Mütter- und Schwangerenforum

Wer hat Recht?

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Maria123
1105 Beiträge
09.01.2026 20:14
Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Weiß denn jemand wie das rein rechtlich aussieht wenn beide das Sorgerecht haben?
Auf juristischer Ebene finde ich das ganze gar nicht so klar wie auf menschlicher. Ob es da wohl eine Frage des Zeitraums ist, was noch unter „alltagsentscheidung“ fällt und was nicht?
Also wenn V jetzt sagen würde ich will aber nicht dass K bei P alleine bleibt?

Überspitzt: wäre M jetzt 3 Monate weg würde man das ja vielleicht schon anders einordnen oder?
(Ist hier nicht der Fall, finde nur die Überlegung interessant)


Die leben seit 8 Jahren zusammen. Da brauchen sie auch juristisch nichts befürchten. Selbst wenn die Mutter jetzt auf eine Kur müsste oä wäre das abgedeckt. Das ist das normale Lebensumfeld des Kindes, Schule, Freunde etc. Der Stiefvater seit klein auf eine Bezugsperson. Warum sollte man das Kind da jetzt aus seinem gewohnten Lebensumfeld rausreißen zu jemanden wo keine Beziehung ist. Mit 11 würde auch das Kind mit angehört.

Der Vater sollte einfach seine Energie drauf verwenden wieder eine Beziehung zum Kind aufzubauen. Wenn er sich wirklich bemüht und dranbleibt kann er bei seinem Kind evt. noch was erreichen.


Interessant, danke.


Rein rechtlich haben sie bei gemeinsamen Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. In so einem Fall wird, wenn sich Vater und Mutter nicht einig sind, geschaut was im Wohle des Kindes ist. Und da ist der Vater bei dem geringen Kontakt, der Dauer der Beziehung mit dem Stiefvater etc einfach raus.

Wenn der Vater anfängt wegen so etwas jetzt zu nerven kann die Mutter überlegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich allein zu übertragen. Geht mit Antrag beim Familiengericht.
Unabhängig davon hat der Vater weiterhin sein Umgangsrecht. Da sollte er sich einfach mal mehr kümmern, dann würde sich das Kind evtl. mal freuen mehr bei ihm zu sein. Das würde ich ihm als Mutter auch mal so klar sagen.


So einfach wird aber einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen, ganz schwierige Nummer
annnnie
1677 Beiträge
10.01.2026 17:49

Wenn M das alleinige Aufenthalts- und/oder Sorgerecht hat (oder zumindest das Alltagsentscheidungsrecht), dann gilt grundsätzlich:
Kurzfristige Abwesenheiten der Mutter (Wochenende, ein paar Tage), Betreuung des Kindes durch den langjährigen Lebenspartner, Weiterführung des normalen Alltags
Das sind rechtlich und praktisch völlig üblich.
Ein neuer Partner muss nicht verheiratet sein und kein Stiefvater im rechtlichen Sinn, um ein Kind vorübergehend zu betreuen.

Wichtig sind hier die Fakten, nicht die Bezeichnung:
Wenn P seit 8 Jahren mit M und K zusammenlebt und ihn quasi sein Leben lang kennt und P offenbar auch ohnehin im Alltag (Anwesenheit, Betreuung, Bezugsperson) übernimmt, wird p in der Praxis als soziale Bezugsperson gesehen.
Das ist kein Sonderfall, sondern absoluter Alltag in Patchwork-Familien.
Umgangsrecht des Vaters bedeutet außerdem nicht automatisch Vetorecht. Er hat kein Recht, der Mutter vorzuschreiben,wie sie kurze Auszeiten organisiert oder wer das Kind betreut, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist
Wenn K den Umgang mit V ablehnt (was mit 11 Jahren durchaus Gewicht hat), kann V daraus keinen Anspruch ableiten, die Betreuung durch P zu verbieten.
Das Argument „P ist nicht der Vater“ ist zwar emotional nachvollziehbar, aber rechtlich völlig irrelevant. Nach dieser Logik dürften auch Großeltern etc.kein Kind betreuen, was natürlich Unsinn ist.
Die entscheidende Frage lautet immer:
Geht es dem Kind gut? In eurem Fall spricht vieles dafür wie zb vertraute Umgebung, vertraute Bezugsperson, kein Wechsel, kein Stress,Alltag bleibt gleich…
annnnie
1677 Beiträge
10.01.2026 17:53
Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Zitat von nilou:

...


Interessant, danke.


Rein rechtlich haben sie bei gemeinsamen Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. In so einem Fall wird, wenn sich Vater und Mutter nicht einig sind, geschaut was im Wohle des Kindes ist. Und da ist der Vater bei dem geringen Kontakt, der Dauer der Beziehung mit dem Stiefvater etc einfach raus.

Wenn der Vater anfängt wegen so etwas jetzt zu nerven kann die Mutter überlegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich allein zu übertragen. Geht mit Antrag beim Familiengericht.
Unabhängig davon hat der Vater weiterhin sein Umgangsrecht. Da sollte er sich einfach mal mehr kümmern, dann würde sich das Kind evtl. mal freuen mehr bei ihm zu sein. Das würde ich ihm als Mutter auch mal so klar sagen.


So einfach wird aber einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen, ganz schwierige Nummer


Gemeinsames Sorgerecht ist nicht gleich alles gemeinsam entscheiden

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht gilt die klare Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.
Kurzfristige Abwesenheit der Mutter (Wochenende / 4–5 Tage) mit Betreuung durch langjährigen Lebenspartner zählt eindeutig zu den
Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Vor Gericht gilt das ähnlich wie Kind bei Freunden übernachten lassen.
Maria123
1105 Beiträge
11.01.2026 11:34
Zitat von annnnie:

Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

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Rein rechtlich haben sie bei gemeinsamen Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. In so einem Fall wird, wenn sich Vater und Mutter nicht einig sind, geschaut was im Wohle des Kindes ist. Und da ist der Vater bei dem geringen Kontakt, der Dauer der Beziehung mit dem Stiefvater etc einfach raus.

Wenn der Vater anfängt wegen so etwas jetzt zu nerven kann die Mutter überlegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich allein zu übertragen. Geht mit Antrag beim Familiengericht.
Unabhängig davon hat der Vater weiterhin sein Umgangsrecht. Da sollte er sich einfach mal mehr kümmern, dann würde sich das Kind evtl. mal freuen mehr bei ihm zu sein. Das würde ich ihm als Mutter auch mal so klar sagen.


So einfach wird aber einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen, ganz schwierige Nummer


Gemeinsames Sorgerecht ist nicht gleich alles gemeinsam entscheiden

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht gilt die klare Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.
Kurzfristige Abwesenheit der Mutter (Wochenende / 4–5 Tage) mit Betreuung durch langjährigen Lebenspartner zählt eindeutig zu den
Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Vor Gericht gilt das ähnlich wie Kind bei Freunden übernachten lassen.


Genau wie ärztliche Dinge, die nicht lebensnotwendig sind. Kieferorthopäde, Psychologe… all das gehört zu den Dingen des alltäglichen Lebens und dennoch komme ich ohne Vollmacht des Vaters nicht ran… Willkommen in Deutschland.
Chrysopelea
17180 Beiträge
11.01.2026 11:59
Zitat von Maria123:

Zitat von annnnie:

Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

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So einfach wird aber einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen, ganz schwierige Nummer


Gemeinsames Sorgerecht ist nicht gleich alles gemeinsam entscheiden

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht gilt die klare Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.
Kurzfristige Abwesenheit der Mutter (Wochenende / 4–5 Tage) mit Betreuung durch langjährigen Lebenspartner zählt eindeutig zu den
Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Vor Gericht gilt das ähnlich wie Kind bei Freunden übernachten lassen.


Genau wie ärztliche Dinge, die nicht lebensnotwendig sind. Kieferorthopäde, Psychologe… all das gehört zu den Dingen des alltäglichen Lebens und dennoch komme ich ohne Vollmacht des Vaters nicht ran… Willkommen in Deutschland.


Langwierigere medizinische Behandlungen gehören (leider) nicht mehr zum Alltäglichen. Alltäglich sind U Untersuchungen, Zahnarztvorsorge oder wenn ich mit dem akut erkrankten Kind zum Arzt gehe (Mandelentzündung oder so), auch ein verschriebenes Antibiotikum zu verabreichen o.ä. habe ich noch nie mit dem Vater abgesprochen.
Grenzwertig sind vermutlich Impfungen, bisher habe ich dafür aber auch noch nie eine Bestätigung vom Vater gebraucht.
Vor dem stechen von Ohrlöchern würde ich mir allerdings ein schriftliches Einverständnis holen und das ist ja auch keine lebenswichtige Entscheidung. Gerade eine Zahnspange oder Zahnop kann ja auch eine Nachsorge/Pflege und dauerhafte Veränderungen verursachen, die während des Umgangs eventuell auch vom anderen mitgetragen werden müssen. Insofern kann ich es schon irgendwie verstehen.
Ich weiß nicht, ob ich es toll fände, wenn mein Kind plötzlich mit fester Zahnspange vom Umgang zurück käme
annnnie
1677 Beiträge
11.01.2026 20:29
Zitat von Maria123:

Zitat von annnnie:

Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

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So einfach wird aber einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen, ganz schwierige Nummer


Gemeinsames Sorgerecht ist nicht gleich alles gemeinsam entscheiden

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht gilt die klare Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.
Kurzfristige Abwesenheit der Mutter (Wochenende / 4–5 Tage) mit Betreuung durch langjährigen Lebenspartner zählt eindeutig zu den
Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Vor Gericht gilt das ähnlich wie Kind bei Freunden übernachten lassen.


Genau wie ärztliche Dinge, die nicht lebensnotwendig sind. Kieferorthopäde, Psychologe… all das gehört zu den Dingen des alltäglichen Lebens und dennoch komme ich ohne Vollmacht des Vaters nicht ran… Willkommen in Deutschland.


Da muss unterschieden werden zwischen wichtigen medizinischen Entscheidungen und regulären Checkups. In der Regel zählen reguläre checkups zu Dingen des alltäglichen Lebens.
Janna90
1620 Beiträge
12.01.2026 23:05
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