Mütter- und Schwangerenforum

Aussetzen des Elterngeldes möglich?

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17.07.2012 17:52
Da die telefonisch in der Elterngeldstelle nicht mehr zu erreichen sind, ich aber vor Neugier brenne, ob mein ultimativer Elternzeit/-geld - Plan funktioniert, muss ich jetzt mal euch fragen.
Vielleicht hat ja jemand Ahnung oder das auch schon gehabt.

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Und zwar geht es darum, dass ich mich frage ob man das Elterngeld für einen Monat aussetzen kann.

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Konkret soll das so aussehen:
Ich möchte die ersten 12 Monate in Elternzeit gehen und werde für diese Zeit auch das Elterngeld beantragen.
Mein Freund nimmt auf jeden Fall den ersten Monat mit mir gemeinsam, dann wäre es toll wenn wir den 13. Monat mit dem Elterngeld pausieren könnten. In der Zeit würde ich dann meinen restlichen Urlaub und Überstunden nehmen und wenn ich dann wirklich wieder anfange zu arbeiten, also im 14. Monat, dann würde mein Freund seinen zweiten Monat nehmen.

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Ich weiß, dass das Geld nur innerhalb der ersten 14 Monate gezahlt wird, da wären wir ja aber noch drin. Weiß jemand ob man dann einen Monat Pause machen kann oder ob das nur am Stück geht?

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Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten
17.07.2012 18:03
*schieb
17.07.2012 18:26
schieb
17.07.2012 20:10
Schade, hat da wirklich keiner Erfahrungen mit gesammelt?
Is ja frustig
Bayala
10476 Beiträge
17.07.2012 20:24
ist es nicht wurst wann du das geld bekommst wenn es sich nur um einen monat handelt? lass es doch durchlaufen und pack das geld zur seite.. oder was meinst du?
17.07.2012 20:31
Ne, ich krieg meine 12 Monate ja am Stück durch, hat mit mir ja nicht unbedingt was zu tun.
Wir möchten nur einen Monat pausieren bis mein Freund seinen zweiten Monat nimmt. Und da wäre es schon wichtig, dass er den erst im 14. Monat nimmt, da ich dann arbeite. Wenn er den übergangslos zu meinem nehmen müsste, also im 13. Monat, hätten wir da nicht wirklich viel von...
Marja
6987 Beiträge
17.07.2012 20:54
Du hast da einen ganz grundlegenden Rechenfehler drin.
Die Zeit im Mutterschutz wird nämlich mitgerechnet.
D. h. Wenn dein Freund im Ersten Monat Elternzeit nimmt, während Du im Mutterschutz bist, habt ihr 2 Monate Elternzeit weg.
Bleiben noch 12.
D.h. Du kannst dann noch 12 Monate gehen... Dein Freund aber nicht mehr.

17.07.2012 21:02
Wir haben insgesamt 14 Monate, ich nehme meine 12 direkt nach der Geburt (davon zwei Monate Mutterschutz und zehn Monate Elternzeit), mein Freund nimmt einen Monat direkt nach der Geburt. Damit haben wir 13 Monate Elternzeit in einem Zeitraum von 12 Monaten weg und mein Freund hat noch einen Monat übrig.
Nun ist die Frage ob er seinen zweiten Monat direkt im Anschluss, also im Monat 13 nehmen muss oder ob er ihn auch noch im Monat 14 nehmen kann.

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Wenn da jetzt noch immer ein Rechenfehler drin ist, dann müsst ihr mir genauer auf die Sprünge helfen, damit ich ihn verstehe
Marja
6987 Beiträge
17.07.2012 21:19
Zitat von Alinea:

Wir haben insgesamt 14 Monate, ich nehme meine 12 direkt nach der Geburt (davon zwei Monate Mutterschutz und zehn Monate Elternzeit), mein Freund nimmt einen Monat direkt nach der Geburt. Damit haben wir 13 Monate Elternzeit in einem Zeitraum von 12 Monaten weg und mein Freund hat noch einen Monat übrig.
Nun ist die Frage ob er seinen zweiten Monat direkt im Anschluss, also im Monat 13 nehmen muss oder ob er ihn auch noch im Monat 14 nehmen kann.

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Wenn da jetzt noch immer ein Rechenfehler drin ist, dann müsst ihr mir genauer auf die Sprünge helfen, damit ich ihn verstehe


Achso.. jetzt kapier' ich das Dein Freund kann seine Elternzeit innerhalb der ersten 14 Monate nehmen, wann immer er möchte.
Also auch in Monat 1 und 14.
Das ist völlig unabhängig davon, wie Du Deine Elternzeit nimmst.
Ihr müsst es halt nur von Anfang an so einreichen, damit klar ist, dass er auch wirklich die 2 Monate nimmt.

17.07.2012 21:25
Zitat von Marja:

Zitat von Alinea:

Wir haben insgesamt 14 Monate, ich nehme meine 12 direkt nach der Geburt (davon zwei Monate Mutterschutz und zehn Monate Elternzeit), mein Freund nimmt einen Monat direkt nach der Geburt. Damit haben wir 13 Monate Elternzeit in einem Zeitraum von 12 Monaten weg und mein Freund hat noch einen Monat übrig.
Nun ist die Frage ob er seinen zweiten Monat direkt im Anschluss, also im Monat 13 nehmen muss oder ob er ihn auch noch im Monat 14 nehmen kann.

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Wenn da jetzt noch immer ein Rechenfehler drin ist, dann müsst ihr mir genauer auf die Sprünge helfen, damit ich ihn verstehe


Achso.. jetzt kapier' ich das Dein Freund kann seine Elternzeit innerhalb der ersten 14 Monate nehmen, wann immer er möchte.
Also auch in Monat 1 und 14.
Das ist völlig unabhängig davon, wie Du Deine Elternzeit nimmst.
Ihr müsst es halt nur von Anfang an so einreichen, damit klar ist, dass er auch wirklich die 2 Monate nimmt.


Na das hört sich ja schon mal vielversprechend an
Danke dir!
Ich meine nämlich auch, dass das so gehen müsste. Eine Bekannte meinte aber, dass das zusammenhängend gemacht werden muss.
Wie gesagt, ich ruf morgen eh noch mal an aber gerade bin ich extrem hibbelig, weil ich endlich den perfekten Plan für uns hätte und am liebsten jetzt und sofort wissen möchte ob das geht *lach
Kugelfee
248 Beiträge
17.07.2012 23:22
so wie du dir das vorstellst, geht es auf jeden fall nicht. dein freund muss nämlich mindestens 2 monate am stück nehmen. das is schonmal das erste, was in deiner rechnung nich stimmt. und aussetzen kann man meines wissens auch nicht. da bin ich mir aber nich ganz sicher. bei den 2 monaten am stück aber schon. war da extra bei so ner beratungsstelle
17.07.2012 23:35
Ne die zwei Monate muss er nicht am Stück nehmen. Es müssen zwei Monate insgesamt sein, wie die aufgeteilt werden ist egal:

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§4 Bezugszeitraum
(2) Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge, wenn für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.
Kugelfee
248 Beiträge
17.07.2012 23:39
soweit ich weiß, muss er trotzdem mindestens 2 monate am stück nehmen. hat mir bisher auch jeder so gesagt. die bei der schwangerenberatung, das jugendamt und auch das arbeitsamt. fänd ich seltsam, wenn sich 3 verschiedene stellen täuschen
möchteinbaby2012
1274 Beiträge
17.07.2012 23:48
er muss definitiv 2 moante am stücknehmen.. frag mich warum das so kompliziert ist und ihr es euch so schwer macht? was bringt es ihm 1 monat nach der geburt zu hause zu bleiben? ihr bekommt das eltergeld frühstens nach 2 monaten, wenn die schnell genug auszahlen.. das heißt ihr habt kein einkommen wenn ihr pech habt in den ersten monat.. also das ist ja euer ding.. aber glaub mir für dich ist es ruhger wenn er arbeiten geht und du zeit hast und schlafen kannst u dich nicht dem "mann verpflichten" musst in der zeit, weil du evtl. denkst ihm auch aufmerksamkeit zuschenken?!
17.07.2012 23:56
Also auf dem Hinweisblatt zum Antrag auf Elterngeld steht folgendes:

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FESTLEGUNG DES BEZUGSZEITRAUMS
Erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld, müssen sie entscheiden, welcher Elternteil für welche Lebensmonate Elterngeld beantragt. Eltern
können die Bezugsmonate, auf die sie Anspruch haben,
nacheinander, abwechselnd oder gleichzeitig nehmen.

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Aber gut, dann frag ich auch das noch mal nach. Ich hab jetzt aber auch genug Bekannte gehabt, bei denen der Mann den ersten und den 13. Monat genommen hat.

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Und dass es besser für uns wäre, wenn wir es trennen (und zwar eben am besten mit Unterbrechung) hängt nur zweitrangig mit dem finanziellen zusammen. Primär geht es darum, dass mein Freund den ersten Monat nach Geburt zu Hause ist, damit wir die erste Zeit zusammen genießen können und danach dann den 14. Monat zu Hause ist, weil ich dann wieder arbeiten gehe.

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Ich danke euch trotzdem und berichte was die Dame/der Herr mir morgen sagt
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