Mütter- und Schwangerenforum

Arge fordert unterhalt für ex

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anakey
6743 Beiträge
15.07.2011 19:06
Hallo!
Mein Freund bekam vor kurzem einen Brief vom Jobcenter...
Er war ca 1 Jahr verheiratet und ist nun geschieden. Beide haben auf ihre Unterhaltsansprüche verzichtet , die sie evt mal haben könnten- und das auch vor Gericht.
Nun ist es so, dass sie noch nicht wieder voll arbeiten geht (angeblich nicht zumutbar) und Unterstützung durchs Jobcenter erhält.
Wie schon geschrieben: es kam ein Brief vom Jobcenter, in dem er nach finanziellen Dingen gefragt wird (alles mit Nachweis gefordert) und es steht auch drin, dass er seiner Ex Unterhaltsverpflichtet ist.

Mein Freund hat gleich beim Sachbearbeiter angerufen und der hat ihm dann erklärt, dass sie gar nicht auf ihren Unterhaltsanspruch hätte verzichten dürfen...
Aber das hieße ja, dass mein Freund ihr generell Unterhaltspflichtig wäre...also auch dann, wenn sie jetzt beschließen sollte "och, dann bleib ich halt noch 'n viertes oder fünftes Jahr zu haus"
ursprünglich hatte sie nämlich 2 Jahre Elternzeit eingereicht und hätte dann auch wieder voll bei ihrem ehemaligen AG anfangen können- sie hat aber jetzt noch ein Jahr rangehangen und verdient sich was dazu....

Nun meine Frage: Muss mein Freund ihr letztendlich wirklich Unterhalt zahlen , oder ist das ihr "Pech" dass sie drauf verzichtet hat?
Haben zwar nächste Woche Do nen termin beim Anwalt um mit dem zu reden...aber vielleicht könnt ihr mir ja schon weiter helfen?
Bin mächtig durch den Wind.
Petite-Amie
562 Beiträge
15.07.2011 19:23
Zahlt er fürs Kind auch nicht ?
Britta
25259 Beiträge
15.07.2011 19:27
Wie alt ist denn das Kind?
15.07.2011 19:31
Jap ist er, ausser wsie würde heiraten. Sie darf es nicht ablehnen sonst würde zb auch kein ALG 2 bekommen, da sie ja geld vom Kindsvater beziehen kann, hatte das selbe Prob auch
Zipfl
4162 Beiträge
15.07.2011 19:34
Sie darf nur auf den Ehegattenunterhalt verzichten. Auf den Kindesunterhalt darf sie nicht verzichten - denn es ist das Geld des Kindes und nicht ihres.
Zipfl
4162 Beiträge
15.07.2011 19:37
Achja. Sie ist in den ersten 3 Jahren nach der Geburt nicht dazu verpflichtet, arbeiten zu gehen! Die 3 Jahre darf sie für das Kind komplett in Anspruch nehmen und dein Freund ist sowas von verpflichtet, den Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Denise_Robin
1771 Beiträge
15.07.2011 19:44
Selbst wenn sie nicht verheiratet gewesen wären müsste er zahlen!!
15.07.2011 19:45
Zitat von Denise_Robin:

Selbst wenn sie nicht verheiratet gewesen wären müsste er zahlen!!


Jap genau zumindest solange bis sie heiratet oder arbeiten gehen kann, ist unfair aber leider so
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
15.07.2011 19:51
Also wenn sie vor Gericht auf die Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt mal ausgenommen) verzichtet haben, dann wird das schon rechtens sein. Also die Anwälte bzw. Richter oder was weiß ich, müssten das ja eigentlich wissen. Aso und wenn sie verzichtet hat, dann is das jetzt ihr Pech (blöd gesagt), wenns beim Amt trotzdem mitberechnet wird, aber den Unterhalt für SIE muss er meines Erachtens nach nicht zahlen. Fürs Kind sieht das natürlich anders aus.
ABER ich bin auch kein Experte, also schnell zum Anwalt...
maya201062
1903 Beiträge
15.07.2011 20:00
sie waren verheiratet.. und er muss zahlen.. so wie es mir erklärt wurde...
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
15.07.2011 20:11
Zitat von maya201062:

sie waren verheiratet.. und er muss zahlen.. so wie es mir erklärt wurde...


Dann schau mal hier, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hat, dann ist diese Entscheidung nicht anfechtbar...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-trotz-Un terhaltsverzichtserklärung-__f45622.html
maya201062
1903 Beiträge
15.07.2011 20:14
Zitat von cj_190580:

Zitat von maya201062:

sie waren verheiratet.. und er muss zahlen.. so wie es mir erklärt wurde...


Dann schau mal hier, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hat, dann ist diese Entscheidung nicht anfechtbar...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-trotz-Un terhaltsverzichtserklärung-__f45622.html

gut zu wissen... also wenn ich darauf verzichte muss er nix zahlen..
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
15.07.2011 20:15
Zitat von maya201062:

Zitat von cj_190580:

Zitat von maya201062:

sie waren verheiratet.. und er muss zahlen.. so wie es mir erklärt wurde...


Dann schau mal hier, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hat, dann ist diese Entscheidung nicht anfechtbar...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-trotz-Un terhaltsverzichtserklärung-__f45622.html

gut zu wissen... also wenn ich darauf verzichte muss er nix zahlen..


Ja aber das gilt nur für den Ehegattenunterhalt, für die Kinder kann man so eine Verzichtserklärung nicht machen, also für die MUSS trotzdem gezahlt werden...
maya201062
1903 Beiträge
15.07.2011 20:18
Zitat von cj_190580:

Zitat von maya201062:

Zitat von cj_190580:

Zitat von maya201062:

sie waren verheiratet.. und er muss zahlen.. so wie es mir erklärt wurde...


Dann schau mal hier, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hat, dann ist diese Entscheidung nicht anfechtbar...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-trotz-Un terhaltsverzichtserklärung-__f45622.html

gut zu wissen... also wenn ich darauf verzichte muss er nix zahlen..


Ja aber das gilt nur für den Ehegattenunterhalt, für die Kinder kann man so eine Verzichtserklärung nicht machen, also für die MUSS trotzdem gezahlt werden...

fürs kind ist ja auch was anderes..
anakey
6743 Beiträge
15.07.2011 20:22
Danke für die Antworten...auf den Unterhalt für den jetzt 2 jährigen hat sie natürlich nicht verzichtet und er zahlt ihn in voller Höhe. Notfalls übernehm ich das auch mal...
Aber eben auf den Ehegattenunterhalt...wenn ich euch jetzt richtig verstanden hab, is das ihr Pech?!
Ok, das sie nicht dazu verpflichtet werden kann voll arbeiten zu gehen, solang der Sohn nicht 3 Jahre ist, ist ja das eine...aber wie sieht das aus, wenn sie plötzlich meint "och, noch n viertes Jahr tät mir auch gut" ??
Muss dazu sagen: IHN wollte sie dazu verpflichten lassen, dass er sich eine Stelle sucht,die seiner Qualifizierung angemessen ist u auch entsprechend bezahlt wird.
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