Mütter- und Schwangerenforum

ARGE - Dürfen die das ?!?!

Gehe zu Seite:
Nuna
330 Beiträge
29.01.2009 21:40
Zitat von Silvia1977:

Eigentlich ist es so geregelt das du Anspruch auf eine 60qm Wohnung hast ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Du bist aber erst 18 und deshalb darfst du dir wahrscheinlich erst nach der Geburt eine Wohnung nehmen ( Es ist ja inzwischen so das du bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen sollst falls die Möglichkeit besteht).
Mach denen beim Amt am besten glaubhaft, falls nötig auch mit Hilfe deiner Eltern das du unbedingt von zu Hause ausziehen mußt. Dann müssten sie dir auch jetzt schon eine Wohnung genehmigen.

Die Sachbearbeiter beim Arbeitsamt heißen ja inzwischen Fallmanager. über denen steht der Teammanager. Falls du also bei deinem Sachbearbeiter auf Granit stößt, sag ihm einfach das du seinen Vorgesetzten sprechen möchtest. Vielleicht bringt das ja was.


Danke für deine Antwort
guck mal einen Beitrag über deinem,da hab ich die aktuelle Lage mal beschrieben
Eltern2008
131 Beiträge
29.01.2009 21:47
Ne wohnung mit 60 qm steht dir eigentlich auch erst zu wenn das baby 1 jahr alt ist
Silvia1977
1546 Beiträge
29.01.2009 21:50
Den letzten Beitrag von dir habe ich zu spät gelesen.
Silvia1977
1546 Beiträge
29.01.2009 21:52
Zitat von Eltern2008:

Ne wohnung mit 60 qm steht dir eigentlich auch erst zu wenn das baby 1 jahr alt ist


Das stimmt aber nicht. Obwohl einer Freundin von mir hat die Tante vom Amt erzählen wollen das ihr 60qm erst ab dem 6. Lebensjahr zustehen würden. (vorher bräuchte ein Kind kein eigenes Zimmer)
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.01.2009 21:56
Zitat von Silvia1977:

Zitat von Eltern2008:

Ne wohnung mit 60 qm steht dir eigentlich auch erst zu wenn das baby 1 jahr alt ist


Das stimmt aber nicht. Obwohl einer Freundin von mir hat die Tante vom Amt erzählen wollen das ihr 60qm erst ab dem 6. Lebensjahr zustehen würden. (vorher bräuchte ein Kind kein eigenes Zimmer)


Frechheit. Und wo stell ich das Bett hin, oder den Kleiderschrank. Und irgendwo muss ich ja schließlich die Kleider hin tun. Also in meinen Kleiderschrank passt nichts mehr. Und wie stellen die sich das vor, soll ich mich vor meinem 6-Jährigen Kind mit meinem Mann vergnügen, Gehts noch???
29.01.2009 21:59
Also ich habe meine Wohnung 2 Monate VOR Geburt meines Kindes bezogen... Hatte lange Zeit mir eine schöne Wohnung zu suchen und mir wurde gesagt, sobald ich eine habe solle ich mich melden und dann hat sich die Sache! Du musst ja schließlich alles vorbereiten in der wohnung....
babybauch
447 Beiträge
29.01.2009 21:59
ist aber komisch ich bin im 7 monat und meine wohung wurde jetz schon genemigt obwohl auch noch 3 monate zeit sind naja dir viel glück
Eltern2008
131 Beiträge
29.01.2009 22:02
Das kommt immer auf den sachbearbeiter drauf an.....
Normaler weise ist das so das erst ab 1 jahr das kind dazugerecht wird
29.01.2009 22:09
Hey das ist ja ne blöde Situation für dich!
Aber 1. Sthet dir eine Wohnung zu für sich alleine und da geht es nicht nur nach qm sondern auch nach dem was sie kostet und wann das haus gebaut worden ist, Ab der 13 Woche hast du anspruch auf Mehrbedarf. Das heist auch Schwangerschaftsbekleidung ect. Die Größere Wohnung steht dir allerfding wirklich erst nach der Geburt laut Gesetzt zu. Und es ist völliger Quatsch das dein Kind erst 1 Jahr dazu sein muss. Ich würde an deiner Stelle ein Persönliches Gespräch mit deiem Zustädigen Sachbearbeiter machen, dann kannst du deine Situaion schildern. Meine Tante arbeitet bei der ARGE und sie hat oft gesagt das die gar nicht immer so nach gesetz gehen wie es immer dargestellt wird.Sie machen viele Ausnahmen gerade wenn du Schwanger bist oder ein kind hast, Wünsche dir viel Glück das alles Klappt. Und zum Thema Mehrbedarf das waren glaube ich 70 euro oder so die du zu deinem jetztigen Harts geld bekommst. Ach und zum Thema Schwanger und zuhause wohnen weil du erst 18 bist ist aich käse, sobald du die 13 woche erreicht hast müssen deine eltern nicht mehr für dich aufkommen.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
30.01.2009 00:13
Zitat von Nuna:

