben das sie alles richtig gemacht hätte und wusste nicht was sich da im Hintergrund abgespielt hat. Sie hat nicht hinterhergefragt und angenommen das alles gut ist. Da sie von nirgendwo eine Rückmeldung bekam, sah sie sich im Recht..... vllt war das etwas naiv, aber wenn schon.... !!!! Sie ist jetzt nunmal in einer doofen Lage und statt sie mit Vorwürfen zu überschütten, was sie hätte machen sollen, sollte man ihr vllt helfen.
Sie kann an diesen Tatsachen jetzt nichts mehr ändern. Es ist wie es ist!
Ich hab ihr doch geschrieben dass Sie bitte bitte beim Vermieter machen soll! Und nicht unschuldig sagen ich kann nichts dafür!
Es passt hinten und vorne nicht, und dass Auftreten der TS gegenüber ist da das i-Tüpfelchen um in der Wohnung zu bleiben!
Trotzdem kann man doch den Zeigefinger mal erheben!
15.01.2015 19:41
Zitat von Supernatural:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Supernatural:
Zitat von Seesternchen_2.0:
...
Die 3 Monate wird das Amt doch bezahlen.
https://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/2014/0 2/10/alg-ii-voraussetzungen-fur-die-ubernahme-von- mietschulden-durch-jobcenter/
Doch was ich nicht rechtens finde, der Vermieter hätte doch vor einer fristlosen Kündigung mal ne Mahnung schicken müssen??
Ich meine nicht. Wer mehr als drei Monate mit der Miete im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.
Habe ich auch gerade gelesen.
Okay, also stimmt das wohl doch so![]()
Habe noch etwas interessantes gefunden.:
Zitat:
"..wenn das Sozialamt die Miete zu spät überweist drohen dem Mieter keine Nachteile, sofern das Sozialamt den Mieter nicht entsprechend informiert hat. . Die Berechtigung des Vermieters zu einer Kündigung ist in einem solchen Fall zu verneinen ( LG Mainz Urteil vom 18.06.2003 Az 3 S 57/03 - LG Braunschweig WM 1987, 201,- LG Köln WM 1990,549). "
Mh
Ich lasse mich ja auch eines besseren belehren!
Ich denke, dass wird nur ein Gericht entscheiden können....
15.01.2015 19:42
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Sonce:
Meine Güte.... was hilft es der Ts denn jetzt, wenn man ihr Vorwürfe macht?
Sie war im Glauben das sie alles richtig gemacht hätte und wusste nicht was sich da im Hintergrund abgespielt hat. Sie hat nicht hinterhergefragt und angenommen das alles gut ist. Da sie von nirgendwo eine Rückmeldung bekam, sah sie sich im Recht..... vllt war das etwas naiv, aber wenn schon.... !!!! Sie ist jetzt nunmal in einer doofen Lage und statt sie mit Vorwürfen zu überschütten, was sie hätte machen sollen, sollte man ihr vllt helfen.
Sie kann an diesen Tatsachen jetzt nichts mehr ändern. Es ist wie es ist!
Ich hab ihr doch geschrieben dass Sie bitte bitte beim Vermieter machen soll! Und nicht unschuldig sagen ich kann nichts dafür!
Es passt hinten und vorne nicht, und dass Auftreten der TS gegenüber ist da das i-Tüpfelchen um in der Wohnung zu bleiben!
Trotzdem kann man doch den Zeigefinger mal erheben!
Jwtzt weiß ich ja das es doof war...
Wird mir nicht wieder passieren...
Den Vermieter erreicht man nur Montags über die Sekretärin und dje macht Termine...
Ob das klappt ist fraglich...
15.01.2015 19:43
Ich sehe ja ein das ich nun hier raus muss aber zwei Wochen ist einfach zu kurz...
Ein bisschen Zeit das ich überhaupt eine Wohnung finde wäre ja schon hilfreich.
Ein bisschen Zeit das ich überhaupt eine Wohnung finde wäre ja schon hilfreich.
15.01.2015 19:43
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Sonce:
Meine Güte.... was hilft es der Ts denn jetzt, wenn man ihr Vorwürfe macht?
Sie war im Glauben das sie alles richtig gemacht hätte und wusste nicht was sich da im Hintergrund abgespielt hat. Sie hat nicht hinterhergefragt und angenommen das alles gut ist. Da sie von nirgendwo eine Rückmeldung bekam, sah sie sich im Recht..... vllt war das etwas naiv, aber wenn schon.... !!!! Sie ist jetzt nunmal in einer doofen Lage und statt sie mit Vorwürfen zu überschütten, was sie hätte machen sollen, sollte man ihr vllt helfen.
Sie kann an diesen Tatsachen jetzt nichts mehr ändern. Es ist wie es ist!
Ich hab ihr doch geschrieben dass Sie bitte bitte beim Vermieter machen soll! Und nicht unschuldig sagen ich kann nichts dafür!
Es passt hinten und vorne nicht, und dass Auftreten der TS gegenüber ist da das i-Tüpfelchen um in der Wohnung zu bleiben!
Trotzdem kann man doch den Zeigefinger mal erheben!
Es ist schon okay, wenn man jemanden belehrt und mal den Zeigefinger hebt.... nur denke ich das es hier wirklich fehl am Platz ist. Sie hat ja schon genug Probleme... ob nun selbst verschuldet oder nicht.
Aber du hast Recht... ich würde wohl auch beim Vermieter angekrochen kommen und betteln.... wenn ich sonst gar keinen Ausweg mehr wüsste.
@TS
Geh bitte zu einer Beratungsstelle, bei der Caritas haben die auch Stellen an denen man sich wenden kann, wenn man Existenzprobleme bekommt und von der Obdachlosigkeit bedroht ist.
15.01.2015 19:44
Zitat von Mama121415:
Ich beziehe Geld seid ich 18 bin, genau zwei Jahre...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
Ich bin jetzt echt unwissend!!!!
Aber wenn eine bedarfsgemeinschaft sich ändert weil eine Person raus oder rein genommen wurde, muss doch ein neuantrag gestellt werden, da die Gemeinschaft ja nicht mehr besteht....
15.01.2015 19:45
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Mama121415:
Ich beziehe Geld seid ich 18 bin, genau zwei Jahre...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
Ich bin jetzt echt unwissend!!!!
Aber wenn eine bedarfsgemeinschaft sich ändert weil eine Person raus oder rein genommen wurde, muss doch ein neuantrag gestellt werden, da die Gemeinschaft ja nicht mehr besteht....
mhm... vllt ist er ja gar nicht sofort ausgezogen?
er musste sich sicherlich auch erst ne neue wohung suchen....
15.01.2015 19:45
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Mama121415:
Ich beziehe Geld seid ich 18 bin, genau zwei Jahre...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
Ich bin jetzt echt unwissend!!!!
Aber wenn eine bedarfsgemeinschaft sich ändert weil eine Person raus oder rein genommen wurde, muss doch ein neuantrag gestellt werden, da die Gemeinschaft ja nicht mehr besteht....
Er wurde bloss raus genommen...keine Ahnung was er jetzt macht.
Das hat dort jemand mit mir zusammen gemacht und ging ja auch.
15.01.2015 19:46
Der Vermieter kann natürlich fristlos kündigen. Nichts desto trotz darf er weder einen Schlüssel für deine Wohnung haben - noch ihn für irgendwelche Zwecke nutzen.
Solltest du nach der genannten Frist (31.01.15) nicht ausziehen, muss er erst einmal eine Räumungsklage beim Gericht einreichen. Dieses Verfahren dauert in der Regel einige Monate (je nach Gericht 3-6 Monate). Hierauf würde ich es - auf Grund hoher Kosten, die von dir zu tragen wären - nicht anlegen.
Geh sofort zum Amt mit der fristlosen Kündigung, lass dich nicht abwimmeln und bestehe darauf, dass die die Mietschulden übernehmen. In der Regel zahlt das Amt zum Schutze deiner Kinder. Dann würde ich den Vermieter aufsuchen, ihm deine Situation erklären, ihm mitteilen, dass du ab sofort alles regeln wirst.
