Frage zum Mutterschutz + Gehalt
05.05.2008 11:49
Hallo
Sorry wenn die Frage womöglich schon etliche Mal gestellt wurde.
Ich gehe seit Jahren normal arbeiten und bekomme nun ein Kind. Man geht ja 6 Wochen vorher in den Mutterschutz (also nicht mehr arbeiten) und bekommt für diese 6 Wochen normal Gehalt, richtig?
Und gibt es nach der Geburt ebenfalls 6 Wochen normales Gehalt und erst dann Erziehungsgeld (also 67% vom Nettolohn)? Würde mich auf eine Antwort freuen.
Grüße von Seni
Sorry wenn die Frage womöglich schon etliche Mal gestellt wurde.
Ich gehe seit Jahren normal arbeiten und bekomme nun ein Kind. Man geht ja 6 Wochen vorher in den Mutterschutz (also nicht mehr arbeiten) und bekommt für diese 6 Wochen normal Gehalt, richtig?
Und gibt es nach der Geburt ebenfalls 6 Wochen normales Gehalt und erst dann Erziehungsgeld (also 67% vom Nettolohn)? Würde mich auf eine Antwort freuen.
Grüße von Seni
08.05.2008 19:51
Schade das so gar keine Antwort kommt.
Seni (<- etwas enttäuscht)
Seni (<- etwas enttäuscht)
08.05.2008 19:55
hallo liebe seni ich würde dir gerne antworten aber ich hab leider kein ahnung
trotzdem schööööööne grüße lg sara<3
trotzdem schööööööne grüße lg sara<3
08.05.2008 19:55
Wo kommst du denn her ? Ist ja immer überall anders.
Aber hier für den Raum Hannover ist es auch so, das du 6 Wochen vorher in den Mutterschutz gehst und mindestens 8 Wochen danach. Das mit der 67%tigen Zahlung ist hier glaube ich auch so
Habe erst anfang Juni meinen Termin bei der Familienkasse ... vielleicht rufst du dort nochnal an und erkundigst dich
Lg Alexx
Aber hier für den Raum Hannover ist es auch so, das du 6 Wochen vorher in den Mutterschutz gehst und mindestens 8 Wochen danach. Das mit der 67%tigen Zahlung ist hier glaube ich auch so
Habe erst anfang Juni meinen Termin bei der Familienkasse ... vielleicht rufst du dort nochnal an und erkundigst dich
Lg Alexx
08.05.2008 19:55
allso du bekommst so weit ich weiß 8 wochen nach der geburt
noch dein volles gehalt
lieben gruß
noch dein volles gehalt
lieben gruß
08.05.2008 19:58
Du bekomms 6 wochen VOR und 8 Woche NACH der Geburt deinen vollen Lohn... Anschließend 67% deines Durchschnitt Nettolohns der letzten 12 MOnate..
08.05.2008 20:08
6 Wochen vorher und 8 nachher und dann 67 Prozent aber die acht Wochen Mutterschutz gelten schon zu den 12 Monaten Elterngeld, also heißt, dass du dann nur noch 10 Monate Elterngeld bekommst. Finde ich bissle blöd, aber besser als gar nichts..
08.05.2008 20:08
Zitat von Jarsynthia:
Du bekomms 6 wochen VOR und 8 Woche NACH der Geburt deinen vollen Lohn... Anschließend 67% deines Durchschnitt Nettolohns der letzten 12 MOnate..
08.05.2008 22:36
Der Vollständigkeit halber: Bei Zwillingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen! (gilt für Deutschland, die Regelungen in A und CH kenne ich nicht)
Daggi
Daggi
06.08.2008 09:41
Hallo
ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz.
Von welchem Datum wird den vom Mutterschutz ausgegangen, von dem errechneten oder von den korrigierten Entbindungsterminen?
Vielen Dank im voraus.
LG
pati
ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz.
Von welchem Datum wird den vom Mutterschutz ausgegangen, von dem errechneten oder von den korrigierten Entbindungsterminen?
Vielen Dank im voraus.
LG
pati
06.08.2008 09:45
Huhu...
Das ist im Endeffekt egal!
Wenn dein Zwerg z.B. 2 Wochen zu früh kommt, werden die 2 Wochen an die 8Wochen nach der Geburt dran gehangen! Also immer mind. 14 Wochen!Wie schon geschrieben Zwillinge und Frühchen bilden da eine Ausnahme!
LG Lilli
Das ist im Endeffekt egal!
Wenn dein Zwerg z.B. 2 Wochen zu früh kommt, werden die 2 Wochen an die 8Wochen nach der Geburt dran gehangen! Also immer mind. 14 Wochen!Wie schon geschrieben Zwillinge und Frühchen bilden da eine Ausnahme!
LG Lilli
06.08.2008 09:48
*Hand an Stirn knall*....jetzt hab' ich deine Frage erst richtig kapiert!
Also ich glaube so in der 30 Woche bekommt man einen Zettel vom FA für die KK! Da steht dann der voraussichtliche ET drauf! Der Termin wird zu Grunde gelegt! Das ist dann meist der korrigierte Termin!
Also ich glaube so in der 30 Woche bekommt man einen Zettel vom FA für die KK! Da steht dann der voraussichtliche ET drauf! Der Termin wird zu Grunde gelegt! Das ist dann meist der korrigierte Termin!
06.08.2008 09:48
danke für deine antwort lilli. Mir gehts gerade darum, ich weiss nicht was ich meinem Arbeitgeber für ein Datum angeben soll wegen dem Mutterschutz.
06.08.2008 09:49
sitz grad in der arbeit und hab die frage anscheinend net richtig formuliert, sorry.
06.08.2008 09:50
Ich nehm' den Termin von der Feindiagnostik! Da wurde nämlich auch noch mal korrigiert!
Aber der AG bekommt eigentlich auch automatisch von der KK Bescheid!
Aber der AG bekommt eigentlich auch automatisch von der KK Bescheid!
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