Mütter- und Schwangerenforum

Von Ebay Kauf zurücktreten

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07.09.2009 11:55
Hallo Mädels.

Vieleicht hat ja jemand von euch Erfahrug damit und kann mir helfen.

Es geht um Folgendes:

Ich hab bei Ebay etwas gekauft, will jetzt aber wieder vom Kauf zurücktreten.

Muss ich ich da an Ebay direkt schreiben oder muss der Verkäufer das regeln?

Wie schaut das aus.
Kassandra_85
4661 Beiträge
07.09.2009 11:57
Ich würde dem Verkäufer schreiben.
Wenn du ihm sagst das du dich vertan hast und ihm die ebay Gebühren zahlst ist er vielleicht einverstanden.

HiPPiEHEXE
25 Beiträge
07.09.2009 11:59
du schreibst direkt an den verkäufer mit der bitte um rücktritt vom verkauf.
als verkäufer wendet er sich dann an ebay,somit werden ihm dann auch die anfallenden gebühren nicht berechnet/erstattet.

...liebe grüße...
07.09.2009 12:01
Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.
Marja
6987 Beiträge
07.09.2009 12:05
Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.
Glückskind-05
11389 Beiträge
07.09.2009 12:06
Zitat von Marja:

Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.


HiPPiEHEXE
25 Beiträge
07.09.2009 12:13
Zitat von Marja:

Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.



vom rechtlichen her falsch!!
in deutschland hast du als käufer das recht innerhalb eines monats ohne angaben von gründen SCHRIFTLICH IN TEXTFORM einen kaufvertrag zu wiederrufen.
also lass dir in jedem fall eine kopie der email in dein postfach schicken falls der verkäufer aufmuckt!
das einzige problem ist bei ebay das mit den bewertungen...aus rache kann man sich dann die schlechten bewertungen um die ohren hauen. da macht ebay nix dran.
hatte mit meinem exmann einen bonsai-ebay-shop...da hab ich einiges erlebt.
Hot Magenta
4345 Beiträge
07.09.2009 12:17
Zitat von Mausi88:

Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.


Wenn du es schon gekauft hast musst du es auch zahlen,WENN der Käufer nicht mit dir abgemacht hat,das du zurücktreten kannst!!!!!
marschi
3586 Beiträge
07.09.2009 12:18
Zitat von Mausi88:

Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.

ganz ehrlich ich find es schon ziemlich unverschämt, nur weil er sich dazu noch nicht geäußert hat, gleich mit drohungen zu kommen. du hast den fehler gemacht und nicht er, also solltest du auch dafür gerade stehen und nicht rumbocken!
Mooncraft
3899 Beiträge
07.09.2009 12:19
Gilt das Rücktrittsrecht denn auch beim Kauf von Privatpersonen?
07.09.2009 12:23
Um welchen betrag handelt es sich?
HiPPiEHEXE
25 Beiträge
07.09.2009 12:24
Zitat von Mooncraft:

Gilt das Rücktrittsrecht denn auch beim Kauf von Privatpersonen?


ja!
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Wid errufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm
Hot Magenta
4345 Beiträge
07.09.2009 12:25
Zitat von Mooncraft:

Gilt das Rücktrittsrecht denn auch beim Kauf von Privatpersonen?


also soweit ich weiß ist es bei ebay einfach so,gekauft ist gekauft und damit geht man einen rechtlichen Vertrag ein!!!! Sofern der Verkäufern nicht einverstanden ist,bzw der Verkäufer plötzlich den Ebaytext geändert hat oder halt was verlangt was vorher nicht bedingung war,MUSS die Ware bezahlt !
Ich denke er wird auch kein Rückgaberecht gewährleistet haben,sonst kann man es ja wieder zurückschicken,wenn man es nicht möchte!
Kassandra_85
4661 Beiträge
07.09.2009 12:25
Vielleicht hatte er ja einfach noch keine Zeit.

Würde auch erstmal langsam machen und mindestens 1-2 Tage warten.
07.09.2009 12:26
Zitat von HiPPiEHEXE:

Zitat von Marja:

Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.



vom rechtlichen her falsch!!
in deutschland hast du als käufer das recht innerhalb eines monats ohne angaben von gründen SCHRIFTLICH IN TEXTFORM einen kaufvertrag zu wiederrufen.
also lass dir in jedem fall eine kopie der email in dein postfach schicken falls der verkäufer aufmuckt!

das einzige problem ist bei ebay das mit den bewertungen...aus rache kann man sich dann die schlechten bewertungen um die ohren hauen. da macht ebay nix dran.
hatte mit meinem exmann einen bonsai-ebay-shop...da hab ich einiges erlebt.


Jop, genau das hab ich mir auch gedacht, danke dir.

Ich hoffe nur er macht keine Probleme.
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