Leider kommt es häufig vor, dass das Amt Mietzahlungen einfach einstellt. Das bekommst du als Mieterin meißt erst spät mit, wenn dein Vermieter dir keine Mahnung schickt.
Aber keine Panik - ohne Gerichtsbeschluss kann dir der Vermieter gar nichts. Sollte er dennoch am 31.01.15 vor deiner Tür stehen - ruf die Polizei und lass dich nicht einschüchtern - als Mieter hast du - leider zum Leidwesen auch für mich als Vermieterin - viele Rechte (aber natürlich auch Pflichten
)
Solltest du nach der genannten Frist (31.01.15) nicht ausziehen, muss er erst einmal eine Räumungsklage beim Gericht einreichen. Dieses Verfahren dauert in der Regel einige Monate (je nach Gericht 3-6 Monate). Hierauf würde ich es - auf Grund hoher Kosten, die von dir zu tragen wären - nicht anlegen.
Geh sofort zum Amt mit der fristlosen Kündigung, lass dich nicht abwimmeln und bestehe darauf, dass die die Mietschulden übernehmen. In der Regel zahlt das Amt zum Schutze deiner Kinder. Dann würde ich den Vermieter aufsuchen, ihm deine Situation erklären, ihm mitteilen, dass du ab sofort alles regeln wirst.
Leider kommt es häufig vor, dass das Amt Mietzahlungen einfach einstellt. Das bekommst du als Mieterin meißt erst spät mit, wenn dein Vermieter dir keine Mahnung schickt.
Aber keine Panik - ohne Gerichtsbeschluss kann dir der Vermieter gar nichts. Sollte er dennoch am 31.01.15 vor deiner Tür stehen - ruf die Polizei und lass dich nicht einschüchtern - als Mieter hast du - leider zum Leidwesen auch für mich als Vermieterin - viele Rechte (aber natürlich auch Pflichten
)
15.01.2015 19:46
Zitat von Sonce:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Mama121415:
Ich beziehe Geld seid ich 18 bin, genau zwei Jahre...
Ich musste als er ausgezogen ist nur einmal dahin und habe ihn aus meinen Sachen raus nehmen lassen.
Die hat ein paar Angaben von mir gebraucht und ein bisschen Papierkram und das wars.
Danach kam nichts mehr bis zum Folgeantrag im September und bis dahin lief es auch.
Ich musste vorher sowas nie machen.
Der Vermieter hat keine Mahnung verchickt nein...
Kam nichts bis jetzt...
Ich bin jetzt echt unwissend!!!!
Aber wenn eine bedarfsgemeinschaft sich ändert weil eine Person raus oder rein genommen wurde, muss doch ein neuantrag gestellt werden, da die Gemeinschaft ja nicht mehr besteht....
mhm... vllt ist er ja gar nicht sofort ausgezogen?
![]()
er musste sich sicherlich auch erst ne neue wohung suchen....
Nee der ist raus und weg und seid dem keine Ahnung
15.01.2015 19:47
Zitat von Mama121415:
Ich sehe ja ein das ich nun hier raus muss aber zwei Wochen ist einfach zu kurz...
Ein bisschen Zeit das ich überhaupt eine Wohnung finde wäre ja schon hilfreich.
Du hast Kinder und so einfach kann er dich nicht raus schmeißen. Um deine Möbel raus zu bekommen muss er erstmal eine Räumungsklage beim Amtsgericht erwirken. Bis dahin hast du eine neue Wohnung gefunden.
Wechsel morgen am besten die Schlösser.
15.01.2015 19:50
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Mama121415:
Ich sehe ja ein das ich nun hier raus muss aber zwei Wochen ist einfach zu kurz...
Ein bisschen Zeit das ich überhaupt eine Wohnung finde wäre ja schon hilfreich.
Du hast Kinder und so einfach kann er dich nicht raus schmeißen. Um deine Möbel raus zu bekommen muss er erstmal eine Räumungsklage beim Amtsgericht erwirken. Bis dahin hast du eine neue Wohnung gefunden.
Wechsel morgen am besten die Schlösser.
Das klingt ja schonmal gut...
Besichtigungstermine hab ich schon welche nur obs klappt...
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