Schulanmeldung - Müssen beide Elternteile hin?
21.09.2013 07:36
Zitat von Palo:
Zitat von -Joya-:
am 19.12.
Dein Kind wird am 19.12 . 5 und er wird nächstes Jahr schulpflichtig ???? Bahnhof ? Wieso das ?
Keno wird am 24.11.5 Jahre alt und mir wäre neu das er nächstes Jahr zur schule muß ( was ich wohl auch mit allen mitteln versuchen würde zu verhindern ).
Bis wann gehen denn eure "Kann " Kinder ?
lg
kati
In Berlin und Brandenburg müssen die Kinder mit 5 zur Schule.
21.09.2013 08:35
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
21.09.2013 08:39
Zitat von Palo:
Zitat von -Joya-:
am 19.12.
Dein Kind wird am 19.12 . 5 und er wird nächstes Jahr schulpflichtig ???? Bahnhof ? Wieso das ?
Keno wird am 24.11.5 Jahre alt und mir wäre neu das er nächstes Jahr zur schule muß ( was ich wohl auch mit allen mitteln versuchen würde zu verhindern ).
Bis wann gehen denn eure "Kann " Kinder ?
lg
kati
Das kommt auf das Bundesland an in dem ihr wohnt. Und die Kinder die in dem Zeitraum der Schulpflicht geboren sind sind Pflichtkinder und man kann sie, je nach Bundesland, nur schwerlich (Krankheit oder ähnliches) oder garnicht zurück gestellt werden!
Die Regelung der einzelnen Bundesländer kenne ich nicht alle. Mein Mann ist gerade duschen sonst hätte ich ihn gefragt. Berlin hat aber vom 01.01-31.12. Hessen noch das altbekannte vom 01.07-30.06 und in NRW vom 01.10-30.09.
Anmeldung:
In der Schule meines Mannes ist es so dass beide Eltern unterschreiben müssen. Kommt nur ein Elternteil dann wird eine Vollmacht benötigt.
Aber hier handelt es sich um eine weiterführende Privatschule. Ich weiß nicht wie es bei staatlichen Schulen ist.
21.09.2013 08:41
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Kommt auf die Schule an. Bei einigen gibt es ein Formular das man ausfüllt bei der man das ankreuzen kann. Andere erwarten einen Nachweiss. Frag am besten im Sekretariat nach wie die Schule es handhabt.
21.09.2013 09:15
Ich habe leider auch das geteilte Sorgerecht, habe meine Kinder aber immer alleine anmelden können!
21.09.2013 09:16
Hier in NRW musste mein Mann nicht mit. Konnte alleine unterschreiben.
21.09.2013 09:17
Nur mal so am Rande: Wenn er in die Schule kann, aber nicht muss, solltest du ihn entscheiden lassen, ob er schon in die Schule will. Wenn er nämlich möchte, solltest du ihn auch gehen lassen, sonst verbindet er Schule schon mit Frust bevor er überhaupt da war. Und wenn seine besten Freunde aus dem Kindergarten schon in die Schule gehen würden, wäre er ja der, der noch nicht darf, weil er noch zu klein ist.
21.09.2013 09:44
ich habe eine vollmacht meines mannes bekommen (sind ja seine kinder, die zwei grossen) und habe sie allein angemeldet. bzw den grossen, beim kleinen brauchte ich keine vollmacht mehr.
21.09.2013 10:19
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Ja ich auch . Aber ich habe kein nachweiß .
woher bekomm ich das denn ?
21.09.2013 10:46
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Es gibt vom Jugendamt einen Schriebs, der nennt sich Negativbescheinigung.
Den musste ich schon öfters vorzeigen bei bestimmten Dingen. Einfach mal beantragen, dann hast ihn daheim falls du ihn mal brauchst.
21.09.2013 10:50
Zitat von Julikind:
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Es gibt vom Jugendamt einen Schriebs, der nennt sich Negativbescheinigung.
Den musste ich schon öfters vorzeigen bei bestimmten Dingen. Einfach mal beantragen, dann hast ihn daheim falls du ihn mal brauchst.
und bei welcher Stelle bekomm ich denn ?
da wo ich das mit Unterhaltsvorschuß geklärt habe ?
Weil beim Jugendamt gibts ja verschiedenne Abteilung
21.09.2013 10:55
Zitat von Melina02:
Zitat von Julikind:
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Es gibt vom Jugendamt einen Schriebs, der nennt sich Negativbescheinigung.
Den musste ich schon öfters vorzeigen bei bestimmten Dingen. Einfach mal beantragen, dann hast ihn daheim falls du ihn mal brauchst.
und bei welcher Stelle bekomm ich denn ?
da wo ich das mit Unterhaltsvorschuß geklärt habe ?
Weil beim Jugendamt gibts ja verschiedenne Abteilung
Ich habe bei der Zentrale angerufen, wurde verbunden und bekam es zugeschickt.
Vor einigen Jahren musste das allerdings beglaubigt (oder beurkundet - ich verwechsel das immer) werden. Weiß jetzt nicht, ob sich das geändert hat, oder ob ich deswegen, weil das eben schon gemacht wurde, es per Post bekam.
21.09.2013 10:59
Zitat von Julikind:
Zitat von Melina02:
Zitat von Julikind:
Zitat von CrazyMya:
ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
Es gibt vom Jugendamt einen Schriebs, der nennt sich Negativbescheinigung.
Den musste ich schon öfters vorzeigen bei bestimmten Dingen. Einfach mal beantragen, dann hast ihn daheim falls du ihn mal brauchst.
und bei welcher Stelle bekomm ich denn ?
da wo ich das mit Unterhaltsvorschuß geklärt habe ?
Weil beim Jugendamt gibts ja verschiedenne Abteilung
Ich habe bei der Zentrale angerufen, wurde verbunden und bekam es zugeschickt.
Vor einigen Jahren musste das allerdings beglaubigt (oder beurkundet - ich verwechsel das immer) werden. Weiß jetzt nicht, ob sich das geändert hat, oder ob ich deswegen, weil das eben schon gemacht wurde, es per Post bekam.
Danke Dir .
ich werd montag mal anrufen und gegenbenfals Dienstag selber Hinfahren .
21.09.2013 12:34
Ich habe bei der Schulanmeldung meines Großen auch alleine unterschrieben. Hängt also vielleicht auch vom Bundesland ab, da würde ich einfach mal bei deiner Wunschschule nachfragen

21.09.2013 12:58
Zitat von white_manta:
Ich habe bei der Schulanmeldung meines Großen auch alleine unterschrieben. Hängt also vielleicht auch vom Bundesland ab, da würde ich einfach mal bei deiner Wunschschule nachfragen![]()
Ich habe meine schon angemeldet , und soll das nun nachreichen .
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt