Mütter- und Schwangerenforum

Mord oder Notwehr?!

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liilaloveu
5003 Beiträge
14.10.2013 11:59
Zitat von CatCoke:

Zitat von liilaloveu:

mhh.... hab den film nie gesehn, aber du hast schon recht.... !
Schwer nachzuvollziehn warum sie nicht abhaut... MOrd ist es aufjedefall.. aber ich glaube das es, falls es vor Gericht gehn würde, nicht als Mord dargestellt werden würde!


Es ist kein Mord.....Totschlag!


Na dann eben Totschlag
Zaubermaus123
929 Beiträge
14.10.2013 12:09
Ich füge mal den Trailer zu dem Film ein für die die ihn nicht kennen.



Was sie macht ist ja eigentlich Mord, es ist geplant!
Allerdings so gut geplant das sie mit Notwehr durchkommt.
BabyLennard
455 Beiträge
14.10.2013 12:56
Zitat von Zaubermaus123:

Hallöchen,
Ziemlich gruselige Überschrift aber ich wusste nicht wie ich das sonst nennen soll.

Es geht um folgendes:
Meine Freundin und ich haben und am Wochenende den Film "Genug" mit J Lo angeschaut.
Am Ende bringt sie ihren Gewalttätigen Mann um um sich und die Tochter zu schützen.
Danach ging bei und dann die Disskussion los wie das den bin wirklich ist den man kommt ja nicht ohne Strafe davon wenn man jemanden umbringt.

Wenn da jetzt eine Frau wäre die immer wieder bedroht, misshandelt und geschlagen wird, Psychisch und Körperlich am Ende ist und es einfach nicht schafft zu fliehen weil sie um ihr Leben fürchtet und einen plan schmiedet.
Sie bringt ihren Mann mit Schlafmitteln um!!
Meiner Meinung nach ist das Mord und keine Norwehr weil er sie in diesem Moment nicht angegriffen hat.
Mein Mann und meine Freundin waren der selben Meinung allerdings sagte mein Mann das sie die Strafe wohl etwas gelindert bekommen könnte wenn sie Psychisch nicht mehr zurechnungsfähig wäre.

Oder eben so:
Der Mann verprügelt die Frau, diese wehrt sich und schlägt zurück.
Er rutscht aus und fällt gegen die Tischkante.
Das wäre doch wieder keine Notwehr sondern Körperverletzung mit Todesfolge?!


Egal wie man es dreht und wendet, es würde immer eine Strafe geben es sei den er will sie umbringen und sie schützt ihr eigenes Leben.
Wobei man das ja wieder beweisen muss was schwer wäre...

Vielleicht ein komische Thema aber ich finde das wirklich Interessant!
So viele Frauen und auch Kinder sind von Häuslicher Gewalt betroffen.
Manche Männer suchen nach der Trennung noch nach der Frau und wenn diese sich wehrt und sei es um die Kinder zu schützen weil sie zb die Polizei nicht schnell genug einschalten kann ist sie die Angeklagte.

Der Film den wir gesehen haben ist wirklich sehr gut und ich bewundere jede Frau die die Kraft aufbringt das durch zu stehen und sich zu wehren.
Zum eigen Schutz oder dem der Kinder.
So leicht ist das aber eben doch nicht.



§ 227
Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der zweite Absatz definiert die Tatbestandsmerkmale einer Notwehr.

Es mutt sich um einen gerade stattfindenen, rechtwidrigen Angriff handel und die Art der Verteidigung muss quais angemessen sein ( nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen).

Auf dein Beispiel würde ich behaupten, dass es Notwehr war. Die Art der Verteidiung ist gleich der Art des Angriffes, dass er dabei umfällt und stirbt, ist halt doof gelaufen.

Aber ich denke im echten Leben, sind so viele Sachen zu berücksichtigen, dass man das gar nicht auf ein Beispiel übertragen kann. Hätte sie ahnen können, dass er stürzt? War ihr bekannt, dass er vielleicht irgendwelche verletztungen hatte, die bei Sturz ein Risiko darstellen? Hat sie gesehen, dass z.b. hinter ihm die Treppe war.... das kann man bis ins Unendliche spielen.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
14.10.2013 13:07
Ich bin der Meinung - Notwehr und gerechtfertigt. Hätte sie es nicht getan, hätte er es getan. Aber es Grenzt schon ziemlich an Mord.
Und ich muss deinen Mann zustimmen. Man kann da so einiges machen.
Oder eben so:
Der Mann verprügelt die Frau, diese wehrt sich und schlägt zurück.
Er rutscht aus und fällt gegen die Tischkante.
Das wäre doch wieder keine Notwehr sondern Körperverletzung mit Todesfolge?!
Wieso das denn nicht ? sie hat sich dann gewehrt und unglücklicherweise ist er dumm gefallen. Ganz klar für mich.
Zitat:

Egal wie man es dreht und wendet, es würde immer eine Strafe geben es sei den er will sie umbringen und sie schützt ihr eigenes Leben.
Wobei man das ja wieder beweisen muss was schwer wäre...

Man weiß doch in dem Moment doch gar nicht, wie gefährlich es ist, wenn man sich wehrt wie in deinem zweiten beispiel-, dann ist es Notwehr. noch deutlicher als im ersten Beispiel.
-M-Y-A-
23644 Beiträge
14.10.2013 16:33
uh,da hab ich auch mal eine frage bzgl notwehr...
situation: ein fremder mensch verletzt absichtlich bzw durch rücksichtsloses verhalten ein kind. die mutter ist in einer art wahn und prügelt auf die person ein,daraufhin verstirbt die person...
notwehr?totschlag? oder schwere körperverletzung mit todesfolge?
14.10.2013 16:37
Zitat von CatCoke:

Für einen Mord brauchst du einen niederen Beweggrund (z.B. Habgier oder Ähnliches). Im vorliegenden Fall wäre es wohl eher ein Totschlag (Wer einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein). Notwehr ist immer dann gegeben, wenn man die Tat begeht, um sein eigenes oder ein anderes Leben in einer konkreten Situation ohne zeitlichen Verzug (z.B. eine Stunde später) zu schützen (z.B. ich werde mit einem Messer angegriffen und bekomme eine Pistole zu fassen und erschiesse den Täter).


Wie töte ich einen Menschen ohne der Mörder zu sein?
Das mit Mord und Totschlag habe ich jetzt das erste mal begriffen,
Finde das alles sehr anstrengend was nun was genau ist
Ronja2009
2024 Beiträge
14.10.2013 16:40
Zitat von CrazyMya:

uh,da hab ich auch mal eine frage bzgl notwehr...
situation: ein fremder mensch verletzt absichtlich bzw durch rücksichtsloses verhalten ein kind. die mutter ist in einer art wahn und prügelt auf die person ein,daraufhin verstirbt die person...
notwehr?totschlag? oder schwere körperverletzung mit todesfolge?


Ich würde jetzt nicht sagen das dass notwehr ist sondern eher totschlag oder schwere körperverletzung mit Todesfolge weil wenn der fremde das kind "nur" verletzt und nicht das leben des kindes bedroht sehe ich des so.
CatCoke
821 Beiträge
14.10.2013 17:44
Zitat von Stinkeschnecke13:

Zitat von CatCoke:

Für einen Mord brauchst du einen niederen Beweggrund (z.B. Habgier oder Ähnliches). Im vorliegenden Fall wäre es wohl eher ein Totschlag (Wer einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein). Notwehr ist immer dann gegeben, wenn man die Tat begeht, um sein eigenes oder ein anderes Leben in einer konkreten Situation ohne zeitlichen Verzug (z.B. eine Stunde später) zu schützen (z.B. ich werde mit einem Messer angegriffen und bekomme eine Pistole zu fassen und erschiesse den Täter).


Wie töte ich einen Menschen ohne der Mörder zu sein?
Das mit Mord und Totschlag habe ich jetzt das erste mal begriffen,
Finde das alles sehr anstrengend was nun was genau ist


Ist eigentlich ganz einfach:
Mord: niedere Beweggründe: z.B. Habgier (Erbe, Geld), Befriedigen des Sexualtriebes, Verdecken einer Straftat etc. Die Tat ist heimtückisch und setzt eine gewisse Planung voraus. z.B. Frau gibt ihre Ehemann Schlafmittel um ihn im Schlaf ersticken zu können, so kann er sich nicht wehren

Totschlag: Einen Menschen aus einer Situation heraus töten. Frau sticht ihren Ehemann nieder, der sie gerade verprügelt. Zeitlich sehr naher Zusammenhang, keine niederen Beweggründe, keine Heimtücke....

das ist ganz grob der Unterschied. Der Mord ist so zu sagen eine Qualifizierung des Totschlags....
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
14.10.2013 17:46
Zitat von Ronja2009:

Zitat von CrazyMya:

uh,da hab ich auch mal eine frage bzgl notwehr...
situation: ein fremder mensch verletzt absichtlich bzw durch rücksichtsloses verhalten ein kind. die mutter ist in einer art wahn und prügelt auf die person ein,daraufhin verstirbt die person...
notwehr?totschlag? oder schwere körperverletzung mit todesfolge?


Ich würde jetzt nicht sagen das dass notwehr ist sondern eher totschlag oder schwere körperverletzung mit Todesfolge weil wenn der fremde das kind "nur" verletzt und nicht das leben des kindes bedroht sehe ich des so.
dem schließe ich mich an.
15.10.2013 08:29
Morgen!

Hab grad meinem Mann vorgelesen, der weiß das besser.

Bei den Schlafmitteln ist das ganz klar Mord. Ein Merkmal des Mordes ist ja auch die Heimtücke und die ist in dem Fall ja gegeben.

Bei dem Szenario, dass sie sich wehrt und er unglücklich fällt, ist es Notwehr. Dafür wird man nicht belangt, selbst wenn sie die Grenzen der Notwehr überschreitet aus "Angst, Furcht oder Schrecken."

Dann gibt es noch den sogenannten rechtfertigenden Notstand, der auch nicht strafbar ist und dann noch den entschuldbaren Notstand, der wieder bedingt strafbar ist.

15.10.2013 08:33
Zitat von Bianca1980:

lest euch mal Notwehr genauer duch

wenn sie direkt angegriffen wird ist es Notwehr
wenn er ein Messer hat und sie erschießt ihn ist es Notwehr überschreitung
wenn er das Kind angreift ist es Nothilfe
wenn sie ihn vergiftet ist es nichts davon , da in dem Moment keine Gefahr von ihm ausgeht
ich darf ja auch keinen von hinten erschießen ist ja auch keine Notwehr da er sich ja abwendet

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr


Nöö ist es nicht. Es wird normalerweise bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht. Es gilt der Satz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Heißt, man muss in einer Notwehrlage nicht nach einem milderen Mittel suchen. Wenn sie also eine Schusswaffe in der Nähe hat und er will sie abstechen, darf sie schießen und handelt in Notwehr und wäre damit gerechtfertigt.
15.10.2013 08:38
Zitat von Turboprinzessin:

Morgen!

Hab grad meinem Mann vorgelesen, der weiß das besser.

Bei den Schlafmitteln ist das ganz klar Mord. Ein Merkmal des Mordes ist ja auch die Heimtücke und die ist in dem Fall ja gegeben.

Bei dem Szenario, dass sie sich wehrt und er unglücklich fällt, ist es Notwehr. Dafür wird man nicht belangt, selbst wenn sie die Grenzen der Notwehr überschreitet aus "Angst, Furcht oder Schrecken."

Dann gibt es noch den sogenannten rechtfertigenden Notstand, der auch nicht strafbar ist und dann noch den entschuldbaren Notstand, der wieder bedingt strafbar ist.



Nicht unbedingt.
Heimtücke ist richtig. Aber dazu muss die Arglosigkeit und die darauf begründete Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt werden. Und in einem solchen Fall (wenn der Mann der Frau vorm Essen zB. arg zusetzt, sie verletzt, schlägt etc. könnte das Gericht es so werten, dass der Mann der Frau danach nicht mehr arglos gegenüber treten darf. Fehlt aber die Arglosigkeit, kommt Heimtücke als Mordmerkmal nicht mehr in Betracht.
Wenn andere Mordmerkmale auch ausgeschlossen sind, kommt nur Totschlag in Betracht und bei solchen Umständen könnte man einen minder schweren Fall annehmen.
15.10.2013 10:34
Zitat von sabea:

Zitat von Turboprinzessin:

Morgen!

Hab grad meinem Mann vorgelesen, der weiß das besser.

Bei den Schlafmitteln ist das ganz klar Mord. Ein Merkmal des Mordes ist ja auch die Heimtücke und die ist in dem Fall ja gegeben.

Bei dem Szenario, dass sie sich wehrt und er unglücklich fällt, ist es Notwehr. Dafür wird man nicht belangt, selbst wenn sie die Grenzen der Notwehr überschreitet aus "Angst, Furcht oder Schrecken."

Dann gibt es noch den sogenannten rechtfertigenden Notstand, der auch nicht strafbar ist und dann noch den entschuldbaren Notstand, der wieder bedingt strafbar ist.



Nicht unbedingt.
Heimtücke ist richtig. Aber dazu muss die Arglosigkeit und die darauf begründete Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt werden. Und in einem solchen Fall (wenn der Mann der Frau vorm Essen zB. arg zusetzt, sie verletzt, schlägt etc. könnte das Gericht es so werten, dass der Mann der Frau danach nicht mehr arglos gegenüber treten darf. Fehlt aber die Arglosigkeit, kommt Heimtücke als Mordmerkmal nicht mehr in Betracht.
Wenn andere Mordmerkmale auch ausgeschlossen sind, kommt nur Totschlag in Betracht und bei solchen Umständen könnte man einen minder schweren Fall annehmen.


Ich denke das ist dann Auslegungssache und der Staatsanwalt würde da sicher versuchen, die Arglosigkeit des Mannes zu beweisen, da ja niemand davon ausgeht, nach einem "Streit" mit Schlaftabletten umgebracht zu werden oder überhaupt körperlich versehrt zu werden.
Was dann hinterher dabei heraus kommen würde, keine Ahnung.

So oder so wäre die Frau in dem Fall ganz sicher nicht straffrei, ich glaube darauf können wir uns einigen, oder?
Marf
30441 Beiträge
15.10.2013 10:40
Jemanden geplant umzubringen ist Mord.Alles andere ist Schönfärberrei.
Doch die Beweggründe sind hier nachvollziehbarer...jemanden zu töten um an den Geldbeutel zu kommen wiegt schwerer,ist sinnloser.
Es ist eine moralische Frage....
Rechtlich bleibt es ein Mord.
15.10.2013 12:45
Zitat von MamaMarfusu:

Jemanden geplant umzubringen ist Mord.Alles andere ist Schönfärberrei.
Doch die Beweggründe sind hier nachvollziehbarer...jemanden zu töten um an den Geldbeutel zu kommen wiegt schwerer,ist sinnloser.
Es ist eine moralische Frage....
Rechtlich bleibt es ein Mord.


Das hat mit "Plan" nichts zu tun.... auch wenn das viele glauben.
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