Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Antragstellung?
18.05.2015 10:03
Hallo
Ich hoffe hier sind ein paar nette Damen, die mir weiterhelfen können.
Schildere mal kurz mein Anliegen.
Ich habe am 15.1.15 einen Antrag auf EM rente, wegen eines seit 19 Jahren bestehenden krankheites, gestellt. Am 6.3.15 wurde ich zum Amtsarzt (Neurologe ) bestellt. Soweit so gut.
Habe dann letzten Freitag dort angerufen, weil ich immer noch nichts gehört hatte. Die Dame sagte mir, daß die Rente genehmigt wurde, ich aber Montag (heute) die Frau xy anrufen soll, die den Antrag bearbeitet. Gesagt getan.
Nun vorhin rief ich dort an und sie sagte mir,daß es positiv für mich aussieht, sprich genehmigt, ich aber erst ab 1.8.15 die Rente bekommen soll. Und auf meine frage hin, ob es ab Antragstellung gezahlt wird,sagte sie nur "das weiß ich noch nicht".
Hmm, was heißt das nun?
Habe mich ein bisschen im Internet durchgelesen und erfahren, daß man erst 7 Monate nach eintreten der Erwerbsminderung Geld bekommt.
Meine Erwerbsminderung ist aber schon vor 19 Jahren eingetreten, weshalb ich auch ein schriftliches Arbeitsverbot von meinem Neurologen bekommen habe.
Arbeite derzeit auch nur 2 mal die Woche à 4 Stunden.
Die Frage ist, ob das jetzt auch für mich gilt (7 Monate Regelung)?
Ich kann nachweisen, daß die Krankheit seit 1996 besteht.
Bin gespannt auf antworten.
PS: habt ihr vlt auch eine ungefähre Vorstellung, wir hoch die Rente ausfallen könnte? Da ich ja schon seit meinem 19. Lebensjahr erkrankt bin und nicht vollzeit arbeiten konnte/durfte, habe ich meine pflichtzeit nur durch Ausbildung und kinderzeiten (2×3jahre) erfüllt.
So,das war es auch schon. Ansonsten fragt, wenn ihr was wissen wollt.
Danke schonmal im voraus.
Ich hoffe hier sind ein paar nette Damen, die mir weiterhelfen können.
Schildere mal kurz mein Anliegen.
Ich habe am 15.1.15 einen Antrag auf EM rente, wegen eines seit 19 Jahren bestehenden krankheites, gestellt. Am 6.3.15 wurde ich zum Amtsarzt (Neurologe ) bestellt. Soweit so gut.
Habe dann letzten Freitag dort angerufen, weil ich immer noch nichts gehört hatte. Die Dame sagte mir, daß die Rente genehmigt wurde, ich aber Montag (heute) die Frau xy anrufen soll, die den Antrag bearbeitet. Gesagt getan.
Nun vorhin rief ich dort an und sie sagte mir,daß es positiv für mich aussieht, sprich genehmigt, ich aber erst ab 1.8.15 die Rente bekommen soll. Und auf meine frage hin, ob es ab Antragstellung gezahlt wird,sagte sie nur "das weiß ich noch nicht".
Hmm, was heißt das nun?
Habe mich ein bisschen im Internet durchgelesen und erfahren, daß man erst 7 Monate nach eintreten der Erwerbsminderung Geld bekommt.
Meine Erwerbsminderung ist aber schon vor 19 Jahren eingetreten, weshalb ich auch ein schriftliches Arbeitsverbot von meinem Neurologen bekommen habe.
Arbeite derzeit auch nur 2 mal die Woche à 4 Stunden.
Die Frage ist, ob das jetzt auch für mich gilt (7 Monate Regelung)?
Ich kann nachweisen, daß die Krankheit seit 1996 besteht.
Bin gespannt auf antworten.
PS: habt ihr vlt auch eine ungefähre Vorstellung, wir hoch die Rente ausfallen könnte? Da ich ja schon seit meinem 19. Lebensjahr erkrankt bin und nicht vollzeit arbeiten konnte/durfte, habe ich meine pflichtzeit nur durch Ausbildung und kinderzeiten (2×3jahre) erfüllt.
So,das war es auch schon. Ansonsten fragt, wenn ihr was wissen wollt.
Danke schonmal im voraus.
18.05.2015 10:32
Hmm leider kann ich nicht viel helfen, aber zur Höhe der Rente.. Hast du nicht Deinen jährlichen Rentenbescheid? Da steht der ungefähre momentane Anspruch ja auch für den Fall einer EU-Rente drauf. Das reduziert sich dann natürlich entsprechend des Anteils, zu dem Du "nicht erwerbsgeminder" bist, aber ist wenigstens schonmal ein Richtwert für ne Obergrenze.
18.05.2015 10:33
Ich selbst bekomme seit 2013 Erwerbsminderungsrente. Antrag habe ich Ende 2012 gestellt, da habe ich ALG1 bekommen. April wurde der Antrag genehmigt ab 1.1.13, aber die erste Auszahlung erst im Juni erhalten. Die DRV hat dann das Geld was es eigentlich vorher gegeben hätte, hat das Arbeitsamt zurück erhalten, weil es ja von denen ALG1 bekam.
Die Höhe ist unterschiedlich.
Die Höhe ist unterschiedlich.
18.05.2015 10:52
Zitat von CaféCortado:
Hmm leider kann ich nicht viel helfen, aber zur Höhe der Rente.. Hast du nicht Deinen jährlichen Rentenbescheid? Da steht der ungefähre momentane Anspruch ja auch für den Fall einer EU-Rente drauf. Das reduziert sich dann natürlich entsprechend des Anteils, zu dem Du "nicht erwerbsgeminder" bist, aber ist wenigstens schonmal ein Richtwert für ne Obergrenze.
Ja kriege diesen Wisch auch immer aber da steht 0 € ist ja in meinem Fall bısschen anders da ich ja nie arbeiten konnte /durfte. Diese pauschal Rechnung gilt für mich nicht.
18.05.2015 10:54
Zitat von honeybunny1986:
Ich selbst bekomme seit 2013 Erwerbsminderungsrente. Antrag habe ich Ende 2012 gestellt, da habe ich ALG1 bekommen. April wurde der Antrag genehmigt ab 1.1.13, aber die erste Auszahlung erst im Juni erhalten. Die DRV hat dann das Geld was es eigentlich vorher gegeben hätte, hat das Arbeitsamt zurück erhalten, weil es ja von denen ALG1 bekam.
Die Höhe ist unterschiedlich.
Ich bekomme aber weder alg 1 noch Krankengeld. Dürfte also nirgends angerechnet werden. Hast du denn auch rückwirkend ab Antragstellung bekommen?
18.05.2015 10:57
Wenn ein Antrag gestellt und genehmigt wurde, steht dir Rente ab dem Datum zu, wo der Antrag gestellt wurde. Selbstverständlich kriegst du keine Rente rückwirkend seit dem 19 Lebensjahr zugesprochen. Denn du hättest ja theoretisch schon damals einen Rentenantrag stellen können, hast du nicht getan. Ob du da schon krank warst oder nicht, spielt keine Rolle. Also ab Antragstellung. Da du jetzt sicherlich Gelder vom Amt bekommst, wird bei der Auszahlung verrechnet. Das Amt bekommt dann die Gelder für den Zeitraum ersetzt, wenn was drüber übrig bleibt, du auch. Da du aber - wie ich verstanden habe - nie Vollzeit gearbeitet hattest, wird deine Rente sehr klein ausfallen, sehr sicher noch unter Hartz IV Betrag, so dass du aufstockend zur Rente Sozialhilfe beantragen wirst. Es ist auch möglich, dass du aufstockend Hartz IV beantragen darfst, das wäre aber nur möglich, wenn in deinem Rentenbescheid drin steht, dass du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten darfst.
18.05.2015 11:09
Zitat von Juli-Baby-2015:
Wenn ein Antrag gestellt und genehmigt wurde, steht dir Rente ab dem Datum zu, wo der Antrag gestellt wurde. Selbstverständlich kriegst du keine Rente rückwirkend seit dem 19 Lebensjahr zugesprochen. Denn du hättest ja theoretisch schon damals einen Rentenantrag stellen können, hast du nicht getan. Ob du da schon krank warst oder nicht, spielt keine Rolle. Also ab Antragstellung. Da du jetzt sicherlich Gelder vom Amt bekommst, wird bei der Auszahlung verrechnet. Das Amt bekommt dann die Gelder für den Zeitraum ersetzt, wenn was drüber übrig bleibt, du auch. Da du aber - wie ich verstanden habe - nie Vollzeit gearbeitet hattest, wird deine Rente sehr klein ausfallen, sehr sicher noch unter Hartz IV Betrag, so dass du aufstockend zur Rente Sozialhilfe beantragen wirst. Es ist auch möglich, dass du aufstockend Hartz IV beantragen darfst, das wäre aber nur möglich, wenn in deinem Rentenbescheid drin steht, dass du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten darfst.
Mit rückwirkend meinte ich auch ab Antragstellung also sprich 15.1.15 und nicht ab 1996.
Und nein ich kriege keine Sozialleistungen. Dafür verdient mein mann genug. Das einzige was ich bekomme sind kinderzuschla ( 280€) und wohngeld (138€)
Dass die Rente dann beim wohngeld und kizu angerechnet wird ist,mir klar.
Um Hartz 4 zu beantragen, müssten wir schon deutlich weniger verdienen.
Mir geht's eigentlich nur darum,ob es ab Antragstellung gezahlt wird oder ab 7 Monate nach eintreten der Erwerbsminderung. Und die erwerbsminderung ist ja schon vor jahren eingetreten. Blöd nur,daß ich damals keine Ahnung hatte,daß ich schon einen Antrag hätte stellen können. Dachte nur, ich hab eh nicht viel gearbeitet also fällt das weg. Wusste nicht, daß die Kinder erzuehungszeiten auch zählen.
Egal, wüsste halt gerne ab wann die zahlen.
18.05.2015 11:22
Zitat von ich-will-auch:
Habe mich ein bisschen im Internet durchgelesen und erfahren, daß man erst 7 Monate nach eintreten der Erwerbsminderung Geld bekommt.
Meine Erwerbsminderung ist aber schon vor 19 Jahren eingetreten, weshalb ich auch ein schriftliches Arbeitsverbot von meinem Neurologen bekommen habe.
Arbeite derzeit auch nur 2 mal die Woche à 4 Stunden.
Die Frage ist, ob das jetzt auch für mich gilt (7 Monate Regelung)?
Ich kann nachweisen, daß die Krankheit seit 1996 besteht.
Wann wurde denn die Erwerbsminderung festgestellt? Und wann folgte zeitlich danach der Antrag?
Sorry, kann nicht wissen, dass dein Mann das Geld nach Hause bringt. Wenn du schreibst, du arbeitest 8 h die Woche, gehe ich davon aus, dass das zum Leben nicht ausreicht. Deine privaten Verhältnisse kenne ich doch gar nicht.
Ohne jemals gearbeitet zu haben wird sich die Rente wohl auf ca. 100-200 Euro belaufen. Aber nur eine Schätzung..
18.05.2015 11:28
Wenn die TS ne Ausbildung gemacht hast, wird es an dem Gehalt berechnet was sie danach bekommen hätte in dem erlernten Beruf.
18.05.2015 11:29
Zitat von Juli-Baby-2015:
Zitat von ich-will-auch:
Habe mich ein bisschen im Internet durchgelesen und erfahren, daß man erst 7 Monate nach eintreten der Erwerbsminderung Geld bekommt.
Meine Erwerbsminderung ist aber schon vor 19 Jahren eingetreten, weshalb ich auch ein schriftliches Arbeitsverbot von meinem Neurologen bekommen habe.
Arbeite derzeit auch nur 2 mal die Woche à 4 Stunden.
Die Frage ist, ob das jetzt auch für mich gilt (7 Monate Regelung)?
Ich kann nachweisen, daß die Krankheit seit 1996 besteht.
Wann wurde denn die Erwerbsminderung festgestellt? Und wann folgte zeitlich danach der Antrag?
Sorry, kann nicht wissen, dass dein Mann das Geld nach Hause bringt. Wenn du schreibst, du arbeitest 8 h die Woche, gehe ich davon aus, dass das zum Leben nicht ausreicht. Deine privaten Verhältnisse kenne ich doch gar nicht.
Ohne jemals gearbeitet zu haben wird sich die Rente wohl auf ca. 100-200 Euro belaufen. Aber nur eine Schätzung..
War doch gar nicht böse gemeint. Sorry, wenn das so rüberkam.
