Mütter- und Schwangerenforum

Mord oder Notwehr?!

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15.10.2013 12:47
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von sabea:

Zitat von Turboprinzessin:

Morgen!

Hab grad meinem Mann vorgelesen, der weiß das besser.

Bei den Schlafmitteln ist das ganz klar Mord. Ein Merkmal des Mordes ist ja auch die Heimtücke und die ist in dem Fall ja gegeben.

Bei dem Szenario, dass sie sich wehrt und er unglücklich fällt, ist es Notwehr. Dafür wird man nicht belangt, selbst wenn sie die Grenzen der Notwehr überschreitet aus "Angst, Furcht oder Schrecken."

Dann gibt es noch den sogenannten rechtfertigenden Notstand, der auch nicht strafbar ist und dann noch den entschuldbaren Notstand, der wieder bedingt strafbar ist.



Nicht unbedingt.
Heimtücke ist richtig. Aber dazu muss die Arglosigkeit und die darauf begründete Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt werden. Und in einem solchen Fall (wenn der Mann der Frau vorm Essen zB. arg zusetzt, sie verletzt, schlägt etc. könnte das Gericht es so werten, dass der Mann der Frau danach nicht mehr arglos gegenüber treten darf. Fehlt aber die Arglosigkeit, kommt Heimtücke als Mordmerkmal nicht mehr in Betracht.
Wenn andere Mordmerkmale auch ausgeschlossen sind, kommt nur Totschlag in Betracht und bei solchen Umständen könnte man einen minder schweren Fall annehmen.


Ich denke das ist dann Auslegungssache und der Staatsanwalt würde da sicher versuchen, die Arglosigkeit des Mannes zu beweisen, da ja niemand davon ausgeht, nach einem "Streit" mit Schlaftabletten umgebracht zu werden oder überhaupt körperlich versehrt zu werden.
Was dann hinterher dabei heraus kommen würde, keine Ahnung.

So oder so wäre die Frau in dem Fall ganz sicher nicht straffrei, ich glaube darauf können wir uns einigen, oder?


Joa. Straffrei: nein. Rspr. wird zu Totschlag oder minderschwerem Fall tendieren
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