Widerspruch Ablehnung weiterführende Schule
21.03.2022 14:26
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
21.03.2022 14:41
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Aber müsst ihr nicht formell Widerspruch einlegen damit eine neue Entscheidung ergehen kann?

21.03.2022 15:21
Das weiß ich nicht. Man bekommt leider nicht so viele Informationen.
21.03.2022 15:27
Zitat von Anonym 1 (208341):
Das weiß ich nicht. Man bekommt leider nicht so viele Informationen.
Was hat euch den die Anwältin dazu gesagt?
21.03.2022 21:48
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Und bei der Privatschule bekäme er so leicht einen Platz?
Eine weitere Schule gibt's nicht in der Nähe?
22.03.2022 19:12
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Das weiß ich nicht. Man bekommt leider nicht so viele Informationen.
Was hat euch den die Anwältin dazu gesagt?
Ich habe nicht mit ihr darüber gesprochen. Die Idee mit dem Brief hatten wir erst hinterher.
22.03.2022 19:16
Zitat von kataleia:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Und bei der Privatschule bekäme er so leicht einen Platz?
Eine weitere Schule gibt's nicht in der Nähe?
Nein, einen Platz würde er an der Privatschule nur bekommen, wenn andere Eltern sich umentscheiden und dann sonst niemand den Platz möchte. Mir wurde gesagt, dass das manchmal klappt, aber garantieren könne man es nicht. Allerdings ist dort auch Schule bis 17 Uhr (Unterricht bis 14.30 Uhr und danach "Hausaufgaben" machen und dann betreutes Spielen) und da wir auf dem Dorf wohnen, wäre er (wir) dann erst gegen 17:40 Uhr Zuhause. Ich finde es gut, dass es sowas gibt, für Eltern die das arbeitsbedingt brauchen. Wir tun das nicht und da wollen wir ihm nicht seine ganze Freizeit nehmen.
22.03.2022 19:23
Zitat von kataleia:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Und bei der Privatschule bekäme er so leicht einen Platz?
Eine weitere Schule gibt's nicht in der Nähe?
Ach so, zu der zweiten Frage.
Es gibt 5 Gemeinschaftsschulen:
- Unsere Wunschschule
- die Einzugsgebietsschule (Unterrichtsbeginn 7.15 Uhr und wird "Prügelschule" genannt)
- eine große Gemeinschaftsschule, die so beliebt ist, dass man als Dorfkind keine Chance hat (Kinder aus der gleichen Stadt bekommen zuerst die freien Plätze, danach dann Kinder aus anderen Städten)
- eine Gemeinschaftsschule, von der mir eine Lehrerin, die dort arbeitet ausdrücklich abgeraten hat, weil sie massive Drogenprobleme haben
- die Privatschule
Ich habe nun gestern Abend zusammen mit unserem Sohn positive Aspekte zu der zweiten Schule gesucht, weil es ja nun mal diese Schule wird, wenn unser Brief keinen Erfolg hat und er ist nicht mehr ganz so verzweifelt, wenn wir darüber reden, aber ich wünschte so sehr, dass wir irgendwas tun können..
22.03.2022 19:29
Ich verstehe es nicht ganz. Was soll der Brief bewirken? Gegen die Entscheidung könnt ihr nur mit einem Widerspruch vorgehen. Hier geht es um rechtliche Verwaltungsakte, da gibt es einfach bestimmte rechtliche Regelungen/Vorgehen. Ein Brief bringt da gar nichts.
Über was habt ihr den mit der Anwältin gesprochen ?
Und auf welcher Grundlage sagt sie ein Widerspruch hat kein Erfolg? Ohne Akteneinsicht finde ich so eine Aussage in nur einem Telefonat gewagt.

Über was habt ihr den mit der Anwältin gesprochen ?

Und auf welcher Grundlage sagt sie ein Widerspruch hat kein Erfolg? Ohne Akteneinsicht finde ich so eine Aussage in nur einem Telefonat gewagt.
22.03.2022 19:37
Zitat von Anonym 1 (208341):
Zitat von kataleia:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Und bei der Privatschule bekäme er so leicht einen Platz?
Eine weitere Schule gibt's nicht in der Nähe?
Ach so, zu der zweiten Frage.
Es gibt 5 Gemeinschaftsschulen:
- Unsere Wunschschule
- die Einzugsgebietsschule (Unterrichtsbeginn 7.15 Uhr und wird "Prügelschule" genannt)
- eine große Gemeinschaftsschule, die so beliebt ist, dass man als Dorfkind keine Chance hat (Kinder aus der gleichen Stadt bekommen zuerst die freien Plätze, danach dann Kinder aus anderen Städten)
- eine Gemeinschaftsschule, von der mir eine Lehrerin, die dort arbeitet ausdrücklich abgeraten hat, weil sie massive Drogenprobleme haben
- die Privatschule
Ich habe nun gestern Abend zusammen mit unserem Sohn positive Aspekte zu der zweiten Schule gesucht, weil es ja nun mal diese Schule wird, wenn unser Brief keinen Erfolg hat und er ist nicht mehr ganz so verzweifelt, wenn wir darüber reden, aber ich wünschte so sehr, dass wir irgendwas tun können..
Ganz ehrlich der würde ich bei der großen gemeinschaftsschule zusätzlich versuchen es auf die gleiche Art und Weise wieder bei der wunschschule zu regeln: also um eine Ausnahme bitten dass er dort genommen wird damit er nicht mit den Kindern die in schon die ganze Zeit mobben auf eine Schule muss und da eben das Schreiben der Psychologin und der grundschullehrerin.
Vielleicht habt ihr dann eine Chance entweder bei der wunschschule oder bei der anderen gemeinschaftsschule.
Und wenn diese beiden Optionen nicht klappen dann würde ich deinen Sohn fragen was ihm lieber ist die privatschule bei der Erhalt nicht so viel Freizeit hat war aber eben auch ein angenehmes Niveau herrscht oder eben die Schule wo er dann wohl leider hin müsste.
24.03.2022 07:51
Zitat von nilou:
Ich verstehe es nicht ganz. Was soll der Brief bewirken? Gegen die Entscheidung könnt ihr nur mit einem Widerspruch vorgehen. Hier geht es um rechtliche Verwaltungsakte, da gibt es einfach bestimmte rechtliche Regelungen/Vorgehen. Ein Brief bringt da gar nichts.![]()
Arbeitest du in dem Bereich? Bitte nicht falsch verstehen, ich bin dankbar für alle Infos und Tipps/Ideen, ich wüsste nur gerne, ob du das sicher weißt, weil es z.B. Teil deines Berufes ist oder ob das nun eine Vermutung ist.
Über was habt ihr den mit der Anwältin gesprochen ?![]()
Wir haben uns informiert, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.
Und auf welcher Grundlage sagt sie ein Widerspruch hat kein Erfolg? Ohne Akteneinsicht finde ich so eine Aussage in nur einem Telefonat gewagt.
Sie sagte, dass es dafür ja einen Grund geben muss und der ist eben nicht gegeben. Unser Sohn gehört nicht zu den 20% Besten in der Schule, er ist kein Geschwisterkind und daher wurde er durch ein Losverfahren dann "aussortiert". Wir müssten dann irgendwie nachweisen, dass das Losverfahren nicht ordentlich abgelaufen ist und das können wir nicht.
24.03.2022 07:55
Zitat von kataleia:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Zitat von kataleia:
Zitat von Anonym 1 (208341):
Hallo, wir wurden heute telefonisch von einer Anwältin dazu beraten. Leider sagte sie, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Wir versuchen es nun mit einen netten Brief mit Erklärung, warum diese Schule nun die richtige und wichtig für unseren Sohn ist und Anlagen von Lehrerin und Kinderpsychologin (wenn diese uns etwas dazu schreibt) und hoffen einfach, dass die Schule für ihn noch einen Platz macht. Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Danach bleibt uns nur noch entweder eine Privatschule für fast 5000 € im Jahr oder die Einzugsgebietsschule und da müssen wir dann einfach hoffen, dass er nicht weiter geärgert und geschlagen wird.
Und bei der Privatschule bekäme er so leicht einen Platz?
Eine weitere Schule gibt's nicht in der Nähe?
Ach so, zu der zweiten Frage.
Es gibt 5 Gemeinschaftsschulen:
- Unsere Wunschschule
- die Einzugsgebietsschule (Unterrichtsbeginn 7.15 Uhr und wird "Prügelschule" genannt)
- eine große Gemeinschaftsschule, die so beliebt ist, dass man als Dorfkind keine Chance hat (Kinder aus der gleichen Stadt bekommen zuerst die freien Plätze, danach dann Kinder aus anderen Städten)
- eine Gemeinschaftsschule, von der mir eine Lehrerin, die dort arbeitet ausdrücklich abgeraten hat, weil sie massive Drogenprobleme haben
- die Privatschule
Ich habe nun gestern Abend zusammen mit unserem Sohn positive Aspekte zu der zweiten Schule gesucht, weil es ja nun mal diese Schule wird, wenn unser Brief keinen Erfolg hat und er ist nicht mehr ganz so verzweifelt, wenn wir darüber reden, aber ich wünschte so sehr, dass wir irgendwas tun können..
Ganz ehrlich der würde ich bei der großen gemeinschaftsschule zusätzlich versuchen es auf die gleiche Art und Weise wieder bei der wunschschule zu regeln: also um eine Ausnahme bitten dass er dort genommen wird damit er nicht mit den Kindern die in schon die ganze Zeit mobben auf eine Schule muss und da eben das Schreiben der Psychologin und der grundschullehrerin.
Danke, ja das ist eine gute Idee
Vielleicht habt ihr dann eine Chance entweder bei der wunschschule oder bei der anderen gemeinschaftsschule.
Und wenn diese beiden Optionen nicht klappen dann würde ich deinen Sohn fragen was ihm lieber ist die privatschule bei der Erhalt nicht so viel Freizeit hat war aber eben auch ein angenehmes Niveau herrscht oder eben die Schule wo er dann wohl leider hin müsste.
Ja, das haben wir schon getan und er möchte dann lieber auf die Einzugsgebietsschule. Da kann er sich dann wenigstens am Nachmittag nach der Schule mit seinen Freunden noch treffen und seinen Hobbies nachgehen.
24.03.2022 08:53
Ich drücke dir die Daumen und würde mich freuen wenn Du berichtest

24.03.2022 14:51
Zitat von Anonym 1 (208341):
Zitat von nilou:
Ich verstehe es nicht ganz. Was soll der Brief bewirken? Gegen die Entscheidung könnt ihr nur mit einem Widerspruch vorgehen. Hier geht es um rechtliche Verwaltungsakte, da gibt es einfach bestimmte rechtliche Regelungen/Vorgehen. Ein Brief bringt da gar nichts.![]()
Arbeitest du in dem Bereich? Bitte nicht falsch verstehen, ich bin dankbar für alle Infos und Tipps/Ideen, ich wüsste nur gerne, ob du das sicher weißt, weil es z.B. Teil deines Berufes ist oder ob das nun eine Vermutung ist.
Über was habt ihr den mit der Anwältin gesprochen ?![]()
Wir haben uns informiert, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.
Und auf welcher Grundlage sagt sie ein Widerspruch hat kein Erfolg? Ohne Akteneinsicht finde ich so eine Aussage in nur einem Telefonat gewagt.
Sie sagte, dass es dafür ja einen Grund geben muss und der ist eben nicht gegeben. Unser Sohn gehört nicht zu den 20% Besten in der Schule, er ist kein Geschwisterkind und daher wurde er durch ein Losverfahren dann "aussortiert". Wir müssten dann irgendwie nachweisen, dass das Losverfahren nicht ordentlich abgelaufen ist und das können wir nicht.
Ich habe etwas rechtliches studiert, dies fachlich nicht weswegen ich die Beratung durch einen Fachanwalt empfohlen habe.
Grob: Das hier ist Verwaltungsrecht, genau eben Schulrecht. Die Schulplatzzuweisung ist ein Bescheid (rechtlicher Verwaltungsakt) gegen den es das Rechtsmittel Widerspruch gibt. Sprich nur mittels des Rechtsmittel kann eine Überprüfung und andere Entscheidung erfolgen. Das ist wie mit einem Steuerbescheid. Da interessiert das Finanzamt kein Brief, nur Widerspruch.
Losverfahren ist natürlich schwer angreifbar. Die Frage die sich mir noch stellt ist, ob es Härtefallregelungen gibt auf die man sich berufen könnte.
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