Also die Krankheit hab ich seit März 1996. Das schriftliche Verbot kam so 1999/2000 ungefähr. Gearbeitet hab ich schon aber nur auf 450 € Basis, aufgrund des verbots halt nur höchstens bis 12 std. Die woche und meine 3 jährige Ausbildung halt.
18.05.2015 11:32
Zitat von honeybunny1986:
Wenn die TS ne Ausbildung gemacht hast, wird es an dem Gehalt berechnet was sie danach bekommen hätte in dem erlernten Beruf.
Echt? Richtet man sich nach der Ausbildungsvergütung?
Damals hab ich in der Ausbildung 900 Mark bekommen. Heute liegt der Beruf bei ca. 1900-2200 Euro brutto. Je nach berufserfahrung
18.05.2015 11:50
Ich kenne jemanden, der nach 3 Jahren Berufsausbildung + 9 Jahren Vollbeschäftigung mit sehr gutem Gehalt eine Rente von ca. 630 Euro/Monat bekam.
18.05.2015 11:55
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von honeybunny1986:
Wenn die TS ne Ausbildung gemacht hast, wird es an dem Gehalt berechnet was sie danach bekommen hätte in dem erlernten Beruf.
Echt? Richtet man sich nach der Ausbildungsvergütung?
Damals hab ich in der Ausbildung 900 Mark bekommen. Heute liegt der Beruf bei ca. 1900-2200 Euro brutto. Je nach berufserfahrung
Freundin von mir ist wegen selber Krankheit voll erwerbsgemindert. Direkt nach der Ausbildung berentet worden und bekommt nicht schlechtes Geld.
Ich war im Gegensatz zu ihr einige Jahre ALG2er, dann mehrere Jahre vollzeitbeschäftigt, ALG1 plus Minijob (gab keine 400 Euro da) und bekomm nicht ganz so viel wie sie...
Dein Bescheid ist schon mit der Post raus geschickt worden?
Im Juli gibt es immer eine Rentenanpassung übrigens. Ich hab die 2013 und auch letztes Jahr direkt paar Euro mehr bekommen dann.
18.05.2015 12:09
Zitat von honeybunny1986:
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von honeybunny1986:
Wenn die TS ne Ausbildung gemacht hast, wird es an dem Gehalt berechnet was sie danach bekommen hätte in dem erlernten Beruf.
Echt? Richtet man sich nach der Ausbildungsvergütung?
Damals hab ich in der Ausbildung 900 Mark bekommen. Heute liegt der Beruf bei ca. 1900-2200 Euro brutto. Je nach berufserfahrung
Freundin von mir ist wegen selber Krankheit voll erwerbsgemindert. Direkt nach der Ausbildung berentet worden und bekommt nicht schlechtes Geld.
Ich war im Gegensatz zu ihr einige Jahre ALG2er, dann mehrere Jahre vollzeitbeschäftigt, ALG1 plus Minijob (gab keine 400 Euro da) und bekomm nicht ganz so viel wie sie...
Dein Bescheid ist schon mit der Post raus geschickt worden?
Im Juli gibt es immer eine Rentenanpassung übrigens. Ich hab die 2013 und auch letztes Jahr direkt paar Euro mehr bekommen dann.
Du schreibst selbe Krankheit. Meinst neurologische Krankheit bestimmt.
Nein, den Bescheid hab ich noch nicht,soll aber lt. der Dame am Telefon gegen ende Mai kommen.
Und ja,die hat das mit der Rentenanpassung auch erwähnt. Ich soll wohl bis dahin warten,damit es gleich mit der neuen Anpassung berechnet werden kann.
Aber zu meiner eigentlichen Frage. Wird das denn auch ab Antragstellung, also ab 15.1.15 rückwirkend gezahlt. Müsste ja eigentlich oder? Bin nur leicht irritiert, weil sie sich unklar geäußert hat.
Aber was hat das denn mit der 7 Monats Regelung auf sich?
18.05.2015 12:14
Zitat von Juli-Baby-2015:
Ich kenne jemanden, der nach 3 Jahren Berufsausbildung + 9 Jahren Vollbeschäftigung mit sehr gutem Gehalt eine Rente von ca. 630 Euro/Monat bekam.
Ich wäre schon mit 350-400 € zufrieden.
Achso, es soll ja noch 25 €pro Kind auf jedenfall geben. Habe also die 50 Euro schon in der Tasche.
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