Mütter- und Schwangerenforum

Anpassung Unterhalt - Einkommensnachweis anfordern

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Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 19:45
Hallöchen, benötige mal euer Schwarmwissen.

Mein Exmann zahlt seit der Trennung vor 6 Jahren Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, mit damaligen Gehalt eingruppiert. Da er im Tarif arbeitet und auch eine Einordnung in eine höhere Tarifgruppe im Raum stand, vermute ich schon seit längerem, dass er in der Düsseldorfer Tabelle einen höheren Betrag zahlen müsste.
Jetzt hat er ein drittes Kind bekommen und hat sich sein Unterhalt gekürzt in eine niedrigere Gruppe, was prinzipiell richtig wäre, ich würde aber gerne mal, dass er seiner Nachweispflicht zum Einkommen nachkommt.

Er ist den Unterhaltsempfängern gegenüber verpflichtet, sein Einkommen nachzuweisen.

Kann ich das von ihm einfordern im Namen unserer Kinder oder muss ich dafür einen Anwalt beauftragen?

Das Jugendamt würde das nur machen, wenn ich eine Beistandschaft beantrage. Das möchte ich eigentlich eher weniger.

Wir haben eigentlich ein recht neutrales Verhältnis, aber man kann ihm nicht trauen, schon gar nicht in Sachen Geld. Er hat steuerrechtlich schon einige heikle Dinge gemacht, das Finanzamt dürfte ihn nicht überprüfen. Ich möchte aber ehrlich gesagt nicht, dass er einfach so tut, als wär ich blöd und hinterfrage eh nichts und spart dann an seinen großen Kindern.

Also Frage, wie komme ich zu seinem Einkommensnachweis?

Danke für eure Tipps im Voraus.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

DieOhneNamen
29000 Beiträge
02.04.2024 20:16
Huhu.

Mir wurde letzens vom Jugendamt gesagt, wenn er freiwillig einen Titel machen lassen hat,dann könnten sie ihn auffordern seine Finanzen offen zu legen.
Da wir aber über Anwalt und "Zwang" dazugekommen sind, muss er nur alle zwei Jahre seine Finanzen offenlegen.

Ob es allgemeingültig ist, weiß ich allerdings nicht.

Beistandschaft besteht hier nicht.

Lg
Anonym 2 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 20:17
Du kannst es als gesetzlicher Vertreter der Kinder anfordern. Frage ist halt, ob er dich für voll nimmt oder es ignoriert. Wenn letzteres bleibt dir zur Durchsetzung nur der Anwalt oder das Jugendamt.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 20:24
Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Mir wurde letzens vom Jugendamt gesagt, wenn er freiwillig einen Titel machen lassen hat,dann könnten sie ihn auffordern seine Finanzen offen zu legen.
Da wir aber über Anwalt und "Zwang" dazugekommen sind, muss er nur alle zwei Jahre seine Finanzen offenlegen.

Ob es allgemeingültig ist, weiß ich allerdings nicht.

Beistandschaft besteht hier nicht.

Lg

Einen Titel haben wir nicht. Wir haben aber notariell (in der Ehefolgescheidungsvereinbarung) festgelegt, dass er nach Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Und ich habe seit der Trennung quasi noch nie sein Einkommen abgefragt, fühle mich jetzt nur leicht verarscht mit seiner Kürzung und würde das gerne nachholen.
Anonym 2 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 20:30
Zitat von Anonym 1 (211124):

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Mir wurde letzens vom Jugendamt gesagt, wenn er freiwillig einen Titel machen lassen hat,dann könnten sie ihn auffordern seine Finanzen offen zu legen.
Da wir aber über Anwalt und "Zwang" dazugekommen sind, muss er nur alle zwei Jahre seine Finanzen offenlegen.

Ob es allgemeingültig ist, weiß ich allerdings nicht.

Beistandschaft besteht hier nicht.

Lg

Einen Titel haben wir nicht. Wir haben aber notariell (in der Ehefolgescheidungsvereinbarung) festgelegt, dass er nach Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Und ich habe seit der Trennung quasi noch nie sein Einkommen abgefragt, fühle mich jetzt nur leicht verarscht mit seiner Kürzung und würde das gerne nachholen.


Wenn es eine notarielle Vereinbarung ist, kann man die dann nicht vollstreckungsfähig machen?
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 20:30
Zitat von Anonym 2 (211124):

Du kannst es als gesetzlicher Vertreter der Kinder anfordern. Frage ist halt, ob er dich für voll nimmt oder es ignoriert. Wenn letzteres bleibt dir zur Durchsetzung nur der Anwalt oder das Jugendamt.

Naja Versuch macht klug ... er wird mich schon ernst nehmen, ich will nur nichts einfordern zudem ich rechtlich gar nicht befugt bin.

Bei einem Anwalt, könnte auch festgestellt werden dass er, sollte er tatsächlich schon vor einiger Zeit tariflich aufgestiegen sein, schon länger hätte mehr zahlen müssen. Ich weiß ja nicht ob sich das irgendwie nachträglich schlecht auf ihn auswirken würde. Verdient hätte er es zwar mal einen Dämpfer zu bekommen für seine nicht koscheren Aktivitäten, aber das wäre gar nicht mein Ziel. Ich möchte nur nicht, dass er meine Gutmütigkeit ausnutzt und auf Kosten seiner großen Kinder spart.

Sollte er sich irgendwie quer stellen, würde ja schon die Vermutung nahe liegen, dass was nicht stimmt. Sollte aber alles seine Richtigkeit haben, dann hat er ja eigentlich auch nichts zu verlieren.
K.B.
4977 Beiträge
02.04.2024 21:31
Also erstens, du hadt das Recht auf eine formlose Beratung beim Jugendamt in Sachen Unterhalt und wir müssen auch berechnen, wenn keine Beistandschaft eingerichtet wird.
Was genau zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle, 100% Mindestunterhalt?
Du solltest bedenken, dass der Selbstbehalt enorm gestiegen ist in den letzten Jahren und ein weiteres Kind dazu gekommen ist. Solltest du neu berechnen lassen, musst du damit rechnen, dass auch eine geringere Unterhaltspflicht rauskommt.
Du kannst ihn selbst auffordern, seine Einkommensnachweisr einzureichen, du brauchst aber dann jemanden der berechnet.
Ich würde bei deinem Jugendamt Druck machen, dass sie verpflichtet sind zu berechnen.
Ich bin selbst Beistand und kenne mich schon aus.
K.B.
4977 Beiträge
02.04.2024 21:35
Als Erfahrungswerte, wir haben viele Väter, die vorher 105-110% zahlen konnten, seit Januar mussten wir viele neu berechnen und die meisten können nicht mal mehr Mindestunterhalt zahlen.
Einfaches Rechenbeispiel, Kinder zwischen 12-18 haben Anspruch auf 520€, das wäre 1040€ bei 2 Kindern, damit müsste er schon mindestens 2500 € netto verdienen.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 21:44
Hey danke für deine Infos.

Er hatte vor 6 Jahren bereits durchschnittlich 3500 Euro netto. Er war quasi bei 120%. Die nächste Stufe wäre bei 3701 Euro. Er hat sich jetzt auf 115% runter gestuft. Ich möchte einfach nur einmal nachgewiesen haben, dass das so richtig ist.

Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 21:48
Zitat von Anonym 2 (211124):

Zitat von Anonym 1 (211124):

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Mir wurde letzens vom Jugendamt gesagt, wenn er freiwillig einen Titel machen lassen hat,dann könnten sie ihn auffordern seine Finanzen offen zu legen.
Da wir aber über Anwalt und "Zwang" dazugekommen sind, muss er nur alle zwei Jahre seine Finanzen offenlegen.

Ob es allgemeingültig ist, weiß ich allerdings nicht.

Beistandschaft besteht hier nicht.

Lg

Einen Titel haben wir nicht. Wir haben aber notariell (in der Ehefolgescheidungsvereinbarung) festgelegt, dass er nach Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Und ich habe seit der Trennung quasi noch nie sein Einkommen abgefragt, fühle mich jetzt nur leicht verarscht mit seiner Kürzung und würde das gerne nachholen.


Wenn es eine notarielle Vereinbarung ist, kann man die dann nicht vollstreckungsfähig machen?

Also er zahlt ja Unterhalt, ich zweifle nur an der Richtigkeit der Höhe. Deshalb weiß ich nicht, ob Vollstreckung hier das richtige ist.

Wenn raus käme, es ist alles richtig so, er zahlt eine Stufe weniger etc, dann wäre das für mich auch ok, dann fühle ich mich auch nicht mehr verarscht. Aber zu der Gewissheit muss ich ja erstmal kommen.

K.B.
4977 Beiträge
02.04.2024 21:58
Zitat von Anonym 1 (211124):

Hey danke für deine Infos.

Er hatte vor 6 Jahren bereits durchschnittlich 3500 Euro netto. Er war quasi bei 120%. Die nächste Stufe wäre bei 3701 Euro. Er hat sich jetzt auf 115% runter gestuft. Ich möchte einfach nur einmal nachgewiesen haben, dass das so richtig ist.


Wie alt sind deine Kinder?
Bei 120 % müsste er in der 3 Altersstufe 649€ zahlen, bei 2 Kindern also 1300€ aufgerundet, das neue Kind hat Anspruch auf 451€, das sind zusammen 1750 € Unterhalt. Der Selbstbehalt liegt in der Stufe bei 2050€. Das wird halt schon knapp.
Einfach mal für dich zur Orientierung.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
02.04.2024 22:18
Zitat von K.B.:

Zitat von Anonym 1 (211124):

Hey danke für deine Infos.

