Mütter- und Schwangerenforum

„Schlafendes“ Kind allein lassen

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Alaska
18847 Beiträge
05.01.2020 23:05
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Zirkonia85:

Puh ne ich könnte nicht auf dem Haus gehen und gemütlich irgendwie Darten etc.
Das Haus könnte Abfackeln, das Kind sich verschlucken etc. Oder Entführer wie bei Maddie...
Ich bleibe einfach bei meinem Kind und Glucke


Sag ich ja, ich finde es auch nicht gut. Verstehe es auch nicht. Und soweit ich das sehe, fällt das auch unter Verletzung der Ausichtspflicht, zumindest in dem Alter. Ich gehe davon aus, dass sie das nicht erst machen seit das Kind 6 ist, sondern schon vorher.


In einigen Kindergärten wird das so aber tatsächlich den Eltern empfohlen. Gilt für Kinder, die in die Schule kommen. Im Kindergarten von meinem Neffen ist es so, dass die werdenden Schulkinder allein nach hause gehen sollen/dürfen. Allerdings wohnt meine Schwester auf einem Dorf und es kommt da wohl auch nochmal auf die Strecke an.

Für Kinder, die deutlich jünger sind, gilt das selbstverständlich nicht.

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.
Litschi
1121 Beiträge
05.01.2020 23:05
Mal ganz davon abgesehen, dass zu Hause plötzlich irgendwas los sein kann, was ist wenn dein Auto nicht anspringt, du einen Unfall hast oder oder.... schon wären es nicht 2h sondern viel mehr.

Das geht wirklich nicht.
Mach doch in der Kita einen Aushang: Sitter gesucht!

Wir haben auch eine und ich liebe sie!
05.01.2020 23:12
Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


In einigen Kindergärten wird das so aber tatsächlich den Eltern empfohlen. Gilt für Kinder, die in die Schule kommen. Im Kindergarten von meinem Neffen ist es so, dass die werdenden Schulkinder allein nach hause gehen sollen/dürfen. Allerdings wohnt meine Schwester auf einem Dorf und es kommt da wohl auch nochmal auf die Strecke an.

Für Kinder, die deutlich jünger sind, gilt das selbstverständlich nicht.

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Bei uns im Kiga ist es seit diesem Jahr erst ab 14 Jahren erlaubt Geschwisterkinder abzuholen, dass Kinder allein nach hause gehen ist seit 3 Jahren verboten. Und wir wohnen im Dorf.
Es gab einfach ein paar unschöne Vorfälle - trotz Dorf.
05.01.2020 23:16
Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


In einigen Kindergärten wird das so aber tatsächlich den Eltern empfohlen. Gilt für Kinder, die in die Schule kommen. Im Kindergarten von meinem Neffen ist es so, dass die werdenden Schulkinder allein nach hause gehen sollen/dürfen. Allerdings wohnt meine Schwester auf einem Dorf und es kommt da wohl auch nochmal auf die Strecke an.

Für Kinder, die deutlich jünger sind, gilt das selbstverständlich nicht.

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.


Hey!

Danke für deine Mühe!

Alaska
18847 Beiträge
05.01.2020 23:16
Zitat von Cookie88:

Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

...

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Bei uns im Kiga ist es seit diesem Jahr erst ab 14 Jahren erlaubt Geschwisterkinder abzuholen, dass Kinder allein nach hause gehen ist seit 3 Jahren verboten. Und wir wohnen im Dorf.
Es gab einfach ein paar unschöne Vorfälle - trotz Dorf.


Das kann ja sein. Es gibt sicher auch Internetseiten, die das nicht empfehlen - weil es eben einfach eine Grauzone ist.
Aber es stimmt einfach nicht pauschal, dass da eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Geb dir das mal, was da los wäre, wenn hier sämtliche Einrichtungen strafbare Handlungen vollziehen würden.
Zirkonia85
1967 Beiträge
05.01.2020 23:17
Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


In einigen Kindergärten wird das so aber tatsächlich den Eltern empfohlen. Gilt für Kinder, die in die Schule kommen. Im Kindergarten von meinem Neffen ist es so, dass die werdenden Schulkinder allein nach hause gehen sollen/dürfen. Allerdings wohnt meine Schwester auf einem Dorf und es kommt da wohl auch nochmal auf die Strecke an.

Für Kinder, die deutlich jünger sind, gilt das selbstverständlich nicht.

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Die Seiten sind nun wirklich keine Grundlagen...
Und dein Satz „ein Witz, ein 5 jähriges Kind nicht 2 Straßen laufen zu lassen“... hm ich weiß nicht, ist deine Meinung. Hier macht es keiner und bei uns im kiga ist gewünscht das Kind vis a vis abzugeben.
Ein 5 jähriges Kind gehört für mich nicht alleine auf die Straße.
Alaska
18847 Beiträge
05.01.2020 23:20
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Skorpi:

...

Verletzung der Aufsichtspflicht von beiden Seiten


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Die Seiten sind nun wirklich keine Grundlagen...
Und dein Satz „ein Witz, ein 5 jähriges Kind nicht 2 Straßen laufen zu lassen“... hm ich weiß nicht, ist deine Meinung. Hier macht es keiner und bei uns im kiga ist gewünscht das Kind vis a vis abzugeben.
Ein 5 jähriges Kind gehört für mich nicht alleine auf die Straße.


DA, bei DIR! Du wohnst nicht in einem 600 Einwohnerkaff. Hier in der Gegend gibt es bald mehr Kühe als Menschen (sorry Mira! ).

In keiner größeren Stadt würd ich mein Kind alleine gehen lassen. In einer Stadt über 10 000 Einwohner vermutlich nichtmal mit 12 Jahren.
05.01.2020 23:28
Zitat von Alaska:

Zitat von Cookie88:

Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

...


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Bei uns im Kiga ist es seit diesem Jahr erst ab 14 Jahren erlaubt Geschwisterkinder abzuholen, dass Kinder allein nach hause gehen ist seit 3 Jahren verboten. Und wir wohnen im Dorf.
Es gab einfach ein paar unschöne Vorfälle - trotz Dorf.


Das kann ja sein. Es gibt sicher auch Internetseiten, die das nicht empfehlen - weil es eben einfach eine Grauzone ist.
Aber es stimmt einfach nicht pauschal, dass da eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Geb dir das mal, was da los wäre, wenn hier sämtliche Einrichtungen strafbare Handlungen vollziehen würden.

Nein das sag ich ja gar nicht. Aber eben das es Einrichtungen gibt die das nicht (mehr) nutzen weil eben schon einiges passiert ist.
cooky
12539 Beiträge
05.01.2020 23:29
Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.
Zirkonia85
1967 Beiträge
05.01.2020 23:31
Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Alaska:

Zitat von Zirkonia85:

...


Nein. Den Quatsch behauptest ständig du. Rechtlich gibt es dazu gar keine Grundlage.
Du glaubst doch nicht, dass Kindergärten sich rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

Ich war jetzt sogar extra nochmal googeln. Selbst auf Rechtsanwaltsseiten kann man das nachlesen. Sollte etwas ganz Gravierendes passieren und es käme tatsächlich zu einem Verfahren, wird das immer individuell beurteilt und das bedeutet schlichtweg, dass es ein riesen Unterschied macht, ob mein Kind zwei Querstraßen in einem 600 Seelendorf zum Kindergarten läuft oder ob es 2x mit der U-Bahn umsteigen muss und durch ein zwielichtes Milieu laufen muss.

Zitat:
Einrich­tungen zur Betreuung von Kindern: Wer darf das Kind vom Kinder­garten oder der Kita abholen?

Das Kind können nur die Sorge- und Umgangs­be­rech­tigten abholen, also in der Regel die Mutter und der Vater. „Andere Leute dürfen das Kind nur abholen, wenn die Eltern eine Vollmacht ausstellen und in der Einrichtung hinter­legen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Es ist möglich, dass ältere Geschwister das Kind abholen oder das Kind alleine nach Hause geht, aber das müssen die Eltern erlauben und mit der Einrichtung absprechen.

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-famili e/rechtsfragen-rund-um-den-kindergarten-und-die-ki ta

Zitat:
Auch älteren Kindergartenkindern kann man den Weg alleine zu Fuß zum Kindergarten schon zutrauen. Hier ist es aber noch stärker von der Beschaffenheit des Fußweges (Entfernung, Gefahrenpunkte, etc.) und der Entwicklung eures Kindes abhängig, ob es schon bereit dafür ist. Oftmals sind es eher die Eltern, die sich aus allzu großen (verständlichen) Sorgen, nicht trauen, ihr Kind alleine gehen zu lassen.

https://www.familie.de/kleinkind/sicher-zu-fuss-zu r-schule-und-in-den-kindergarten/

Das ist eine absolut rechtliche Grauzone und eine ganz individuelle Entscheidung. Hat eine unserer Erzieherinnen Bedenken, einen "Chaot" oder ein sehr "unaufmerksames" Kind alleine gehen zu lassen, dann würden die Erzieher das verweigern, ganz einfach.
Aber die meisten Kinder lernen hier intensiv, jeden Tag ab dem dritten Geburtstag, wie der Weg zum Kiga ist und wo genauo geschaut werden muss (in einem Dorf, so viel Übungen braucht es da nicht ). Es ist ein Witz, einen vernünftigen 5jährigen nicht zwei Straßen alleine laufen zu lassen.
Aber da kann sich eine Großstadtmama wohl nicht reinfühlen. Die 600 Bewohner eines Dorfes ist für dich vermutlich die Parallelstraße deiner Großstadt.

Die Seiten sind nun wirklich keine Grundlagen...
Und dein Satz „ein Witz, ein 5 jähriges Kind nicht 2 Straßen laufen zu lassen“... hm ich weiß nicht, ist deine Meinung. Hier macht es keiner und bei uns im kiga ist gewünscht das Kind vis a vis abzugeben.
Ein 5 jähriges Kind gehört für mich nicht alleine auf die Straße.


DA, bei DIR! Du wohnst nicht in einem 600 Einwohnerkaff. Hier in der Gegend gibt es bald mehr Kühe als Menschen (sorry Mira! ).

In keiner größeren Stadt würd ich mein Kind alleine gehen lassen. In einer Stadt über 10 000 Einwohner vermutlich nichtmal mit 12 Jahren.

Na gut dann sind wir uns ja einig, zumindest was größere Städte angeht. 600 Einwohner habe ich auf einer Straßenseite hier sind ja schon 7 Kigas im Umkreis von 1km
Alaska
18847 Beiträge
05.01.2020 23:32
Zitat von cooky:

Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.


Eben, da bin ich voll bei dir.

Ich seh auch den Riesenunterschied nicht zwischen einem (verantwortungsvollen) Fünfjährigem und einem frisch eingeschultem Sechsjährigen. Das eine bei euch erlaubt, das andere nicht. Ich behaupte, in dem einen Jahr liegen jetzt nicht Welten dazwischen.
Zirkonia85
1967 Beiträge
05.01.2020 23:34
Zitat von Alaska:

Zitat von cooky:

Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.


Eben, da bin ich voll bei dir.

Ich seh auch den Riesenunterschied nicht zwischen einem (verantwortungsvollen) Fünfjährigem und einem frisch eingeschultem Sechsjährigen. Das eine bei euch erlaubt, das andere nicht. Ich behaupte, in dem einen Jahr liegen jetzt nicht Welten dazwischen.

Öh doch. Genau in den letzen Kiga Jahr machen die Kinder doch so eine Entwicklung. Und meine Tochter kommt um mit fast 7 erst in die Schule und da ist ein himmelweiter Unterschied noch 5
05.01.2020 23:36
Zitat von Alaska:

Zitat von cooky:

Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.


Eben, da bin ich voll bei dir.

Ich seh auch den Riesenunterschied nicht zwischen einem (verantwortungsvollen) Fünfjährigem und einem frisch eingeschultem Sechsjährigen. Das eine bei euch erlaubt, das andere nicht. Ich behaupte, in dem einen Jahr liegen jetzt nicht Welten dazwischen.

Ich sage als Mama eines frischen Schulkindes doch. Da ist ein großer Unterschied im Verhalten und der Reife und zwar bei allen Kindern die ich kenne in diesem Alter.
cooky
12539 Beiträge
05.01.2020 23:43
Zitat von Alaska:

Zitat von cooky:

Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.


Eben, da bin ich voll bei dir.

Ich seh auch den Riesenunterschied nicht zwischen einem (verantwortungsvollen) Fünfjährigem und einem frisch eingeschultem Sechsjährigen. Das eine bei euch erlaubt, das andere nicht. Ich behaupte, in dem einen Jahr liegen jetzt nicht Welten dazwischen.

Im letzen Kindergartenjahr findet hier beispielsweise extrem viel Verkehrserziehung statt.
Da die Kinder in Gruppen von 5,6 Kindern (alle früher zusammen im Kindergarten) laufen, haben diese Verkehrserziehung dann wirklich alle gehabt.

Rein praktikabel gäbe es hier gar nicht so eine große Gruppe, die zur gleichen Zeit gemeinsam zum Kindergarten geht, da es eben nicht den gemeinsamen 8 Uhr Beginn wie in der Schule gibt.
Da die meisten jüngere Geschwister im Kindergarten haben/hatten, die man definitiv nicht alleine laufen lässt, ist man also eh als Elternteil los zum Kindergarten.
Also selbst wenn es erlaubt wäre, für sie meisten wäre es auch dann wohl keine Option aus solchen Gründen.

Bei uns persönlich ist der Kindergarten auch nochmal etwa 400-500m weiter.
Alaska
18847 Beiträge
05.01.2020 23:44
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Alaska:

Zitat von cooky:

Einfach kein Thema für Pauschalurteile.

Hier ist es absolut nicht üblich, das Kindergartenkinder alleine laufen. Und auch nicht erlaubt. Bei Schulkindern ist es aber, nach anfänglicher Begleitung, wiederum total normal.


Eben, da bin ich voll bei dir.

Ich seh auch den Riesenunterschied nicht zwischen einem (verantwortungsvollen) Fünfjährigem und einem frisch eingeschultem Sechsjährigen. Das eine bei euch erlaubt, das andere nicht. Ich behaupte, in dem einen Jahr liegen jetzt nicht Welten dazwischen.

Öh doch. Genau in den letzen Kiga Jahr machen die Kinder doch so eine Entwicklung. Und meine Tochter kommt um mit fast 7 erst in die Schule und da ist ein himmelweiter Unterschied noch 5


Das letzte Kigajahr beginnt mit 5 Jahren.
Nee, mein Jonas ist jetzt mit 4 so vernünftig, den würd ich bedenkenlos hier rumlaufen lassen. Aber man staune, ich bin auch ne totale Glucke. Es ist ihm gegenüber aber unfair, denn da müsste man keine Bedenken haben, nicht hier in diesem Ort.
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