ALG 2- Antrag - Profilingbogen
21.06.2013 17:32
Mein Mann beantragt gerade ALG 2 (daher anonym) und ich bin grad über meinem Profilingbogen wo man angibt wie man arbeiten kann. Allerdings bin ich in Elternzeit, mein Kind ist erst 3 Monate und ich will zumindestens im ersten Jahr zuhause bleiben. Muss ich das dennoch ausfüllen?
Bitte keine Diskussion - ich könnte ja arbeiten. Ich hab keinen Betreuungsplatz und möchte wie gesagt im ersten Jahr nicht arbeiten. Und nein, die Arbeitslosigkeit meines Mannes war nicht absehbar, leider.
Bitte keine Diskussion - ich könnte ja arbeiten. Ich hab keinen Betreuungsplatz und möchte wie gesagt im ersten Jahr nicht arbeiten. Und nein, die Arbeitslosigkeit meines Mannes war nicht absehbar, leider.
21.06.2013 17:36
ich denke nicht das du das ausfüllenm musst,wenn du nicht arbeiten kannst^^
also entweder schreibst hin das du deshalb nicht arbeitn kannst oder garnichts und sagst es eurem sachbearbeiter nochmal
also entweder schreibst hin das du deshalb nicht arbeitn kannst oder garnichts und sagst es eurem sachbearbeiter nochmal
21.06.2013 17:37
Ich hab die Sachen, die ich nicht wusste, leer gelassen und mit Post-its markiert, denn wenn man den Antrag abgibt, gehen die das eh mit einem durch.
Mein Sachbearbeiter war begeistert und meinte, so gut vorbereitet kommen wenige.
Mein Sachbearbeiter war begeistert und meinte, so gut vorbereitet kommen wenige.

21.06.2013 17:41
Du bist in Elternzeit. Die können dich nicht zwingen arbeiten zu gehen. Schreib einfach rein, das du dich derzeit in Elternzeit befindest. Übrigens habe ich vollstes Verständnis für dich

21.06.2013 17:50
Ich hab jetzt bei Hemmnisse geschrieben, dass ich Elternzeit habe. Finden die sicher nicht lustig, aber irgendwo wollte ich das gern schriftlich festhalten. Montag ist Termin, da werde ich wohl doch dabei sein obwohl ich nicht wollte.
21.06.2013 17:52
Zitat von suppengrün:
Du bist in Elternzeit. Die können dich nicht zwingen arbeiten zu gehen. Schreib einfach rein, das du dich derzeit in Elternzeit befindest. Übrigens habe ich vollstes Verständnis für dich![]()
Fühlt sich gut an. Die meisten sehen das leider anders... Immerhin kann mein Mann ja arbeiten - und will es auch!
21.06.2013 17:57
genieß du mal deine elternzeit,dass ist wichtiger als sich jetzt um blöde kommentare (falls die noch kommen sollte) sorgen zu machen

21.06.2013 18:08
Ja, ich genieße meine Elternzeit! Es ist ja auch nicht so dass ich gern auf den Staat angewiesen bin, nur leider geht es grad nicht anders. Wenn es wieder möglich ist gehe ich auch arbeiten. Ich gehe nämlich gern arbeiten

21.06.2013 18:09
Also ich glaube nicht, dass da jetzt von irgendwem blöde Kommentare kommen, sie ist schließlich in Elternzeit und im 1.Jahr bleiben doch wohl alle lieber beim Baby zu Hause. Das nur mal so am Rande....
Und wie schon gesagt, dass was du nicht weißt, einfach erstmal leer lassen. Aso ich hätte wahrscheinlich auch hingeschrieben, dass ich in Elternzeit bin....
Und wie schon gesagt, dass was du nicht weißt, einfach erstmal leer lassen. Aso ich hätte wahrscheinlich auch hingeschrieben, dass ich in Elternzeit bin....
21.06.2013 18:10
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also ich glaube nicht, dass da jetzt von irgendwem blöde Kommentare kommen, sie ist schließlich in Elternzeit und im 1.Jahr bleiben doch wohl alle lieber beim Baby zu Hause. Das nur mal so am Rande....
Und wie schon gesagt, dass was du nicht weißt, einfach erstmal leer lassen. Aso ich hätte wahrscheinlich auch hingeschrieben, dass ich in Elternzeit bin....
da hab ich hier schon anderes gelesen

aber du hast ja recht
21.06.2013 18:16
Zitat von cookie23:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also ich glaube nicht, dass da jetzt von irgendwem blöde Kommentare kommen, sie ist schließlich in Elternzeit und im 1.Jahr bleiben doch wohl alle lieber beim Baby zu Hause. Das nur mal so am Rande....
Und wie schon gesagt, dass was du nicht weißt, einfach erstmal leer lassen. Aso ich hätte wahrscheinlich auch hingeschrieben, dass ich in Elternzeit bin....
da hab ich hier schon anderes gelesen![]()
aber du hast ja recht
Jetzt wo du es sagst, da war doch mal Eine, die meinte ihr Baby dann von der Mutter betreuen zu lassen, während sie arbeiten geht. Warum soll sie schließlich für das Baby ihre Karriere opfern. Oder so ähnlich.....
21.06.2013 18:26
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cookie23:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also ich glaube nicht, dass da jetzt von irgendwem blöde Kommentare kommen, sie ist schließlich in Elternzeit und im 1.Jahr bleiben doch wohl alle lieber beim Baby zu Hause. Das nur mal so am Rande....
Und wie schon gesagt, dass was du nicht weißt, einfach erstmal leer lassen. Aso ich hätte wahrscheinlich auch hingeschrieben, dass ich in Elternzeit bin....
da hab ich hier schon anderes gelesen![]()
aber du hast ja recht
Jetzt wo du es sagst, da war doch mal Eine, die meinte ihr Baby dann von der Mutter betreuen zu lassen, während sie arbeiten geht. Warum soll sie schließlich für das Baby ihre Karriere opfern. Oder so ähnlich.....
ja so was habe ich hier auch schon gelesen

ja mensch aber echt,warum denn karriere für baby opfern?
elternzeit wird doch völlig überbewertet


21.06.2013 18:35
elternzeit ist elternzeit .. die steht dir zu also mach dir da keinen kopf

21.06.2013 19:44
Dein Mann ist unvorhersehbar arbeitslos geworden, will arbeiten und wird mit dieser positiven einstellung auch demnächst wieder etwas finden
ich würde deswegen nicht meine elternzeit opfern......denke kaum das jemand da komisch uber dich denkt. Das erste jahr mit baby is doch sooo spannend und wertvoll


21.06.2013 19:45
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Im Kurzen: Solange ein Kind im Haushalt lebt, welches unter 3 Jahren ist, kann eine Person der Bedarfsgemeinschaft Jobangebote folgenlos ablehnen.
Zitat:
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
Zitat:
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
Im Kurzen: Solange ein Kind im Haushalt lebt, welches unter 3 Jahren ist, kann eine Person der Bedarfsgemeinschaft Jobangebote folgenlos ablehnen.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt