Mütter- und Schwangerenforum

18 jährigen adoptieren?

Gehe zu Seite:
Rebella
1289 Beiträge
07.03.2020 12:52
Huhu ihrs
Kann mein Mann meinen erwachsenen Sohn aus anderer Beziehung adoptieren und auch seinen Nachnamen annehmen?

Danke
-Brünni88
23365 Beiträge
07.03.2020 13:00
Ja, kann er. Der Sohn wird dann den Namen deines Mannes tragen aber im Ausweis steht dann zusätzlich geborener sowieso, wie beim
Geburtsnamen bei einer Frau.

Allerdings ist eine Erwachsenenadoption etwas aufwändiger. Zu aller erst mal muss er zu einem Anwalt gehen, der Stellt dann den Antrag beim Gericht. Am einfachsten ist es, wenn die leiblichen Eltern zustimmen.
Rebella
1289 Beiträge
07.03.2020 13:02
Zitat von -Brünni88:

Ja, kann er. Der Sohn wird dann den Namen deines Mannes tragen aber im Ausweis steht dann zusätzlich geborener sowieso, wie beim
Geburtsnamen bei einer Frau.

Allerdings ist eine Erwachsenenadoption etwas aufwändiger. Zu aller erst mal muss er zu einem Anwalt gehen, der Stellt dann den Antrag beim Gericht. Am einfachsten ist es, wenn die leiblichen Eltern zustimmen.


Ahhh ok. Also mein OK hätte er, allerdings das vom leiblichen Erz... *piep* wird ausbleiben weil der untergetaucht und nicht auffindbar ist. Ich hoffe das geht trotzdem durch.
-Brünni88
23365 Beiträge
07.03.2020 13:04
Zitat von Rebella:

Zitat von -Brünni88:

Ja, kann er. Der Sohn wird dann den Namen deines Mannes tragen aber im Ausweis steht dann zusätzlich geborener sowieso, wie beim
Geburtsnamen bei einer Frau.

Allerdings ist eine Erwachsenenadoption etwas aufwändiger. Zu aller erst mal muss er zu einem Anwalt gehen, der Stellt dann den Antrag beim Gericht. Am einfachsten ist es, wenn die leiblichen Eltern zustimmen.


Ahhh ok. Also mein OK hätte er, allerdings das vom leiblichen Erz... *piep* wird ausbleiben weil der untergetaucht und nicht auffindbar ist. Ich hoffe das geht trotzdem durch.


normalerweise müsste das gehen. Es zieht sich allerdings hin. Wir haben gerade hier so einen ähnlichen Fall. Im Januar war der Termin beim Anwalt und der meinte, dass vor Sommer da gar nichts dingfest wird. Da haben allerdings beide leiblichen Eltern zugestimmt. Selbst wenn diese ablehnen, geht die Adoption trotzdem durch, dauert aber noch länger, weil dann noch eindeutiger dargelegt werden muss, weswegen die Adoption so wichtig ist.
-Brünni88
23365 Beiträge
07.03.2020 13:05
Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten
nilou
14070 Beiträge
07.03.2020 13:11
Wenn er 18 ist ist er volljährig und dann ist die Zustimmung der leiblichen Eltern nicht erforderlich.
Alaska
18847 Beiträge
07.03.2020 13:14
Zitat von -Brünni88:

Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten


Eben. Das wollt ich grad schreiben. Man kann ohne sein Einverständnis nicht so einfach seine Vaterschaft aberkennen.
Nur einen zusätzlichen Vater ins Boot holen. Bringt also nicht wirklich was. Höchstens emotional. Aber der leibliche Vater bleibt bei der Volljährigenadoption ganz normal rechtlich sein Vater.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
07.03.2020 13:26
Zitat von -Brünni88:

Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten


Nö!

Ich bin mit Ü18 adoptiert worden. Meine leibliche Mutter hat keine Rechte und Pflichten mehr mir gegenüber. Der Geburtsname meiner (damals Stief-) Geschwister wurden auch bei der Adoption geändert.

Man hat ab 18 die Wahl nach Erwachsenen- oder Minderjährigenadoption adoptiert zu werden. Wir sind nach minderjährigem Gesetz adoptiert worden.
-Brünni88
23365 Beiträge
07.03.2020 13:27
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von -Brünni88:

Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten


Nö!

Ich bin mit Ü18 adoptiert worden. Meine leibliche Mutter hat keine Rechte und Pflichten mehr mir gegenüber. Der Geburtsname meiner (damals Stief-) Geschwister wurden auch bei der Adoption geändert.

Man hat ab 18 die Wahl nach Erwachsenen- oder Minderjährigenadoption adoptiert zu werden. Wir sind nach minderjährigem Gesetz adoptiert worden.


Mein Mann konnte sich das nicht aussuchen. Der muss nach dem Erwachsenenrecht adoptiert werden
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
07.03.2020 13:32
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von -Brünni88:

Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten


Nö!

Ich bin mit Ü18 adoptiert worden. Meine leibliche Mutter hat keine Rechte und Pflichten mehr mir gegenüber. Der Geburtsname meiner (damals Stief-) Geschwister wurden auch bei der Adoption geändert.

Man hat ab 18 die Wahl nach Erwachsenen- oder Minderjährigenadoption adoptiert zu werden. Wir sind nach minderjährigem Gesetz adoptiert worden.


Mein Mann konnte sich das nicht aussuchen. Der muss nach dem Erwachsenenrecht adoptiert werden


Wir haben das damals (vor exakt 20 Jahren) machen können.

Ich war 26 mein Bruder war 21 und meine Schwester 18.
Alaska
18847 Beiträge
07.03.2020 13:38
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von -Brünni88:

Der leibliche Vater bleibt allerdings trotzdem noch der Vater. Er hat dann quasi zwei Väter und nach wie vor für/von beiden Rechte und Pflichten


Nö!

Ich bin mit Ü18 adoptiert worden. Meine leibliche Mutter hat keine Rechte und Pflichten mehr mir gegenüber. Der Geburtsname meiner (damals Stief-) Geschwister wurden auch bei der Adoption geändert.

Man hat ab 18 die Wahl nach Erwachsenen- oder Minderjährigenadoption adoptiert zu werden. Wir sind nach minderjährigem Gesetz adoptiert worden.


Mein Mann konnte sich das nicht aussuchen. Der muss nach dem Erwachsenenrecht adoptiert werden


Wir haben das damals (vor exakt 20 Jahren) machen können.

Ich war 26 mein Bruder war 21 und meine Schwester 18.


Die Minderjährigenadotion mit 18 geht nur in absoluten Ausnahmefällen und ist heute kaum noch durchzuboxen.
Gandshi
295 Beiträge
07.03.2020 15:21
Hallo,

Mein Papa hat mich auch adoptiert als ich bereits volljährig war. Wir waren beim Notar, der stellt den Antrag. Als dann die Frist für ein Veto durch war, hatten wir den Termin im Gericht.

Der Erzeuger wird angeschrieben, allerdings ist seine Antwort relativ egal. Da mein Erzeuger auf das Schreiben überhaupt nicht reagiert hat und wir aufzeigen konnten, dass mein Papa schon seit ich 2 Jahre alt war, mir ein richtiger Vater ist, wurde ich wie eine Minderjährige adoptiert. Das heist, ich habe weder Rechte noch Pflichten gegenüber meinem Erzeuger. Als Nachname steht bei mir Geborene „Nachname Papa“ und jetzt eben der Name meines Mannes. Mein Erzeuger oder sein Name taucht nirgends mehr auf.

Das einzige was ich etwas unnötig fand, mein Mann musste der Adoption zustimmen, da ich bereits verheiratet war

Eigentlich war es gar nicht aufwendig, nur teuer. Zumindest für die 2 Termine die wir hatten.

Achja, das ganze war 2013. Insgesamt hat es von Antrag bis das offizielle Schreiben da war knapp 4 Monate gedauert.

Alles Gute euch
Rebella
1289 Beiträge
09.03.2020 17:39
Danke euch allen
juuLes
5319 Beiträge
09.03.2020 18:48
Sorry, dass ich deinen Thread jetzt dafür missbrauche. Kann, wenn es stört, auch nen neuen aufmachen. Passt grad nur irgendwie ein bisschen.

Falls noch jemand mitliest:

Man ist ja verpflichtet, wenn die Eltern mal in eine Pflegeeinrichtung kommen und man finanziell gut aufgestellt ist, die monatlichen Kosten zu tragen oder zumindest anteilig.

Kann man sich da irgendwie dagegen wehren?
09.03.2020 19:08
Zitat von juuLes:

Sorry, dass ich deinen Thread jetzt dafür missbrauche. Kann, wenn es stört, auch nen neuen aufmachen. Passt grad nur irgendwie ein bisschen.

Falls noch jemand mitliest:

Man ist ja verpflichtet, wenn die Eltern mal in eine Pflegeeinrichtung kommen und man finanziell gut aufgestellt ist, die monatlichen Kosten zu tragen oder zumindest anteilig.

Kann man sich da irgendwie dagegen wehren?


Sehr grob gesprochen: in Härtefällen ja, außerdem mindern einige Verbindlichkeiten, (v.a., wenn sie vorher eingegangen wurden) die Unterhaltspflicht. Hier kann es wirklich ratsam sein, sich frühzeitig beraten zu lassen!
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt