Mütter- und Schwangerenforum

Alleinerziehend: Lohnsteuerklasse und Kinderfreibetrag?

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Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 17:13
Mal noch eine Frage:

Da ich ja jetzt mit meiner Großen und bald mit beiden Mädchen allein lebe, kann ich dann Lohnsteuerklasse 2 eintragen lassen? bringt mir das was oder kommt es aufs selbe raus, wenn ich bei der steuererklärung den Belastungsbetrag für Alleinerziehende nehme? Ich hab nämlich noch immer Klasse 1...

Und wie ist das mit dem Freibetrag?
bei der großen teile ich den Freibetrag mit dem Vater aber bei der Kleinen? Muss ich dem Vater den halben Freibetrag geben?
oder kann ich sie ganz auf der Karte eintragen lassen???

Weiss das jemand?
Sarah
5969 Beiträge
09.03.2009 17:17
Wenn ich nicht irre müsstest du LSK 2 mit 1 Kind sein( 2 halbe).
09.03.2009 17:18
Ich weiß leider auch nicht, wie sich das rein rechtlich verhält....
Mein Exmann und ich haben fairerweise je ein 1/2 Kind auf der Karte.
Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 17:27
ja, bei meinem Exmann hab ich das auch. Aber wie ist es mit dem unehelichen erzeuger meiner Kleinen?
Sarah
5969 Beiträge
09.03.2009 17:37
Zitat von Jennylein:

ja, bei meinem Exmann hab ich das auch. Aber wie ist es mit dem unehelichen erzeuger meiner Kleinen?


Wenn er Unterhalt zahlt hat er auch Anspruch auf "ein halbes " Kind
Britta
25259 Beiträge
09.03.2009 17:48
Du bist dann LSK 2 mit 1 Kind (2 halbe), dabei spielt es keine Rolle, ob der Vater der Kinder Unterhalt zahlt oder nicht.
Mia2008
1700 Beiträge
09.03.2009 18:32
Zitat von Jennylein:

Mal noch eine Frage:

Da ich ja jetzt mit meiner Großen und bald mit beiden Mädchen allein lebe, kann ich dann Lohnsteuerklasse 2 eintragen lassen? bringt mir das was oder kommt es aufs selbe raus, wenn ich bei der steuererklärung den Belastungsbetrag für Alleinerziehende nehme? Ich hab nämlich noch immer Klasse 1...

Und wie ist das mit dem Freibetrag?
bei der großen teile ich den Freibetrag mit dem Vater aber bei der Kleinen? Muss ich dem Vater den halben Freibetrag geben?
oder kann ich sie ganz auf der Karte eintragen lassen???

Weiss das jemand?


Also mit dem freibetrag kenn ich mich nicht aus...
LSK 2 geht so weit ich weiß nur dann wenn du komplettes alleiniges sorge- und aufenthaltbestimmungsrecht hast. das kind darf nicht auf der LSK des vaters auftauchen und du musst wirklich komplett allein mit den kindern wohnen. d.h. du darfst keinen partner haben der bei dir wohnt. so haben sie es mir erklärt.
Jennylein
4145 Beiträge
09.03.2009 19:40
Ich wohn ja ganz allein mit den Kindern, mein Freund wohnt gute 350 km weit weg. Aber wie soll das denn gehen, dass die Kinder nicht auf den Steuerkarten der Väter auftauchen?
Das machen die doch nicht.
Aber ich denke, es macht eh keinen großen Unterschied wegen der Einkommenssteuererklärung. Dann bekomm ich das Geld halt am Jahresende...
Mia2008
1700 Beiträge
09.03.2009 23:08
ehrlich gesagt kann ich dir das nicht erklären..bei mir stellt sich diese frage auch nicht.... Mias vater interessiert sich einen dreck... von daher... brauch ich mir diese fragen alle nicht stellen
09.03.2009 23:09
hab mich vor kurzem erkundigt. man kann immer nur halbe kinder eintragen lassen. anders geht es nicht mehr
09.03.2009 23:15
hier das habe ich gerade gefunden:

Der volle Kinderfreibetrag steht einem alleinerziehenden Elternteil zu, wenn ein Elternteil verstorben oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind z.B. Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben. Ist der nicht betreuende Elternteil unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann dem betreuenden Elternteil der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils von 1.932 Euro übertragen werden, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen (d.h. zu weniger als 75 Prozent) nicht nachkommt. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt jährlich 2.160 Euro (je Elternteil 1.080 Euro).

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwo rtverzeichnis,did=40994.html
Mia2008
1700 Beiträge
10.03.2009 09:00
Zitat von Nane2008:

hab mich vor kurzem erkundigt. man kann immer nur halbe kinder eintragen lassen. anders geht es nicht mehr


DAs stimmt nicht. zumindest nicht in HH. bei mir steht sie ja ganz drauf
Jennylein
4145 Beiträge
11.03.2009 14:53
Zitat von Kresinina:

hier das habe ich gerade gefunden:

Der volle Kinderfreibetrag steht einem alleinerziehenden Elternteil zu, wenn ein Elternteil verstorben oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind z.B. Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben. Ist der nicht betreuende Elternteil unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann dem betreuenden Elternteil der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils von 1.932 Euro übertragen werden, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen (d.h. zu weniger als 75 Prozent) nicht nachkommt. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt jährlich 2.160 Euro (je Elternteil 1.080 Euro).

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwo rtverzeichnis,did=40994.html


Ohhh, vielen Dank!
ganu das wollt ich wissen!
11.03.2009 14:56
Zitat von Nane2008:

hab mich vor kurzem erkundigt. man kann immer nur halbe kinder eintragen lassen. anders geht es nicht mehr


ich hab gestern das ganze eingetragen bekommen!
Jennylein
4145 Beiträge
11.03.2009 15:14
Zitat von Anonym:

Zitat von Nane2008:

hab mich vor kurzem erkundigt. man kann immer nur halbe kinder eintragen lassen. anders geht es nicht mehr


ich hab gestern das ganze eingetragen bekommen!


oh, wie das?
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