Mütter- und Schwangerenforum

Wie hier am klügsten Vorgehen - ich bin verzweifelt und ratlos

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Anonym 1 (211576)
0 Beiträge
09.11.2024 09:43
Guten Morgen,

vor ab bitte, mir ist klar, dass mich einige erkennen werden, aber bitte tut mir den Gefallen und behaltet es für euch, wenn ihr merkt wer ich bin.

Es geht um folgendes.

Mein Sohn, inzwischen 15, ist vor 2 Jahren zu seinem Vater gezogen. Vorausgegangen sind heftige Konflikte mit seinem 4,5 Jahre älteren Bruder und Versprechungen seitens des Vaters.
Ich hatte wenig Möglichkeit, da irgendwie dagegen zu sein oder zuzustimmen. Denn als er in den Ferien bei seinem Vater war, kam er einfach nicht mehr zurück und eröffnete mir das am Telefon.

Anfangs war ich natürlich sauer usw. aber das ist nicht das Thema. Ich habe mich damit abgefunden. Er war in den Ferien regelmäßig bei uns und wir haben telefonisch und über WhatsApp kontakt.

In den Sommerferien war er das letzte mal hier, nächstes Mal kommt er in den Weihnachtsferien.

In den letzten Sommerferien hat er ziemlich heftige Sachen über die Verhältnisse bei denen er bei seinem Vater lebt erzählt und darum gebeten, dass er zurück kommen kann.

Dem haben wir natürlich zugestimmt. Er wollte dann einfach hier bleiben. Also so wie er es damals mit dem Umzug zu seinem Vater gemacht hat, wollte er es jetzt umgekehrt machen.

Da ich wusste was ich damals durchgemacht habe und wie das für mich wahr (ich hätte es ihm nie verwehrt bei seinem Vater zu leben, wenn er mich gefragt hätte, ich fand es doof, dass ich so vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und es kein Gespräch diesbezüglich gab) wollte ich das auf keinen Fall umgekehrt machen.

Was ich nicht wusste, ist das er mir nicht die ganze Wahrheit gesagt hat, er hat in seinen Erzählungen alles abgeschwächt.

Ich habe ihm also gesagt, er muss zurück fliegen, mit seinem Vater sprechen und dann kann er mit allen Sachen wieder hier her kommen.

Vereinbart war, dass er zwei Wochen nach den Ferien zurück kommt.

Wenige Tag nach seiner Rückkehr rief er mich an, sagte, dass er doch nicht zurück kommen könne, sein Vater und die Stiefmutter haben ihn angefleht noch eine Chance zu geben, sie würden sich ändern usw. und er wolle ihnen noch eine Chance geben.

Kurz noch mal zum Ausholen. Der Vater und die Stiefmutter meines Exmannes, waren von Anfang an dagegen, dass mein Sohn bei seinem Vater lebt. Haben auf mich eingeredet und mir Dinge über sie erzählt (eher sowas wie, dass es dort immer dreckig ist, sie viel trinken, das Geld nur für sich ausgeben usw.) Da das Verhältnis zwischen den Eltern und meinem Exmann seit unserer Trennung und seiner neuen Beziehung sehr sehr schlecht ist, wollte ich mich da nicht zu sehr mit behängen, da ich mir nicht sicher sein konnte ob es wahr ist oder übertrieben und ich hielt es bisher für einen Familientwist zwischen den ich nicht geraten wollte. Da mein Sohn, wie man sich vorstellen kann, schon zwischen den Stühlen sitzt.

Nun, hat mich über Amtshilfe ein persönlich zugestellter Brief erreicht. Anfang Juli (also kurz bevor er zu uns kam) wurde mein Sohn mit einer schweren Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Der Blutalkoholwert lag bei 2,8 Promille. Ich hab keine Ahnung wie er das überlebt hat. Er wurde auf der Straße liegend vor dem Haus seines Vaters von Passanten um kurz nach 0 Uhr gefunden.

Sein Opa hat mir inzwischen, also nachdem er in den Sommerferien bei uns war, erzählt, dass er an diesem Abend mit ihm telefonieren wollte, da es sein Geburtstag war, er aber kaum sprechen konnte, weil er so betrunken war. Sein Vater, also mein Ex, erzählte seinem Vater, also dem Opa meines Sohnes, dass er ihn heute zum Mann machen würde. Er sei nun alt genug dafür. Das war erst letzte Woche, also die Ereignisse überschlugen sich gerade.

In dem Brief ist eben zu lesen, dass mein Sohn in einem schlechten Bewusstseinszustand gewesen sei und in einem schlechten Ernährungszustand. Die Eltern seien nicht anzutreffen gewesen, deshalb hat das Krankenhaus die Polizei informiert, diese hat die Eltern am NÄCHSTEN TAG angetroffen. Diese sind zum Krankenhaus gefahren und haben ihn abgeholt, laut Arztbericht war das am nächsten Tag. Für mich ist das noch nicht nachvollziehbar, wann exakt, da er kurz nach 0 Uhr eingeliefert wurde. Ob dass dann Quasi gegen 14 Uhr des selben Tages war oder am nächsten Tag.

Die Polizei hat das Jugendamt informiert, dabei kam unteranderem heraus, dass die beiden falsche Angaben machten, nämlich die Stiefmutter als erziehungsberechtigte Mutter ausgaben. Man fand heraus, dass ich die erziehungsberechtigte Mutter bin und informierte mich über Amtshilfe. (nicht vom Jugendamt sondern von Polizei zu Polizei) Die Beamten konnten mir nicht sagen ob hier seitens des deutschen Jugendamtes von mir in irgendeiner Form Handlungsbedarf besteht oder ich eine Rechtfertigung abgeben soll, noch weiß ich wer der zuständige Ansprechpartner ist oder das Jugendamt überhaupt interveniert. Ihre Aufgabe sei nur mir den Arztbericht weiterzuleiten und mich über darüber zu informieren, dass dieser Fall eben polizeilich behandelt wurde. Mehr nicht.

Mein Sohn gab an, dass er mit Freunden unterwegs gewesen sei und sich mit diesen betrunken hätte. Gefunden wurde er jedoch alleine auf der Straße liegend. Im Arztbericht ist jedoch auch zu lesen, dass er unter einer starken Amnesie leite und kaum Angaben zum Geschehen machen konnte.

Nun frage ich mich ernsthaft wie ich hier weiter vorgehen soll. Ob ich überhaupt aus rechtlicher Sicht überhaupt eine Möglichkeit habe zu intervenieren.

Natürlich will ich meinen Sohn wieder zu mir holen. Aber ich frage mich wie ich das am Gescheitesten anstelle ohne, dass mein Sohn in Loyalitätskonflikte gerät oder anderweitig in Panik oder in ein unangenehmes Gefühl.

Mein erster Plan war nun ihn Weihnachten zu holen und ihn dann tatsächlich einfach hier zu behalten und von hier aus, dann alles weitere zu klären.
Allerdings gibt es, wie man sich vorstellen kann kaum noch Flüge um die Weihnachtszeit, da das hier die touristische Hochsaison ist und die Flüge die es gibt sind so mega teuer, dass ich mir Geld leihen müsste um sie zu bezahlen. Also im oberen 3 stelligen Bereich.

Es gibt noch bezahlbare Flüge mit mittleren 3 stelligen Bereich eine Woche vor Ferienbeginn.

Nun überlege ich ob ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen (dazu kommt auch ein massiver Leistungsabfall, er steht nach deutschen Schulsystem kurz vorm Abschluss und hat wenig Chancen diesen zu erreichen. Dabei wurde er hier mit einem super Notenschlüssel nach Deutschland geschickt) den Klassenlehrer kontaktiere, ihn darüber informiere und ihm sage, dass ich vorhabe meinen Sohn zu mir zurück zuholen, dies aber noch nicht per Gerichtsbeschluss tun möchte, da ich es möglichst schonend für meinen Sohn ablaufen lassen möchte. Also ich konkret den Lehrer darum bitte ob er meinen Sohn ab 5 Tage vor Ferienbeginn freistellt. Natürlich darf ich dabei nicht erwähnen, dass es auch um die Kosten geht, das ist mir klar.

Aber habe ich überhaupt eine Chance, dass der Lehrer ihn freistellt, wenn ich nur den obigen Grund angebe?

Und habe ich eine Chance darauf zu bestehen, dass mein Sohn wieder bei mir lebt auf Grund von dem was vorgefallen ist (plus die Dinge die mein Sohn mir erzählt hat) falls es doch zu einem Rechtsstreit käme und ich entsprechende Anträge stellen müsste?

Könnt ihr mir das sagen? Habt ihr Tipps? Wie würdet ihr vorgehen. Ich meine mit Verstand und Vernunft. Meine Gefühle sagen spring ins nächste Flugzeug und hole ihn sofort, aber das könnte auch ordentlich nach hinten los gehen. Oder?

Oder überreagiere ich. Ich bin selbst bei alkoholabhängigen Eltern aufgewachsen und entsprechend bestimmt auch noch traumatisiert. Alkohol ist etwas was es bei mir und meinem Mann nicht gibt, also auch nicht mal ausnahmsweise oder an Feiern. Wir sind entschieden Gegen Alkohol für uns persönlich, akeptieren natürlich was andere tun. Aber dadurch habe ich schon eine ziemlich krasse Einstellung zu Alkohol. Und hier hab ich sofort die Gedanken, oh Gott die Gesundheit meines Sohnes, Oh Gott was wenn er jetzt auch Alkoholiker wird (wie sein Vater) usw. Also übertreibe ich vielleicht auch?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Um die Persönlichkeit meines Sohnes zu schützen.

MamiDiana
11371 Beiträge
09.11.2024 10:05
Hallöchen,
Also ich versuche hier die Fakten zu sehen und würde auch danach entscheiden.
Der Junge möchte zurück, dort hat er einen Leistungsabfall und auch ein von ihm gefühltes schlechtes Umfeld. Zudem gab es eine gefährliche Situation, ohne elterlichen Beistand (waren nicht anzutreffen) und einen undefinierbarer Hergang, bei dem im Raum steht, dass der Vater evtl Initiator der Situation sein könnte (das zählt allerdings nicht zu den Fakten, erstmal nur Spekulation)
Für mich heißt das, der Junge leidet bereits aktuell emotional.
Ich persönlich würde diese Sache des Gewissenskonfliktes außer Acht lassen und deinem Sohn anbieten, dass die Verantwortung für alles was jetzt passiert bei dir liegt, sodass der Vater maximal sauer auf dich sein könnte.
Ich kenne die Institutionen in Deutschland nicht, die dir helfen könnten, aber würde da auf jeden Fall schnellst möglich alles in Gang bringen und auch bis zum Gerichtsbeschluss gehen, wenn das Ziel so oder so ist, dass er zurück kommt und es zu seinem Wohl.
Für mich klingen die Umstände sehr schlecht, aber das ist jetzt wieder subjektiv.
Als Fakt würde ich hier eben anbringen, dass er zurück möchte, die Umstände selbst schlecht beschreibt und es einen signifikanten Leistungsabfall gibt und er sich auch ohne elterlichen Beistand in lebensbedrohlicher Situation befand.
Ganz objektiv kann ich es leider nicht betrachten, mein Sohn ist 14 und ich fühle irgendwie mit und dieses 2,8 Promille Ding lässt mich tatsächlich ziemlich geschockt zurück und empfinde ich als extrem schlimm
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 10:21
Wie ist dann das Sorgerecht geregelt? Habt ihr das beide?

Ehrlich gesagt würde ich rüberfliegen und direkt holen. Und dann auch gleich mit dem Vater deutliche Worte reden. Jugendamt vor Ort auch gleich mit involvieren.
Sarah2022
2958 Beiträge
09.11.2024 10:35
Wenn das alles so stimmt ( wovon ich ausgehe) dann ist die jetzige Situation für deinen Sohn nicht nur ein bisschen ungünstig, sondern wirklich sehr bedrohlich. 2,8 !!!! Promille - das war zusammen mit der Auffindesituation lebensbedrohlich. Da würde ich überhaupt keine Rücksicht darauf nehmen, dass er in einen Loyalitätskonflikt kommen könnte. Das wäre für mich hier wirklich zweitrangig. Ich würde schauen, dass er so schnell wie möglich zu dir kommen kann. Kannst du ihn abholen? Alles ganz schnell. Auf jeden Fall nicht bis Weihnachten oder die Woche davor warten. Das ist ja auch sein Wunsch.

Zum rechtlichen Aspekt: Sammle auf jeden Fall alle Beweise über das, was beim Vater vorgefallen ist. Dazu gehören auch WhatsApp-Verläufe. Sichere sie, bevor sie von deinem Sohn oder dem Vater gelöscht werden.
Anonym 1 (211576)
0 Beiträge
09.11.2024 11:04
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Meine Befürchtung ist, dass wenn ich direkt fliege, es eine mega Konfrontation mit dem Vater gibt, mit riesem Aufwand, Polizei usw. Ich weiß, dass die Polizei dann nicht entscheiden kann, ja hier nehmen sie den Jungen mit, sondern dazu brauche ich einen Beschluss, den bekomme ich so schnell nicht. Und ob der Arztbericht dafür ausreicht, frage ich mich halt, oder ob das dann unter judendlichen Leichtsinn fällt auf den die Eltern keine Einwirkungsmöglichkeit haben.

Auch habe ich Angst, dass er dann unter dem Druck sagt, neee ich will bei meinem Vater bleiben.

Oma und Opa haben gesagt, dass er es inzwischen cool findet, dass er trinken darf.

Es gab vor kurzem eine rießige Familienfeier, da muss er wohl auch getrunken haben, also mit deren Erlaubnis, auch Schnaps. Sein Cousin sagte zur Oma, wenn ich so viel und solche Sachen trinken würde, würde meine Mutter mich Ohrfeigen. Der Cousin ist 17.

Wie ist das er darf ja rechtlich mit Erlaubnis der Eltern trinken. Reicht dazu die Erlaubnis des Vaters? Weil ich will das gar nicht, ich finde das schlimm und würde es niemals erlauben. Darf er das so an mir vorbei erlauben?
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 11:18
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 11:27
Bzgl der Freistellung beim Lehrer bzw. allgemein. Wie stellst du dir das vor? Der Vater würde das ja mitbekommen. Meinst du, er würde den Jungen dann fliegen lassen? Wenn ja, was spricht dann dagegen das er gleich kommt?
Bzw. Wie ist die Absprache aktuell wegen Weihnachten mit dem Vater?
Sarah2022
2958 Beiträge
09.11.2024 11:34
Und wenn du hinfliegst, ihn an der Schule direkt absolut und dann gleich losfliegst zurück zu dir? Ohne jeden Kontakt mit dem Vater. Du hast ja immerhin auch das Sorgerecht. Daher darfst du das.

Ich würde so eine krasse Maßnahme eigentlich niemals vorschlagen. Aber hier sehr ich einfach eine sehr sehr große Gefahr für deinen Sohn.
Anonym 1 (211576)
0 Beiträge
09.11.2024 11:34
Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“


Was heißt wenn die Eltern dabei sind. Reicht die Zustimmung des Vaters hierbei völlig aus? Und dürfen diese dann auch Schnaps usw trinken?

Die Vereinbarung, dass er in den Weihnachtsferien zu uns kommt ist bereits mit dem Vater getroffen. Bzgl früher fliegen meinte dieser, dass ich es selbst mit der Schule klären muss.
Anonym 1 (211576)
0 Beiträge
09.11.2024 11:39
Zitat von Anonym 1 (211576):

Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“


Was heißt wenn die Eltern dabei sind. Reicht die Zustimmung des Vaters hierbei völlig aus? Und dürfen diese dann auch Schnaps usw trinken?

Die Vereinbarung, dass er in den Weihnachtsferien zu uns kommt ist bereits mit dem Vater getroffen. Bzgl früher fliegen meinte dieser, dass ich es selbst mit der Schule klären muss.


