Erbfolge
28.09.2022 07:04
Hallo,
meine Mutter hat drei Schwestern und einen Bruder.
Eine Schwester verstarb vor 17Jahren und hinterließ drei Töchter.
Eine andere Schwester verstarb jetzt vor paar Tagen. Sie war ledig, keine eigenen Kinder. Meine Mutter und ich stellen uns jetzt die Frage, ob der verstorbene Schwester ein Pflichtteil zusteht und dieser dann an ihre Töchter weitergegeben wird, also an meine Cousinen. Bei Google bekomme ich in dieser Konstellation nicht wirklich Antwort. Schon, dass auch der bereits verstorbenen ein Pflichtteil zusteht, aber dann auch wieder nicht ob dieser an ihre Kinder (meine Cousinen) (oder sogar an ihren verwitweten Ehemann?) weiter gegeben wird.
Bevor wir mit meinen Cousinen ins Gespräch gehen wollen wir uns erstmal informieren und keine "Pferde wild machen"
Vielen Dank für eure Mithilfe.
meine Mutter hat drei Schwestern und einen Bruder.
Eine Schwester verstarb vor 17Jahren und hinterließ drei Töchter.
Eine andere Schwester verstarb jetzt vor paar Tagen. Sie war ledig, keine eigenen Kinder. Meine Mutter und ich stellen uns jetzt die Frage, ob der verstorbene Schwester ein Pflichtteil zusteht und dieser dann an ihre Töchter weitergegeben wird, also an meine Cousinen. Bei Google bekomme ich in dieser Konstellation nicht wirklich Antwort. Schon, dass auch der bereits verstorbenen ein Pflichtteil zusteht, aber dann auch wieder nicht ob dieser an ihre Kinder (meine Cousinen) (oder sogar an ihren verwitweten Ehemann?) weiter gegeben wird.
Bevor wir mit meinen Cousinen ins Gespräch gehen wollen wir uns erstmal informieren und keine "Pferde wild machen"
Vielen Dank für eure Mithilfe.
28.09.2022 07:12
Meinst du wenn deine Eltern sterben?
Oder die Eltern deiner Mutter?
Davon ist nämlich abhängig wer erb berechtigt ist
Oder die Eltern deiner Mutter?
Davon ist nämlich abhängig wer erb berechtigt ist
28.09.2022 07:12
Aus eigener Erfahrung: ja wenn deine Großeltern sterben.
Ist die Tochter verstorben geht ihr Erbe/Pflichtteil an ihre Erben/Töchter. Der Mann erbt nicht.
Oder willst du wissen was mit dem Erbe deiner kürzlich verstorbenen Tante ist? Oder wenn deine Mutter stirbt?
Die gesetzliche Erbfolge geht immer erst nach unten. Deine Cousinen können also deine Mutter nie beerben.
Ist die Tochter verstorben geht ihr Erbe/Pflichtteil an ihre Erben/Töchter. Der Mann erbt nicht.
Oder willst du wissen was mit dem Erbe deiner kürzlich verstorbenen Tante ist? Oder wenn deine Mutter stirbt?
Die gesetzliche Erbfolge geht immer erst nach unten. Deine Cousinen können also deine Mutter nie beerben.
28.09.2022 07:40
Also meines Wissens verhält es sich folgendermassen, sofern die Eltern deiner Mutter (Erben erster Ordnung) nicht mehr leben:
Die Geschwister beerben die nun verstorbene Schwester zu gleichen Teilen. An die Stelle der bereits vor Jahren verstorbenen Schwester treten ihr Kinder.
Die drei noch lebenden Geschwister erhalten also jeweils 1/4, die drei Kinder der verstorbenen Schwester jeweils 1/12.
Wir hatten einen vergleichbaren Fall, in dem die Kinder den Anteil der lange zuvor verstorbenen Mutter nach dem Tod der Grosseltern an Stelle ihrer Mutter zu gleichen Teilen erbten, analog zu den Onkeln der Kinder.
Hier ist es unter Punkt 3. gut erklärt:
https://www.finanztip.de/erbfolge/
Die Geschwister beerben die nun verstorbene Schwester zu gleichen Teilen. An die Stelle der bereits vor Jahren verstorbenen Schwester treten ihr Kinder.
Die drei noch lebenden Geschwister erhalten also jeweils 1/4, die drei Kinder der verstorbenen Schwester jeweils 1/12.
Wir hatten einen vergleichbaren Fall, in dem die Kinder den Anteil der lange zuvor verstorbenen Mutter nach dem Tod der Grosseltern an Stelle ihrer Mutter zu gleichen Teilen erbten, analog zu den Onkeln der Kinder.
Hier ist es unter Punkt 3. gut erklärt:
https://www.finanztip.de/erbfolge/
28.09.2022 08:14
Zitat von Jojo622:
Also meines Wissens verhält es sich folgendermassen, sofern die Eltern deiner Mutter (Erben erster Ordnung) nicht mehr leben:
Die Geschwister beerben die nun verstorbene Schwester zu gleichen Teilen. An die Stelle der bereits vor Jahren verstorbenen Schwester treten ihr Kinder.
Die drei noch lebenden Geschwister erhalten also jeweils 1/4, die drei Kinder der verstorbenen Schwester jeweils 1/12.
Wir hatten einen vergleichbaren Fall, in dem die Kinder den Anteil der lange zuvor verstorbenen Mutter nach dem Tod der Grosseltern an Stelle ihrer Mutter zu gleichen Teilen erbten, analog zu den Onkeln der Kinder.
Hier ist es unter Punkt 3. gut erklärt:
https://www.finanztip.de/erbfolge/
Ganz genau und demnach bekommen nicht nur Neffen gar nichts solange Erben erster Ordnung vorhanden sind.
28.09.2022 08:25
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern der Verstorbenen und ihrer Geschwister nicht mehr leben, damit erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Wie Jojo schon geschrieben hat treten an die Stelle der verstorbenen Schwester deren Kinder, anteilsmäßig als eine Person.
Wie Jojo schon geschrieben hat treten an die Stelle der verstorbenen Schwester deren Kinder, anteilsmäßig als eine Person.
28.09.2022 08:27
Zitat von Zwerginator:
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern der Verstorbenen und ihrer Geschwister nicht mehr leben, damit erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Wie Jojo schon geschrieben hat treten an die Stelle der verstorbenen Schwester deren Kinder, anteilsmäßig als eine Person.
Genau das ist meines Wissens nicht so es gibt verschiedene Stufen und wenn die erste Ordnung vorhanden sind erbt niemand zweiter Ordnung was da gibt es nichts von wegen man tritt an die Stelle soweit ich weiß und der Link bestätigt genau das.
Oder hast du eine Quelle wo das steht was du geschrieben hast es würde mich einfach generell interessieren damit ich nicht irgendwelche falschen Informationen in meinem Kopf habe
28.09.2022 08:29
Zitat von kataleia:
Zitat von Zwerginator:
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern der Verstorbenen und ihrer Geschwister nicht mehr leben, damit erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Wie Jojo schon geschrieben hat treten an die Stelle der verstorbenen Schwester deren Kinder, anteilsmäßig als eine Person.
Genau das ist meines Wissens nicht so es gibt verschiedene Stufen und wenn die erste Ordnung vorhanden sind erbt niemand zweiter Ordnung was da gibt es nichts von wegen man tritt an die Stelle soweit ich weiß und der Link bestätigt genau das.
Oder hast du eine Quelle wo das steht was du geschrieben hast es würde mich einfach generell interessieren damit ich nicht irgendwelche falschen Informationen in meinem Kopf habe![]()
Es gibt aber niemanden in der ersten Ordnung.
28.09.2022 10:17
Guten Morgen.
Ich hab hier mal nen Link "https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbscha ft/schwester-bruder.html", vllt beantwortet das ja die Frage.
Soweit ich es verstanden habe, sind alle Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt und sobald ein Geschwister verstorben ist, treten dessen Kinder an seine Stelle und unter diesen wird der Anteil wiederum aufgeteilt.
Ich hab hier mal nen Link "https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbscha ft/schwester-bruder.html", vllt beantwortet das ja die Frage.
Soweit ich es verstanden habe, sind alle Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt und sobald ein Geschwister verstorben ist, treten dessen Kinder an seine Stelle und unter diesen wird der Anteil wiederum aufgeteilt.
28.09.2022 10:45
Nein, den Cousinen steht kein Pflichtteil zu, sondern sie werden gesetzliche Erben. Allerdings nur, wenn deine Großeltern nicht mehr leben.
Zuerst geht die Erbfolge nach dem Blut. Also die Kinder. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder alle beide Elternteile bereits vorverstorben, dann geht das Erbe dieses Teils (oder beider) an deren Kinder. Also die Schwestern deiner Tante.
Wenn eine Schwester bereits vorverstorben ist, treten an deren Stelle diese Kinder.
Das ist die gesetzliche Erbfolge.
Zuerst geht die Erbfolge nach dem Blut. Also die Kinder. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder alle beide Elternteile bereits vorverstorben, dann geht das Erbe dieses Teils (oder beider) an deren Kinder. Also die Schwestern deiner Tante.
Wenn eine Schwester bereits vorverstorben ist, treten an deren Stelle diese Kinder.
Das ist die gesetzliche Erbfolge.
28.09.2022 10:47
Haben hier den Fall
Oma und Opa haben 3 Kinder. Kind 1 ist schon vor Jahren gestorben, hat 2 Kinder. Kind 2 hat keine Kinder und Kind 3 hat 3 Kinder
Oma ist gestorben, Opa geht es auch sehr schlecht.
Erbfolge Kind 2&3 bekommen jeweils 1/3 und die enkel von Kind 1 des andere übrige Drittel was bei denen dann nochmal geteilt wird.
Also gehen wir von einer Summe von 300.000€ an bekommen Kind 2&3 jeweils 100.000€ und die 2 anderen jeweils 50.000€
Oma und Opa haben 3 Kinder. Kind 1 ist schon vor Jahren gestorben, hat 2 Kinder. Kind 2 hat keine Kinder und Kind 3 hat 3 Kinder
Oma ist gestorben, Opa geht es auch sehr schlecht.
Erbfolge Kind 2&3 bekommen jeweils 1/3 und die enkel von Kind 1 des andere übrige Drittel was bei denen dann nochmal geteilt wird.
Also gehen wir von einer Summe von 300.000€ an bekommen Kind 2&3 jeweils 100.000€ und die 2 anderen jeweils 50.000€
28.09.2022 12:02
Zitat von mini.maus:Ganz genau so ist es.
Nein, den Cousinen steht kein Pflichtteil zu, sondern sie werden gesetzliche Erben. Allerdings nur, wenn deine Großeltern nicht mehr leben.
Zuerst geht die Erbfolge nach dem Blut. Also die Kinder. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder alle beide Elternteile bereits vorverstorben, dann geht das Erbe dieses Teils (oder beider) an deren Kinder. Also die Schwestern deiner Tante.
Wenn eine Schwester bereits vorverstorben ist, treten an deren Stelle diese Kinder.
Das ist die gesetzliche Erbfolge.
Man muss das Ganze immer aus Sicht der verstorbenen Person betrachten:
1. Die Kinder und Enkel erben als allererstes. Die gibt es aber bei der jüngst verstorbenen Frau nicht. Einen Ehemann gibt es auch nicht.
2. Dann erben die Eltern der jüngst verstorbenen Frau. Die gibt es aber vermutlich auch nicht mehr.
3. Danach erben die Geschwister der jüngst verstorbenen Frau zu gleichen Teilen, also jeweils 1/4. Das sind deine Mutter, deine Tanten und dein Onkel.
Da eine dieser Geschwister schon (vor 17 Jahren) verstorben ist, treten in ihre Stelle deren drei Töchter und teilen sich das 1/4 der Mutter. Die drei Töchter (deine Cousinen) erhalten also jeweils 1/12 des Erbes.
28.09.2022 13:27
Hier aktuell im Bekanntenkreis. Mann und Frau haben ein Haus und keine gemeinsamen Kinder. Frau stirbt und ihre 50 % werden aufgeteilt an Mutter, Schwester, Bruder und Ehemann. Er bekommt 25 % und die anderen 25% gegen durch 3, da kein Testament vorhanden ist. Nächste Woche ist Notar und gesetzlich Erbfolge.
Ist anders, wie bei Euch aber vielleicht hilft jemandem.
Wir haben 1988 auch schon 1/8 von der Eigentumswohnung der Eltern geerbt als Kinder, weil nichts geschrieben war.
Ist anders, wie bei Euch aber vielleicht hilft jemandem.
Wir haben 1988 auch schon 1/8 von der Eigentumswohnung der Eltern geerbt als Kinder, weil nichts geschrieben war.
28.09.2022 14:55
Entweder lese ich falsch oder ich wurde falsch informiert.
Letztes Jahr ist mein Erzeuger verstorben und ich(Einzelkind und keine Ehefrau meines Vaters).
Ich war ohne Testament Alleinerbin.Und weil ich das Erbe nicht wollte,waren meine Kindern haupterbberichtigt.Habe ich im Namen der Kinder (der erwachsene Sohn natürlich alleine)ausgeschlagen und erst dann kam seine Mutter/meine Oma.Und dann erst wären Bruder und Schwester gekommen.
Also nichts mit teilen und so .Außer bei den Geschwistern,hätte meine Oma das Erbe verweigert.
Aber mag sein,dass ich die Texte falsch gelesen habe.
Letztes Jahr ist mein Erzeuger verstorben und ich(Einzelkind und keine Ehefrau meines Vaters).
Ich war ohne Testament Alleinerbin.Und weil ich das Erbe nicht wollte,waren meine Kindern haupterbberichtigt.Habe ich im Namen der Kinder (der erwachsene Sohn natürlich alleine)ausgeschlagen und erst dann kam seine Mutter/meine Oma.Und dann erst wären Bruder und Schwester gekommen.
Also nichts mit teilen und so .Außer bei den Geschwistern,hätte meine Oma das Erbe verweigert.
Aber mag sein,dass ich die Texte falsch gelesen habe.
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