Mütter- und Schwangerenforum

Hartz4+kind+ mit jemanden zusamm ziehen-so wenig geld?

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BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 16:58
Zitat von Juliens-Mama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Juliens-Mama:

also ich wohne auch mit meinem partner zusammen ...er verdient 1100 euro und davon muss er die miete komplett allein zahlen von 660 euro...vom amt bekomme ich etwas über 600 euro... die anträge auf kindergeld und elterngeld sind noch in bearbeitung...das wird dann auch noch mal angerechnet... und er will versuchen wohngeld zu beantragen. .ich weiß nur das 130 euro einkommen zuviel ist die er von dem geld was er verdient an mich zahlen muss...so stehts im bescheid...


Ihr seid doch aber ne Gedarfsgemeinschaft, also bekommt BEIDE zusammen HartzIV, d.h. Wohngeld ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es geht nur entweder Hartz IV ODER Wohngeld?? Und etwas über 1700 EUR, die ihr ja zu 3. habt, wenn ich das Recht verstehe, is doch mehr als ausreichend?? Frag mich gerade, warum es überhaupt so viel ist?? Wir haben damals 1250 EUR bekommen, waren GSD nur 3 Monate....

MEIN PARTNER GEHT ARBEITEN UND ZAHLT MIETE ALLEIN


Na aber ihr habt doch trotzdem zusammen etwas über 1700 EUR und wir hatten zu 3. 1250 EUR INKLUSIVE Kindergeld und von den 1250 EUR mussten wir noch Miete zahlen. 1700 EUR bekommt bei uns hier ne 4 köpfige Familie INKLUSIVE Kindergeld und dann musst du Miete auch wieder davon zahlen. Und auch wenn dein Partner arbeiten geht, so werdet ihr doch zusammen berechnet und Miete zahlt ihr zusammen bzw. wird für euch zusammen berechnet und daher bekommt er DEFINITIV kein Wohngeld, wenn ihr oder du (wenn du unbedingt so genau sein möchtest) HartzIV bekommt. So is das nunmal, ihr lebt zusammen, habt ein Kind im Haushalt, also wird auch euer Einkommen in einen Topf geworfen. Is nicht bös gemeint, sind lediglich die Tatsachen.
Elisa
20106 Beiträge
25.07.2012 17:02
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

Da kann man das mal ausrechnen lassen (sind Richtwerte). Für ihn müsste man dann sein Bruttogehalt eingeben und dann nochmals die Ausgaben (Differenz zw. Brutto und Netto).

Und da sie zusammen leben sind sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass sein Gehalt automatisch mit eingerechnet wird.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 17:06
Zitat von Elisa:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

Da kann man das mal ausrechnen lassen (sind Richtwerte). Für ihn müsste man dann sein Bruttogehalt eingeben und dann nochmals die Ausgaben (Differenz zw. Brutto und Netto).

Und da sie zusammen leben sind sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass sein Gehalt automatisch mit eingerechnet wird.



Eben genau so siehts aus und da bekommt man dann auch kein Wohngeld mehr, denn das is ja alles im HartzIV schon enthalten.
Elisa
20106 Beiträge
25.07.2012 17:09
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Elisa:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

Da kann man das mal ausrechnen lassen (sind Richtwerte). Für ihn müsste man dann sein Bruttogehalt eingeben und dann nochmals die Ausgaben (Differenz zw. Brutto und Netto).

Und da sie zusammen leben sind sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass sein Gehalt automatisch mit eingerechnet wird.



Eben genau so siehts aus und da bekommt man dann auch kein Wohngeld mehr, denn das is ja alles im HartzIV schon enthalten.


Ja, das sowieso. Und theoretisch (so wars bei uns inner Ausbilde) haben mein Freund und ich beide jeweils noch Kindergeld bekommen. Das muss natürlich alles mit rein in die Rechnung.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 17:17
Zitat von Elisa:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Elisa:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

Da kann man das mal ausrechnen lassen (sind Richtwerte). Für ihn müsste man dann sein Bruttogehalt eingeben und dann nochmals die Ausgaben (Differenz zw. Brutto und Netto).

Und da sie zusammen leben sind sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass sein Gehalt automatisch mit eingerechnet wird.



Eben genau so siehts aus und da bekommt man dann auch kein Wohngeld mehr, denn das is ja alles im HartzIV schon enthalten.


Ja, das sowieso. Und theoretisch (so wars bei uns inner Ausbilde) haben mein Freund und ich beide jeweils noch Kindergeld bekommen. Das muss natürlich alles mit rein in die Rechnung.


Jupp genau...
Weil es hier eben um Wohngeld für den Partner ging, da er arbeitet, aber da ja alles bei HartzIV zusammen gerechnet wird, bekommen se ja das HartzIV zusammen und nicht nur die Partnerin, daher wird er auch kein Wohngeld mehr bekommen...
Juliens-Mama
525 Beiträge
25.07.2012 17:41
doch wird er ...da er die miete komplett allein zahlt.... und er ja auch noch unterhalt fürs kind zahlen muss ...
laut meiner sachbearbeiterin steht ihm das ja zu
25.07.2012 18:38
Zitat von Baghira2012:

Also egal ob ihr Freund in ner Ausbildung ist oder nicht. Sie kommen auf den selben Hartz4 Satz für 3 Personen wie andere auch. Da ein Teil seines Geldes aber angerechnet wird und 160 Euro Freibetrag bestehen sollten sie sogar noch etwas mehr haben. Kindergeld etc wird angerechnet. Aber dennoch. Sie haben den selben Satz wie alle andern auch. Bei uns bleiben zur Zeit 450 Euro übrig. Davon einkaufen und sowas aber bei weitem mehr als 200. Und am Hungerstot nagen wir bei weitem nicht


dann versteh ich das alles nicht bei der..hmm
yiska
5003 Beiträge
25.07.2012 18:44
ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.
25.07.2012 18:50
Zitat von yiska:

ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.


genau bafög nur davon hab ich gehört in dem fall.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 19:45
Zitat von Juliens-Mama:

doch wird er ...da er die miete komplett allein zahlt.... und er ja auch noch unterhalt fürs kind zahlen muss ...
laut meiner sachbearbeiterin steht ihm das ja zu


Ja aber wenn ihr doch ZUSAMMEN beim Amt/Jobcenter berechnet werdet, dann bekommt ihr kein Wohngeld mehr. Ihr könnt es ja gern beantragen, aber soweit ich weiß, würde lediglich eurem Kind Wohngeld zustehen, diese Kombi habe ich schon öfters gehört, dass man fürs Kind Kindergeld + Wohngeld beantragen soll, wenn die Eltern HartzIV bekommen.

Bei euch ist es doch so, dass euer Gesamtbedarf berechnet wird, also Miete + Regelsatz für IHN, DICH und das KIND. Davon wird alles an EINKOMMEN (also sein Gehalt) abgezogen, das was über bleibt, das bekommt man an HartzIV. Der Bescheid is sicherlich nur an dich adressiert, weil du Antragsstellerin bist, aber bei der Berechnung steht er 100 % mit drauf. Und DAS schließt Wohngeld für IHN aus...
Wenn ER nämlich Wohngeld bekommen würde, dann würde das deinen HartzIV Anspruch wieder kürzen, da es ja sein Einkommen ist, womit er dich wiederum unterstützen muss.

Jetzt soll er dich bspw. mit 130 EUR unterstützen, weil sein Einkommen seinen Bedarf um 130 EUR übersteigt. Würde er jetzt Wohngeld von 200 EUR bekommen, dann hätte er wieder 200 EUR mehr Einkommen, somit müsste er dich dann mit 330 EUR unterstützen, die 130+200 EUR....
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 19:47
Zitat von yiska:

ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.


Also in der Regel bekommt man doch aber Ausbildungsgehalt in einer Ausbildung. Bafög gibts doch nur beim Studium und BAB für spezielle Ausbildungsberufe, in denen man kein Ausbildungsgehalt bezahlt? So kenn ich es jedenfalls....
Elisa
20106 Beiträge
25.07.2012 19:49
Okay, nochmal langsam:

Es ist in dem Sinne egal, von wo ein Azubi sein Geld bekommt. Du kannst auch ne schulische Ausbildung machen, bekommst dann theoretisch Bafög oder Unterhalt plus Kindergeld. Nur für sich selbst jetzt.
Bafög, BAB, Kindergeld, Unterhalt werden zu 100% angerechnet.
Wenn man eine richtige Vergütung erhält, gibt es einen bestimmten Freibetrag. Das richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

Nun ist es in diesem Fall so, dass ein Azubi mit einer Frau im Elternjahr und einem Säugling zusammen lebt. Diese 3 bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Nun hat die Mama ja keinen Beruf, dem sie (derzeit) nachgeht. Heißt, dass sie mindestens 300€ Elterngeld bekommt plus Kindergeld fürs Baby. Wenn ihr Freund der Vater ist, fällt der Unterhalt flach, da sie ohnehin in einer gemeinsamen Wohnung leben und davon ausgegangen wird, dass sie sich untereinander einigen.
Diese 484€ (Elterngeld + Kindergeld) werden ebenfalls zu 100% angerechnet.

Das gemeinsame Einkommen wird zusammengerechnet, unter Berücksichtigung von eventl. Freibeträgen, und es gibt für jede Lebenslage und Familienformation bestimmte Modelle. Das Geld, das dann fehlt wird vom Amt bezahlt, obwohl eine Person in Ausbildung ist. Das ist völlig schnurz, da man als Azubi nicht unbedingt eine Familie eigenständig ernähren kann.

Und da sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, und die Frau wohl kaum von 484€ sich und ihr Kind ernähren kann, geht sie zum Amt, um finanzielle Hilfe zu beantragen. Und da noch jemand im Haushalt lebt, muss er ebenfalls seine Einkünfte darlegen.

Elisa
20106 Beiträge
25.07.2012 19:50
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von yiska:

ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.


Also in der Regel bekommt man doch aber Ausbildungsgehalt in einer Ausbildung. Bafög gibts doch nur beim Studium und BAB für spezielle Ausbildungsberufe, in denen man kein Ausbildungsgehalt bezahlt? So kenn ich es jedenfalls....


Bafög gibt es auch bei schulischen Ausbildungen, insofern die Eltern nicht genug verdienen. Erst dann tritt Bafög nämlich in Kraft. Also das Schülerbafög.
yiska
5003 Beiträge
25.07.2012 19:52
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von yiska:

ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.


Also in der Regel bekommt man doch aber Ausbildungsgehalt in einer Ausbildung. Bafög gibts doch nur beim Studium und BAB für spezielle Ausbildungsberufe, in denen man kein Ausbildungsgehalt bezahlt? So kenn ich es jedenfalls....

BAB bekommst du bei jeder Erstausbildung (betrieblich ) wenn du einen eigenen Haushalt hast. Hab auch keine spezielle Ausbildung gemacht.
Bafög bekommt man auch bei einer reinen schulischen Ausbildung( macht meine Schwester gerade und die bekommt Bafög)
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
25.07.2012 19:52
Zitat von Elisa:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von yiska:

ich weiss ja nicht wie es in einer Bedarfsgemeinschaft ist aber eigentlich haben Auszubildende kein Recht auf ALG II.
Zumindest bei ner Erstausbildung.
Da muss man ja Bafög oder BAB beantragen + Wohngeld.
So war es zumindest bei mir.


Also in der Regel bekommt man doch aber Ausbildungsgehalt in einer Ausbildung. Bafög gibts doch nur beim Studium und BAB für spezielle Ausbildungsberufe, in denen man kein Ausbildungsgehalt bezahlt? So kenn ich es jedenfalls....


Bafög gibt es auch bei schulischen Ausbildungen, insofern die Eltern nicht genug verdienen. Erst dann tritt Bafög nämlich in Kraft. Also das Schülerbafög.


Achso, das sind ja aber zwei verschiedene paar Schuhe, daher war ich jetzt stutzig. Schülerbafög und Bafög ist nämlich nicht das Gleiche. Und als Studentin denk ich bei Bafög natürlich nicht an Schüler oder Azubis...
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