tagesmutter verlangt geld nach abbruch
10.02.2015 19:38
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von KleineHexe:
Die Tagesmutter wird sicher eine Kündigungsfrist haben. Sie hat ja mit euch gerechnet und muss auch von etwas leben können.
Genauso ist es![]()
Ich musste nichts bezahlen und hatten den Vertrag vor nem Jahr unterschrieben! Dafür ist die Eingewöhnung da, wenn es nicht passt, passt es nicht! Das jungendamt hat uns dies auch so bestätigt.
10.02.2015 19:40
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von KleineHexe:
Die Tagesmutter wird sicher eine Kündigungsfrist haben. Sie hat ja mit euch gerechnet und muss auch von etwas leben können.
Genauso ist es![]()
Ich musste nichts bezahlen und hatten den Vertrag vor nem Jahr unterschrieben! Dafür ist die Eingewöhnung da, wenn es nicht passt, passt es nicht! Das jungendamt hat uns dies auch so bestätigt.
Dann sei froh, glück gehabt. Aber im Normalfall, wenn das Jugendamt das Geld von der Tagesmutter zurückverlangt - steht es mir als Tagesmutter zu dir eine Rechnung zu schreiben.
10.02.2015 19:40
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Ich habe nun nicht alles gelesen. Ich bin auch Tagesmama, arbeite für das Jugendamt aber auch du hättest dann diesbezüglich von mir eine Rechnung bekommen.
Warum?
Ich habe Kinder auf der Warteliste, die ich wegen dem Betreuungsplatz von deiner Tochter nicht angenommen habe. Somit Leerlauf hätte.. Da wir im Prinzip selbstständig sind, dürfen wir auch eine Rechnung schreiben.
So Leid es mir tut, da wirst du nicht drum rum kommen dies nicht bezahlen zu müssen.
Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Somit muss bis ende Februar bezahlt werden.
Mal was anderes:
Meine Freundin hat ne tamu zum 1.2. bekommen und ab da wäre Eingewöhnung gewesen. 1 Tag vorher sagt die tamu ab, das Kind was gehen sollte bleibt nun doch da... Verträge waren unterschrieben, und meine Freundln kann deshalb nicht arbeiten gehen, weißt du wie es da aussieht zufällig?
10.02.2015 19:53
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von KleineHexe:
Die Tagesmutter wird sicher eine Kündigungsfrist haben. Sie hat ja mit euch gerechnet und muss auch von etwas leben können.
Genauso ist es![]()
Ich musste nichts bezahlen und hatten den Vertrag vor nem Jahr unterschrieben! Dafür ist die Eingewöhnung da, wenn es nicht passt, passt es nicht! Das jungendamt hat uns dies auch so bestätigt.
Dann sei froh, glück gehabt. Aber im Normalfall, wenn das Jugendamt das Geld von der Tagesmutter zurückverlangt - steht es mir als Tagesmutter zu dir eine Rechnung zu schreiben.
Ach so, ok evtl weil wir von der Krippe gewechselt haben?! Waren vorher nicht bei einer tamu.
10.02.2015 19:53
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Ich habe nun nicht alles gelesen. Ich bin auch Tagesmama, arbeite für das Jugendamt aber auch du hättest dann diesbezüglich von mir eine Rechnung bekommen.
Warum?
Ich habe Kinder auf der Warteliste, die ich wegen dem Betreuungsplatz von deiner Tochter nicht angenommen habe. Somit Leerlauf hätte.. Da wir im Prinzip selbstständig sind, dürfen wir auch eine Rechnung schreiben.
So Leid es mir tut, da wirst du nicht drum rum kommen dies nicht bezahlen zu müssen.
Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Somit muss bis ende Februar bezahlt werden.
Mal was anderes:
Meine Freundin hat ne tamu zum 1.2. bekommen und ab da wäre Eingewöhnung gewesen. 1 Tag vorher sagt die tamu ab, das Kind was gehen sollte bleibt nun doch da... Verträge waren unterschrieben, und meine Freundln kann deshalb nicht arbeiten gehen, weißt du wie es da aussieht zufällig?
