Mütter- und Schwangerenforum

fahrgeld zum kind

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imo2009
16543 Beiträge
20.03.2010 22:14
Zitat von Alina88:

so ich hole jetzt unterhalts titel raus :
da steht :
mindesunterhalt (alterstufe) 317euro
anrechnung von kindergeld -184euro
zahlbetrag UVG (auf vollle euro gerundet) 133euro

so das heisst auf deutsch. mein kind stehen 317euro unterhalt zu. da wird das kindergeld angerechnet und den rest betrag bekommt er als unterhaltsvorschuss.


wieso anrechnung von kindergeld 184 €? das wäre ja alles,somit auch dein anteil. dürften ja nur 92 € sein.
aber wie gesagt wegen uh-vorschuss hab ich keine ahnung.
21.03.2010 09:16
Zitat von imo2009:

Zitat von Alina88:

so ich hole jetzt unterhalts titel raus :
da steht :
mindesunterhalt (alterstufe) 317euro
anrechnung von kindergeld -184euro
zahlbetrag UVG (auf vollle euro gerundet) 133euro

so das heisst auf deutsch. mein kind stehen 317euro unterhalt zu. da wird das kindergeld angerechnet und den rest betrag bekommt er als unterhaltsvorschuss.


wieso anrechnung von kindergeld 184 €? das wäre ja alles,somit auch dein anteil. dürften ja nur 92 € sein.
aber wie gesagt wegen uh-vorschuss hab ich keine ahnung.


ich bekomm das ganze kindergeld also 184euro.
vielleicht liegt es auch daran das ich mit den kindesvater nichts zu tun habe großartig und wir keine wirklcih richtige beziehung hatten.
das macht ja auch wieder unterschiede denk ich.
Jessie77
329 Beiträge
21.03.2010 09:21
Zitat von Alina88:

guten tag ,
habe mal ne dumme frage aber dies interessiert mich mal.
mein kleiner wohnt bei mir und ich bin alleinerziehend. der erzeuger kommt regelmässig um den kleinen zusehen. muss dafür natürlich die kosten tragen.
jetzt hat mir mal jemand gesagt vor längere zeit mal das er das fahrgeld sich beim amt wieder holen kann wenn er ALG2 empfänger ist.
stimmt das??

lg alina


Hallo Alina,
meinst du evtl. das hier???
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=643

lieben Gruß, jessie
21.03.2010 09:27
oh ja super endlich ist die frage ordnungsgemäss beantwortet vielen dank.

Zitat:
Fahrtkosten im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes
Regelmäßig ist der Umgangsberechtigte verpflichtet zur Ausübung des Umgangsrechtes die Kinder bei dem anderen Elternteil abzuholen und auch wieder zurück zu bringen.
Fallen dabei umfangreichere Fahrtkosten an (weil z.B. die Kinder ihren Wohnsitz in einer anderen Stadt haben) können in Höhe der anfallenden Fahrtkosten Sozialhilfeleistungen bewilligt werden. Diese Leistungen hat der Umgangsberechtigte bei dem für ihn zuständigen Träger der Sozialhilfe zu beantragen.
Jessie77
329 Beiträge
21.03.2010 09:39
freut mich wenn es dir weiterhilft....
imo2009
16543 Beiträge
21.03.2010 16:06
Zitat von Alina88:

Zitat von imo2009:

Zitat von Alina88:

so ich hole jetzt unterhalts titel raus :
da steht :
mindesunterhalt (alterstufe) 317euro
anrechnung von kindergeld -184euro
zahlbetrag UVG (auf vollle euro gerundet) 133euro

so das heisst auf deutsch. mein kind stehen 317euro unterhalt zu. da wird das kindergeld angerechnet und den rest betrag bekommt er als unterhaltsvorschuss.


wieso anrechnung von kindergeld 184 €? das wäre ja alles,somit auch dein anteil. dürften ja nur 92 € sein.
aber wie gesagt wegen uh-vorschuss hab ich keine ahnung.


ich bekomm das ganze kindergeld also 184euro.
vielleicht liegt es auch daran das ich mit den kindesvater nichts zu tun habe großartig und wir keine wirklcih richtige beziehung hatten.
das macht ja auch wieder unterschiede denk ich.


ob beziehung oder ne is egal.wenn er als vater gemeldet ist muß ihm das halbe kindergeld angerechnet werden.
ich bekomm auch die 368 € für beide, aber beim unterhalt sind eben 184 € schon abgezogen.
du hast doch geschrieben das bei dir 184 € abgezogen sind
bei mir steht beim kleinen ( bei berechnung 10 monate)

unterhalt laut tabelle 396 €
abzüglich hälftiges kindergeld 82 € ( noch alt)
unterhaltsbetrag 314 €
21.03.2010 18:16
ja bei mir werden die 184euro abgezogen ja aber da steht nichts von das der kindesvater kindergeld abbekommt bzw er an den staat dann nur noch wenig zahlen muss statt 133euro.
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