Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit Anspruch

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mandarinflame
6 Beiträge
30.06.2008 12:28
Vorgeschichte
Ich wurde während der Schwangerschaft gekündigt da ich mich geweigert habe Doppeltschichten unbezahlt zu arbeiten
War vor Gericht wurde auch wieder eingestellt
Bin dann direkt beurlaubt worden
Und war fast die ganze Schwangerschaft zuhause

Habe am 1,1,08 eine neue Arbeit angefangen da kam aber Meine Tochter nicht mit zu Recht um 5 geweckt zu werden, dazu hat sie noch gefremdelt.
Deswegen habe ich zum 30.4 die arbeit geschmissen und bin seit dem Arbeitslos
Sie ist z.Z. 16Monate alt

So jetzt meine Frage
Arbeitsamt versucht mir ständig Jobs aufzuzwingen
Private Arbeitsvermittler

Und ich will einfach nur für meine Tochter da sein. Und bis sie im Kindergarten ist nicht arbeiten und den Anspruch der Elternzeit gelten machen
Was kann ich machen? Welche § können mir da beim Arbeitsamt helfen

Ich habe kein Betreungsplatz für die Kleine und Wöchentlich bekomme ich mehrer Angebote

Einen Anspruch auf Hartz4 habe ich nich da mein Mann zuviel Verdient, wie sieht es Mit Krankenversicherung aus kann ich beim Hartz4 meine behalten oder muss ich mich über meinen Mann versichern.
haben gehört das die vom Hartz4 die Mütter bis zum 3 Lebensalter in ruhe lassen stimt das?

Danke schon mal im Voraus
püppy
2213 Beiträge
30.06.2008 12:32
hey...
in den ersten 3 jahren musst du gar nix machen!!!!
püppy
2213 Beiträge
30.06.2008 12:34
achja...soweit ich weiss musst du dich dann über deinen mann versichern...bin mir eigentlich sehr sicher das es so ist...mein ex-mann und ich waren schon getrennt als ich zum amt musste und die wollten das ich mich über ihn versicher..obwohl wir sogar schon getrennt waren...
mandarinflame
6 Beiträge
30.06.2008 12:36
Arbeitsamt schickte mich jetzt nach einem Monat arbeitslos sein zum Privatvermittler habe angst arbeiten gehen zu müssen will nur bei der kleinen sein
Die vom Arbeitsamt meinen ich muss den zu verfügung stehen um ansprüche zu bekommen
laeticia
5892 Beiträge
30.06.2008 12:37
soweit ich weiss bis das kind 3 ist muss man nicht arbeiten. und dazu du hast keinen krippenplatz! was wollen sie denn genau? ich hab deinen beitrag net so richtig verstanden. du hast keinen anspruch auf hartz4 weil man zuviel verdienst, dann kannst du dich doch normalerweise auch nicht über hartz4 versichern sondern über deinen Mann und dann dürfen sie dich doch net mit jobsangebote quälen wenn du eh kein geld von denen bekommst? ist das richtig?
laeticia
5892 Beiträge
30.06.2008 12:38
Zitat von mandarinflame:
Arbeitsamt schickte mich jetzt nach einem Monat arbeitslos sein zum Privatvermittler habe angst arbeiten gehen zu müssen will nur bei der kleinen sein
Die vom Arbeitsamt meinen ich muss den zu verfügung stehen um ansprüche zu bekommen
aber ich wiederhole mich nochmal wenn dein mann soviel verdienst und du kein anspruch hast warum sollst du zur verfügung stehen????????????
30.06.2008 12:39
wenn du kein harzt4 bekommst von denen wieso bekommst du dann arbeit aufgedrückt ..
30.06.2008 12:39
Zitat von mandarinflame:
Arbeitsamt schickte mich jetzt nach einem Monat arbeitslos sein zum Privatvermittler habe angst arbeiten gehen zu müssen will nur bei der kleinen sein
Die vom Arbeitsamt meinen ich muss den zu verfügung stehen um ansprüche zu bekommen

da hilft nur noch rechtsanwalt! das geht ja gar nicht!
mandarinflame
6 Beiträge
30.06.2008 12:39
Mein Mann idt Privatversichert das kostet uns knapp 600€ zusätzlich dann
muss ja nicht sein oder?
Denn dann währen wir fast auf einem hartz4 satz
30.06.2008 12:40
Zitat von mandarinflame:
Mein Mann idt Privatversichert das kostet uns knapp 600€ zusätzlich dann
muss ja nicht sein oder?
Denn dann währen wir fast auf einem hartz4 satz
bekommst kein hartz4?dann ist es was anderes
mandarinflame
6 Beiträge
30.06.2008 12:45
Gut verdiehnen kann man auslegen wie man will ich finde 2000 euro nicht viel für 3 mann
ist aber zuviel um anspruch zu haben
30.06.2008 12:47
Zitat von mandarinflame:
Gut verdiehnen kann man auslegen wie man will ich finde 2000 euro nicht viel für 3 mann
ist aber zuviel um anspruch zu haben


hmm also dann ist es doch völlig berechtigt,wenn sie dich wieder arbeiten schicken,du erhälst doch auch keine sozialleistungen oder etwa doch?
mandarinflame
6 Beiträge
30.06.2008 12:56
Ich bekomme Vom ARbeitsamt etwas Geld würde darauf auch gerne verzichten wenn ich mit der kleinen in ruhe die elternzeit ausnutzen könnte bis sie im kindergarten ist
mein anligen ist wenn man sie unterbrochen hat wo man sie beantragen könnte
welches amt ist für mich zuständig
....
Elfie-Ömmel
374 Beiträge
30.06.2008 12:56
Ich versteh bloß nicht, wieso "frau", wenn sie ungekündigt ist, Anspruch auf 3 Jahre Mutterschaftsurlaub hat, aber wenn sie Arbeitslos ist, soll sie arbeiten gehen...?! Ich meine, im Grunde könntest du dich einstellen lassen und sofort in Mutterschaft gehen, das wäre dann möglich, oder wie?!
finniepuh
1707 Beiträge
30.06.2008 12:57
Sind die 2000eur brutto oder netto? Wenn ihr 2000 zur Verfügung habt, NACHDEM alles bezahlt wurde, dann ist das durchaus genug. Wenn er aber 2000 verdient und davon noch Versicherung etc zahlen muss, dann hast du Anspruch auf Hartz4. Dann musst du natürlich zur Verfügung stehen, außer du reichst Elternzeit beim ARBEITSAMT ein. Hat mein Mann damals so gemacht. Wenn du Hartz bekommst, bist du weiter kranken- und rentenversichert, wenn nicht, dann musst bei deinem Mann mit rein (und deine Tochter). Bedenke aber, dass das Amt dir dann zB die Wohnungsgröße verschreiben kann. Manchmal ist es also besser, keine Ansprüche zu stellen, denn man hat vielleicht nur Nachteile dadurch.
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