Mütter- und Schwangerenforum

Hauskauf - dringende Frage! Gesetzeskenner hier?

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Rudelmutter90
154 Beiträge
15.06.2016 13:48
Zitat von engelchen310774:

Zitat von Rudelmutter90:

Zitat von Natalie20:

Wir hatten das vor kurzem im Bekanntenkreis und da war folgendes wichtig:

Kopiert aus dem Internet:
Für die Einrichtung eines lebenslangen Wohnrechts ist es von immenser Bedeutung, dass dieses in das Grundbuch eingetragen und zusätzlich vertraglich geregelt wird. Denn nur auf diese Art und Weise kann der Berechtigte sein lebenslanges Wohnrecht auch im Falle eines Eigentümerwechsels oder etwaigen Streitigkeiten geltend machen.

Also ist es eingetragen und geregelt ist eine Kündigung nicht möglich! Auch nicht als neuer Eigentümer!


Genau das meine.
Und im Bekanntenkreis stand das nicht im Grundbuch, nur ein schriftliches beiderseiten unterschriebenes Schriftstück wurde gemacht - das wäre ja dann hinfällig.

Am besten ist es wenn ihr da einen Anwalt oder Notar zu befragt.wäre ja schon wichtig es richtig zu wissen


Das dann auf jeden Fall. Natürlich.
engelchen310774
5506 Beiträge
15.06.2016 13:53
Zitat von Rudelmutter90:

Also gilt das lebenslange Wohnrecht für denjenigen, wie Eigentum?
Was Reparaturen in der Wohnung betreffen, damit habe ich nichts zu tun?
Denn eine Kaltmiete deckt ja "nur" die Nebenkosten ab, wie Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc

Kaltmiete ist die reine miete.alles andere muss er euch bezahlen.Wasser ,Abwasser, Müll, Schornsteinfeger etc. (Nebenkosten )
Schnausi81
827 Beiträge
15.06.2016 13:54
Freunde von uns haben damals auch ein Haus mit älterem Ehepaar gekauft. Diese hatten auch lebenslanges Wohnrecht. Es war manchmal ganz schön nervig....wenn Besuch da war, waren die auch immer präsent, ansonsten blieben sie in ihrer Wohnung. Das ganze hatte sich aber nach 2/3 Jahren auch erledigt. Die Frau war nach schwerer Krankheit verstorben und der Mann ist dann zur neuen Liebe gezogen. Nach seinem Auszug wurde es auch notariell wieder neu geregelt, das er auf das Wohnrecht verzichtet und der Eintrag im Grundbuch gelöscht wird.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
15.06.2016 13:55
Zitat von Rudelmutter90:

Also gilt das lebenslange Wohnrecht für denjenigen, wie Eigentum?
Was Reparaturen in der Wohnung betreffen, damit habe ich nichts zu tun?
Denn eine Kaltmiete deckt ja "nur" die Nebenkosten ab, wie Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc


Reparaturen im der Wohnung (waschbecken kaputt odee Wasserrohrbruch oder ähnliches) mussr du als Eigentümer dieses hauses und dieser Wohnung bezahlen.
engelchen310774
5506 Beiträge
15.06.2016 13:55
Zitat von engelchen310774:

Zitat von Rudelmutter90:

Also gilt das lebenslange Wohnrecht für denjenigen, wie Eigentum?
Was Reparaturen in der Wohnung betreffen, damit habe ich nichts zu tun?
Denn eine Kaltmiete deckt ja "nur" die Nebenkosten ab, wie Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc

Kaltmiete ist die reine miete.alles andere muss er euch bezahlen.Wasser ,Abwasser, Müll, Schornsteinfeger etc. (Nebenkosten )

Sorry vergessen.reperaturen in der Wohnung muss er selbst zahlen.und ja gilt quasi als eigentum.kann auch im Falle eines pflegefalles weitervermietet werden...
engelchen310774
5506 Beiträge
15.06.2016 13:57
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rudelmutter90:

Also gilt das lebenslange Wohnrecht für denjenigen, wie Eigentum?
Was Reparaturen in der Wohnung betreffen, damit habe ich nichts zu tun?
Denn eine Kaltmiete deckt ja "nur" die Nebenkosten ab, wie Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc


Reparaturen im der Wohnung (waschbecken kaputt odee Wasserrohrbruch oder ähnliches) mussr du als Eigentümer dieses hauses und dieser Wohnung bezahlen.

Kenne ich anders.die oma von meinem grossen musste alles was in der Wohnung defekt war,selbst zahlen.ist vielleicht auch vertraglich geregelt gewesen,das weiß ich nicht...Wäre aber für den Besitzer in allen belangen ne nullnummer.
Rudelmutter90
154 Beiträge
15.06.2016 13:59
Zitat von engelchen310774:

Zitat von Rudelmutter90:

Also gilt das lebenslange Wohnrecht für denjenigen, wie Eigentum?
Was Reparaturen in der Wohnung betreffen, damit habe ich nichts zu tun?
Denn eine Kaltmiete deckt ja "nur" die Nebenkosten ab, wie Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc

Kaltmiete ist die reine miete.alles andere muss er euch bezahlen.Wasser ,Abwasser, Müll, Schornsteinfeger etc. (Nebenkosten )


Alles andere zahlt er ja aber nicht, er lebt dort zur Kaltmiete. Also dient seine Kaltmiete dafür, die Nebenkosten zu begleichen....
15.06.2016 14:28
Zitat von engelchen310774:

Du kaufst den Mitbewohner quasi mit,und er ist unkündbar....Wäre für mich ein no go.dann musst du genau prüfen lassen ob es mit dem Tode erlischt oder beim Auszug. Wenn mit dem Tode, kann der nächste verwandte (vormund)die Wohnung vermieten und die mieteinnahmen (evtl)für anfallende pflegekosten benutzten.
Wir hatten in der Familie einen ähnlichen fall .mein Opa hatte ein niesbrauchrecht in seiner Wohnung.


Ein Nießbrauch ist aber was anderes als ein Wohnrecht. Beim Nießbrauch kann die Wohnung auch im Falle des Auszuges weitervermietet werden. Beim Wohnrecht eben nicht. Da hat der Rechteinhaber nur das Recht, selbst dort zu wohnen.

Ob die Nebenkosten der Eigentümer oder der Wohnrechtsinhaber trägt kommt drauf an was im Usprünglichen Vertrag steht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde. Da muss man sich weiter erkundigen, ich würd mich da nicht auf die Aussage vom Makler verlassen.

So ein Wohnrecht schmälert natürlich auch den Wert des Hauses, weil man ja quasi einen Teil seines Eigentums nicht nutzen kann. Sollte sich also auf den Kaufpreis niederschlagen.

engelchen310774
5506 Beiträge
15.06.2016 14:30
Zitat von Zwillis2010:

Zitat von engelchen310774:

Du kaufst den Mitbewohner quasi mit,und er ist unkündbar....Wäre für mich ein no go.dann musst du genau prüfen lassen ob es mit dem Tode erlischt oder beim Auszug. Wenn mit dem Tode, kann der nächste verwandte (vormund)die Wohnung vermieten und die mieteinnahmen (evtl)für anfallende pflegekosten benutzten.
Wir hatten in der Familie einen ähnlichen fall .mein Opa hatte ein niesbrauchrecht in seiner Wohnung.


Ein Nießbrauch ist aber was anderes als ein Wohnrecht. Beim Nießbrauch kann die Wohnung auch im Falle des Auszuges weitervermietet werden. Beim Wohnrecht eben nicht. Da hat der Rechteinhaber nur das Recht, selbst dort zu wohnen.

Ob die Nebenkosten der Eigentümer oder der Wohnrechtsinhaber trägt kommt drauf an was im Usprünglichen Vertrag steht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde. Da muss man sich weiter erkundigen, ich würd mich da nicht auf die Aussage vom Makler verlassen.

So ein Wohnrecht schmälert natürlich auch den Wert des Hauses, weil man ja quasi einen Teil seines Eigentums nicht nutzen kann. Sollte sich also auf den Kaufpreis niederschlagen.

Ok ich dachte bei Wohnrecht wäre es ähnlich,bei der Oma war das nämlich im Gespräch ob es sich lohnt für die Zeit die sie im Hospiz war noch zu vermieten.denke es ist einfach vertragsabhängig.
Mica
398 Beiträge
15.06.2016 14:34
Zitat: Der Bewohner dieser Wohnung verfügt über ein unentgeltliches lebenslanges Wohnungsrecht bzgl. der Kaltmiete.

Heißt: Er muss die Kaltmiete nicht zahlen, aber die Nebenkosten.

Und ja, du kannst ihm nicht kündigen und hast möglicherweise einige Streitereien bis er stirbt. Ich würde mir sowas auch gut überlegen!
15.06.2016 14:51
Zitat von engelchen310774:

Zitat von Zwillis2010:

Zitat von engelchen310774:

Du kaufst den Mitbewohner quasi mit,und er ist unkündbar....Wäre für mich ein no go.dann musst du genau prüfen lassen ob es mit dem Tode erlischt oder beim Auszug. Wenn mit dem Tode, kann der nächste verwandte (vormund)die Wohnung vermieten und die mieteinnahmen (evtl)für anfallende pflegekosten benutzten.
Wir hatten in der Familie einen ähnlichen fall .mein Opa hatte ein niesbrauchrecht in seiner Wohnung.


Ein Nießbrauch ist aber was anderes als ein Wohnrecht. Beim Nießbrauch kann die Wohnung auch im Falle des Auszuges weitervermietet werden. Beim Wohnrecht eben nicht. Da hat der Rechteinhaber nur das Recht, selbst dort zu wohnen.

Ob die Nebenkosten der Eigentümer oder der Wohnrechtsinhaber trägt kommt drauf an was im Usprünglichen Vertrag steht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde. Da muss man sich weiter erkundigen, ich würd mich da nicht auf die Aussage vom Makler verlassen.

So ein Wohnrecht schmälert natürlich auch den Wert des Hauses, weil man ja quasi einen Teil seines Eigentums nicht nutzen kann. Sollte sich also auf den Kaufpreis niederschlagen.

Ok ich dachte bei Wohnrecht wäre es ähnlich,bei der Oma war das nämlich im Gespräch ob es sich lohnt für die Zeit die sie im Hospiz war noch zu vermieten.denke es ist einfach vertragsabhängig.


Es hängt davon ab ob ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch vereinbart wurde!
15.06.2016 14:53
Zitat von Mica:

Zitat: Der Bewohner dieser Wohnung verfügt über ein unentgeltliches lebenslanges Wohnungsrecht bzgl. der Kaltmiete.

Heißt: Er muss die Kaltmiete nicht zahlen, aber die Nebenkosten.



Ich würd mich da aber nicht auf die Aussage des Maklers verlassen, der ja das Haus verkauft haben will und hernach nicht haftet sollten die Nebenkosten doch zu zahlen sein...
Rudelmutter90
154 Beiträge
15.06.2016 14:59
Nee nee, am besten wäre noch ein Auszug aus dem Grundbuch!
Ich werde auch die Nocheigentümer fragen, warum Sie das Haus verkaufen, Sie müssen ja nicht antworten, aber meist bekommt man ja eine Reaktion.
Ebenso möchte ich die Einliegerwohnung besichtigen und denjenigen kennen lernen, der dort lebenslanges Wohnrecht hat
Bumasbaby
1869 Beiträge
15.06.2016 14:59
Meine Freundin hatte so einen Fall. Bei ihr lief es so: Der Herr war 71 Jahre alt, es wurde gerechnet das er eine Lebenserwartung von 85 hat (ist wohl pauschal so) also würde er 14 Jahre Miete zahlen wenn er auszieht. Dies wurde hoch gerechnet und sie konnte ihn mit 90.000 raus kaufen. Das hätte er aber auch ablehnen können. Hat er nicht. 1 Jahr später ist er gestorben. Die Tochter konnte sich dann über das geerbte Geld freuen.
Rudelmutter90
154 Beiträge
15.06.2016 15:06
Zitat von Bumasbaby:

Meine Freundin hatte so einen Fall. Bei ihr lief es so: Der Herr war 71 Jahre alt, es wurde gerechnet das er eine Lebenserwartung von 85 hat (ist wohl pauschal so) also würde er 14 Jahre Miete zahlen wenn er auszieht. Dies wurde hoch gerechnet und sie konnte ihn mit 90.000 raus kaufen. Das hätte er aber auch ablehnen können. Hat er nicht. 1 Jahr später ist er gestorben. Die Tochter konnte sich dann über das geerbte Geld freuen.


DAS ist ärgerlich....
Doof gelaufen.
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