Mütter- und Schwangerenforum

fahrgeld zum kind

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imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 13:59
Zitat von Mummies-Sunshine:

Zitat von Alina88:

guten morgen,
er bekommt doch kein kindergeld... das bekomm ich doch und unterhaltvorschuss vom amt.
er hat mir vorgeworfen ich bekäme doch genügend geld vom amt also das unterhalt meinte er. und er bezahle doch die fahrkosten das muss reichen fürs kind. . .
wobei er bei 4terminen im monat nur 2mal auftaucht wenn überhaupt.
und da ich mal gehört habe das er sich das fahrgeld auch zurück holen kann bzw nen teil. sehe ich es so das er nichts aufbringt. keine geschenke keine beteidigung an den sachen oder sonst was.


du bekommst doch unterhaltsvorschuss.
und da wird er schon genug schulden mit haben.
ich finds erstmal wichtiger, dass er überhaupt erstmal regemäßig kommt. das geld würd ich an zweiter stelle tun.
geld sollte eig. nicht so wichtig sein, sondern das, dass er mal vorbei kommt, oder sogar regeläßiger.
aber bei immer wieder solchen vorwürfen BEIDERseits würd ich auch irgendwann seltener erscheinen.


liegt ja eher dran das sie ihn ne lässt.die dikussion artet wieder aus, bin mal weg,sonst ...........
laeticia
5892 Beiträge
20.03.2010 14:02
Zitat von imo2009:

Zitat von Superbia:

die person bei der das kind lebt muss die fahrtkosten für den besuchenden elternteil tragen...


nö, muß der vater tragen bzw. kann er beim amt kostenübernahme beantragen.wenn, dann das billigste, fahtgemeinschaft oder so.
der vater hat ja auch die hälfte vom kindergeld für sowas.
kindergeld ist ja fürs kind! und nicht damit vater das kind sieht!
laeticia
5892 Beiträge
20.03.2010 14:04
Zitat von imo2009:

Zitat von DerKrümel:

Zitat von imo2009:

Zitat von Superbia:

die person bei der das kind lebt muss die fahrtkosten für den besuchenden elternteil tragen...


nö, muß der vater tragen bzw. kann er beim amt kostenübernahme beantragen.wenn, dann das billigste, fahtgemeinschaft oder so.
der vater hat ja auch die hälfte vom kindergeld für sowas.


wieso sollte der vater die hälfte des kigelds haben????


weil das automatisch bei der unterhaltsberechnung mit abgezogen wird.
wenn sie alleinerziehend ist, kriegt sie das ganze kindergeld und wenn er eh vom amt lebt dann zahlt er ja keinen unterhalt, also warum soll man kindergeld teilen?
laeticia
5892 Beiträge
20.03.2010 14:08
Zitat von Alina88:

guten morgen,
er bekommt doch kein kindergeld... das bekomm ich doch und unterhaltvorschuss vom amt.
er hat mir vorgeworfen ich bekäme doch genügend geld vom amt also das unterhalt meinte er. und er bezahle doch die fahrkosten das muss reichen fürs kind. . .
wobei er bei 4terminen im monat nur 2mal auftaucht wenn überhaupt.
und da ich mal gehört habe das er sich das fahrgeld auch zurück holen kann bzw nen teil. sehe ich es so das er nichts aufbringt. keine geschenke keine beteidigung an den sachen oder sonst was.


also wenn du alle unterstützungen bekommst dann reicht es fürs kind. ich hoffe du weisst, dass du beim unterhaltvorschuss angeben muss wenn er dir irgendwann 10 ero oder irgendwas gibt????????? weil er hat irgendwo recht, mit dem UHV macht er schulden und an deiner stelle würde ich sagen, wenn du sehen willst dass er was zahlt, soll er doch die paar cent an die UHV stelle zurückzahlen, das kann man auch egal ob es 10 euro sind im monat!
imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 14:46
Zitat von laeticia:

Zitat von imo2009:

Zitat von DerKrümel:

Zitat von imo2009:

Zitat von Superbia:

die person bei der das kind lebt muss die fahrtkosten für den besuchenden elternteil tragen...


nö, muß der vater tragen bzw. kann er beim amt kostenübernahme beantragen.wenn, dann das billigste, fahtgemeinschaft oder so.
der vater hat ja auch die hälfte vom kindergeld für sowas.


wieso sollte der vater die hälfte des kigelds haben????


weil das automatisch bei der unterhaltsberechnung mit abgezogen wird.
wenn sie alleinerziehend ist, kriegt sie das ganze kindergeld und wenn er eh vom amt lebt dann zahlt er ja keinen unterhalt, also warum soll man kindergeld teilen?


wenn ihr alleinerziehend seit und der vater unterhalt zahlt, wird dem vater vom unterhalt das halbe kindergeld abgezogen. is nun mal so.
papa hat 0,5 kinderfreibetrag auf der lohnsteuerkarte und beim unterhalt wirds automatisch abgezogen, weil du ja von der kindergeldkasse die 184 € bekommst, im endeffekt sinds aber nur 92 €.ich habs schriftlich, wußt ich vorher aber auch ne.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
20.03.2010 14:54
Zitat von imo2009:

Zitat von laeticia:

Zitat von imo2009:

Zitat von DerKrümel:

Zitat von imo2009:

Zitat von Superbia:

die person bei der das kind lebt muss die fahrtkosten für den besuchenden elternteil tragen...


nö, muß der vater tragen bzw. kann er beim amt kostenübernahme beantragen.wenn, dann das billigste, fahtgemeinschaft oder so.
der vater hat ja auch die hälfte vom kindergeld für sowas.


wieso sollte der vater die hälfte des kigelds haben????


weil das automatisch bei der unterhaltsberechnung mit abgezogen wird.
wenn sie alleinerziehend ist, kriegt sie das ganze kindergeld und wenn er eh vom amt lebt dann zahlt er ja keinen unterhalt, also warum soll man kindergeld teilen?


wenn ihr alleinerziehend seit und der vater unterhalt zahlt, wird dem vater vom unterhalt das halbe kindergeld abgezogen. is nun mal so.
papa hat 0,5 kinderfreibetrag auf der lohnsteuerkarte und beim unterhalt wirds automatisch abgezogen, weil du ja von der kindergeldkasse die 184 € bekommst, im endeffekt sinds aber nur 92 €.ich habs schriftlich, wußt ich vorher aber auch ne.
ja aber du meinst, wenn der Vater selber auch abreiten geht ?
weil mein typ bekommt nichts. und es steht auch nirgens bei mir.
imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 16:18
Zitat von Mummies-Sunshine:

Zitat von imo2009:

Zitat von laeticia:

Zitat von imo2009:

Zitat von DerKrümel:

Zitat von imo2009:

Zitat von Superbia:

die person bei der das kind lebt muss die fahrtkosten für den besuchenden elternteil tragen...


nö, muß der vater tragen bzw. kann er beim amt kostenübernahme beantragen.wenn, dann das billigste, fahtgemeinschaft oder so.
der vater hat ja auch die hälfte vom kindergeld für sowas.


wieso sollte der vater die hälfte des kigelds haben????


weil das automatisch bei der unterhaltsberechnung mit abgezogen wird.
wenn sie alleinerziehend ist, kriegt sie das ganze kindergeld und wenn er eh vom amt lebt dann zahlt er ja keinen unterhalt, also warum soll man kindergeld teilen?


wenn ihr alleinerziehend seit und der vater unterhalt zahlt, wird dem vater vom unterhalt das halbe kindergeld abgezogen. is nun mal so.
papa hat 0,5 kinderfreibetrag auf der lohnsteuerkarte und beim unterhalt wirds automatisch abgezogen, weil du ja von der kindergeldkasse die 184 € bekommst, im endeffekt sinds aber nur 92 €.ich habs schriftlich, wußt ich vorher aber auch ne.
ja aber du meinst, wenn der Vater selber auch abreiten geht ?
weil mein typ bekommt nichts. und es steht auch nirgens bei mir.


steht bei mir in der unterhaltsberechnung von ja.( nicht im titel)

unterhalt laut tabelle
- hälftiges kindergeld ( pro kind 92 €9
= tatsächlicher unterhalt
20.03.2010 19:11
das verstehe ich jetzt nicht wirklich... also bitte noch mal für mich.
also ich habe unterhaltsvorschuss 133euro in dresden.
auf den zettel steht das ich 184euro kindergeld bekomme. und es dadurch nur 133euro unterhaltvorschuss sind. sonst wären es mehr.

also so wie ich dich jetzt verstanden habe brauch er nicht das volle geld zurück an den staat zahlen sondern nur (133-92) 41euro?
imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 19:52
Zitat von Alina88:

das verstehe ich jetzt nicht wirklich... also bitte noch mal für mich.
also ich habe unterhaltsvorschuss 133euro in dresden.
auf den zettel steht das ich 184euro kindergeld bekomme. und es dadurch nur 133euro unterhaltvorschuss sind. sonst wären es mehr.

also so wie ich dich jetzt verstanden habe brauch er nicht das volle geld zurück an den staat zahlen sondern nur (133-92) 41euro?


von uh-vorschuss hab ich keine ahnung,weiß ne wie der berechnet wird.
versuchs doch mal selber.sein verdienst,schaun wo er mit unterhalt liegt und die 92 € abziehen.
ich hab da vom ja ein "formblatt zur unterhaltsberechnung" bekommen zur kenntnisnahme.mußte ich unterschreiben und dann kam der titel, den brauchte ich für arge.
20.03.2010 19:57
wenn ich ihn höfflich frage was er beruflich macht sagt er nur geht dich nen scheiss an. dann frage ich ob er arbeitslosengeld2 bekommt. keine info. briefe vom anwalt um den unterhalt anspruch zu berechnen dadrauf antwortet er nicht.
aber ich denke mal das die unterhaltsstelle das schon prüfen wird. und genau wissen warum ich 133euro bekomm vom staat.

aber ich kann ja mal so durch die blume fragen ob er irgendwas von meinen kleinen angerechnet bekommt.
imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 20:05
Zitat von Alina88:

wenn ich ihn höfflich frage was er beruflich macht sagt er nur geht dich nen scheiss an. dann frage ich ob er arbeitslosengeld2 bekommt. keine info. briefe vom anwalt um den unterhalt anspruch zu berechnen dadrauf antwortet er nicht.
aber ich denke mal das die unterhaltsstelle das schon prüfen wird. und genau wissen warum ich 133euro bekomm vom staat.

aber ich kann ja mal so durch die blume fragen ob er irgendwas von meinen kleinen angerechnet bekommt.


jo, die müssens wissen.
DerKrümel
2298 Beiträge
20.03.2010 20:07
das ich das nun richtig verstehe....
die hälfte des kindergeldes muss er weniger an unterhalt zahlen (vorausgesetzt er arbeitet und verdient genug)
und die mutter bekommt den restlichen betrag des unterhaltes und die 184 euro?
20.03.2010 20:27
so ich hole jetzt unterhalts titel raus :
da steht :
mindesunterhalt (alterstufe) 317euro
anrechnung von kindergeld -184euro
zahlbetrag UVG (auf vollle euro gerundet) 133euro

so das heisst auf deutsch. mein kind stehen 317euro unterhalt zu. da wird das kindergeld angerechnet und den rest betrag bekommt er als unterhaltsvorschuss.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
20.03.2010 20:29
Zitat von Alina88:

so ich hole jetzt unterhalts titel raus :
da steht :
mindesunterhalt (alterstufe) 317euro
anrechnung von kindergeld -184euro
zahlbetrag UVG (auf vollle euro gerundet) 133euro

so das heisst auf deutsch. mein kind stehen 317euro unterhalt zu. da wird das kindergeld angerechnet und den rest betrag bekommt er als unterhaltsvorschuss.
ja so ist es bei mir auch ^^
imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 20:30
Zitat von DerKrümel:

das ich das nun richtig verstehe....
die hälfte des kindergeldes muss er weniger an unterhalt zahlen (vorausgesetzt er arbeitet und verdient genug)
und die mutter bekommt den restlichen betrag des unterhaltes und die 184 euro?


genau so, der unterhalt laut seinem verdienst und alter des kindes der unterhaltstabelle ,und die 92 € hälftiges kindergeld abgezogen is das was du rauskriegst, mit der begründung,der vater kümmert sich ja auch und hat aufwendungen.

frag mich nur warum ich dann immer windeln hin geb .
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