Mütter- und Schwangerenforum

Fristlose Kündigung

Gehe zu Seite:
17.01.2015 06:35
Liebe TS, als Juristin kann ich dir folgendes sagen:

Ein Vermieter kann dir außerordentlich fristlos kündigen, wenn du mit zwei Monatsmieten im Verzug bist - oder wenn die Nebenkosten die ausstehen, zusammen einen Betrag erreichen, der zwei Monatsmieten gleichkommt. Ist das bei dir der Fall?

So - das Mietrecht ist ziemlich Mieter freundlich ausgelegt. Nach Paragraph 569 II. wird eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter unwirksam, wenn du deine Mietschulden bis zur Rechtshängigkeit des Gerichtsverfahren bezahlst. Und so wie ich es verstanden habe, ist bisher keine Klage am Gericht anhängig.
Paragraph 569 II:
Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

Somit kann er dich nicht außerordentlich fristlos kündigen.

Bestehen andere Gründe, kann der Vermieter dir eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten. Dagegen kannst du natürlich Widersprich einlegen. Dieser Widerspruch ist dann gültig, bis in einem Verfahren entschieden wird!
Raus aus der Wohnung musst du dann, wenn eine Räumungsklage gegen dich vorliegt - aber auch da wird dir eine Frist gewährt.
Solange darf der Vermieter auch nicht einfach deine Wohnung betreten, denn generell ist es im Mietrecht nicht vorgesehen, dass der Vermieter Schlüssel zum vermieteten Objekt einbehält. Sollte er die Räume gegen deinen Willen betreten kann die ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.

Leider kommt das sehr sehr häufig vor, dass die Mietkosten vom Jobcenter nicht bezahlt werden. Ich hab schon einige Verfahren gesehen, wo die Menschen kurz vor der Obdachlosigkeit standen weil das Jobcenter enorme Fehler gemacht hat.
Die, die sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen sollten sich vielleicht ein wenig bedeckter halten... In der Bürokratie passieren sehr viele Fehler.

An deiner Stelle würde ich schnell die Schulden ausgleichen, dann gibt es keinen Grund mehr für eine außerordentliche fristlose Kündigung.
Der Vermieter kann dich dann ordentlich kündigen und dagegen legst du dann Widersprich ein!

Supernatural
1234 Beiträge
17.01.2015 14:01
Sie müsste doch einfach nur zum Sozialgericht oder beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Da sie von der Wohnungslosigkeit bedroht ist, würde das das Jobcenter machen.. Gerade mit Kind..
Aber gute Tipps werden ja von ihr überlesen. Sie geht ja nur auf die Kritik ein...

Selber Schuld^^
Mama121415
22 Beiträge
19.01.2015 15:46
Supernatural, ich gehe nicht bloss auf Kritik ein, ich habe schon alles gelesen was ich für Antworten bekommen habe.
Das mit dem Darlehn ist im Prinzip richtig, hätte ich auch bekommen aber nur wenn dadurch meine Wohnung gesichert gewesen wäre.
Da der Vermieter die Kündigung nicht zurück nimmt bewilligen sie mir das Darlehn nicht denn damit würden sie bloss meine Schulden zahlen.

Ich habe heute morgen ewig auf dem Amt rum gesessen auch wegen der neuen Anträge.
Hab mir fast gedacht das ich vieles vergessen und übersehen habe aber zum Glück waren die dort sehr freundlich und haben mir alles was noch fehlt aufgeschrieben und mir erklärt wir es weiter abläuft.
Habe gleich noch mehrer Zettel mitbekommen für die Wohnungssuche das ich das direkt fertig machen kann nach erfolgreicher suche und das schneller geht.

Zum 31. werde ich es auf keinen Fall schaffen allerdings habe ich es hinbekommen das die Anwältin sich den Schein vom Gericht holt wenn das alles durch ist das ich da Beratung direkt vor Ort habe.
Also danke, es ist schonmal richtig ohne Räumungsklage kriegt er mich hier nicht raus und die Wohnung darf er auf keinen Fall betreten bis ich die Schlüssel abgegeben habe.
Diese Woche stehen einige Besichtigungen an und ich hoffe das dabei was gutes rauskommt.
Sobald ich hier raus bin werde ich mit dem Vermieter mal sprechen wie wir das mit den fehlenden Zahlungen machen das er sein Geld bekommt.

Das wird mir nicht wieder passieren und ich kriege langsam schon schiss das ich nicht schnell was finde.
Aber in Zukunft werde ich alles lieber selber machen, ich habe von sowas zwar keine Ahnung aber ich wurde beim Amt die letzen Tage wirklich gut beraten was wie läuft und jetzt weiß ich wenigstens es klappt richtig.
Die Miete und den Strom werde ich in Zukunft selbst überweisen damit mir solche Fehler auffallen und ohne meinen Ex geht das ja auch.
Ich bin ganz froh wenn ich so kein Geld mehr bekommen muss.

Danke für die vielen Antworten, jetzt heißt es nur noch abwarten und Daumen drücken das alles schnell und gut verläuft und einige Einigung noch zustande kommt.
Sonce
7262 Beiträge
19.01.2015 18:18
Super.... freut mich das du einiges erreichen konntest.
Ich drücke dir die Daumen das alles klappt und du auch schnell eine neue Wohnung findest
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 6 mal gemerkt