Mütter- und Schwangerenforum

Erbe an Halbgeschwister ausbezahlen

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Choco
4203 Beiträge
20.02.2019 10:11
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Choco:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Litschi:

...

Sie will sie nicht behalten, sie will ihr Geld haben.....
Ich könnte sie schon ausbezahlen, wenn ich ihr ihren Teil quasi abkaufe.


Dann soll sie dem Verkauf zustimmen und fertig. Von dem Was Man so leicht zwischen den Zeilen rausliest, würde ich definitiv mit anwaltlicher Beratung an die Sache Gehen, Lass dich nicht unter Druck Setzen/Erpressen.


Wäre da noch eine Rechtsschutsversicherung hilfreich?


Für die Beratungskosten? Kommt auf den Vertrag an. Ruf die rechtsschutzversicherung einfach mal an , erkläre ganz kurz die Situation und sagt dass du als Laie da gerne fachliche Beratung hättest. In der Regel sollte das drin sein. gerade bei Erb Geschichten in die Immobilien involviert sind die kosten ja meistens etwas höher da sich alles an den Gegenstandswerten orientiert.
nilou
14066 Beiträge
20.02.2019 10:13
Zitat von Serafinchen:

Zitat von nilou:

Erben heißt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Sie ist mit ihrem Anteil also auch verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der den Verkauf und alles begleitet. Da würde ich mit der Schwester auch zur gemeinschaftlichen Beratung hin.

Niemals würde ich sie vorher auszahlen, sondern erst hinterher. Auch beim Verkauf entstehen Kosten. Kosten: Notar etc. An denen muss sie sich auch beteiligen.

Wenn sie sich weigert mitzumachen, bekommt sie ihr Geld auch nicht. Also am einfachsten hier einen Anwalt dazu nehmen, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite und keiner wird über den Tisch gezogen.

Ich habe eher die Sorge, dass sie eine Zwangsversteigerung verlangt...
Wie stelle ich das mit den laufenden Kosten am besten an? Ich muss dafür dann extra Rechnungen, Quittungen verlangen, und davon verlange ich von ihr dann 1/8?


Wieso extra Rechnungen? Für die Kosten der Wohnung wirst du ja Abrechnungen etc bekommen von der Hausverwaltung. Davon 1/8.

Alles dann am Ende vom Verkaufserlös abziehen.

Wende dich an einen Anwalt, der alles begleitet und abwickelt.
shelyra
69110 Beiträge
20.02.2019 10:13
Von den laufenden nebenkosten wird es ja rechnungen geben. Davon dann 1/8 ausrechnen.
Beim Grundbuchumschreiben wird auch eine rechnung gestellt.

Und die notarkosten beim Verkauf richten sich nach der kaufsumme.

Wir als hauskäufer haben damals das geld auf ein treuhandkonto des notars gezahlt. Und dieser hat die streitigkeiten der erben dann geregelt und ihnen nach abzug aller kosten den jeweiligen anteil ausgezahlt
Fjörgyn
2765 Beiträge
20.02.2019 11:51
Eine Zwangsversteigerung kann sie gar nicht verlangen. Auch auf ihren Anteil kann sie erst bestehen, wenn die Wohnung verkauft ist.
Ich denke auch, dass ein anwalt für dich die richtige Adresse ist.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
20.02.2019 12:30
Zitat von Fjörgyn:

Eine Zwangsversteigerung kann sie gar nicht verlangen. Auch auf ihren Anteil kann sie erst bestehen, wenn die Wohnung verkauft ist.
Ich denke auch, dass ein anwalt für dich die richtige Adresse ist.


Kann sie schon-wenn sie ihren Anteil verkaufen möchte, die TE aber nicht.

Für mich klingt das alles eher so als hätten die beiden noch nicht mal miteinander gesprochen
KullerBienchen
2400 Beiträge
20.02.2019 12:44
Zitat von Choco:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Choco:

Zitat von Serafinchen:

...


Dann soll sie dem Verkauf zustimmen und fertig. Von dem Was Man so leicht zwischen den Zeilen rausliest, würde ich definitiv mit anwaltlicher Beratung an die Sache Gehen, Lass dich nicht unter Druck Setzen/Erpressen.


Wäre da noch eine Rechtsschutsversicherung hilfreich?


Für die Beratungskosten? Kommt auf den Vertrag an. Ruf die rechtsschutzversicherung einfach mal an , erkläre ganz kurz die Situation und sagt dass du als Laie da gerne fachliche Beratung hättest. In der Regel sollte das drin sein. gerade bei Erb Geschichten in die Immobilien involviert sind die kosten ja meistens etwas höher da sich alles an den Gegenstandswerten orientiert.


Bei uns wurde das Beratungsgespräch bezahlt. Der Rest hat meine Mama selbst bezahlt. Sie hat aber ein Festhonorar mit dem Anwalt vereinbarte .
Engelchen1975
3671 Beiträge
20.02.2019 12:53
Eine Zwangsversteigerung endet aber in 95 % in einer Minderung des Ertrages.
Eine Rechtschutzversicherung zahlt zumindest die Informationskosten für einen Anwalt.
Zumindest bei uns gibt es auch ein sogenanntes Erstgespräch, welches gratis ist.
Außerdem 1/8 ausrechnen kann man nur, wenn man den Gesamtwert kennt.
Poca
43522 Beiträge
20.02.2019 16:34
Wenn du die ausbezahlen könntest, kann ich mir als Laie nicht vorstellen, dass es zu einer Zwangsversteigerung kommen sollte .
Serafinchen
4537 Beiträge
20.02.2019 21:02
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Fjörgyn:

Eine Zwangsversteigerung kann sie gar nicht verlangen. Auch auf ihren Anteil kann sie erst bestehen, wenn die Wohnung verkauft ist.
Ich denke auch, dass ein anwalt für dich die richtige Adresse ist.


Kann sie schon-wenn sie ihren Anteil verkaufen möchte, die TE aber nicht.

Für mich klingt das alles eher so als hätten die beiden noch nicht mal miteinander gesprochen


Tatsächlich können wir nicht richtig miteinander sprechen, wir sprechen unterschiedliche Sprachen und leben über 1000km voneinander entfernt. Ich sehe sie auch eher als entfernte Verwandte....
Es gestaltet sich alles leider als relativ schwierig.
Serafinchen
4537 Beiträge
20.02.2019 21:05
Zitat von shelyra:

Von den laufenden nebenkosten wird es ja rechnungen geben. Davon dann 1/8 ausrechnen.
Beim Grundbuchumschreiben wird auch eine rechnung gestellt.

Und die notarkosten beim Verkauf richten sich nach der kaufsumme.

Wir als hauskäufer haben damals das geld auf ein treuhandkonto des notars gezahlt. Und dieser hat die streitigkeiten der erben dann geregelt und ihnen nach abzug aller kosten den jeweiligen anteil ausgezahlt

Für die laufenden Kosten muss ich die Rechnungen noch anfordern. Noch läuft alles über das Nachlasskonto von meinem Vater. Da zahle ich immer was ein, was dann abgezogen wird.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
20.02.2019 21:30
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Fjörgyn:

Eine Zwangsversteigerung kann sie gar nicht verlangen. Auch auf ihren Anteil kann sie erst bestehen, wenn die Wohnung verkauft ist.
Ich denke auch, dass ein anwalt für dich die richtige Adresse ist.


Kann sie schon-wenn sie ihren Anteil verkaufen möchte, die TE aber nicht.

Für mich klingt das alles eher so als hätten die beiden noch nicht mal miteinander gesprochen


Tatsächlich können wir nicht richtig miteinander sprechen, wir sprechen unterschiedliche Sprachen und leben über 1000km voneinander entfernt. Ich sehe sie auch eher als entfernte Verwandte....
Es gestaltet sich alles leider als relativ schwierig.


Oh, dann ist das natürlich enorm schwierig. Das Problem dürfte auch sein, dass in ihrem Land vielleicht eine andere Rechtslage gilt als hier, und es evtl schwierig wird, ihr das zu vermitteln. Das beste ist auf alle Fälle das über einen Rechtsanwalt abzuwickeln.
21.02.2019 11:35
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Fjörgyn:

Eine Zwangsversteigerung kann sie gar nicht verlangen. Auch auf ihren Anteil kann sie erst bestehen, wenn die Wohnung verkauft ist.
Ich denke auch, dass ein anwalt für dich die richtige Adresse ist.


Kann sie schon-wenn sie ihren Anteil verkaufen möchte, die TE aber nicht.

Für mich klingt das alles eher so als hätten die beiden noch nicht mal miteinander gesprochen


Tatsächlich können wir nicht richtig miteinander sprechen, wir sprechen unterschiedliche Sprachen und leben über 1000km voneinander entfernt. Ich sehe sie auch eher als entfernte Verwandte....
Es gestaltet sich alles leider als relativ schwierig.


Oh, dann ist das natürlich enorm schwierig. Das Problem dürfte auch sein, dass in ihrem Land vielleicht eine andere Rechtslage gilt als hier, und es evtl schwierig wird, ihr das zu vermitteln. Das beste ist auf alle Fälle das über einen Rechtsanwalt abzuwickeln.

Das denke ich auch und würde definitiv zum Anwalt gehen und gucken dass Schreiben gut übersetzt werden.
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