Mütter- und Schwangerenforum

Geld zurück bei Internetkauf?

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06.09.2013 14:59
Zitat von Mausi88:

Zitat von sabea:

glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistugsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dadss der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...


Ja, das mit den 2 Jahren Gewähleistung der Beweislast ist bei uns auch so.

Denke dann ist es eh gleich.

Wenn schon mal nachgebessert wurde und auch bewiesen werden kann das es nichts hält und immer wieder auswerkelt müsste das doch Beweis genug sein im Zweifelsfall das wir das Geld fordern können, oder?


Das spricht zumindest schon mal für euch und für einen Sachmangel und nicht für gewöhnliche Gebrauchsspuren. Oft sind aber gerade große Internethändler sehr kulant. (zB bei Am**on gibts normalerweise keine Probleme, hab da mal einen defekten Drucker nach fast zwei Jahren problemlos zurückgeschickt und sogar eine Gutschrift bekommen...) Ich würds auf jeden Fall versuchen.
06.09.2013 15:07
Zitat von sabea:

Zitat von Mausi88:

Zitat von sabea:

glaube, du bist ja aus Österreich, da kenn ich mich mit Gewährleistugsrecht nicht aus. in Deutschland wäre es so: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, evtl länger bei einer Händlergarantie. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr bezüglich des Mangels. Und auch wenn einzelne Teile in einer generell zusammengehörenden Sache Mängel aufweisen, ist die Sache im ganzen nicht mangelfrei, da nicht ohne Sinn trennbar. Daher hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung je nach Verkäuferwahl. Dieser hat das recht zur zweiten Andienung. War bei dir schon. Danach mit Fristsetzung auch Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Allerdings ist der Käufer, also du, nach 6 Monaten in der Beweislast, dadss der Mangel (also die schlechte Qualität der Schrauben und Griffe etc) bereits bei Gefahrübergang (also Übergabe oder Versendung) vorgelegen hat. Denke mal, in Österreich wird es ähnlich sein...


Ja, das mit den 2 Jahren Gewähleistung der Beweislast ist bei uns auch so.

Denke dann ist es eh gleich.

Wenn schon mal nachgebessert wurde und auch bewiesen werden kann das es nichts hält und immer wieder auswerkelt müsste das doch Beweis genug sein im Zweifelsfall das wir das Geld fordern können, oder?


Das spricht zumindest schon mal für euch und für einen Sachmangel und nicht für gewöhnliche Gebrauchsspuren. Oft sind aber gerade große Internethändler sehr kulant. (zB bei Am**on gibts normalerweise keine Probleme, hab da mal einen defekten Drucker nach fast zwei Jahren problemlos zurückgeschickt und sogar eine Gutschrift bekommen...) Ich würds auf jeden Fall versuchen.


Ja, Amazon ist da super.

Ich hoffe die sind auch kulant und es gibt keine Probleme.

Ich liebe die Küche ja vom Aussehen und allem her, aber wenn sie auseinanderfällt bringt es sich ja auch nix.
06.09.2013 15:36
Zitat von luckyangel:

Gibt es 2 Jahre Garantie net jur auf elektronische Artikel?? Sonst hätte man ja auch auf Schuhe oä Garantie

Gewährleistung bekommst da nicht für ne normale Abnutzung ... bei Schuhen nutzen sich halt die Absätze ab und genauso die Spitzen und so weiter ... so was ist ja nicht teil der Gewährleistung. Da geht es ja um die Lieferung mangelhafter Ware
06.09.2013 15:39
Zitat von Anja_MTK:

Zitat von luckyangel:

Gibt es 2 Jahre Garantie net jur auf elektronische Artikel?? Sonst hätte man ja auch auf Schuhe oä Garantie

Gewährleistung bekommst da nicht für ne normale Abnutzung ... bei Schuhen nutzen sich halt die Absätze ab und genauso die Spitzen und so weiter ... so was ist ja nicht teil der Gewährleistung. Da geht es ja um die Lieferung mangelhafter Ware


Man hat auf alles die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Bedeutet, dass bei Übergabe oder Versendung kein Mangel vorliegen darf
Heidi
765 Beiträge
06.09.2013 16:47
Guck doch mal hier -> http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/online-kau fvertrag-im-internet/
Ich find der Absatz über Rechte auf Reklamation und Gewährleistung passt ganz gut zu deiner Frage/deinem Problem.
06.09.2013 16:50
Männlein meinte wir müssen jetzt den Händler anschreiben und verfasst die Mail gerade, ist das richtig so?

Weil damals haben wir den Hersteller direkt angeschrieben als die Teil getauscht wurden.
06.09.2013 17:13
Zitat von Mausi88:

Männlein meinte wir müssen jetzt den Händler anschreiben und verfasst die Mail gerade, ist das richtig so?

Weil damals haben wir den Hersteller direkt angeschrieben als die Teil getauscht wurden.
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Ja, richtig so. Als Verbraucher setzt man sich immer mit dem direkten Verkäufer (also meist Händler) auseinander. Der Regress mit dem Hersteller ist dann sein Ding. Leider kennen viele Händler da die rechtliche Lage nicht, bzw, wollen diese nicht wahrhaben, bzw. versuchen sich halt aus der Haftung zu mogeln...
06.09.2013 17:20
Mail ist raus, jetzt heißt es auf Antwort warten.

Telefonkundendienst ist nur von MO bis FR, also denk ich mal das sie am WE keine Mails beantworten.

Hoffe sie machen keine Probleme und wir kriegen das Geld zurück.
11.10.2013 16:38
Haben den Kampf gewonnen.

Geld haben wir wieder, Küche wird abgeholt und neue ist bestellt.

Und die sollte dann mehr aushalten.
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