BRAUCHE DRINGEND HILFEEEEEE!!!!!!!!
05.02.2009 00:52
ALSO habe eine fast 5 jährige tochter die seit dem sie 1jahr alt ist ihren papa hat , mit dem erzeuger hatte ich nie was zu tun nach dem ich wusste das ich schwanger bin weil er mich geschlagen hat und drogen nahm soweit ich weiß saß er wegen körperverletzung im knast und er hat nie die vaterschaft anerkannt und ist meiner tochter mehr als fremd das schlimme ist er hat bei IRC-GALERIE fotos von meiner tochter geklaut und will jetzt zum jugendamt und keine ahnung was er da will aber er nimmt das wort TOCHTER in den mund wozu er meiner meinung nach kein recht hat mein jetziger freund zieht sie mit mir groß und er ist ihr papa und er zerstört jetzt alles ich weiß nicht weiter , kann nicht mehr wirklich schlafen weil ich angst habe das er hier vor der tür irgendwann steht bitte helft mir weiß net weiter
05.02.2009 00:56
Tut mir leid, aber ich denke, er hat leider ein Recht seine Tochter zu sehen. Wenn auch langsam....aber deine Tochter hat nun mal auch ein Recht ihren Erzeuger kennenzulernen.... so schlimm es auch für euch ist... , das Jugendamt wird wohl versuchen, zu vermmitteln. Zum Wohle des Kindes...kann mir vorstellen, dass das für dich furchtbar sein muß, aber es ist nun mal so...
Alles Liebe
Alles Liebe
05.02.2009 01:01
Aber es kann doch nicht sein das er sich jahre lang nicht meldet die VATERSCHAFT NICHT ANERKANNT HAT DAS MAN DANN SO ALS ERZEUGER KOMMEN KANN WANN ER WILL UND ACH JA JETZT HABE ICH BOCK AUF EIN KIND JA NEH??? das ist das aller letzte er macht meine tochter damit kaputt
05.02.2009 01:02
Das ist ja mal total scheiße ...
aber leider hat juli80 recht
tut mir leid
aber leider hat juli80 recht
tut mir leid
05.02.2009 01:09
Zitat von mama05092004:
Aber es kann doch nicht sein das er sich jahre lang nicht meldet die VATERSCHAFT NICHT ANERKANNT HAT DAS MAN DANN SO ALS ERZEUGER KOMMEN KANN WANN ER WILL UND ACH JA JETZT HABE ICH BOCK AUF EIN KIND JA NEH??? das ist das aller letzte er macht meine tochter damit kaputt
Also ich denke nicht das er mit seiner Vorgeschichte grossartig Chancen hatt mit dem Kind alleine zu sein wenn dir das hilft. Sondern bestimmt das er sie unter Aufsicht vom Jugendamt wenn dann sehen darf. Würde das dem Jugendamt auf alle Fälle mitteilen das er auf Drogen ist und gewaltbereitschaft vorhanden ist und das er eben deswegen schon inhaftiert war und eben deine Ängste und Bedenken.
05.02.2009 01:16
Bin mir da jetzt net sicher,aber gibts da net ne Frist von zwei Jahren mit der Anerkennung.Die ist ja dann schon abgelaufen.Somit dürfte er doch rein rechtlich keine chance mehr haben.Und nimm dir einen Guten Anwalt,das Kind ist 5 und hat schon eine Familie,egal wie die Gesetze sind,hier geht es nur um das Kindeswohl,lass die das net Gefallen.Und lass dich sehr schnell beraten,bevor der erste schlag von ihm Kommt.
05.02.2009 01:37
Die zwei Jahres-Frist bezieht sich auf eine bereits annerkannte Vaterschaft. Soll heissen, innerhalb der zwei Jhare kann Mann seine Vaterschaftsannerkennung wieder zurueckziehen.
Bevor er ein Recht darauf hat, seine Tochter zu sehen, muss er erstaml die Vaterschaft annerkennen. Tut er dies nicht, hat er auch keine Chancen die Kleine zu sehen. Denn worauf will er klagen.
Wenn ich das Ganze jetzt richtig interpretiere, so zahlt er ja demnach auch keinen Unterhalt.
Du hast alleiniges Sorgerecht. Ich weiss nicht, wie gut dein Verhaeltniss zu deinem jetzigen Partner ist, aber nachdem was ich gelesen habe, wenn ich es richtig verstanden habe, so ist er der "Papa" fuer die Kleine. Ich weiss auch nicht, wie alt er ist, aber habt ihr mal ueber eine Hochzeit und Adoption nachgedacht? Da dein Ex (der Erzeuger der Kleinen) ja die Vaterschaft nicht annerkannt hat, so muss er auch nicht in diese Adoption einstimmen. Wenn eine Adoption fuer deinen Freund in frage kommen wuerde, so haette der Erzeuger auch kein Recht (was er im Moment eh nicht hat) die Kleine zu sehen.
Bevor er ein Recht darauf hat, seine Tochter zu sehen, muss er erstaml die Vaterschaft annerkennen. Tut er dies nicht, hat er auch keine Chancen die Kleine zu sehen. Denn worauf will er klagen.
Wenn ich das Ganze jetzt richtig interpretiere, so zahlt er ja demnach auch keinen Unterhalt.
Du hast alleiniges Sorgerecht. Ich weiss nicht, wie gut dein Verhaeltniss zu deinem jetzigen Partner ist, aber nachdem was ich gelesen habe, wenn ich es richtig verstanden habe, so ist er der "Papa" fuer die Kleine. Ich weiss auch nicht, wie alt er ist, aber habt ihr mal ueber eine Hochzeit und Adoption nachgedacht? Da dein Ex (der Erzeuger der Kleinen) ja die Vaterschaft nicht annerkannt hat, so muss er auch nicht in diese Adoption einstimmen. Wenn eine Adoption fuer deinen Freund in frage kommen wuerde, so haette der Erzeuger auch kein Recht (was er im Moment eh nicht hat) die Kleine zu sehen.
05.02.2009 05:34
wenn er die vaterschaft nicht anerkannt hat und das sorgerecht hast ..
ich würde mal zum jugendamt gehen da kann man bestimmt was machen ...
erkläre denen was er für eine vergangenheit hat .. und und und ..... viel glück
ich würde mal zum jugendamt gehen da kann man bestimmt was machen ...
erkläre denen was er für eine vergangenheit hat .. und und und ..... viel glück
05.02.2009 06:39
wenn er die vaterschaft nich annerkannt hat geht ihn das kind gar nix an. wenn er sie jetzt noch anerkennt brauch er erstens deine unterschrieft dazu und zweitens müsste er nen ganzen batzen unterhalt nachzahlen. und er hätte nur ein recht auf 2 stunden jedes zweite wochenende unter deiner aufsicht soweit ich weiß.
05.02.2009 06:50
Guten Morgen,
Hast du ihn als möglichen Vater angegeben ? Sobald er nieregnds von deiner Seite aus nicht angegeben wurde, kann er erstmal sagen was er will.
Da er aber 5 Jahre die Vaterschaft nicht anerkannt hat, solltest du dir jetzt auch keine Sorgen machen, denn das JA (sollte er wirklich hingehen) wird dich zuziehen, denn ohne dich läuft da garnichts.
Solltest du aber i-wo angegeben haben er ist der Vater hat er zwar ein recht das Kind zu sehen, laut umgangsrecht, aber das kann man ihm bei so einer Vorgeschichte entziehen lassen.
Sobald du dem JA die ganze Vorgeschichte erzählst, bekommt er vom JA erstmal auch kein Umgangsrecht, denn bei ihm ist dann das Kindswohl gefährdet.
Sorgerechtsmässig brauchst du dir keine Sorgen machen, denn das bekommt er ohne dein OK nicht, außer er würde es einklagen und dann wird aber erstmal geprüft wie seine Verhältnisse zu dem Kind sind.
Ich geb dir einen Tipp frag beim JA nach wie das jetzt aussieht und waws du alles machen kannst, ansonsten such dir mal einen Anwalt für Familienrecht und lass dich da beraten.
LG Fenja
Hast du ihn als möglichen Vater angegeben ? Sobald er nieregnds von deiner Seite aus nicht angegeben wurde, kann er erstmal sagen was er will.
Da er aber 5 Jahre die Vaterschaft nicht anerkannt hat, solltest du dir jetzt auch keine Sorgen machen, denn das JA (sollte er wirklich hingehen) wird dich zuziehen, denn ohne dich läuft da garnichts.
Solltest du aber i-wo angegeben haben er ist der Vater hat er zwar ein recht das Kind zu sehen, laut umgangsrecht, aber das kann man ihm bei so einer Vorgeschichte entziehen lassen.
Sobald du dem JA die ganze Vorgeschichte erzählst, bekommt er vom JA erstmal auch kein Umgangsrecht, denn bei ihm ist dann das Kindswohl gefährdet.
Sorgerechtsmässig brauchst du dir keine Sorgen machen, denn das bekommt er ohne dein OK nicht, außer er würde es einklagen und dann wird aber erstmal geprüft wie seine Verhältnisse zu dem Kind sind.
Ich geb dir einen Tipp frag beim JA nach wie das jetzt aussieht und waws du alles machen kannst, ansonsten such dir mal einen Anwalt für Familienrecht und lass dich da beraten.
LG Fenja
05.02.2009 07:26
Pass auf ich war letzte Woche beim JA wir haben die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen und zwar ist das so:
Der Kind hat, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat von rechtlicher Seite her gesehen keinen Vater, d.h. sollte dein Ex heute sterben hat deine Tochter auch keinen Erbanspruch. Er müsste jetzt hergehen und die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Er geht also zum JA sagt er ist der Vater des Kindes ....., dann schicken die ihn zu einem Anwalt oder reichen selber Klage ein, auf Feststellung der Vaterschaft. Da musst du dann zustimmen. Dieses Verfahren kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und dann erst wirds überhaupt weiterlaufen mit Umgangsrecht etc. Und da kann er auch nicht von heute auf morgen sein Kind sehen. Wenn dann wird ein begleiteter Umgang übers JA stattfinden, man kann ja nicht nem wildfremden einfach das Kind mitgeben.
