Mütter- und Schwangerenforum

Darf er einen Vaterschaftstest einklagen?

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Anonym 2 (198741)
5 Beiträge
14.08.2018 13:19
Zitat von Lealein:

Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.


Wenn Frau mit Mann A verheiratet ist, dann kann Mann B keinen Vaterschaftstest verlangen. (Zumindest ist es in Ö so)

Die Frau muß - wenn - im Namen des Kindes eine "Ehelichkeitsbestreitungsklage" bei Gericht einreichen - dann wird der eingetragene Vater (und Mutter und Kind) getestet.

Wie geschrieben, so ist es in Ö - und ich weiß es, weil ich das gemacht habe.
Anonym 2 (198741)
5 Beiträge
14.08.2018 13:19
Zitat von Lealein:

Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.


Wenn Frau mit Mann A verheiratet ist, dann kann Mann B keinen Vaterschaftstest verlangen. (Zumindest ist es in Ö so)

Die Frau muß - wenn - im Namen des Kindes eine "Ehelichkeitsbestreitungsklage" bei Gericht einreichen - dann wird der eingetragene Vater (und Mutter und Kind) getestet.

Wie geschrieben, so ist es in Ö - und ich weiß es, weil ich das gemacht habe.
Anonym 2 (198741)
5 Beiträge
14.08.2018 14:38
Zitat von Lealein:

Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.


Wenn Frau mit Mann A verheiratet ist, dann kann Mann B keinen Vaterschaftstest verlangen. (Zumindest ist es in Ö so)

Die Frau muß - wenn - im Namen des Kindes eine "Ehelichkeitsbestreitungsklage" bei Gericht einreichen - dann wird der eingetragene Vater (und Mutter und Kind) getestet.

Wie geschrieben, so ist es in Ö - und ich weiß es, weil ich das gemacht habe.
zweiermami
479 Beiträge
24.10.2018 16:59
Zitat von Anonym 1 (198741):

Es geht um eine Freundin, daher frage ich Anonym.
Folgende Situation : Frau trennt sich nach viel Theater von Mann A und lernt kurze Zeit später Mann B kennen. Frau ist sich ihrer Sache nicht sicher und schläft noch einmal mit Mann A, bleibt aber von ihm getrennt. Mit Mann B wird sie 3 Wochen später intim. Sie erfährt das sie Schwanger ist und wenn sie von der Woche aus Rechnet + Periode usw ist Mann A der Vater. Frau und Mann A setzen sich zusammen und beschließen sich noch eine Chance zu geben. Nun droht Mann B, nach der Geburt des Kindes einen Vaterschaftstest einzuklagen.
Mann A ist daran überhaupt nicht interessiert und weiß über alles bescheid, auch das er der Vater sein sollte.

Frage dazu... wenn Mann A als Vater eingetragen wird, darf Mann B dann überhaupt einen Test einklagen ?


Wie ging es bei Deiner Freundin weiter?? Hat Mann B den Test eingeklagt??
LG
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