Er hatte vor 6 Jahren bereits durchschnittlich 3500 Euro netto. Er war quasi bei 120%. Die nächste Stufe wäre bei 3701 Euro. Er hat sich jetzt auf 115% runter gestuft. Ich möchte einfach nur einmal nachgewiesen haben, dass das so richtig ist.


Wie alt sind deine Kinder?
Bei 120 % müsste er in der 3 Altersstufe 649€ zahlen, bei 2 Kindern also 1300€ aufgerundet, das neue Kind hat Anspruch auf 451€, das sind zusammen 1750 € Unterhalt. Der Selbstbehalt liegt in der Stufe bei 2050€. Das wird halt schon knapp.
Einfach mal für dich zur Orientierung.

Ach das ist ja interessant. Wo genau finde ich das denn? Dass er verheiratet ist, ändert dann wahrscheinlich auch nichts am Selbstbehalt? Dann vielleicht doch keine schlafenden Hunde wecken? Wobei wenn er mehr zahlt, als er müsste, hätte ich auch wieder kein gutes Gefühl dabei ... ich hab's irgendwie gerne einfach korrekt

Ja die großen Kinder sind schon in der letzten Stufe.
K.B.
4977 Beiträge
02.04.2024 23:13
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldo rfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer _Tabelle_-2024.pdf

Von den Unterhaltsbeträgen musst du noch das hälftige Kindergeld abziehen.
Dass er verheiratet ist, ändert nichts am Selbstbehalt, er ist sogar seiner Frau noch zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, solange sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Rechne dir das mal durch. Ich rate gerade vielen von einer Neuüberprüfung ab, da es wahrscheinlich ist, dass dann weniger Unterhalt rauskommt.
Seramonchen
37750 Beiträge
03.04.2024 06:47
Zitat von K.B.:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldo rfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer _Tabelle_-2024.pdf

Von den Unterhaltsbeträgen musst du noch das hälftige Kindergeld abziehen.
Dass er verheiratet ist, ändert nichts am Selbstbehalt, er ist sogar seiner Frau noch zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, solange sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Rechne dir das mal durch. Ich rate gerade vielen von einer Neuüberprüfung ab, da es wahrscheinlich ist, dass dann weniger Unterhalt rauskommt.


Ich klinke mich mal kurz ein, wenn ich darf. Wie ist es denn, wenn der Mann mehrere Jahre zu viel Unterhalt gezahlt hat? Also deutlich ui viel? Ich nehme an, er kann es nicht zurückfordern oder?
Reset
3722 Beiträge
03.04.2024 07:17
Zitat von Seramonchen:

Zitat von K.B.:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldo rfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer _Tabelle_-2024.pdf

Von den Unterhaltsbeträgen musst du noch das hälftige Kindergeld abziehen.
Dass er verheiratet ist, ändert nichts am Selbstbehalt, er ist sogar seiner Frau noch zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, solange sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Rechne dir das mal durch. Ich rate gerade vielen von einer Neuüberprüfung ab, da es wahrscheinlich ist, dass dann weniger Unterhalt rauskommt.


Ich klinke mich mal kurz ein, wenn ich darf. Wie ist es denn, wenn der Mann mehrere Jahre zu viel Unterhalt gezahlt hat? Also deutlich ui viel? Ich nehme an, er kann es nicht zurückfordern oder?


Das habe ich mich jetzt tatsächlich auch gefragt.
Ich bin Anfang des Jahres davon ausgegangen, dass der Vater seinen Unterhalt nach unten korrigiert eben wegen des höheren Selbstbehaltes und dem gleichzeitig gestiegenen Unterhalt. Und der Verdienst in den einzelnen Stufen ist ja auch noch gestiegen. Hat er aber nicht.

Er zahlt für 2 Kinder im Alter von 7 und 9 Stufe 3.

Letztes Jahr waren das 856€ Unterhalt + 1750€ Selbstbehalt = sein Einkommen muss bei mindestens 2600€ gelegen haben. Passte auch zur 3. Stufe mit einem Einkommen zwischen 2300-2700€.

Aber jetzt zahlt er 964€ Unterhalt. Und das ergibt mit einem Selbstbehalt von jetzt 1850€ schon ein Mindesteinkommen von 2800€.Zur jetzigen 3. Stufe passt das. Nur letztes Jahr wäre er dann eigentlich in Stufe 4 gerutscht.
Also entweder er hatte zu wenig gezahlt oder er zahlt jetzt zu viel. Würde er jetzt Stufe 2 zahlen, wäre es eher passend zum letzten Jahr.

Ich denke mir aber ehrlich gesagt: er ist erwachsen und nicht dumm. Er kann lesen, er hat das Recht es selbst durchrechnen zu lassen falls er sich nicht sicher ist. Ist ja nicht meine Aufgabe ihm das vorzurechnen oder?

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