Hoffe ich konnte dir helfen. Lass dich nicht unterkriegen, so schnell hat er keine Chancen zumal er ja rechtlich gesehen noch nicht mal der Vater ist und das ist es was zählt.
Der Kind hat, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat von rechtlicher Seite her gesehen keinen Vater, d.h. sollte dein Ex heute sterben hat deine Tochter auch keinen Erbanspruch. Er müsste jetzt hergehen und die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Er geht also zum JA sagt er ist der Vater des Kindes ....., dann schicken die ihn zu einem Anwalt oder reichen selber Klage ein, auf Feststellung der Vaterschaft. Da musst du dann zustimmen. Dieses Verfahren kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und dann erst wirds überhaupt weiterlaufen mit Umgangsrecht etc. Und da kann er auch nicht von heute auf morgen sein Kind sehen. Wenn dann wird ein begleiteter Umgang übers JA stattfinden, man kann ja nicht nem wildfremden einfach das Kind mitgeben.
Hoffe ich konnte dir helfen. Lass dich nicht unterkriegen, so schnell hat er keine Chancen zumal er ja rechtlich gesehen noch nicht mal der Vater ist und das ist es was zählt.
05.02.2009 07:26
Pass auf ich war letzte Woche beim JA wir haben die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen und zwar ist das so:
Der Kind hat, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat von rechtlicher Seite her gesehen keinen Vater, d.h. sollte dein Ex heute sterben hat deine Tochter auch keinen Erbanspruch. Er müsste jetzt hergehen und die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Er geht also zum JA sagt er ist der Vater des Kindes ....., dann schicken die ihn zu einem Anwalt oder reichen selber Klage ein, auf Feststellung der Vaterschaft. Da musst du dann zustimmen. Dieses Verfahren kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und dann erst wirds überhaupt weiterlaufen mit Umgangsrecht etc. Und da kann er auch nicht von heute auf morgen sein Kind sehen. Wenn dann wird ein begleiteter Umgang übers JA stattfinden, man kann ja nicht nem wildfremden einfach das Kind mitgeben.
Hoffe ich konnte dir helfen. Lass dich nicht unterkriegen, so schnell hat er keine Chancen zumal er ja rechtlich gesehen noch nicht mal der Vater ist und das ist es was zählt.
Der Kind hat, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat von rechtlicher Seite her gesehen keinen Vater, d.h. sollte dein Ex heute sterben hat deine Tochter auch keinen Erbanspruch. Er müsste jetzt hergehen und die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Er geht also zum JA sagt er ist der Vater des Kindes ....., dann schicken die ihn zu einem Anwalt oder reichen selber Klage ein, auf Feststellung der Vaterschaft. Da musst du dann zustimmen. Dieses Verfahren kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und dann erst wirds überhaupt weiterlaufen mit Umgangsrecht etc. Und da kann er auch nicht von heute auf morgen sein Kind sehen. Wenn dann wird ein begleiteter Umgang übers JA stattfinden, man kann ja nicht nem wildfremden einfach das Kind mitgeben.
Hoffe ich konnte dir helfen. Lass dich nicht unterkriegen, so schnell hat er keine Chancen zumal er ja rechtlich gesehen noch nicht mal der Vater ist und das ist es was zählt.
05.02.2009 07:30
Primadonna, solange er nicht angegeben ist, wird auch vom Ja so schnell kein Test gemacht, denn sonst könnte ein dahergelaufener nun ankommen und sagen er wäre der vater.
Die Mutter wird erst befragt und sollte sie ihn nie angegeben haben, dann kann sie es immer noch verläugnen.
Das mit dem Vaterschaftstest kann sich über 3 Jahre ziehen.
*spreche aus eigener erfahrung*
Die Mutter wird erst befragt und sollte sie ihn nie angegeben haben, dann kann sie es immer noch verläugnen.
Das mit dem Vaterschaftstest kann sich über 3 Jahre ziehen.
*spreche aus eigener erfahrung*
05.02.2009 07:32
Zitat von Fenja:
Primadonna, solange er nicht angegeben ist, wird auch vom Ja so schnell kein Test gemacht, denn sonst könnte ein dahergelaufener nun ankommen und sagen er wäre der vater.
Die Mutter wird erst befragt und sollte sie ihn nie angegeben haben, dann kann sie es immer noch verläugnen.
Das mit dem Vaterschaftstest kann sich über 3 Jahre ziehen.
*spreche aus eigener erfahrung*
ich geb dir schon Recht, dass erst die Mutter befragt werden sollte aber es gibt auch Härtefälle. Also wir haben bei uns in der Kanzlei ein Vaterschaftsverfahren auch schon in einem halben Jahr durch bekommen
05.02.2009 07:36
Klar geht das, nur hat man mir beim JA gesagt, sobald er nicht angegeben ist, i-wo geht ohne die aussage der Mutter nichts und sobald sie sagt er ist nicht der Vater, wird da auch kein Test gemacht.
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