Mütter- und Schwangerenforum

Von Ebay Kauf zurücktreten

Gehe zu Seite:
07.09.2009 12:47
Nein, ich hab noch nicht gezaht, das ist es ja.
Hot Magenta
4345 Beiträge
07.09.2009 12:48
Zitat von Mausi88:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von marschi:

Zitat von Mausi88:

Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.

ganz ehrlich ich find es schon ziemlich unverschämt, nur weil er sich dazu noch nicht geäußert hat, gleich mit drohungen zu kommen. du hast den fehler gemacht und nicht er, also solltest du auch dafür gerade stehen und nicht rumbocken!


denke ich auch gekauft ist gekauft .
das ist der gute wille des verkaüfers wenn er zustimmt .


Nein, das ist Gesetz.


Ja dann nimm doch von deinem Wiederrufsrecht gebrauch und fertig! Muss du schriftlich machen!Hast doch sicher seine Adresse oder??
Marja
6987 Beiträge
07.09.2009 12:55
Zitat von HiPPiEHEXE:

Zitat von Marja:

Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.



vom rechtlichen her falsch!!
in deutschland hast du als käufer das recht innerhalb eines monats ohne angaben von gründen SCHRIFTLICH IN TEXTFORM einen kaufvertrag zu wiederrufen.
also lass dir in jedem fall eine kopie der email in dein postfach schicken falls der verkäufer aufmuckt!
das einzige problem ist bei ebay das mit den bewertungen...aus rache kann man sich dann die schlechten bewertungen um die ohren hauen. da macht ebay nix dran.
hatte mit meinem exmann einen bonsai-ebay-shop...da hab ich einiges erlebt.


ähm..ja. Allerdings gilt das nicht bei einem Privatkauf.
Und ich gehe einfach mal davon aus, dass es einer ist, sonst
gäbe es ja auch ein Widerrufsrecht.
Aber selbst dabei ist der Ablauf so, dass der Kaufvertrag
zunächst mal als zustande gekommen gilt.
Rein theoretisch müsste sie zahlen, der Verkäufer schicken und
danach kann vom Kauf durch zurückschicken der Ware
zurückgetreten werden... da das in der Praxis natürlich keinen
Sinn macht, wird es keiner so handhaben, wenn es schon
vorher klar ist.
Aber beim Privatkauf ist es anders. Da gibt es kein Widerrufsrecht und soweit ich weiss, auch kein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Hot Magenta
4345 Beiträge
07.09.2009 12:55
Zitat von Marja:

Zitat von HiPPiEHEXE:

Zitat von Marja:

Tja, nur mit Drohungen wirst Du mit Sicherheit nicht weiterkommen.
Der Kauf bei e-bay ist nämlich rechtlich bindend.
Wenn der nicht einverstanden ist, dann hast Du Pech.
Da wird auch e-bay dann nichts machen können.



vom rechtlichen her falsch!!
in deutschland hast du als käufer das recht innerhalb eines monats ohne angaben von gründen SCHRIFTLICH IN TEXTFORM einen kaufvertrag zu wiederrufen.
also lass dir in jedem fall eine kopie der email in dein postfach schicken falls der verkäufer aufmuckt!
das einzige problem ist bei ebay das mit den bewertungen...aus rache kann man sich dann die schlechten bewertungen um die ohren hauen. da macht ebay nix dran.
hatte mit meinem exmann einen bonsai-ebay-shop...da hab ich einiges erlebt.


ähm..ja. Allerdings gilt das nicht bei einem Privatkauf.



stimmt nur bei gewerblichen verkäufern: http://pages.ebay.de/help/buy/return-item.html#can cel
Ela
Ela
3058 Beiträge
07.09.2009 12:58
Versteh den ganzen Thread nich^^ ...

nölke
12399 Beiträge
07.09.2009 13:10
Bei solchen Leuten macht Ebay keinen Spaß! Sorry. SPAßBIETER???
Solltest es dir erst überlegen und dann bieten oder kaufen.
Und du kannst wirlich nur darauf hoffen, dass der Verkäufer damit einverstanden ist!
07.09.2009 13:22
Zitat von Hot Magenta:

Zitat von Mausi88:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von marschi:

Zitat von Mausi88:

Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.

ganz ehrlich ich find es schon ziemlich unverschämt, nur weil er sich dazu noch nicht geäußert hat, gleich mit drohungen zu kommen. du hast den fehler gemacht und nicht er, also solltest du auch dafür gerade stehen und nicht rumbocken!


denke ich auch gekauft ist gekauft .
das ist der gute wille des verkaüfers wenn er zustimmt .


