Sozialpädagogen hier die mir helfen könnten? Thema Jugendamt
07.03.2018 14:26
Hallo, ich habe mal eine frage an euch, und zwar geht es um folgendes.
Unser Sohn 8 ( Lebt derzeit in einer Pflegefamilie) möchte mehr umgang mit uns haben, auch würde er gerne mit zu uns über das Wochenende.
Das JA lässt dies aber nicht zu, als wir ihnen sagten beim HPG, das dieser Wunsch nicht von unserer Seite kommt (Also wir wünschen es uns auch aber das ist darauf bezogen das er diesen Wunsch geäußert hat)
Sondern unser Sohn, sagten die nur, das er noch keine Endscheidungen treffen kann. Er würde gerne viel mehr mit uns machen, aber wir dürfen ihn nur alle 3 Wochen für 3 Stunden sehen.
Was meint ihr , Kann ein 8 Jähriger schon solche Endscheidungen treffen, und sollte das JA auch ihn anhören was er will? Schließlich geht es ja ums Kindes Wohl.
Er hat seiner Pflegemutter auch beim Essen an den Kopf Geknallt das sie ihn uns weggenommen hat, und wir haben gleich die Schuld bekommen, das wir es ihm eingeredet hätten, dabei ist dem nicht so.
Vllt könnt ihr mir ja helfen.
Unser Sohn 8 ( Lebt derzeit in einer Pflegefamilie) möchte mehr umgang mit uns haben, auch würde er gerne mit zu uns über das Wochenende.
Das JA lässt dies aber nicht zu, als wir ihnen sagten beim HPG, das dieser Wunsch nicht von unserer Seite kommt (Also wir wünschen es uns auch aber das ist darauf bezogen das er diesen Wunsch geäußert hat)
Sondern unser Sohn, sagten die nur, das er noch keine Endscheidungen treffen kann. Er würde gerne viel mehr mit uns machen, aber wir dürfen ihn nur alle 3 Wochen für 3 Stunden sehen.
Was meint ihr , Kann ein 8 Jähriger schon solche Endscheidungen treffen, und sollte das JA auch ihn anhören was er will? Schließlich geht es ja ums Kindes Wohl.
Er hat seiner Pflegemutter auch beim Essen an den Kopf Geknallt das sie ihn uns weggenommen hat, und wir haben gleich die Schuld bekommen, das wir es ihm eingeredet hätten, dabei ist dem nicht so.
Vllt könnt ihr mir ja helfen.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Ich möchte gerne anonym bleiben, da dies ein sehr Privates Thema für uns ist, und ich mich ungern Angreifbar machen will. Bitte um euer Verstaendniss.
07.03.2018 14:36
Ich bin jetzt nicht vom Fach, aber ich denke schon das der Kleine Mann da doch durchaus auch gefragt werden sollte, was er denn gerne möchte.
Endscheidung hm das ist denke ich mal so eine Sache, aber wenn er doch zu euch will ist das doch schön. Wie sieht es denn mit der Rückführung aus, oder ist das nicht Thema bei euch oder dem Amt?
Endscheidung hm das ist denke ich mal so eine Sache, aber wenn er doch zu euch will ist das doch schön. Wie sieht es denn mit der Rückführung aus, oder ist das nicht Thema bei euch oder dem Amt?
07.03.2018 14:39
Zitat von ButterflyBuddah:
Ich bin jetzt nicht vom Fach, aber ich denke schon das der Kleine Mann da doch durchaus auch gefragt werden sollte, was er denn gerne möchte.
Endscheidung hm das ist denke ich mal so eine Sache, aber wenn er doch zu euch will ist das doch schön. Wie sieht es denn mit der Rückführung aus, oder ist das nicht Thema bei euch oder dem Amt?![]()
Das Jugendamt Lehnt eine Rückführung ab. das Gericht jedoch sagte eine Rückführung darf nicht ausgeschlossen werden.
Ja es ist traurig wenn wir ihm jedes mal sagen müssen das es nicht geht.
07.03.2018 14:42
Also niemand kennt ja eure Vorgeschichte bzw die Hintergründe warum der Junge in einer Pflegefamilie ist... Im Allgemeinen würde ich euch anraten, die Pflegefamilie zu unterstützen und euch erstmal mit den vorgegebenen Zeiten zu arrangieren auch wenn s schwer ist. Macht ihm deutlich dass die Pflegemutter nichts für die Situation kann und schafft erstmal eine Basis auf der man danun aufbauen kann.
P.s. Mit 8 J. Kann man wünsche äußern aber nicht die Gesamtsituation überblicken, darum entscheidet das JA. Alles gute.
P.s. Mit 8 J. Kann man wünsche äußern aber nicht die Gesamtsituation überblicken, darum entscheidet das JA. Alles gute.
07.03.2018 14:46
Zitat von Annalein:
Also niemand kennt ja eure Vorgeschichte bzw die Hintergründe warum der Junge in einer Pflegefamilie ist... Im Allgemeinen würde ich euch anraten, die Pflegefamilie zu unterstützen und euch erstmal mit den vorgegebenen Zeiten zu arrangieren auch wenn s schwer ist. Macht ihm deutlich dass die Pflegemutter nichts für die Situation kann und schafft erstmal eine Basis auf der man danun aufbauen kann.
P.s. Mit 8 J. Kann man wünsche äußern aber nicht die Gesamtsituation überblicken, darum entscheidet das JA. Alles gute.
Ja Aber das Jugendamt muss (ist vllt Blöde ausgedrückt das "muss")
aber ihn doch auch anhören. Wir bekommen immer nur gesagt was andere sagen aber nicht was er sagt/Wünscht.
07.03.2018 14:56
In so einer sachlage wendet ihr euch am besten an einen anwalt.
Es wird gründe geben warum er in einer pflegefamilie lebt. Warum er dort schon länger ist.
Und warum das ja gegen eine rückführung ist.
Es wird gründe geben warum er in einer pflegefamilie lebt. Warum er dort schon länger ist.
Und warum das ja gegen eine rückführung ist.
07.03.2018 15:02
Ich würde mich an eurer STelle an einen Anwalt wenden. Euch kann hier niemand sagen ob das JA in eurer spezifischen Situation euren Jungen anhören muss. Wenn es Gründe dafür geben sollte, dass die Wünsche des Jungen derzeit keine Rolle spielen, weil aus anderen, gewichtigeren Gründen ein erweiteres Umgangsrecht ausgeschlossen ist, dann muss der Junge auch nicht zwingens angehört werden. Ob das bei euch der Fall sein kann, wird ein Anwalt, dem du alle Einzelheiten schildern kannst, besser beurteilen können. Wenn es tatsächlich so ist (und soooo selten ist das leider auch nicht), dass sich das JA da verrannt hat oder sich von unsachgemäßen Umständen lenken lässt, dann wird ein Anwalt auch besser helfen können.
07.03.2018 15:05
Also das Ding ist ja, es kommt darauf an weshalb euer kund in einer pflefefamilie ist.
Gründe usw brauchst du hier ja nicht nennen.
Aber wenn das J. A die Befürchtung hat,dass bei euch etwas nicht so läuft wie es sollte dann sagen sie nein und entscheiden auCh über den Kopf des Kindes hinweg. Ansonsten htäte er mit 8J auch ein Mitspracherecht .
Gründe usw brauchst du hier ja nicht nennen.
Aber wenn das J. A die Befürchtung hat,dass bei euch etwas nicht so läuft wie es sollte dann sagen sie nein und entscheiden auCh über den Kopf des Kindes hinweg. Ansonsten htäte er mit 8J auch ein Mitspracherecht .
07.03.2018 15:10
Danke euch erst einmal.
Das Jugendamt muss sich doch an dem halten was das Gericht entschieden hat,oder etwas nicht? Denn das Gericht hat Ja gesagt eine Rückführung darf zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Dies tut das JA aber.
Also Hätte ein Kind mit 8 Schon ein Mitsprache recht? Oder auch schon ab 7?
Mir wurde mal gesagt Kinder ab 6 Jahren (Sobald sie Schulpflichtig sind) haben da schon ein Mitsprache Recht.
Wir sind gerade noch auf der Suche nach einen Guten Anwalt, da wir sehr bald wieder vor Gericht gehen werden, da das JA Sich nicht an das Urteil hält.
Das Jugendamt muss sich doch an dem halten was das Gericht entschieden hat,oder etwas nicht? Denn das Gericht hat Ja gesagt eine Rückführung darf zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Dies tut das JA aber.
Also Hätte ein Kind mit 8 Schon ein Mitsprache recht? Oder auch schon ab 7?
Mir wurde mal gesagt Kinder ab 6 Jahren (Sobald sie Schulpflichtig sind) haben da schon ein Mitsprache Recht.
Wir sind gerade noch auf der Suche nach einen Guten Anwalt, da wir sehr bald wieder vor Gericht gehen werden, da das JA Sich nicht an das Urteil hält.
07.03.2018 15:14
Mit 8 werden Kids nicht gefragt. Selber erlebt! Es wird gründe haben wie alle sagen und da ist die Meinung des Kindes irrelevant. Wenn das Jugendamt sieht das es nicht stemmbar ist und sie zum wohle des Kindes handeln da sie es selber nicht einschätzen können warum sie raus genommen werden, entscheidet das Jugendamt. Und als guter Tipp, wenn man nicht kooperiert oder sich gegen die Pflegemutter stellt hat man schlechte Karten !
07.03.2018 15:17
Zitat von Baby2o15:
Mit 8 werden Kids nicht gefragt. Selber erlebt! Es wird gründe haben wie alle sagen und da ist die Meinung des Kindes irrelevant. Wenn das Jugendamt sieht das es nicht stemmbar ist und sie zum wohle des Kindes handeln da sie es selber nicht einschätzen können warum sie raus genommen werden, entscheidet das Jugendamt. Und als guter Tipp, wenn man nicht kooperiert oder sich gegen die Pflegemutter stellt hat man schlechte Karten !
Auch wenn wir bei den HPG's gerne mal an die Decke gehen würden, halten wir uns immer zurück und sind der Pflegemutter und dem JA gegenüber immer freundlich.
Wir Arbeiten auch mit, auch wenn uns einiges gehörig gegen den Strich geht, wie z.b das sie nicht das tun was das Urteil sagt.
07.03.2018 15:28
Zitat von Anonym 197134:
Zitat von Baby2o15:
Mit 8 werden Kids nicht gefragt. Selber erlebt! Es wird gründe haben wie alle sagen und da ist die Meinung des Kindes irrelevant. Wenn das Jugendamt sieht das es nicht stemmbar ist und sie zum wohle des Kindes handeln da sie es selber nicht einschätzen können warum sie raus genommen werden, entscheidet das Jugendamt. Und als guter Tipp, wenn man nicht kooperiert oder sich gegen die Pflegemutter stellt hat man schlechte Karten !
Auch wenn wir bei den HPG's gerne mal an die Decke gehen würden, halten wir uns immer zurück und sind der Pflegemutter und dem JA gegenüber immer freundlich.
Wir Arbeiten auch mit, auch wenn uns einiges gehörig gegen den Strich geht, wie z.b das sie nicht das tun was das Urteil sagt.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe, hat das Gericht nur gesagt, dass eine Rückführung nicht dauerhaft unterbunden werden darf.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ihr jetzt das Recht habt, auf mehr Kontakt zu bestehen.
Das sagt lediglich aus, dass das Jugendamt sich nicht aus Prinzip quer stellen darf, wenn z.B. ihr in 5 Jahren dauerhaft ein gutes Verhalten an den Tag gelegt habt und es absolut keine Gründe mehr dagegen gibt.
Wenn das Jugendamt jetzt aber Gründe sieht, die eine Rückführung unmöglich machen, dann hat das mit dem Gericht erstmal nichts zu tun.
Klar, wenn ihr euch völlig im Unrecht seht, dann müsst ihr den Anwalt nehmen und das abklären lassen.
Aber ihr pocht zu sehr auf den Richterspruch, das bringt euch kaum weiter.
Ich sags jetzt mal salopp, es hat ja einen enormen Grund, warum das Kind von euch weggenommen wurde (die Auflagen ein Kind aus der Familie und zu Pflegeeltern zu geben sind enorm) und dann noch mit so einem sehr zeitlich begrenzten Besuchsrecht, da ist nicht wenig vorgefallen. Ich wills auch gar nicht wissen.
Von daher sieht das Jugendamt wohl erhebliche Gründe dafür, dass ihr (noch) nicht mehr Kontakt haben dürft.
Das Kind wird zwar gehört, aber hat eben nur bis zu einem gewissen Grund da ein Mitentscheidungsrecht, denn so ein kleiner Wurm kann nicht einschätzen, inwiefern seine Eltern ihm schaden. Da geht oft die Liebe und/oder das Abhängigkeitsgefühl über alles ("Meine Eltern sind bestimmt traurig, wenn ich nicht bei ihnen bin").
07.03.2018 15:36
Zitat von Alaska:
Zitat von Anonym 197134:
Zitat von Baby2o15:
Mit 8 werden Kids nicht gefragt. Selber erlebt! Es wird gründe haben wie alle sagen und da ist die Meinung des Kindes irrelevant. Wenn das Jugendamt sieht das es nicht stemmbar ist und sie zum wohle des Kindes handeln da sie es selber nicht einschätzen können warum sie raus genommen werden, entscheidet das Jugendamt. Und als guter Tipp, wenn man nicht kooperiert oder sich gegen die Pflegemutter stellt hat man schlechte Karten !
Auch wenn wir bei den HPG's gerne mal an die Decke gehen würden, halten wir uns immer zurück und sind der Pflegemutter und dem JA gegenüber immer freundlich.
Wir Arbeiten auch mit, auch wenn uns einiges gehörig gegen den Strich geht, wie z.b das sie nicht das tun was das Urteil sagt.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe, hat das Gericht nur gesagt, dass eine Rückführung nicht dauerhaft unterbunden werden darf.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ihr jetzt das Recht habt, auf mehr Kontakt zu bestehen.
Das sagt lediglich aus, dass das Jugendamt sich nicht aus Prinzip quer stellen darf, wenn z.B. ihr in 5 Jahren dauerhaft ein gutes Verhalten an den Tag gelegt habt und es absolut keine Gründe mehr dagegen gibt.
Wenn das Jugendamt jetzt aber Gründe sieht, die eine Rückführung unmöglich machen, dann hat das mit dem Gericht erstmal nichts zu tun.
Klar, wenn ihr euch völlig im Unrecht seht, dann müsst ihr den Anwalt nehmen und das abklären lassen.
Aber ihr pocht zu sehr auf den Richterspruch, das bringt euch kaum weiter.
Ich sags jetzt mal salopp, es hat ja einen enormen Grund, warum das Kind von euch weggenommen wurde (die Auflagen ein Kind aus der Familie und zu Pflegeeltern zu geben sind enorm) und dann noch mit so einem sehr zeitlich begrenzten Besuchsrecht, da ist nicht wenig vorgefallen. Ich wills auch gar nicht wissen.
Von daher sieht das Jugendamt wohl erhebliche Gründe dafür, dass ihr (noch) nicht mehr Kontakt haben dürft.
Das Kind wird zwar gehört, aber hat eben nur bis zu einem gewissen Grund da ein Mitentscheidungsrecht, denn so ein kleiner Wurm kann nicht einschätzen, inwiefern seine Eltern ihm schaden. Da geht oft die Liebe und/oder das Abhängigkeitsgefühl über alles ("Meine Eltern sind bestimmt traurig, wenn ich nicht bei ihnen bin").
Sehr gut zusammengefasst. Sehe ich genauso.
07.03.2018 15:43
Also: Das Gericht hat das letzte und entscheidende Wort. Was im Urteil steht, ist bindend für alle Beteiligten.
Wie meine Vorredner schon sagte, kennen wir alle die Hintergründe nicht, die dazu führten, dass das Kind in eine Pflegefamilie ging.
Alles, was ich ab hier schreibe, ist mit einem dicken KANN versehen. Dazu gibt es zu viele "Abers", die sein könnten, die wir aber nicht kennen (auch nicht kennen müssen), um da mehr sagen zu können.
Da das Gericht einer Rückführung JEDERZEIT zuspricht, liegt der Fehler, nach den wenigen Informationen ansich beim Jugendamt. Das muss nicht mal ein wirklicher Fehler sein, sondern kann sich aus dem zusammensetzen, was sie halt im Detail wissen, aber für ein Gerichtsverfahren nicht verwandt werden durfte.
Faktisch steht einer Rückführung dann aber entgegen, dass ihr so wenig Kontakt haben dürft. Denn, um eine gute Rückführung zu gewährleisten, müsstet ihr die Chance haben, kontinuierlich Kontakt aufbauen zu können. Und das geht erstmal (auch wenn die Rückführung erst in 5 Jahren angestrebt ist) über häufigeren, dann längeren und letztlich auch Über-Nacht-Kontakt. Hier ist ein langer Zeitraum einzuplanen.
Wichtig ist, dass ihr immer gut mit der Pflegefamilie zusammenarbeitet und auch bei eurem Jungen dahingehend arbeitet, dass er die Pflegefamilie nicht als Feind, sondern als Chance sieht. Das ist ein hartes Stück Arbeit. Erst an euch selbst, dann auch für und mit eurem Kind.
Das ein 8-jähriger nicht gehört wird, kann vorkommen, aber dann wären solche Gründe im Weg, die auch eine Rückführung JEDERZEIT nicht zulassen.
Dem Jungen kann ein Rechtspfleger an die Seite gestellt werden. Er arbeitet neutral mit dem Kind und wird sich für SEINE (also die des Kindes) Belange einsetzen. Unabhängig von Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt und Gericht. Natürlich beachtet auch er die äußeren Umstände, die ggf. gegen eine sofortige Rückführung sprechen. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle.
Aber, um all das abzuklären und umzusetzen, würde ich euch dringend raten einen Anwalt hinzuziehen. Ihr braucht jemanden, dem man alle Fakten anvertrauen kann und der sicher für einen arbeitet und dabei die volle Gesetzeslage kennt und beachtet. Jede Hilfe von hier bringt euch gar nichts, außer vll. ein bisschen den Plan zu strukturieren.
Gern kannst du mich per PN anschreiben, wenn du konkreter etwas wissen willst. Du wärst nicht die erste Anonyme.
LG Zaubi
Wie meine Vorredner schon sagte, kennen wir alle die Hintergründe nicht, die dazu führten, dass das Kind in eine Pflegefamilie ging.
Alles, was ich ab hier schreibe, ist mit einem dicken KANN versehen. Dazu gibt es zu viele "Abers", die sein könnten, die wir aber nicht kennen (auch nicht kennen müssen), um da mehr sagen zu können.
Da das Gericht einer Rückführung JEDERZEIT zuspricht, liegt der Fehler, nach den wenigen Informationen ansich beim Jugendamt. Das muss nicht mal ein wirklicher Fehler sein, sondern kann sich aus dem zusammensetzen, was sie halt im Detail wissen, aber für ein Gerichtsverfahren nicht verwandt werden durfte.
Faktisch steht einer Rückführung dann aber entgegen, dass ihr so wenig Kontakt haben dürft. Denn, um eine gute Rückführung zu gewährleisten, müsstet ihr die Chance haben, kontinuierlich Kontakt aufbauen zu können. Und das geht erstmal (auch wenn die Rückführung erst in 5 Jahren angestrebt ist) über häufigeren, dann längeren und letztlich auch Über-Nacht-Kontakt. Hier ist ein langer Zeitraum einzuplanen.
Wichtig ist, dass ihr immer gut mit der Pflegefamilie zusammenarbeitet und auch bei eurem Jungen dahingehend arbeitet, dass er die Pflegefamilie nicht als Feind, sondern als Chance sieht. Das ist ein hartes Stück Arbeit. Erst an euch selbst, dann auch für und mit eurem Kind.
Das ein 8-jähriger nicht gehört wird, kann vorkommen, aber dann wären solche Gründe im Weg, die auch eine Rückführung JEDERZEIT nicht zulassen.
Dem Jungen kann ein Rechtspfleger an die Seite gestellt werden. Er arbeitet neutral mit dem Kind und wird sich für SEINE (also die des Kindes) Belange einsetzen. Unabhängig von Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt und Gericht. Natürlich beachtet auch er die äußeren Umstände, die ggf. gegen eine sofortige Rückführung sprechen. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle.
Aber, um all das abzuklären und umzusetzen, würde ich euch dringend raten einen Anwalt hinzuziehen. Ihr braucht jemanden, dem man alle Fakten anvertrauen kann und der sicher für einen arbeitet und dabei die volle Gesetzeslage kennt und beachtet. Jede Hilfe von hier bringt euch gar nichts, außer vll. ein bisschen den Plan zu strukturieren.
Gern kannst du mich per PN anschreiben, wenn du konkreter etwas wissen willst. Du wärst nicht die erste Anonyme.
LG Zaubi
07.03.2018 15:57
Irgendwie sind die parallelen zu dem Thread vom Januar schon fast zu offensichtlich.
Außer das es jetzt ein Sohn und keine Tochter ist
Außer das es jetzt ein Sohn und keine Tochter ist
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