Hartz4+kind+ mit jemanden zusamm ziehen-so wenig geld?
26.07.2012 12:26
man is das alles kompliziert mit den geldern puhh..
naja vorerst werd ich alleine wohn denk ich..
aber so wwie du schreibst kommt man ja auch zu dritt mit dem geld aus in einer bedarfsgemeinschaft.
naja vorerst werd ich alleine wohn denk ich..
aber so wwie du schreibst kommt man ja auch zu dritt mit dem geld aus in einer bedarfsgemeinschaft.
26.07.2012 17:10
Zitat von Juliens-Mama:
so ..mein partner hat wohngeld antrag durch 155 zuschuss![]()
Schön, musst du jetzt natürlich beim HartzIV angeben und wird dort wieder von deinem HartzIV abgezogen.
26.07.2012 19:55
Zitat von Juliens-Mama:
so ..mein partner hat wohngeld antrag durch 155 zuschuss![]()
ja ads wird sicher angerechnetw erden,also mehr als der hartz4 satz iste s definitiv nicht.
27.07.2012 20:10
Zitat von Juliens-Mama:
nein eben nicht..ist alles geklärt...![]()
wie nein eben ni9cht ,wenn man zusammenlebt wird das immer angerechnet ,man hat immer nur dne hasrtz4 satz.
27.07.2012 21:29
er hat ja wohngeld für sich beantragt weil er miete komplett allein zahlt ..und hab alles vorgelegt auch meinen H 4 bescheid ...
27.07.2012 21:31
Zitat von Juliens-Mama:
er hat ja wohngeld für sich beantragt weil er miete komplett allein zahlt ..und hab alles vorgelegt auch meinen H 4 bescheid ...
Aber ihr lebt doch zusammen oder hab ich das falsch verstanden?
Ist völlig egal, von welchem Konto die Miete gezahlt wird, wenn man in einem Haushalt lebt. Und wenn er Wohngeld bekommt und ihr zusammen lebt, müsst ihr das beim Amt vorlegen. Also da, wo man den Antrag auf H4 stellt.
28.07.2012 00:04
ist doch alles vorgelegt worden und trotz zusammen leben steht ihm 155 euro zu...hab doch auch mit meiner sachbearbeiterin geredet..die ist auch in dem gebäude...
28.07.2012 15:07
Zitat von Juliens-Mama:
ist doch alles vorgelegt worden und trotz zusammen leben steht ihm 155 euro zu...hab doch auch mit meiner sachbearbeiterin geredet..die ist auch in dem gebäude...
Es geht doch nicht darum, ob ihr beim Wohngeld alles vorlegt, ihr MÜSST sämtliches Einkommen beim HartzIV angeben, also da wo ihr den Antrag auf HartzIV gestellt habt. Die 155 EUR Wohngeld werden zu 1000% von deinem HartzIV abgezogen. Wenn du es nicht angibst und die bekommen das irgendwann raus, dann gibt es Ärger und ihr dürft das ganze Geld schön zurück zahlen. Ihr lebt zusammen und werdet dementsprechend zusammen berechnet und alles was dein Freund ZU VIEL hat, wird von deinem HartzIV wieder abgezogen...
- Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt


