Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

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-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 09:59
Hallo!

Hoffe ihr könnt mir helfen und mir ein bißchen mehr Klarheit verschaffen!

Also, nachdem mein Zwerg da ist, möchte ich 1 Jahr zu Hause bleiben und dann wieder arbeiten.

Nach der Geburt sind ja noch die 8 Wochen Mutterschutz und dann beginnt die Elternzeit.
Nach der Geburt beantrage ich ja dann die Elternzeit beim AG.

So nun zu meiner Frage, da ich ja gelesen habe, dass die 8 Wochen Mutterschutz auch schon zur Elternzeit gezählt werde: beantrage ich dann beim AG nur 10 Monate Elternzeit oder doch 12?
Bin total verwirrt- weil ich bekomm ja 12 Monate Elterngeld oder 10 (weil ja die 8 Wochen schon mitzählen?). Das weiß ich eben nicht.
Könnt Ihr mir bitte helfen?

Liebe Grüße
bald2kiddis
15.04.2008 10:08
du bekommst 12 mal elterngeld.
z.b. unsere dina is im märz geborgen .. wir haben geld bekommen im märz, april, mai, juni, juli august, september, oktober november, dezember, januar, februar. das sind 12 mal ! man kann sichs auch teilen lassen. d.h. zum beispiel man bekommt 500 € für 12 monate .. kannstes auch so auszahlen lassen das du 24 monate lang 250 € bekommen !
-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 10:09
Also zählen die 8 Wochen Mutterschutz schon mit und demnach müßte ich 10 Monate Elternzeit beim AG beantragen, oder?
15.04.2008 10:12
mh du kannst 12 monate beantragen ab tag der geburt, oder 10 monate nach ablauf der 8 wochen. ich würde zu zweiterem tendieren. aber ich weiß leider nich ob du auch 12 monate nach ablauf der 8 wochen beantragen kannst.
-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 10:14
Ich möchte ja definitiv nur so lange zu Hause bleiben, wie ich Elterngeld bekomme- möchte es aber auch nicht auf 2 Jahre strecken. Also, ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten!
15.04.2008 10:19
mh dann würde ich sagen nach den 8 wochen 10 monate beantragen !
Heike
1077 Beiträge
15.04.2008 11:14
Weiß jemand wie viel Prozenz genau gezahlt werden und vom Bruto- oder vom Nettogehalt?
-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 11:15
67 %
-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 11:16
vom Nettogehalt
Heike
1077 Beiträge
15.04.2008 11:17
DANKE DIR!!
Und wo beantrage ich das?
firelady
9056 Beiträge
15.04.2008 11:22
Den Antrag bekommst du bei deiner Gemeinde/Stadt und da stehen dann die Adressen hinten drauf wo du das hinzuschicken hast. Ich finde aber die Frage wegen der Länge der Elternzeit gut. Hab mir nämlich auch schon desöfteren Gedanken darüber gemacht was ich da jetzt beim AG angeb.
Heike
1077 Beiträge
15.04.2008 11:35
Mein AG hat gesagt, wir beantragen erst mal ein Jahr und dann kann ich immer wieder für ein halbes Jahr verlängern
-3Kiddis-
9532 Beiträge
15.04.2008 11:39
Ich hab mir den Elterngeld Antrag eben im Internet ausgedruckt, hab bei G**gle "Elterngeldantrag Schleswig-Holstein" eingegeben, dann kam der richtige.
Kannst du auch machen nur mit Deinem Bundesland!

Liebe Grüße
Heike
1077 Beiträge
15.04.2008 11:40
Wenn das Geld nach dem Nettoeinkommen berechnet wird hab ich doch noch eine Frage: Habe bis November '07 Steuerklasse 1 gehabt, und jetzt die 5 (durch meine Hochzeit), sprich, ich habe ja bis Nov. mehr raus gehabt, als wie jetzt! Weiß jemand, wie das berechnet wird?
Jarsynthia
4493 Beiträge
15.04.2008 11:44
Das durchschnittsnettogehalt der letzten 12 Monate( bis Beginn des Mutterschutz). ( Rechnest dein Nettoeinkommen der letzten 12 MOnate zusammen und dann durch 12, davon 67% = das elterngeld.

Aus dem Grund haben wir im februar noch nicht die Steuerklassen geändert- so bekomme ich ein bissl mehr Elterngeld ... UNd es hätte sich auch nicht wirklich gelohnt, das wir beide fast das selbe verdienen..
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