Nein, das ist Gesetz.


Ja dann nimm doch von deinem Wiederrufsrecht gebrauch und fertig! Muss du schriftlich machen!Hast doch sicher seine Adresse oder??



Ja, das wollt/will ich ja, deswegen hab ich ja gefragt ob er das "regeln" muss dann.
07.09.2009 13:30
Zitat von nölke:

Bei solchen Leuten macht Ebay keinen Spaß! Sorry. SPAßBIETER???
Solltest es dir erst überlegen und dann bieten oder kaufen.
Und du kannst wirlich nur darauf hoffen, dass der Verkäufer damit einverstanden ist!


Tschuldigung, glaubst ich find es lustig seit 1 1/2 Wochen herumzustreiten.
07.09.2009 13:35
Zitat von Mausi88:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von marschi:

Zitat von Mausi88:

Ah, super, danke.

Da gibts nur 1 Probem und zwar hab ich ihm schon gesagt ich will zurücktreten und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.

Werd ihm wohl mit Ebay drohen müssen.

ganz ehrlich ich find es schon ziemlich unverschämt, nur weil er sich dazu noch nicht geäußert hat, gleich mit drohungen zu kommen. du hast den fehler gemacht und nicht er, also solltest du auch dafür gerade stehen und nicht rumbocken!


denke ich auch gekauft ist gekauft .
das ist der gute wille des verkaüfers wenn er zustimmt .


Nein, das ist Gesetz.


Kommt drauf an, ob es ein gewerblicher verkäufer ist oder ein Privater, wie das Angebot aufgebaut war, wie weit die Abwicklung schon fortgeschritten war... so pauschal kann man das nicht sagen.
Glückskind-05
11389 Beiträge
07.09.2009 13:37
Was ist denn nun der eigentliche Grund dafür das du überhaupt vom Kauf zurücktreten willst?
07.09.2009 13:43
Das ich keine Möglichkeit hab zu zahlen.
Hot Magenta
4345 Beiträge
07.09.2009 13:45
Zitat von Mausi88:

Das ich keine Möglichkeit hab zu zahlen.


wie?? du hast doch grad noch geschrieben das du das geld dann für was anderes bei ebay nehmen kannst??? Versteh ich jezz nicht oder was meinst du??
07.09.2009 13:53
Grundsätzlich ist es so:
Wenn du einen Artikel von einem privaten Verkäufer ersteigert hast, ist der Kauf bindend!!!!
Steht ganz groß in den Ebayrichtlinien, und an die hat man sich zu halten, wenn man bei ebay bietet!!!!
Du kannst höchstens den Verkäufer darum bitten, dass er den Kauf rückgängig macht (denn er muss ja auch Verkaufsprovision und Einstellgebühren bezahlen)!!!
Wenn er das nicht macht, hast du da schlechte Karten und er könnte dich bei ebay, wegen eines nicht bezahlten Artikels mahnen!!!
Du kannst natürlich versuchen, dich an ebay zu wenden, weil er nicht antwortet, aber deine Chancen stehen da eher schlecht!!!
*
Und ich find das auch echt nich ok!!!
Ich habe kürzlich auch was verkauft und der Käufer zahlt nicht!!!
Man weiß doch vorher, ob man den Artikel haben möchte, wenn man drauf bietet, oder nicht???
Mh...sehr seltsam!
07.09.2009 13:55
Zitat von Hot Magenta:

Zitat von Mausi88:

Das ich keine Möglichkeit hab zu zahlen.


wie?? du hast doch grad noch geschrieben das du das geld dann für was anderes bei ebay nehmen kannst??? Versteh ich jezz nicht oder was meinst du??


Ich mein das es keine Möglichkeit für mich gibt die Sachen zu bezahlen weil ich z.B. unter anderem keine KK hab.
07.09.2009 13:57
Zitat von Mausi88:

Das ich keine Möglichkeit hab zu zahlen.


boah wieso bestellst du dann? da kann doch der verkäufer dann nix dafür
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt