Kinder (4 und 7 Jahre) allein zu Haus
08.08.2012 12:50
Zitat von Thalasia:
So, jetzt hab ich Zeit.
Die Kleine stand draußen und hat gekrischen. Hatte total Angst weil sie allein war.
Habe ihr gesagt dass sie ruhig mitkommen kann, sie wollte aber partout nicht. Dann bin ich einfach bei ihr draußen geblieben, meine Kids waren dabei. Die Eltern kamen dann auch nach ner ganzen Weile.
Hieß dann nur das sie ja nur "kurz" weg waren. Und sie hätten ja kurz nachdem sie weg waren nochmal zu Hause bei den Kids angerufen.
Tat total überrascht das ihre Tochter so aufgelöst war "Was war denn los, was ist passiert". Ich hätte sie am liebsten .....
Bat ihr nochmal an die Kids bei mir zu lassen wenn sie nochmal weg wollen weils totaler Mist ist was sie da gemacht hat!
Keine Ahnung ob sie das annimmt, ich war wohl sehr neutral eben weil ich so sauer war.
Also manche Leute.....
Klingt so , als ob sie das gut finden und ja nichts dabei sei. Also ich würde auch ne 7jährige nicht alleine lassen. Meiner hat sich letztens - ich war nur Müll runterbringen den Zahn ausgeschlagen, und zwar beim Händewaschen kurz gebückt und schon ist es passiert . Tja und stellt euch mal vor, ich wäre nicht dagewesen.
08.08.2012 12:57
Hab die Beiträge jetzt nicht durchgelesen und vielleicht kam das ja schon...
Haben die Kinder ne Telefonnummer von ihren Eltern? Werden doch sicher über Handy erreichbar sein?!
Mein Großer ist 11 Jahre und auch schon seit n paar Jahren allein daheim - er war ein Schlüsselkind, da ich Vollzeit gearbeitet habe. Allerdings konnte er mich jederzeit erreichen.
Mein Kleines würde ich natürlich tagsüber nicht mit ihm allein lassen, aber wenns sie schläft mach ich das auch dann und wann... und finde dabei absolut nichts schlimmes...
1. schläft sie eigentlich durch
2. wenn sie wach wird, kann mein Großer sich zu ihr legen
3. bin ich dann max. 2 Stunden weg
Vielleicht klappt das in dieser Familie ja alles super - also vom Jugendamt rufen ist diese Situation noch weit entfernt - aber beobachten wie das abläuft würde ich schon...
Haben die Kinder ne Telefonnummer von ihren Eltern? Werden doch sicher über Handy erreichbar sein?!
Mein Großer ist 11 Jahre und auch schon seit n paar Jahren allein daheim - er war ein Schlüsselkind, da ich Vollzeit gearbeitet habe. Allerdings konnte er mich jederzeit erreichen.
Mein Kleines würde ich natürlich tagsüber nicht mit ihm allein lassen, aber wenns sie schläft mach ich das auch dann und wann... und finde dabei absolut nichts schlimmes...
1. schläft sie eigentlich durch
2. wenn sie wach wird, kann mein Großer sich zu ihr legen
3. bin ich dann max. 2 Stunden weg
Vielleicht klappt das in dieser Familie ja alles super - also vom Jugendamt rufen ist diese Situation noch weit entfernt - aber beobachten wie das abläuft würde ich schon...
08.08.2012 13:06
also meine 11jährige lasse ich auch alleine - das geht oft nicht anders. Aber sie ist 11 : Und ich würde sie nie mit nem Baby oder ihrem 6jährigen Bruder alleine lassen - wenn was passiert (auch wenn sie/er durchschläft etc. ), dann sind wir als Elterndranne. Unterlassene Aufsichtspflicht.
08.08.2012 13:11
Ich finde das vor allem wegen der vierjährigen nicht ok.
Mit sieben Jahren schon eher.
Allerdings rate ich dir sehr davon ab, hinzugehen und die Kids einfach mitzunehmen oder in dessen Wohnung zu warten.
Das geht gar nicht!
Es handelt sich ja gerade nicht um einen akuten Notfall.
Sprich mit den Eltern über deine Bedenken.
Mit sieben Jahren schon eher.
Allerdings rate ich dir sehr davon ab, hinzugehen und die Kids einfach mitzunehmen oder in dessen Wohnung zu warten.
Das geht gar nicht!
Es handelt sich ja gerade nicht um einen akuten Notfall.
Sprich mit den Eltern über deine Bedenken.
08.08.2012 13:15
Zitat von Winterstiefel:
Ich finde das vor allem wegen der vierjährigen nicht ok.
Mit sieben Jahren schon eher.
Allerdings rate ich dir sehr davon ab, hinzugehen und die Kids einfach mitzunehmen oder in dessen Wohnung zu warten.
Das geht gar nicht!
Es handelt sich ja gerade nicht um einen akuten Notfall.
Sprich mit den Eltern über deine Bedenken.
Ich würde meine Kinder in dem Alter auch nicht alleine lassen, aber das würde ich auch nicht wollen, das fremde Leute meine Kinder aus der Wohnung nehmen bzw. sich einfach zutritt in meine verschaffen.
08.08.2012 13:22
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
08.08.2012 13:24
Zitat von finchen86:
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
Danke dass du das gepostet hast. Ich denke, aber mit 10 bis 15 minuten kontrollieren, heißt das man - wenn das kind z.b. im Zimmer spielt - ab und malk nachgucken sollte und nicht einfach davon fahren sollte.
08.08.2012 13:28
Zitat von markusmami:
Zitat von finchen86:
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
Danke dass du das gepostet hast. Ich denke, aber mit 10 bis 15 minuten kontrollieren, heißt das man - wenn das kind z.b. im Zimmer spielt - ab und malk nachgucken sollte und nicht einfach davon fahren sollte.
Echt?
Nö. Wenn meine Tochter mal alleine spielt (was sehr selten vorkommt...), dann schau ich erst wieder nach wenn es kracht oder gänzlich ruhig ist.
08.08.2012 13:30
Also wenn mein 6jähriger mal in seinem Zimmer friedlich spiel toder wie seid neuestem das Bücherregal ausräumt und alle Bücher anguckt und sozusagen LESEN übt, da gehe ich erst rein, wen es laut ist, er ruft oder sonst was oder ich ihn zum Essen etc. rufen muß.
08.08.2012 13:30
Ganz ehrlich, ich finde das nicht so schlimm, warum die kleine nun mama geschrien hat weiß ich nicht... Wo war der Bruder ?
Naja ich finde es kommt aufs Kind an in wie weit man es alleine lässt.
Nur weil mein Kind Vllt nicht in der Lage wäre muss das nicht für alle gelten.
Hilfe anbieten finde ich sehr gut. Vllt kann man die Eltern ja besser kennenlernen, so das sie ihre kinder auch mal zu euch bringen kann.
Naja ich finde es kommt aufs Kind an in wie weit man es alleine lässt.
Nur weil mein Kind Vllt nicht in der Lage wäre muss das nicht für alle gelten.
Hilfe anbieten finde ich sehr gut. Vllt kann man die Eltern ja besser kennenlernen, so das sie ihre kinder auch mal zu euch bringen kann.
08.08.2012 13:31
Zitat von Winterstiefel:
Zitat von markusmami:
Zitat von finchen86:
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
Danke dass du das gepostet hast. Ich denke, aber mit 10 bis 15 minuten kontrollieren, heißt das man - wenn das kind z.b. im Zimmer spielt - ab und malk nachgucken sollte und nicht einfach davon fahren sollte.
Echt?
Nö. Wenn meine Tochter mal alleine spielt (was sehr selten vorkommt...), dann schau ich erst wieder nach wenn es kracht oder gänzlich ruhig ist.
meist sehr verdächtig.....
08.08.2012 13:32
Zitat von markusmami:
Zitat von finchen86:
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
Danke dass du das gepostet hast. Ich denke, aber mit 10 bis 15 minuten kontrollieren, heißt das man - wenn das kind z.b. im Zimmer spielt - ab und malk nachgucken sollte und nicht einfach davon fahren sollte.
richtig oder halt wenns kind im garten oder auf der straße (im verkerhsberuhigen bereich) spielt
08.08.2012 14:11
Zitat von Winterstiefel:
Ich finde das vor allem wegen der vierjährigen nicht ok.
Mit sieben Jahren schon eher.
Allerdings rate ich dir sehr davon ab, hinzugehen und die Kids einfach mitzunehmen oder in dessen Wohnung zu warten.
Das geht gar nicht!
Es handelt sich ja gerade nicht um einen akuten Notfall.
Sprich mit den Eltern über deine Bedenken.
Deswegen hab ich mich dann zu der Kleinen in den Vorgarten gesellt mit meinen Kids. Da war sie nicht allein
08.08.2012 14:39
Zitat von Thalasia:
Zitat von Winterstiefel:
Ich finde das vor allem wegen der vierjährigen nicht ok.
Mit sieben Jahren schon eher.
Allerdings rate ich dir sehr davon ab, hinzugehen und die Kids einfach mitzunehmen oder in dessen Wohnung zu warten.
Das geht gar nicht!
Es handelt sich ja gerade nicht um einen akuten Notfall.
Sprich mit den Eltern über deine Bedenken.
Deswegen hab ich mich dann zu der Kleinen in den Vorgarten gesellt mit meinen Kids. Da war sie nicht allein![]()
finde ich gut, dass Du das gemacht hast. ich würde die Eltern nochmal ansprechen in einem freundlichen Ton und das du gerne sie nimmst, wenn sie nochmal weg müssen.
09.08.2012 13:41
Zitat von Cotton_Candy:wer verbietet dir den das ?
man DARF das aber auch gar nicht,
nichtmal mit babyphone zum kiosk für 10minuten,..
bin ich hier alleine mit der meinung das dass überhaupt nicht geht?
ich wäre nichtmehr froh, wenn den kindern was passiert, und ich hätte etwas unternehmen können.![]()
ok,wenn man kleine chaoten zuhause hat,geht das natürlich nicht.aber ich denk mal jeder kann sein kind selber am besten einschätzen.
wenn ich wäsche aufhäng,oder im laden nebenan schnell was hole frag ich meinen immer ob er mitkommt.meist bleibt er lieber zuhause und spielt.ok,ich lass ihn.ich weiss aber auch,das er keinen blösinn macht,der gefährlich werden könnte.
ok,ich würde ihn keine 2 stunden allein lassen.aber mal 10-20 min ?
meine tochter blieb ab 6 jahre auch nallein zuhause,sie hat sich da schon über sturmfrei gefreut.hat sich die zeit mit spielen vertrieben.seh da kein problem.
- Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt



