Geld zurück bei Internetkauf?
06.09.2013 13:59
Hallo Mädels.
Es geht um Chiara ihrer Spieleküche.
Sie hat sie zu Weihnachten bekommen und wir sind absolut nicht zufrieden, sie war/ist ja scheißteuer und dafür erwart ich mir super Qualität und keine 15 Cent Bangladesch Ware.
Der Aufbau war schon mörder damals, hat ned alles gepasst bei den Teilen, ist auch vieles etwas schief usw.
Haben das dann reklamiert das Teil wo was heruntergangen war schon und bekamen zuerst gleich mal das falsche geliefert. Also wieder reklamiert und das richtig Teil bekommen endlich. Da haben wir auch gleich nen Griff bekommen weil bei dem originalen Griff war die Schraube beim reinschrauben angebrochen.
Gut, also Tür ausgetauscht und Griff ausgetauscht, alles reingeschraubt und gehofft jetzt passt alles.
Nein, nach ein paar Tagen war der Griff wieder vollkommen locker und ausgewerkelt, diese scheiß Schrauben halten in diesen Holz nix, machst 3 Mal auf die Tür und das Holz bzw. die Schrauben sind ausgewerkelt und du hast den Griff in der Hand.
Jetzt ist es bei ner anderen Tür beim Griff genauso und geht so weiter und so weiter, alles ist ausgewerkelt und kaputt.
Und ich hab da keine Lust mehr drauf ehrlich gesagt, für 230€ bis 250€ was das Ding kostet erwart ich das das auch hält alles, da krieg ich beim Ikea um ein fünftel von dem Preis ja bessere Qualität die wirklich stabil und genial ist.
Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus, ich weiß nach 2 Mal reparieren müssen sie einem das Geld zurückgeben, aber wie ist das bei so ner Küche wo immer einzelne Teile kaputt werden und ausgewerkelt, ist es da wurscht was man reklamiert, zählt da insgesamt 2 Mal?
Meint ihr ich hab ne Chance das Geld zurückzubekommen wenn ich nicht die Qualität bekomm die ich erwarte und alles nach 2 Tagen wieder kaputt ist?
Es geht um Chiara ihrer Spieleküche.
Sie hat sie zu Weihnachten bekommen und wir sind absolut nicht zufrieden, sie war/ist ja scheißteuer und dafür erwart ich mir super Qualität und keine 15 Cent Bangladesch Ware.
Der Aufbau war schon mörder damals, hat ned alles gepasst bei den Teilen, ist auch vieles etwas schief usw.
Haben das dann reklamiert das Teil wo was heruntergangen war schon und bekamen zuerst gleich mal das falsche geliefert. Also wieder reklamiert und das richtig Teil bekommen endlich. Da haben wir auch gleich nen Griff bekommen weil bei dem originalen Griff war die Schraube beim reinschrauben angebrochen.
Gut, also Tür ausgetauscht und Griff ausgetauscht, alles reingeschraubt und gehofft jetzt passt alles.
Nein, nach ein paar Tagen war der Griff wieder vollkommen locker und ausgewerkelt, diese scheiß Schrauben halten in diesen Holz nix, machst 3 Mal auf die Tür und das Holz bzw. die Schrauben sind ausgewerkelt und du hast den Griff in der Hand.
Jetzt ist es bei ner anderen Tür beim Griff genauso und geht so weiter und so weiter, alles ist ausgewerkelt und kaputt.
Und ich hab da keine Lust mehr drauf ehrlich gesagt, für 230€ bis 250€ was das Ding kostet erwart ich das das auch hält alles, da krieg ich beim Ikea um ein fünftel von dem Preis ja bessere Qualität die wirklich stabil und genial ist.
Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus, ich weiß nach 2 Mal reparieren müssen sie einem das Geld zurückgeben, aber wie ist das bei so ner Küche wo immer einzelne Teile kaputt werden und ausgewerkelt, ist es da wurscht was man reklamiert, zählt da insgesamt 2 Mal?
Meint ihr ich hab ne Chance das Geld zurückzubekommen wenn ich nicht die Qualität bekomm die ich erwarte und alles nach 2 Tagen wieder kaputt ist?
06.09.2013 14:03
glaub nicht, das du viel erfolg haben wirst... schließlich wurde die küche schon fast 10 monate bespielt...
06.09.2013 14:07
In der Zeit wurde ja schon 2 Mal reklamiert und es ist nie in Ordnung.
Ich hab ja ne Garantie und es darf ned sein das sie nur kaputt ist, immerhin hab ich ja mehr als genug Geld dafür bezahlt und alles ist nur hinig.
Ich hab ja ne Garantie und es darf ned sein das sie nur kaputt ist, immerhin hab ich ja mehr als genug Geld dafür bezahlt und alles ist nur hinig.
06.09.2013 14:07
das ist glaub ich so wie zb beim fahrrad wenn man einzelne teile immer umtausch...dann bekommst du wieder neue garantie für das neue teil, aber nie auf das komplette fahrrad...so wird es denke ich bei der küche auch sein..
06.09.2013 14:08
Zitat von Mausi88:
In der Zeit wurde ja schon 2 Mal reklamiert und es ist nie in Ordnung.
Ich hab ja ne Garantie und es darf ned sein das sie nur kaputt ist, immerhin hab ich ja mehr als genug Geld dafür bezahlt und alles ist nur hinig.
wie gesagt, ich denke du wirst keine chance haben...
wende dich einfach an den hersteller und gut ist.
06.09.2013 14:09
Zitat von Sunshine1012:
das ist glaub ich so wie zb beim fahrrad wenn man einzelne teile immer umtausch...dann bekommst du wieder neue garantie für das neue teil, aber nie auf das komplette fahrrad...so wird es denke ich bei der küche auch sein..
Aber es kann ja ned Sinn und Zweck sein das sie nie damit spielen können weil es sowieso nie hält.
Ich könnt mich so aufregen, da kauf ich extra was teures damit es ne gute Qualität ist und dann nur Scheiße mit ihr.
06.09.2013 14:10
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Mausi88:
In der Zeit wurde ja schon 2 Mal reklamiert und es ist nie in Ordnung.
Ich hab ja ne Garantie und es darf ned sein das sie nur kaputt ist, immerhin hab ich ja mehr als genug Geld dafür bezahlt und alles ist nur hinig.
wie gesagt, ich denke du wirst keine chance haben...
wende dich einfach an den hersteller und gut ist.
Ja, die werd ich eh anschreiben noch wegen Geld zurück, weil das seh ich echt ned ein, das Klumpert können sie sich behalten.
06.09.2013 14:10
Ich würde einfach mal dort im Servicecenter anrufen und nachfragen. Die müssen dir ja dann was dazu sagen können.
Ansonsten nen Schriftstück mit den Reklamationen und der Rechnung fertig machen (Kopien) und vielleicht auch Fotos beilegen.
Bei dem Geld würde ich es auch nicht so einfach hinnehmen.
Ansonsten nen Schriftstück mit den Reklamationen und der Rechnung fertig machen (Kopien) und vielleicht auch Fotos beilegen.
Bei dem Geld würde ich es auch nicht so einfach hinnehmen.
06.09.2013 14:12
Zitat von LovelyMami:
Ich würde einfach mal dort im Servicecenter anrufen und nachfragen. Die müssen dir ja dann was dazu sagen können.
Ansonsten nen Schriftstück mit den Reklamationen und der Rechnung fertig machen (Kopien) und vielleicht auch Fotos beilegen.
Bei dem Geld würde ich es auch nicht so einfach hinnehmen.
Ja, hab Männlein eh gesagt ich möcht heute endlich die Mail verfassen. Ich hasse das nur immer hin-und hermailen zu müssen, das dauert immer so lange, persönlich find ich das in so nem Fall besser, aber naja.
06.09.2013 14:51
glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistugsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dadss der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...
06.09.2013 14:54
Zitat von sabea:
glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistungsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das Recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dass der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...
Huch sorry, lauter Rechtschreibfehler... Handy...
PS: wäre aber zB auch über eine Minderung nachzudenken, aber bei soviel Geld ist das wahrscheinlich dann auch nicht das Geld wert, was du dafür gezahlt hast... ach und ich würde es an deiner Stelle erst mal mit lieb fragen versuchen und ob die da nicht "kulant" sein können und erst danach dann "richtig"
06.09.2013 14:56
Zitat von sabea:
glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistugsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dadss der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...
genau das wollte ich auch schreiben und kann es mir nun sparen
06.09.2013 14:56
Zitat von sabea:
glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistugsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dadss der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...
Ja, das mit den 2 Jahren Gewähleistung der Beweislast ist bei uns auch so.
Denke dann ist es eh gleich.
Wenn schon mal nachgebessert wurde und auch bewiesen werden kann das es nichts hält und immer wieder auswerkelt müsste das doch Beweis genug sein im Zweifelsfall das wir das Geld fordern können, oder?
06.09.2013 14:57
Gibt es 2 Jahre Garantie net jur auf elektronische Artikel?? Sonst hätte man ja auch auf Schuhe oä Garantie
06.09.2013 14:57
Zitat von sabea:
Zitat von sabea:
glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistungsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das Recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dass der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...
Huch sorry, lauter Rechtschreibfehler... Handy...
PS: wäre aber zB auch über eine Minderung nachzudenken, aber bei soviel Geld ist das wahrscheinlich dann auch nicht das Geld wert, was du dafür gezahlt hast... ach und ich würde es an deiner Stelle erst mal mit lieb fragen versuchen und ob die da nicht "kulant" sein können und erst danach dann "richtig"
Ja, zuerst tun wir eh auf nett und Kulanz, mal schauen was sie dann sagen und dann schauen wir weiter.
Ja, Minderung wäre ok wenns beim spielen nicht stören würde, aber man kann die Küche kaum benutzen weil die Türen ned mehr zum aufmachen sind und das seh ich bei 230€ ned ein.
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