Oh man..ich hatte das ganze mal meiner Mutter erzählt,was ich im ersten Moment bereut hatte denn ich hätte es mir denken können: Sie wollte dann nochmal mit mir zusammen dahin fahren, und ich weiß das sie kein Blatt vor den Mund nimmt ,ohne unhöflich zu werden,freundlich aber bestimmt
Sie wurde ebenfalls beinahe direkt in der Anmeldung abgewimmelt,da die zuständige Sachbearbeiterin nun gaar keine Zeit hätte,gut,wäre auch ok, sie wollte dann aber nur mal den Namen ihrer Vorgesetzten.. Das gab einen Blick *lach* - herrlich. Und diese Vorgesetzte war die Freundlichkeit in Person und hat mit der Dame die mich vorhin abgewiesen hatte ein paar Worte geredet und siehe da: alles gar nicht so schwer ! Ich soll wenn ich ein Mietangebot habe damit kommen,und Montag wird schonmal der Hartz4 Antrag usw durchgegangen..alles möglich,auch ein Auszug vor der Geburt !!

Wahnsinn, wie schnell die ihre Meinung ändern können ...


PRIMA !
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
30.01.2009 00:21
Zitat von Eltern2008:

Ne wohnung mit 60 qm steht dir eigentlich auch erst zu wenn das baby 1 jahr alt ist


sorry. was redest du denn da ? da stimmt nicht.

Zitat von Eltern2008:

Das kommt immer auf den sachbearbeiter drauf an.....
Normaler weise ist das so das erst ab 1 jahr das kind dazugerecht wird


Ja stimmt es kommt auf die Sachbearbeiterin drauf an.
ich weis noch meine sachbearbeiterin ich hätte
die gerne mal in stücke zerissen
wie gut das ich dann ne andere bekommen habe.. und hab dann alles nachgezahlt bekommen !

Wie meinst du das.. ab ein jahr wird erst das kind dazu gerechnet ?
LeaMia0809
18644 Beiträge
30.01.2009 09:03
Ich durfte 6 Wochen vor Et in eine 75qm² Wohnung ziehn.
Aber ich verstehe nicht, warum das bei jedem Amt anders ist.
Das gesetzt ist doch gleich...

Meine Nachbarin durfte auch 10 wochen vor Et in eine Wohnung ziehn.
Das Kind wurde auch mitberechnet.

Mit sowelchen Aussagen vom Amt müsste man echt mal an die Öffentlichkeit..
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
30.01.2009 21:15
Zitat von Gummibärchen_15:

Ich durfte 6 Wochen vor Et in eine 75qm² Wohnung ziehn.
Aber ich verstehe nicht, warum das bei jedem Amt anders ist.
Das gesetzt ist doch gleich...

Meine Nachbarin durfte auch 10 wochen vor Et in eine Wohnung ziehn.
Das Kind wurde auch mitberechnet.

Mit sowelchen Aussagen vom Amt müsste man echt mal an die Öffentlichkeit..


Ja stimmt. Das Gesetzt ist gleich, aber die Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter sind es nicht.
Wenn die keine Geld geben wollen, dann tun sie es nicht.
Und versuchen es so lange wie möglich hinzuhalten.
Es sind schweine, die sowas machen !
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt