Mütter- und Schwangerenforum

Geteiltes Sorgerecht kosten

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Zwerginator
7888 Beiträge
10.11.2017 08:57
Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 09:06
Zitat von Zwerginator:

Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).


Oh man ich bin jetzt total verwirrt und habe total Angst das ich etwas unterschreibe was mir schadet. Ich war mal bei einer ganz lieben Anwältin, ich hab jetzt dort im Büro angerufen, sie sagt ich solle erst zu ihr kommen bevor ich irgendetwas unterzeichne vom Gericht wo ich nicht einmal weiss was. Hab jetzt einfach den kompletten durchblick verloren das es da einen Unterschied zwischen Gemeinsamer Sorge oder geteiler Sorge gibt. Ich dachte da Mausi schon knapp 7 Jahre bei mir lebt bleibt das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowieso bei mir.

Ich ruf jetzt sowieso noch einmal beim Jugendamt an und Frage die zuständige bearbeiterin ob die wirklich gesagt hat dazu muss er zu Gericht und was genau er jetzt beantragen will.
NobodyMitBaby
2428 Beiträge
10.11.2017 09:13
Zitat von Zwerginator:

Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).


Sie will das Sorgerecht aber nicht teilen!!!!! Sie will das GEMEINSAME!
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 09:16
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Zwerginator:

Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).


Sie will das Sorgerecht aber nicht teilen!!!!! Sie will das GEMEINSAME!


Ja genau hab mich jetzt eingelesen teilen möchte ich es nicht, wenn bekommt er nur das Gemeinsame wenn ihm das nicht reicht lass ich es wohl oder übel auf einen Prozess hinauslaufen..Jetzt verstehe ich auch wieso er meinte ich solle mir keinen Anwalt nehmen und ich solle einfach gleich unterschreiben dann kostet mir das alles nichts, ich hab das böse Gefühl der wollte mich reinlegen!
Zwerginator
7888 Beiträge
10.11.2017 09:20
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Zwerginator:

Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).


Sie will das Sorgerecht aber nicht teilen!!!!! Sie will das GEMEINSAME!


Das ist doch klar, wurde doch jetzt schon oft genug ausgeführt (hab auch teilen geschreiben (im Sinne von "jeder darf" und nicht "das geteilte Sorgerecht")! Mir ging es darum, dass sie dem Jungendamt mitteilt, dass sie sich nicht quer stellt.

OT: hab noch ein paar !!!!!!!!!!!!!!!!!! und CAPS für dich, fall sie mal knapp werden.

Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 09:46
So ich hab jetzt die Dame erreicht, inzwischen bin ich so verwirrt das ich gar nicht mehr weiß was ich schreibe.
Also die war sehr sehr nett sie hat gesagt er hat dort angerufen und gesagt das er die Sorge teilen möchte und das kann das Jugendamt wirklich nicht machen dafür muss man beim Amtsgericht einen Antrag stellen. Hat sie so gesagt. Gibts es da einen Unterschied zwischen Bundesländern oder so? Weil als ich gefragt habe mit Sorgerechtserklärung meinte sie wirklich das geht nicht.
Sie meinte ich kriege dann einen Brief und wenn ich zustimme dann kostet das fast nichts und es ist alles erledigt, ich soll aber genau durchlesen was er beantragt.
Ich hab Sie dann gefragt wegen alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht etc, sie sagt es gibt die Möglichkeit die Sorge zu teilen das aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir bleibt, ich soll mir einfach überlegen was ich beantragen oder unterschreiben will.

Hab sie auch gefragt ob er eine Chance hat das Mausi zu ihm muss. Das hat sie gleich verneint sie meint mit so einem Antrag würde er niemals durchkommen, er könnte das zwar beantragen aber dem würde nie statt gegeben. Aus unterschiedlichen Gründen weil er zur Zeit so gut wie obdachlos ist, schon 3 mal aus unterschiedlichen Wohnungen zwangsgeräumt wurde usw.
Sie kennt mich ja auch schon länger und würde dem vor Gericht auch nie zustimmen, gegen mich liegen ja noch nicht einmal Beschwerden vor.

Ihn hab ich gefragt was genau er jetzt beantragen möchte wenns die normale gemeinsame Sorge ist dann stimm ich da auch sofort zu aber irgendeinem Aufenthaltsbestimmungsquark nicht. Mal schauen was er antwortet.
Zwerginator
7888 Beiträge
10.11.2017 09:53
Zitat von Sunshiine:

So ich hab jetzt die Dame erreicht, inzwischen bin ich so verwirrt das ich gar nicht mehr weiß was ich schreibe.
Also die war sehr sehr nett sie hat gesagt er hat dort angerufen und gesagt das er die Sorge teilen möchte und das kann das Jugendamt wirklich nicht machen dafür muss man beim Amtsgericht einen Antrag stellen. Hat sie so gesagt. Gibts es da einen Unterschied zwischen Bundesländern oder so? Weil als ich gefragt habe mit Sorgerechtserklärung meinte sie wirklich das geht nicht.
Sie meinte ich kriege dann einen Brief und wenn ich zustimme dann kostet das fast nichts und es ist alles erledigt, ich soll aber genau durchlesen was er beantragt.
Ich hab Sie dann gefragt wegen alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht etc, sie sagt es gibt die Möglichkeit die Sorge zu teilen das aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir bleibt, ich soll mir einfach überlegen was ich beantragen oder unterschreiben will.

Hab sie auch gefragt ob er eine Chance hat das Mausi zu ihm muss. Das hat sie gleich verneint sie meint mit so einem Antrag würde er niemals durchkommen, er könnte das zwar beantragen aber dem würde nie statt gegeben. Aus unterschiedlichen Gründen weil er zur Zeit so gut wie obdachlos ist, schon 3 mal aus unterschiedlichen Wohnungen zwangsgeräumt wurde usw.
Sie kennt mich ja auch schon länger und würde dem vor Gericht auch nie zustimmen, gegen mich liegen ja noch nicht einmal Beschwerden vor.

Ihn hab ich gefragt was genau er jetzt beantragen möchte wenns die normale gemeinsame Sorge ist dann stimm ich da auch sofort zu aber irgendeinem Aufenthaltsbestimmungsquark nicht. Mal schauen was er antwortet.


Das klingt von Seiten des Jugendamts doch super!
Glücksstein
4445 Beiträge
10.11.2017 09:57
Zitat von Choco:

Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.


Das ist so nicht richtig.
Wir haben auch vor ca. 8 Wochen glaub ich das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt geklärt. Vorher hatte ich das alleinige Sorgerecht für unser Kind.
Das Gericht kommt nur dann ins Spiel wenn sie dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zugestimmt hätte.
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 10:08
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Choco:

Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.


Das ist so nicht richtig.
Wir haben auch vor ca. 8 Wochen glaub ich das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt geklärt. Vorher hatte ich das alleinige Sorgerecht für unser Kind.
Das Gericht kommt nur dann ins Spiel wenn sie dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zugestimmt hätte.


Das war ja auch das was ich dachte. Ich dachte auch das Gericht kommt erst zum Zug wenn ich da wehement sage Nein Nein Nein. Die Dame vom Jugendamt meinte das aber gerade eben genau so.
Ich warte die post erst mal ab & was er schreibt was genau er da jetzt haben will. Weil er sich ja auch oft einbildet er holt die kleine zu sich und wenn er da Aufenhaltsbestimmungsrecht alleine haben will dann stimmt die Aussage ja schon oder? das kann man ja nicht beim Jugendamt machen.

Jedenfalls werde ich trotzdem zur Anwältin gehen das wird mir hier alles zu heiss irgendwie, ich kenne mich viel zu wenig mit der Materie aus und möchte keinesfalls irgendwas (außer dem gemeinsamen Sorgerecht) zustimmen was das falsche am Ende ist nur weil ich Kosten sparen will & meine Ruhe haben will.
Ich befrag mich da auch mal weil die Dame ja meinte es macht auch Sinn das dass Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir alleine bleibt und die Sorge dennoch geteilt wird, so eine Lösung finde ich auch nicht verkehrt.
Oh man das ist alles so verwirrend
MamaBär2013
2815 Beiträge
10.11.2017 11:26
Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Gemeinsames Sorgerecht: beide entscheiden gemeinsam über alle Bereiche.
Geteiltes SG: einer hat zB das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ihr diese Begriffe durcheinander werft, kommt genau euer Durcheinander raus. Über das GEMEINSAME SG entscheidet das Jugendamt. Über das GETEILTE das Familiengericht. Wenn der Vater am Telefon beim Jugendamt vom geteilten SG spricht, wird er natürlich an das Gericht verwiesen. Ihr müsst klarkriegen, was ihr wollt!


Oh das wusste ich nicht *g*
Danke für die aufklärung, es geht um das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt hab ich es
Ich sag ja ich kenne mich da 0 aus und hab da leider auch gar keine Ahnung da muss man oft sooo viel beachten.


Dann würd ich jetzt an deiner stelle noch rausfinden, ob der vater wirklich auch das gemeinsame SG oder geteiltes SG möchte. Vielleicht ist er mit absicht ans gericht gegangen...


Ich glaube auch das es Absicht war, ich kenne meinen Ex sehr sehr gut und er selber würde alles tun um mir persönlich zu Schaden...daher hat das schon so einen bitteren Nachgeschmack. Er möchte einfach nur das ich bezahlen muss mehr ist es leider nicht. Solche Spielchen hat er schon sehr oft gemacht.
Ich glaub wirklich bevor ich blind und blöd etwas unterschreibe nur damit Ruhe ist geh ich zu einem Anwalt. Man alles nervig

Ganz ehrlich wenn du weißt das er dir Schaden will würde ich an deiner Stelle das Alleinige behalten.
Choco
4309 Beiträge
10.11.2017 11:34
Zitat von MamaBär2013:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Sunshiine:

...


Dann würd ich jetzt an deiner stelle noch rausfinden, ob der vater wirklich auch das gemeinsame SG oder geteiltes SG möchte. Vielleicht ist er mit absicht ans gericht gegangen...


Ich glaube auch das es Absicht war, ich kenne meinen Ex sehr sehr gut und er selber würde alles tun um mir persönlich zu Schaden...daher hat das schon so einen bitteren Nachgeschmack. Er möchte einfach nur das ich bezahlen muss mehr ist es leider nicht. Solche Spielchen hat er schon sehr oft gemacht.
Ich glaub wirklich bevor ich blind und blöd etwas unterschreibe nur damit Ruhe ist geh ich zu einem Anwalt. Man alles nervig

Ganz ehrlich wenn du weißt das er dir Schaden will würde ich an deiner Stelle das Alleinige behalten.


Das Problem ist, dass schon ziemlich viel dagegen sprechen müsste (Kindeswohlgefährdung), ansonsten gibt das Gericht einem Antrag meistens nach..
Prinz2016
398 Beiträge
10.11.2017 11:54
Zitat von Sunshiine:

huhu ihr Lieben,

Aus gegebenem Anlass wollte ich eine Frage stellen weil ich einfach gar nicht weiß was wie wo.
Und zwar mein Exfreund möchte das geteilte Sorgerecht mit dem bin ich auch einverstanden. Ich hab ihm mehrmals gesagt das ich damit einverstanden bin & er einen Termin beim Jugendamt ausmachen soll zur Teilung.

Er meinte dann er macht einen Termin dort aus gut. Heute ruft er an das ich Post vom Gericht bekomme zwecks Zustimmung des geteilten Sorgerechts. Ich meinte dann wieso wir wollten uns doch beim Jugendamt treffen, da meinte er die beim Jugendamt hätten gesagt das wenn wir uns einig sind das gleich vor Gericht machen sollen?
Gut das stört mich ja auch nicht, ich stimme ohnehin zu werde ich auch so schreiben nur kostet mir das jetzt was?
Ich hab da wirklich Angst das ich da etwas bezahlen muss obwohl ich von vorn herein so oder so zugestimmt hätte? Mein Ex meint das wäre der normale Gang und würde auch nichts kosten?
Ich kenne mich da einfach soo wenig aus, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus zwecks kosten etc?

Danke fürs lesen, liebe Grüße


Hallo ,aus eigener Erfahrung aus aktuellem Fall bei mir wird das Gericht das Sorgerecht nicht teilen selbst wenn es beide wollen ,da es die Pflicht des Vaters ist sich zu kümmern
Und solange es keinen Grund gibt der das Kind gefährdet teilen die das nicht !
10.11.2017 13:55
Zitat von Zwerginator:

Ruf einfach gleich um neun beim Jungendamt an, sag dass du das Sorgerecht gerne teilen möchtest, deinem Ex aber etwas der Durchblick fehlt und er meint, das kann nur das Gericht. Sag auch gleich, dass du nicht unnötig Geld vor Gericht ausgeben möchtest, da du ja sowieso einverstanden bist. Mach einen Termin und wenn er sich dann quer stellt hat er schonmal als Erster die A-Karte gezogen, verbrieft.

Dir kann außerdem niemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett wegnehmen wenn das Kind überwiegend bei dir wohnt (und du dir nichts gravierendes zu Schulden hast kommen lassen).


Das stimmt nicht. Beim gemeinsamen Sorgerecht, hat jeder die gleichen Rechte. D.h. er kann auch das Kind einbehalten und niemand kann so schnell das Kind da wieder rausholen, nur ein Gerichtsurteil.
10.11.2017 14:02
Liebe TS,

Wenn du immer wieder vom teilen sprichst, auch am Telefon mitn Jugendamt, wirst du immer wieder ans Gericht weitergeleitet. Ihr möchtet das gemeinsame Sorgerecht. Und das macht das Jugendamt.

Aber, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, habt ihr auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind. Was zur Folge hat, dass auch der Kindesvater das Recht hat, dass euer Kind bei ihm lebt. Das bedeutet, was ich leider selbst erlebt habe, er kann das Kind einbehalten. Und außer das Gericht, kann daran kurzfristig zumindest niemand was ändern. Möchtest du das ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir liegt, muss dies gerichtlich festgelegt werden.
nilou
14726 Beiträge
10.11.2017 14:24
Aber wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt hast du doch auch nicht mehr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht! Gemeinsames Sorgerecht heisst erstmal auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben möchtest muss das auch so beantragt sein. Pass da wirklich auf.
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