Mütter- und Schwangerenforum

Schulanmeldung - Müssen beide Elternteile hin?

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Mama1982
9632 Beiträge
21.09.2013 16:09
Zitat von suppengrün:

Zitat von Palo:

Zitat von -Joya-:

am 19.12.


Dein Kind wird am 19.12 . 5 und er wird nächstes Jahr schulpflichtig ???? Bahnhof ? Wieso das ?

Keno wird am 24.11.5 Jahre alt und mir wäre neu das er nächstes Jahr zur schule muß ( was ich wohl auch mit allen mitteln versuchen würde zu verhindern ).

Bis wann gehen denn eure "Kann " Kinder ?

lg
kati

In Berlin und Brandenburg müssen die Kinder mit 5 zur Schule.


nö meiner ist mit 6 fast 7 eingeschult worden oder blabla und ohne rückstellung und wenn meine motte nächstes jahr 5 wird im april nö wird auch nicht eingeschult also nicht das ich wüsste
-Joya-
3257 Beiträge
21.09.2013 21:02
Zitat von Palo:

Zitat von -Joya-:

am 19.12.


Dein Kind wird am 19.12 . 5 und er wird nächstes Jahr schulpflichtig ???? Bahnhof ? Wieso das ?

Keno wird am 24.11.5 Jahre alt und mir wäre neu das er nächstes Jahr zur schule muß ( was ich wohl auch mit allen mitteln versuchen würde zu verhindern ).

Bis wann gehen denn eure "Kann " Kinder ?

lg
kati


Ich finde diese Regelung auch total bescheuert, werd sehen was sich tun lässt, damit mein Sohn noch ein Jahr länger den KiGa besuchen kann. Eine Freundin von mir hat ihre Tochter auch um ein Jahr zurückstellen lassen, die ist auch im Dezember geboren. Es geht also scheinbar, aber um die Anmeldung kommen wir wohl erstmal nicht drum herum und die evtl. Rückstellung kommt dann erst mit der ärztl. Untersuchung?!?
imo2009
16543 Beiträge
25.09.2013 19:51
ich war gestern zur schulanmeldung.da wir geteiltes sorgerecht haben,musste ich ne vollmacht mit ausweiskopie vorlegen.allerdings hab ich dann beim ausfüllen des antrages allein entschieden welche grundschule er besuchen wird.......pech gehabt,wäre er mitgekommen.

also,entweder vollmacht mit ausweiskopie oder selber mitgehen
imo2009
16543 Beiträge
25.09.2013 19:54
Zitat von CrazyMya:

ich werf den gleich mal meine frage mit rein,wenn ich darf... ich hab das alleinige sorgerecht und darf mein kind ja somit alleine anmelden... aber muss ich irgendwie einen nachweis vorbringen,das ich auch wirklich das alleinige SR habe?
ich brauchte nur die geburtsurkunde und die vollmacht......den rest musste ich im antrag ankreuzen.
imo2009
16543 Beiträge
25.09.2013 19:58
Zitat von Mama1982:

Zitat von suppengrün:

Zitat von Palo:

Zitat von -Joya-:

am 19.12.


Dein Kind wird am 19.12 . 5 und er wird nächstes Jahr schulpflichtig ???? Bahnhof ? Wieso das ?

Keno wird am 24.11.5 Jahre alt und mir wäre neu das er nächstes Jahr zur schule muß ( was ich wohl auch mit allen mitteln versuchen würde zu verhindern ).

Bis wann gehen denn eure "Kann " Kinder ?

lg
kati

In Berlin und Brandenburg müssen die Kinder mit 5 zur Schule.


nö meiner ist mit 6 fast 7 eingeschult worden oder blabla und ohne rückstellung und wenn meine motte nächstes jahr 5 wird im april nö wird auch nicht eingeschult also nicht das ich wüsste
ist das richtige schule oder nur vorschule ?
Tanzbär
13452 Beiträge
26.09.2013 08:45
Zitat von imo2009:

Zitat von Mama1982:

Zitat von suppengrün:

Zitat von Palo:

...

In Berlin und Brandenburg müssen die Kinder mit 5 zur Schule.


nö meiner ist mit 6 fast 7 eingeschult worden oder blabla und ohne rückstellung und wenn meine motte nächstes jahr 5 wird im april nö wird auch nicht eingeschult also nicht das ich wüsste
ist das richtige schule oder nur vorschule ?

Ist dann eine richtige Schule. Aber dadurch, dass der Stichtag der 31.12. ist, kann es eben auch sein, dass 5jährige normal eingeschult werden. (z.B. wenn das Kind erst im November 6 wird). Ob man das Kind zurückstellen kann oder nicht, hängt vermutlich wie so oft vom Bundesland und der Schule ab.
26.09.2013 08:46
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von -Joya-:

Das Sorgerecht ist nicht extra geregelt, also haben wir wohl das gemeinsame Sorgerecht.


Dann beide.
Alternativ kann dein Ex-Mann dir auch eine Vollmacht ausstellen, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist und du das in seinem Namen regeln kannst.
Ja das mit der vollmacht wollte ich auch gerade vorschlagen. Also wir haben beide das Sorgerecht und sind auch zusammen, wir waren trotzdem beide da - bei der Anmeldung.
imo2009
16543 Beiträge
26.09.2013 20:10
Zitat von white_manta:

Zitat von imo2009:

Zitat von Mama1982:

Zitat von suppengrün:

...


nö meiner ist mit 6 fast 7 eingeschult worden oder blabla und ohne rückstellung und wenn meine motte nächstes jahr 5 wird im april nö wird auch nicht eingeschult also nicht das ich wüsste
ist das richtige schule oder nur vorschule ?

Ist dann eine richtige Schule. Aber dadurch, dass der Stichtag der 31.12. ist, kann es eben auch sein, dass 5jährige normal eingeschult werden. (z.B. wenn das Kind erst im November 6 wird). Ob man das Kind zurückstellen kann oder nicht, hängt vermutlich wie so oft vom Bundesland und der Schule ab.
bei uns ist immer der 30.06.stichtag......meiner wird am 08.06. 6 jahre.mal sehen,vorstellen kann ichs mir noch nicht.er ist so klein und dünn.... aber vorschule macht ihm spass.
-Joya-
3257 Beiträge
30.10.2013 22:47
Hat übrigens geklappt, dass ich meinen Sohn alleine anmelden konnte.

Woher wissen die in der Schule eigentlich, wann jemand geschieden/getrennt ist und wann nicht? Die Dame, die die Anmeldung gemacht hat, schien es einfach nicht zu wissen (obwohl es doch aus irgendwelchen Dokumenten hervorgehen müsste?!?) und ich habe es ihr natürlich auch nicht auf die Nase gebunden, dass ich geschieden bin.
imo2009
16543 Beiträge
05.11.2013 17:31
Zitat von -Joya-:

Hat übrigens geklappt, dass ich meinen Sohn alleine anmelden konnte.

Woher wissen die in der Schule eigentlich, wann jemand geschieden/getrennt ist und wann nicht? Die Dame, die die Anmeldung gemacht hat, schien es einfach nicht zu wissen (obwohl es doch aus irgendwelchen Dokumenten hervorgehen müsste?!?) und ich habe es ihr natürlich auch nicht auf die Nase gebunden, dass ich geschieden bin.
du musstest doch nen antrag ausfüllen,auch mit angaben des vaters ( adresse ).....
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