Hat die Tagesmutter schriftlich gekündigt? Wenn ja, war das vor der Eingewöhnung somit hat man nur eine 14 tägige Kündigungsfrist.
Für diese 14 Tage brauch man dann auch keine Eingewöhnung machen. Muss sagen, das dies aber kein feiner Zug von der TaMu war.
10.02.2015 20:03
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Ich habe nun nicht alles gelesen. Ich bin auch Tagesmama, arbeite für das Jugendamt aber auch du hättest dann diesbezüglich von mir eine Rechnung bekommen.
Warum?
Ich habe Kinder auf der Warteliste, die ich wegen dem Betreuungsplatz von deiner Tochter nicht angenommen habe. Somit Leerlauf hätte.. Da wir im Prinzip selbstständig sind, dürfen wir auch eine Rechnung schreiben.
So Leid es mir tut, da wirst du nicht drum rum kommen dies nicht bezahlen zu müssen.
Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Somit muss bis ende Februar bezahlt werden.
Mal was anderes:
Meine Freundin hat ne tamu zum 1.2. bekommen und ab da wäre Eingewöhnung gewesen. 1 Tag vorher sagt die tamu ab, das Kind was gehen sollte bleibt nun doch da... Verträge waren unterschrieben, und meine Freundln kann deshalb nicht arbeiten gehen, weißt du wie es da aussieht zufällig?
Hat die Tagesmutter schriftlich gekündigt? Wenn ja, war das vor der Eingewöhnung somit hat man nur eine 14 tägige Kündigungsfrist.
Für diese 14 Tage brauch man dann auch keine Eingewöhnung machen. Muss sagen, das dies aber kein feiner Zug von der TaMu war.
Ja sie angerufen und gesagt quasi, die brauchen nicht zu koen und Kündigung wurde dann wohl versandt. Also die waren gar nicht erst da! Ja echt blöd hier findet man so selten tamus. Wir hatten echt Glück, unsere ist um Ecke und suchte gar kein Kind mehr, aber fand die kleine so toll, das sie die genommen hat. Hatte morgens den Betrag in der Krippe gekündigt und mittags Termin bei der tamu!
10.02.2015 20:14
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Zitat von julemaus:
Zitat von Kopfgeldjägerin:
Ich habe nun nicht alles gelesen. Ich bin auch Tagesmama, arbeite für das Jugendamt aber auch du hättest dann diesbezüglich von mir eine Rechnung bekommen.
Warum?
Ich habe Kinder auf der Warteliste, die ich wegen dem Betreuungsplatz von deiner Tochter nicht angenommen habe. Somit Leerlauf hätte.. Da wir im Prinzip selbstständig sind, dürfen wir auch eine Rechnung schreiben.
So Leid es mir tut, da wirst du nicht drum rum kommen dies nicht bezahlen zu müssen.
Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Somit muss bis ende Februar bezahlt werden.
Mal was anderes:
Meine Freundin hat ne tamu zum 1.2. bekommen und ab da wäre Eingewöhnung gewesen. 1 Tag vorher sagt die tamu ab, das Kind was gehen sollte bleibt nun doch da... Verträge waren unterschrieben, und meine Freundln kann deshalb nicht arbeiten gehen, weißt du wie es da aussieht zufällig?
Hat die Tagesmutter schriftlich gekündigt? Wenn ja, war das vor der Eingewöhnung somit hat man nur eine 14 tägige Kündigungsfrist.
Für diese 14 Tage brauch man dann auch keine Eingewöhnung machen. Muss sagen, das dies aber kein feiner Zug von der TaMu war.
Ja sie angerufen und gesagt quasi, die brauchen nicht zu koen und Kündigung wurde dann wohl versandt. Also die waren gar nicht erst da! Ja echt blöd hier findet man so selten tamus. Wir hatten echt Glück, unsere ist um Ecke und suchte gar kein Kind mehr, aber fand die kleine so toll, das sie die genommen hat. Hatte morgens den Betrag in der Krippe gekündigt und mittags Termin bei der tamu!
So geht es mir mit jedem neuen Tageskind. Meine sind aber bisschen älter ( 1,3,3,5,6,9,10j.) + meine eigenen (6 + 9j.)

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