Kaution-Wann zurück?
10.07.2011 11:36
Zitat von NiklasMami2208:
Es ist gestzlich festgehalten das er dir die kaution nach 3 Monaten mit Zinsen zurückzahlen MUSS!!
Habe ich letztens unsere Anwältin (Mietrecht) gefragt weil wir auch bald ausziehen
Also das Gesetz gibt es nicht, dass man nach 3 Monaten auszahlen muss!!!Da würde ich nochmal die Anwältin nach der gesetzlichen grundlage fragen. Verlasst euch nicht auf die Aussage, denn die hat nicht Hand und Fuß.
10.07.2011 11:36
Zitat von finchen86:
Zitat von NiklasMami2208:
Zitat von finchen86:
Zitat von NiklasMami2208:
Es ist gestzlich festgehalten das er dir die kaution nach 3 Monaten mit Zinsen zurückzahlen MUSS!!
Habe ich letztens unsere Anwältin (Mietrecht) gefragt weil wir auch bald ausziehen
stimmt net zumindest net in nrw hier is es so das der vermiter die kuation 6 monate komplett noch einbehalten darf und dann die hälfte auszahlen MUSS die andere hälfte der er weiter einbehalten für die nebenkostenabrechnung
Stimmt wohl! Bei uns
emsland nierdsachen nehm ich mal an
jep
10.07.2011 11:38
Zitat von finchen86:
Zitat von Kathleenchen:
Ich habe gerade letzte Woche meine Kaution von meiner alten Wohnung wieder bekommen.
Hatte genau fünf Jahre darin gewohnt, & musste auf die Kaution 19 Monate lang warten.
wir sind immer noch dran das wir die kaution zurückbekommen und sind im januar 2009 ausgezogen... teile haben wir schon zurück aber noch net alles.... nie wieder privatvermietung
Würde noch schriftlich die komplette Kautionsrückzahlung fordern mit Fristsetzung. Sollte dann nichts passieren, könnt ihr rechtliche Schritte einleiten, denn das ist ne Frechheit. Voraussetzung natürlich, dass Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde (keine Mietschulden, keine Schäden in Wohnung etc...)
10.07.2011 11:39
Zitat von NiklasMami2208:
Zitat von finchen86:
Zitat von NiklasMami2208:
Zitat von finchen86:
Zitat von NiklasMami2208:
Es ist gestzlich festgehalten das er dir die kaution nach 3 Monaten mit Zinsen zurückzahlen MUSS!!
Habe ich letztens unsere Anwältin (Mietrecht) gefragt weil wir auch bald ausziehen
stimmt net zumindest net in nrw hier is es so das der vermiter die kuation 6 monate komplett noch einbehalten darf und dann die hälfte auszahlen MUSS die andere hälfte der er weiter einbehalten für die nebenkostenabrechnung
Stimmt wohl! Bei uns
emsland nierdsachen nehm ich mal an
jep
siehste deswegen schrieb ich ja bei uns in nrw.... weiß aber nert ob wohnrecht bundes oder landes sache is
10.07.2011 11:41
Das Mietrecht ist bundesweit und hat NICHTS mit Bundesländern zu tun. Es gibt natürlich die Möglichkeit, dass es in eurem Mietvertrag anders geregelt ist (da kann man ja vereinbaren, worauf man Bock hat) aber gesetzlich gibt es die Regelung nicht.
10.07.2011 11:41
Zitat von africanqueen1984:
Zitat von NiklasMami2208:
Es ist gestzlich festgehalten das er dir die kaution nach 3 Monaten mit Zinsen zurückzahlen MUSS!!
Habe ich letztens unsere Anwältin (Mietrecht) gefragt weil wir auch bald ausziehen
Also das Gesetz gibt es nicht, dass man nach 3 Monaten auszahlen muss!!!Da würde ich nochmal die Anwältin nach der gesetzlichen grundlage fragen. Verlasst euch nicht auf die Aussage, denn die hat nicht Hand und Fuß.
ich vertraue meiner anwältin. es ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich. selbst unsere vermieterin hat das im mietvertrag vestgehalten das sie laut gesetz nach 3 monaten die kaution mit zinsen zurückzahlen muss
10.07.2011 11:46
Zitat von NiklasMami2208:
Zitat von africanqueen1984:
Zitat von NiklasMami2208:
Es ist gestzlich festgehalten das er dir die kaution nach 3 Monaten mit Zinsen zurückzahlen MUSS!!
Habe ich letztens unsere Anwältin (Mietrecht) gefragt weil wir auch bald ausziehen
Also das Gesetz gibt es nicht, dass man nach 3 Monaten auszahlen muss!!!Da würde ich nochmal die Anwältin nach der gesetzlichen grundlage fragen. Verlasst euch nicht auf die Aussage, denn die hat nicht Hand und Fuß.
ich vertraue meiner anwältin. es ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich. selbst unsere vermieterin hat das im mietvertrag vestgehalten das sie laut gesetz nach 3 monaten die kaution mit zinsen zurückzahlen muss
Also das mit dem Mietvertrag ist ja dann richtig. Da kann man ja wirklich vereinbaren, was man möchte. Dann glaub deiner Anwältin...ich glaube meiner Ausbildung uns meinen weiteren 5 Jahren Berufserfahrung als Immobilienkauffrau.
10.07.2011 11:46
Bis zu 6 Monate hat der Vermieter Zeit dir das Geld wieder zu geben
10.07.2011 12:34
Ich kenne das ganz anders
Habe selber beim Anwalt gearbeitet und da hatten wir so einen Fall mit Rückerstattung der Kaution.
Es war so, dass der Vermieter bei der Wohungsabnahme die Kaution hätte sofort auszahlen müssen. Denn bei der Wohnungsabnahme überprüft er ja in der Regel ob iwelche Renovierungsarbeiten oä. vorgenommen werden müssen...
Jetzt bin ich ganz verunsichert
Habe selber beim Anwalt gearbeitet und da hatten wir so einen Fall mit Rückerstattung der Kaution.
Es war so, dass der Vermieter bei der Wohungsabnahme die Kaution hätte sofort auszahlen müssen. Denn bei der Wohnungsabnahme überprüft er ja in der Regel ob iwelche Renovierungsarbeiten oä. vorgenommen werden müssen...
Jetzt bin ich ganz verunsichert
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