Mütter- und Schwangerenforum

Geteiltes Sorgerecht kosten

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NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 07:03
Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...
nilou
14729 Beiträge
10.11.2017 07:06
Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Wo siehst du da den Unterschied? Für mich ist es in der Bedeutung gleich aufgrund ihrer Schilderung.
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 07:51
Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Guten Morgen,
Vielleicht hab ich mich gestern nicht richtig ausgedrückt, war aber auch schon total müde.
Also noch einmal ich habe alleiniges Sorgerecht weil wir nicht verheiratet waren. Er möchte gern geteiltes Sorgerecht. Dem hab ich ihm auch sehr oft zugestimmt und gesagt das er bitte beim Jugendamt einen Termin ausmachen soll zu einer Sorgerechtserklärung.
Er meinte er kümmert sich darum und ich warte schon seit Wochen darauf das er mir einen Termin mitteilt.
Hab dafür auch schon alle Unterlagen (Was so im Inet steht rausgesucht). Jetzt aufeinmal ruft er an ich werde vom Gericht Post bekommen wegen einem Antrag auf Gemeinsames Sorgegerecht, weil man das angeblich nicht beim Jugendamt machen kann. Das ist jetzt mein Problem, ich frage mich wieso? Das kostet doch unsummen an Geld für nichts?
Ich wüsste auch gar nicht wie ich mich dazu äußern sollte außer das ich ihm bereits mehrmals gesagt habe das ich so oder so zustimme und da jetzt auch keinen Sinn drin sehe.

Zumal sowas ja auch gar nicht nötig ist wenn man sich einig ist, ich versteh´s einfach nicht. Es kommt Weihnachten und ich hab da einfach Angst das ich all mein erspartes in einen unnötigen Prozess stecken muss. Ich rufe dann gleich nach 8 beim Jugendamt an, denke aber das der Drops gelutscht ist und das auch nichts mehr bringt.
Choco
4310 Beiträge
10.11.2017 08:09
Dann soll er seinen Antrag bei Gericht zurück nehmen. Und falls er das nicht macht kannst du versuchen, dass er die Kosten auferlegt bekommt. Sowas blödes
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 08:14
Zitat von Choco:

Dann soll er seinen Antrag bei Gericht zurück nehmen. Und falls er das nicht macht kannst du versuchen, dass er die Kosten auferlegt bekommt. Sowas blödes


Ich hab jetzt angerufen beim Jugendamt, die Dame wo für mich zuständig ist kommt erst um 9 aber soll ich dann einfach einen Termin ausmachen zur Teilung?
Ich weiß einfach gar nicht wie ich das jetzt handhaben soll oder versuchen soll irgendwas zu retten, könnte heulen echt.
Ich kenn mich da ja auch null aus und hab ja auch keinen Anwalt weil mir das alles einfach zu teuer wird. Hab ja gelesen überall das die Kosten dort immer geteilt werden und da er PKH bekommt bin ich die einzigste die für so ein blödes Sinnlos Verfahren bezahlen muss.
Mich ärgert das, ich weiß einfach nicht wieso er das jetzt so hinterrücks gemacht hat und völlig anders als geplant.
Choco
4310 Beiträge
10.11.2017 08:27
Dann ruf gleich erst nochmal beim Jugendamt an und frag nochmal nach.

Dann lass dir direkt einen Termin geben.

Und dann sprich nochmal mit ihm. Sag ihm das genau so wie du es grad geschrieben hast und sag ihm, er kann den gerichtlichen Antrag zurück nehmen.

Sowas dämliches
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 08:39
Gemeinsames Sorgerecht: beide entscheiden gemeinsam über alle Bereiche.
Geteiltes SG: einer hat zB das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ihr diese Begriffe durcheinander werft, kommt genau euer Durcheinander raus. Über das GEMEINSAME SG entscheidet das Jugendamt. Über das GETEILTE das Familiengericht. Wenn der Vater am Telefon beim Jugendamt vom geteilten SG spricht, wird er natürlich an das Gericht verwiesen. Ihr müsst klarkriegen, was ihr wollt!
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 08:40
Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Guten Morgen,
Vielleicht hab ich mich gestern nicht richtig ausgedrückt, war aber auch schon total müde.
Also noch einmal ich habe alleiniges Sorgerecht weil wir nicht verheiratet waren. Er möchte gern geteiltes Sorgerecht. Dem hab ich ihm auch sehr oft zugestimmt und gesagt das er bitte beim Jugendamt einen Termin ausmachen soll zu einer Sorgerechtserklärung.
Er meinte er kümmert sich darum und ich warte schon seit Wochen darauf das er mir einen Termin mitteilt.
Hab dafür auch schon alle Unterlagen (Was so im Inet steht rausgesucht). Jetzt aufeinmal ruft er an ich werde vom Gericht Post bekommen wegen einem Antrag auf Gemeinsames Sorgegerecht, weil man das angeblich nicht beim Jugendamt machen kann. Das ist jetzt mein Problem, ich frage mich wieso? Das kostet doch unsummen an Geld für nichts?
Ich wüsste auch gar nicht wie ich mich dazu äußern sollte außer das ich ihm bereits mehrmals gesagt habe das ich so oder so zustimme und da jetzt auch keinen Sinn drin sehe.

Zumal sowas ja auch gar nicht nötig ist wenn man sich einig ist, ich versteh´s einfach nicht. Es kommt Weihnachten und ich hab da einfach Angst das ich all mein erspartes in einen unnötigen Prozess stecken muss. Ich rufe dann gleich nach 8 beim Jugendamt an, denke aber das der Drops gelutscht ist und das auch nichts mehr bringt.


Du wirfst permanent die begriffe durcheinander
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 08:43
Zitat von Nicsisch:

Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Wo siehst du da den Unterschied? Für mich ist es in der Bedeutung gleich aufgrund ihrer Schilderung.


Nein, ist es nicht. Wenn die TS sich da nicht einliest, beantragt der Vater zB das alleinige Aufwnthaltsbestimmungsrecht. Dann entscheidet nur noch ER, wo sich das Kind aufhält. Und weil die tragweite so groß ist, macht das das gericht.
Sowas macht man zb, wenn ein elternteil weit weg wohnt. Dann bekommt das elternteil mit kind zb das alleinige recht, über medizinische behandlungen zu entscheiden.
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 08:43
Zitat von NobodyMitBaby:

Gemeinsames Sorgerecht: beide entscheiden gemeinsam über alle Bereiche.
Geteiltes SG: einer hat zB das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ihr diese Begriffe durcheinander werft, kommt genau euer Durcheinander raus. Über das GEMEINSAME SG entscheidet das Jugendamt. Über das GETEILTE das Familiengericht. Wenn der Vater am Telefon beim Jugendamt vom geteilten SG spricht, wird er natürlich an das Gericht verwiesen. Ihr müsst klarkriegen, was ihr wollt!


Oh das wusste ich nicht *g*
Danke für die aufklärung, es geht um das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt hab ich es
Ich sag ja ich kenne mich da 0 aus und hab da leider auch gar keine Ahnung da muss man oft sooo viel beachten.
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 08:45
Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Gemeinsames Sorgerecht: beide entscheiden gemeinsam über alle Bereiche.
Geteiltes SG: einer hat zB das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ihr diese Begriffe durcheinander werft, kommt genau euer Durcheinander raus. Über das GEMEINSAME SG entscheidet das Jugendamt. Über das GETEILTE das Familiengericht. Wenn der Vater am Telefon beim Jugendamt vom geteilten SG spricht, wird er natürlich an das Gericht verwiesen. Ihr müsst klarkriegen, was ihr wollt!


Oh das wusste ich nicht *g*
Danke für die aufklärung, es geht um das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt hab ich es
Ich sag ja ich kenne mich da 0 aus und hab da leider auch gar keine Ahnung da muss man oft sooo viel beachten.


Dann würd ich jetzt an deiner stelle noch rausfinden, ob der vater wirklich auch das gemeinsame SG oder geteiltes SG möchte. Vielleicht ist er mit absicht ans gericht gegangen...
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 08:48
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Wo siehst du da den Unterschied? Für mich ist es in der Bedeutung gleich aufgrund ihrer Schilderung.


Nein, ist es nicht. Wenn die TS sich da nicht einliest, beantragt der Vater zB das alleinige Aufwnthaltsbestimmungsrecht. Dann entscheidet nur noch ER, wo sich das Kind aufhält. Und weil die tragweite so groß ist, macht das das gericht.
Sowas macht man zb, wenn ein elternteil weit weg wohnt. Dann bekommt das elternteil mit kind zb das alleinige recht, über medizinische behandlungen zu entscheiden.


Oh also das macht mir jetzt wirklich Angst. Ich hab kein Problem die Sorge gemeinsam aus zu üben aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte ich nicht an ihn übertragen. Ich glaub ich sollte da nichts mehr im Alleingang machen sondern einen Anwalt hinzuziehen. Nicht das ich irgendwas unterschreibe und ich nicht weiß was nur um Kosten zu sparen und am Ende holt er die Kleine ab oder so. Oh Gott.
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 08:51
Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von NobodyMitBaby:

Das Missverständnis kommt hier durch „geteiltes“ und „gemeinsames“ Sorgerecht. Die TS müsste mal genau sagen, was sie meint...


Wo siehst du da den Unterschied? Für mich ist es in der Bedeutung gleich aufgrund ihrer Schilderung.


Nein, ist es nicht. Wenn die TS sich da nicht einliest, beantragt der Vater zB das alleinige Aufwnthaltsbestimmungsrecht. Dann entscheidet nur noch ER, wo sich das Kind aufhält. Und weil die tragweite so groß ist, macht das das gericht.
Sowas macht man zb, wenn ein elternteil weit weg wohnt. Dann bekommt das elternteil mit kind zb das alleinige recht, über medizinische behandlungen zu entscheiden.


Oh also das macht mir jetzt wirklich Angst. Ich hab kein Problem die Sorge gemeinsam aus zu üben aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte ich nicht an ihn übertragen. Ich glaub ich sollte da nichts mehr im Alleingang machen sondern einen Anwalt hinzuziehen. Nicht das ich irgendwas unterschreibe und ich nicht weiß was nur um Kosten zu sparen und am Ende holt er die Kleine ab oder so. Oh Gott.


Sag ich ja. Wenn er schon eine anwältin an der hand hat, weiß er ggf schon bescheid. Sag ihm einfach, dass er den gerichtstermin absagen soll, das sei ein missverständnis. Und dann mach einen termin beim jugendamt.
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 08:52
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Gemeinsames Sorgerecht: beide entscheiden gemeinsam über alle Bereiche.
Geteiltes SG: einer hat zB das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ihr diese Begriffe durcheinander werft, kommt genau euer Durcheinander raus. Über das GEMEINSAME SG entscheidet das Jugendamt. Über das GETEILTE das Familiengericht. Wenn der Vater am Telefon beim Jugendamt vom geteilten SG spricht, wird er natürlich an das Gericht verwiesen. Ihr müsst klarkriegen, was ihr wollt!


Oh das wusste ich nicht *g*
Danke für die aufklärung, es geht um das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt hab ich es
Ich sag ja ich kenne mich da 0 aus und hab da leider auch gar keine Ahnung da muss man oft sooo viel beachten.


Dann würd ich jetzt an deiner stelle noch rausfinden, ob der vater wirklich auch das gemeinsame SG oder geteiltes SG möchte. Vielleicht ist er mit absicht ans gericht gegangen...


Ich glaube auch das es Absicht war, ich kenne meinen Ex sehr sehr gut und er selber würde alles tun um mir persönlich zu Schaden...daher hat das schon so einen bitteren Nachgeschmack. Er möchte einfach nur das ich bezahlen muss mehr ist es leider nicht. Solche Spielchen hat er schon sehr oft gemacht.
Ich glaub wirklich bevor ich blind und blöd etwas unterschreibe nur damit Ruhe ist geh ich zu einem Anwalt. Man alles nervig
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 08:53
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Nicsisch:

...


Nein, ist es nicht. Wenn die TS sich da nicht einliest, beantragt der Vater zB das alleinige Aufwnthaltsbestimmungsrecht. Dann entscheidet nur noch ER, wo sich das Kind aufhält. Und weil die tragweite so groß ist, macht das das gericht.
Sowas macht man zb, wenn ein elternteil weit weg wohnt. Dann bekommt das elternteil mit kind zb das alleinige recht, über medizinische behandlungen zu entscheiden.


Oh also das macht mir jetzt wirklich Angst. Ich hab kein Problem die Sorge gemeinsam aus zu üben aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte ich nicht an ihn übertragen. Ich glaub ich sollte da nichts mehr im Alleingang machen sondern einen Anwalt hinzuziehen. Nicht das ich irgendwas unterschreibe und ich nicht weiß was nur um Kosten zu sparen und am Ende holt er die Kleine ab oder so. Oh Gott.


Sag ich ja. Wenn er schon eine anwältin an der hand hat, weiß er ggf schon bescheid. Sag ihm einfach, dass er den gerichtstermin absagen soll, das sei ein missverständnis. Und dann mach einen termin beim jugendamt.


Genau so wollte ich das jetzt eigentlich auch machen aber jetzt bin ich doch etwas verwirrt ich wusste nicht einmal das es da einen Unterschied gibt mit Geteilt oder Gemeinsam. Ich hab da jetzt Angst das ich dann irgendwas falsches unterschreibe...buuh alles kompliziert ich steig da ja selber nicht mal mehr durch.
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