Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - Mutterschutz - Elternzeit - wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch?!

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Mehi08
37089 Beiträge
25.07.2019 21:04
Hallo ihr lieben,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen Ich versuche mal so viele Infos wie möglich in den Text zu packen.

Meine Frage ist, habe ich noch Urlaubsanspruch von meinem Ex-Arbeitgeber?

Ich war vom 03.11.13 bis 03.11.16 geplant in Elternzeit mit meinen 1. Sohn. In der Zwischenzeit war ich schwanger mit meinen 2. Sohn und habe die Elternzeit zum 30.05.16 gekündigt um am 31.5.16 in den Mutterschutz zu gehen, da war ich dann bis zum 12.09.16. in der Zeit habe ich auch wieder volles Gehalt bekommen, wie vor meinem 1. Sohn.
Dann bin ich bis zum 19.7.19 in Elternzeit gewesen und habe diese fristgerecht gekündigt.

Ich habe meinen ehemaligen Chef eine E-Mail geschrieben, dass ich gehört habe, dass mir noch Urlaub aus dem Muschu 2016 zusteht. Er wollte sich melden, wenn er was in Erfahrung gebracht hat.

Nun kam gestern diese Mail, er hat sich erkundigt...sein Arbeitsrechtler meinte, dass es mir nicht zu steht, da ich zwischendurch ja nicht gearbeitet habe.

Ist dem tatsächlich so?! Es geht um 7-8 Urlaubstage. Da ich die ja nicht mehr nehmen kann, weil ich dort nicht mehr arbeite, möchte ich die natürlich vergütet haben.

Viele Grüße und schon mal vielen Dank
nilou
14070 Beiträge
25.07.2019 21:09
Im Mutterschutz hast du auch Urlaubsanspruch. Ob oder ob du nicht davor, dazwischen oder wann auch immer gearbeitet hast spielt ja keine Rolle. Ich würde nachfragen auf welche Regelung sie ihre Aussage stützen, mir ist da nichts bekannt.
Mehi08
37089 Beiträge
25.07.2019 21:16
Zitat von nilou:

Im Mutterschutz hast du auch Urlaubsanspruch. Ob oder ob du nicht davor, dazwischen oder wann auch immer gearbeitet hast spielt ja keine Rolle. Ich würde nachfragen auf welche Regelung sie ihre Aussage stützen, mir ist da nichts bekannt.

Was ich so irritierend finde ist, dass er mir ja volles Gehalt damals gezahlt hat. Das würde sich ja mit seiner jetzigen Aussage nicht decken.

Ich habe leider auch im Internet keinen vernünftigen Link gefunden wo mein Beispiel gezeigt wurde.
Immer nur von EZ in Muschu und dann wieder Arbeiten.
nilou
14070 Beiträge
25.07.2019 21:24
Zitat von Mehi08:

Zitat von nilou:

Im Mutterschutz hast du auch Urlaubsanspruch. Ob oder ob du nicht davor, dazwischen oder wann auch immer gearbeitet hast spielt ja keine Rolle. Ich würde nachfragen auf welche Regelung sie ihre Aussage stützen, mir ist da nichts bekannt.

Was ich so irritierend finde ist, dass er mir ja volles Gehalt damals gezahlt hat. Das würde sich ja mit seiner jetzigen Aussage nicht decken.

Ich habe leider auch im Internet keinen vernünftigen Link gefunden wo mein Beispiel gezeigt wurde.
Immer nur von EZ in Muschu und dann wieder Arbeiten.


Ich habe sowas auch noch nie gehört. Was ändert den das Nichtarbeiten daran das in der Mutterschutzzeit das Arbeitsverhältnis eben nicht ruht, du Urlaubsanspruch hast und er eben auch das Gehalt zahlt. Ich halte das was er sagt für falsch und würde ihm das auch so sagen. Er soll dir wenn er es weiter anders sieht du Grundlage auf die er sich beruft nennen.
Murmeli87
10214 Beiträge
25.07.2019 22:01
Du hast während des Mutterschutz auf jeden Fall urlaubsanapruch. Ein volles Gehalt hast du ja durch den Mutterschutz bekommen aber das hat ja jetzt nicht direkt mit dem Urlaub zu tun. theoretisch hast du auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub außer dein Arbeitgeber kürzt ihn da - das müsste er dir schriftlich mitteilen und das darf er auch. Du bist in dem Zeitraum ja auch nicht da. kürzt er ihn aber nicht schriftlich und du klagst es ein würdest du recht bekommen (meiner Freundin so ergangen)
Mehi08
37089 Beiträge
25.07.2019 22:08
Zitat von Murmeli87:

Du hast während des Mutterschutz auf jeden Fall urlaubsanapruch. Ein volles Gehalt hast du ja durch den Mutterschutz bekommen aber das hat ja jetzt nicht direkt mit dem Urlaub zu tun. theoretisch hast du auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub außer dein Arbeitgeber kürzt ihn da - das müsste er dir schriftlich mitteilen und das darf er auch. Du bist in dem Zeitraum ja auch nicht da. kürzt er ihn aber nicht schriftlich und du klagst es ein würdest du recht bekommen (meiner Freundin so ergangen)

Das mit dem Urlaub kürzen in der Elternzeit hat mein Chef mir damals schriftlich mitgeteilt...nachdem meine Chefin ziemlich angepisst war, dass ich Geld im Muschu bekam.
Murmeli87
10214 Beiträge
25.07.2019 22:12
Zitat von Mehi08:

Zitat von Murmeli87:

Du hast während des Mutterschutz auf jeden Fall urlaubsanapruch. Ein volles Gehalt hast du ja durch den Mutterschutz bekommen aber das hat ja jetzt nicht direkt mit dem Urlaub zu tun. theoretisch hast du auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub außer dein Arbeitgeber kürzt ihn da - das müsste er dir schriftlich mitteilen und das darf er auch. Du bist in dem Zeitraum ja auch nicht da. kürzt er ihn aber nicht schriftlich und du klagst es ein würdest du recht bekommen (meiner Freundin so ergangen)

Das mit dem Urlaub kürzen in der Elternzeit hat mein Chef mir damals schriftlich mitgeteilt...nachdem meine Chefin ziemlich angepisst war, dass ich Geld im Muschu bekam.


Ok schade aber während des Mutterschutz es steht es dir definitiv zu. Ich hatte das Thema grad erst und mich intensiv damit beschäftigt. Ich such mal was schriftlich dazu- hatte definitiv auch was gefunden. Mein AG hat es mir mittlerweile auch bestätigt...
Mehi08
37089 Beiträge
25.07.2019 22:21
Zitat von Murmeli87:

Das war zwar nicht das was ich meinte aber hier steht es auch schön geschrieben... inkl. verweise auf Gesetze dazu

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-offic e-platin/praxis-beispiele-urlaub-10-urlaubsanspruc h-bei-vorzeitiger-beendigung-der-elternzeit-zur-in anspruchnahme-der-schutzfristen-und-anschliessende r-erneuter-elternzeit-wegen-eines-weiteren-kindes_ idesk_PI42323_HI5767805.html

In dem Schreiben, was ich bekommen habe, steht was von 1/12 Habe ich damit vielleicht meine Chance auf Urlaub im Muschu vertan?!

Das Schreiben kann ich erst nächste Woche raussuchen. Aber ich meine das da was von Kürzung um 1/12 in der Elternzeit steht, kein Wort von Muschu.
Murmeli87
10214 Beiträge
25.07.2019 22:24
Ja genau er darf 1/12 während der Elternzeit kürzen aber nicht während dem Mutterschutz. Schau dir mal das Beispiel in meinem link an da steht es auch genau so. Du hast definitiv Anspruch darauf würde ich auch bestehen!
Nela77
665 Beiträge
26.07.2019 10:25
Schade, dass dein Chef den Urlaub in der EZ gekürzt hat.
Meinet hatte es versäumt und ich habe komplett für 3 Jahre den Urlaub ausgezahlt bekommen

Bzgl Muschu weiss ich es leider nicht.
Mehi08
37089 Beiträge
26.07.2019 11:03
Zitat von Murmeli87:

Ja genau er darf 1/12 während der Elternzeit kürzen aber nicht während dem Mutterschutz. Schau dir mal das Beispiel in meinem link an da steht es auch genau so. Du hast definitiv Anspruch darauf würde ich auch bestehen!

Das werde ich auch. Ich habe ja eh nichts zu verlieren, natürlich habe ich keine Lust auf Stress, aber warum soll ich auf was verzichten, was mir zu steht Die würden es ja auch nicht anders machen.
Mehi08
37089 Beiträge
26.07.2019 11:05
Zitat von Mehi08:

Zitat von Murmeli87:

Ja genau er darf 1/12 während der Elternzeit kürzen aber nicht während dem Mutterschutz. Schau dir mal das Beispiel in meinem link an da steht es auch genau so. Du hast definitiv Anspruch darauf würde ich auch bestehen!

Das werde ich auch. Ich habe ja eh nichts zu verlieren, natürlich habe ich keine Lust auf Stress, aber warum soll ich auf was verzichten, was mir zu steht Die würden es ja auch nicht anders machen.

Das ist natürlich super. Ich weiß ja nicht wie genau der Brief formuliert wurde und ob es dann für den gesamte Elternzeit gilt Ich hatte ja so gesehen von 11/13-7/19 Elternzeit. Der Brief kam aber erst 6/16.
Nela77
665 Beiträge
26.07.2019 12:25
Zitat von Mehi08:

Zitat von Mehi08:

Zitat von Murmeli87:

Ja genau er darf 1/12 während der Elternzeit kürzen aber nicht während dem Mutterschutz. Schau dir mal das Beispiel in meinem link an da steht es auch genau so. Du hast definitiv Anspruch darauf würde ich auch bestehen!

Das werde ich auch. Ich habe ja eh nichts zu verlieren, natürlich habe ich keine Lust auf Stress, aber warum soll ich auf was verzichten, was mir zu steht Die würden es ja auch nicht anders machen.

Das ist natürlich super. Ich weiß ja nicht wie genau der Brief formuliert wurde und ob es dann für den gesamte Elternzeit gilt Ich hatte ja so gesehen von 11/13-7/19 Elternzeit. Der Brief kam aber erst 6/16.

Dann würde ich auf jeden Fall prüfen, ob dir nicht sogar für 11/13-5/16 der gesamte Urlaub zusteht. Keine Ahnung, ob dass im Nachgang gekürzt werden kann. Rein logisch würde ich sagen nicht.
Murmeli87
10214 Beiträge
26.07.2019 13:04
dann würde ich mir an deiner Stelle rechtlichen bestand holen und alles einklagen. Dann muss er erstmal nachweisen dass er dir das schriftlich mitgeteilt hat. Es muss wohl immer im selben Jahr passieren. rückwirkend geht es nicht...
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