Und ich hoffe auf eine Schweigepflicht des Lehrers, wenn ich ihm von den Vorfällen erzähle.
Sarah2022
2958 Beiträge
09.11.2024 11:40
Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“
Aber so viel ich weiß, dürfen sich Jugendliche doch nicht so sehr besaufen, dass sie 2,8 Promille haben und somit in einen medizinisch sehr kritischen Zustand geraten. Dabei ist es egal, ob sie 14-15 Jahre alt sind und im Beisein der Eltern saufen oder ab 16 Jahren alleine saufen.

In dem Fall wird doch sofort Polizei und Jugendamt eingeschaltet. Als Eltern hat man nämlich eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht, der man nachkommen muss.
shelyra
69187 Beiträge
09.11.2024 11:50
Ich würde da nichts im Alleingang machen.

Würde am Montag mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und sich die Situation erklären lassen, nachfragen ob sie Schritte eingeleitet haben, wie die Aussicht ist den Sohn zu dir zu holen, ob sie dabei helfen können, usw

Außerdem würde ich nach einem Anwalt für deutsches Familienrecht suchen und dort eine Erstberatung machen in Bezug auf Rückführung des Sohnes.

Und dann bevor irgendetwas entschieden wird auf jeden Fall mit dem Sohn reden! Ob er wirklich zu dir möchte - mit allen Konsequenzen (nämlich kein Alkohol)
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 11:51
Zitat von Anonym 1 (211576):

Zitat von Anonym 1 (211576):

Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“


Was heißt wenn die Eltern dabei sind. Reicht die Zustimmung des Vaters hierbei völlig aus? Und dürfen diese dann auch Schnaps usw trinken?

Die Vereinbarung, dass er in den Weihnachtsferien zu uns kommt ist bereits mit dem Vater getroffen. Bzgl früher fliegen meinte dieser, dass ich es selbst mit der Schule klären muss.


Und ich hoffe auf eine Schweigepflicht des Lehrers, wenn ich ihm von den Vorfällen erzähle.


Darauf würde ich nicht bauen. Es gibt keine Schweigepflicht gegenüber den sorgeberechtigten Eltern. Das Problem ist auch das du den Lehrer in eine blöde Situation bringst. V.a. wenn du den Jungen dann bei dir behältst und der Vater damit nicht einverstanden ist.
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 11:54
Zitat von Sarah2022:

Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“
Aber so viel ich weiß, dürfen sich Jugendliche doch nicht so sehr besaufen, dass sie 2,8 Promille haben und somit in einen medizinisch sehr kritischen Zustand geraten. Dabei ist es egal, ob sie 14-15 Jahre alt sind und im Beisein der Eltern saufen oder ab 16 Jahren alleine saufen.

In dem Fall wird doch sofort Polizei und Jugendamt eingeschaltet. Als Eltern hat man nämlich eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht, der man nachkommen muss.


Was heißt dürfen, die rechtliche Regelung sagt nichts über die Menge sondern das ob.
Und im Beisein der Eltern bedeutet ja auch das dies im Rahmen ihrer/unter ihrer Aufsichtspflicht ist. Und wenn die der aber nicht nachkommen weil selber Alkoholiker gibt es nur Sanktionsmöglichkeiten hinterher. Wie eben jetzt hier mit Polizei und Jugendamt.
nilou
14333 Beiträge
09.11.2024 11:55
Zitat von Anonym 1 (211576):

Zitat von nilou:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c3 8b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlic h-erklaert-broschuere-data.pdf

„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.“


Was heißt wenn die Eltern dabei sind. Reicht die Zustimmung des Vaters hierbei völlig aus? Und dürfen diese dann auch Schnaps usw trinken?

Die Vereinbarung, dass er in den Weihnachtsferien zu uns kommt ist bereits mit dem Vater getroffen. Bzgl früher fliegen meinte dieser, dass ich es selbst mit der Schule klären muss.


Für 15 gilt im Beisein der Eltern und kein Schnaps.
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